Ortsverband Flintsbach

Tempo 30 in Flintsbach

Ein stark diskutiertes Thema

In der Sitzung vom 19. Januar 2021 wurde ein Antrag diskutiert, der bereits am 06. September 2020 von unserem CSU-Gemeinderat Jörg Benkel gestellt wurde. Dabei ging es um die Einrichtung von drei großen Tempo-30-Zonen in Flintsbach a.Inn.

Hintergrund für den Antrag waren zwei verschiedene Punkte: zum einen gab es in der Vergangenheit immer wieder neue Anträge aus der SPD und den Parteifreien zur Temporeduzierung in einzelnen Straßen. Diese Anträge waren alle ohne Mehrheit abgelehnt worden, da der Aufwand eine einzelne Straße mit Tempo 30 zu versehen, immens gewesen wäre. Zudem war man steht mehrheitlich der Meinung, dass weitestgehend eine Geschwindigkeit von 30 km/h eh nicht überschritten werden kann. Beide Kritikpunkte sollten durch den jetzt von einem CSU-Mitglied eingereichten Antrag behoben werden und so die sinnvollere Lösung bieten: Tempo-30-Zonen reduzieren den Aufwand an Schildern und fassen ganze Bereich zusammen. Damit finden sich einheitliche Regelungen, die für alle Anwohner und Gäste leichter zu erfassen sind als einzelne Regelungen. 

In der Sitzung nun am 19. Januar 2021 kam eine rege Diskussion auf. Dabei ging es hauptsächlich darum, ob eine solche Tempo-30-Zone eher gefährlicher oder sicherer ist. Einige Gemeinderäte vertraten die Auffassung, dass die mit der Tempo-30-Zone einhergehende grundsätzliche „rechts-vor-links-Regel“ zu einer Verschlechterung der Sicherheit sorgen wird. Andere Gemeinderäte hielten hier entgegen, dass bei rechts-vor-links grundsätzlich vorsichtiger an eine Kreuzung herangefahren wird und zudem unsere Mitbürger sicherlich in der Lage sein werden, sich an geänderte Vorfahrtsregeln auch zu gewöhnen.

Besondere Bedenken gab es für die sogenannten „Gemeinde-Verbindungsstraßen“, die aufgrund ihres Charakters schon als Vorfahrtsstraßen wahrgenommen werden. Hier liegen die Wendelsteinstraße und die Kirchstraße/Nußdorfer Straße in den beantragten Tempo-30-Zonen. Hierzu fand sich aber auch eine Lösung. Während innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich rechts-vor-links gilt, können einzelne Straßen zu Vorfahrtsstraße gemacht werden – ohne die Geschwindigkeitsbeschränkung zu ändern. Dies kann die Lösung für die genannten Gemeindeverbindungsstraßen sein.

Nach der intensiven Diskussion kam die Abstimmung, die mit vier Gegenstimmen für den Antrag ausging. Gerade diese vier Gegenstimmen kamen aus den Reihen der CSU, wodurch wieder mal deutlich wurde, dass es den im Wahlkampf von den anderen Parteien oft vorgeworfenen Fraktionszwang in der CSU nicht gibt, sondern innerhalb der CSU individuelle Meinungen frei vertreten werden können und sollen – ein Zeichen offener und verantwortungsvoller Demokratie für unseren Ort.

Nun gilt es vom Gemeinderat einen Verkehrswegeplan zu erstellen, der noch die vom Grundsatz abweichenden Vorfahrtsstraßen festlegen muss.