Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 46. Stadtratssitzung vom 24. April 2018

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Ortsumfahrung Dietersheim - Sachstandsbericht und weiteres Verfahren

Aufgrund des sehr umfangreichen Tops, anbei der Link

Dazu gab es kontroverse Diskussionen und von der CSU wurde der Bürgermeister aufgefordert, als Hausaufgabe mitzunehmen, die geplanten Gelder deutlich zu unterschreiten und hier mit deutlich niedrigeren Kosten für Garching zurück zu kommen. Für die CSU ist die Variante 4 a durchaus sinnvoll, da dann der CSU Antrag hinsichtlich Sperrung Garchings für den Schwerlastverkehr endlich zum Tragen kommen würde. Es wurde von uns und den Unabhängigen Garchingern klargestellt, dass die Trassenführung 4 a sich am Gutachten des Prof. Kurzak orientieren muss und dass wurde dann auch im Beschluss geändert.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss, den Ersten Bürgermeister Dr. Gruchmann zu beauftragen, zunächst

  • die Finanzierung der Ortsumfahrung Dietersheim
  • die Umstufungsmöglichkeiten der Ortsumfahrung Garching und Ortsdurchfahrt, wie im Sachverhalt dargestellt,

zu verhandeln.

Ferner ist zu klären,

  • dass ein möglicher Trassenverlauf für die Verlängerung der U- 6 nach Eching bzw. Neufahrn durch die Ortsumfahrung Dietersheim nicht verbaut wird,
  • ob die bestehende Gemeindeverbindungstraße im Falle der Ortsumfahrung Eching tatsächlich noch benötigt wird. Sollte die Straße entfallen können, könnte die Gemeindeverbindungsstraße als Fahrradstraße bzw. beschränkt öffentlichen Weg ausgewiesen werden. Ein Radwegneubau könnte damit entfallen.
  • dass die geplanten Windkraftanlagen durch die Ortsumfahrung nicht unmöglich gemacht werden.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird der Stadtrat aufgrund des Gutachtens von Prof. Kurzak endgültig entscheiden.

 

Top 3 - Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Garching ab 01.05.2018

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2013 beschlossen, 2014 einen neuen Mietspiegel aufzulegen, welcher am 01.05.2014 als sog. „Qualifizierter Mietspiegel“ in Kraft gesetzt worden ist und bis 30.04.2016 galt. Damit der Mietspiegel aus dem Jahr 2014 das Kriterium „qualifiziert“ nicht verloren hat, konnte einmalig zum 01.05.2016 eine Fortschreibung des Mietspiegels bzw. der darin enthaltenen Mietspiegelwerte mittels Verbraucherpreisindex vorgenommen werden. Diese prozentuale Fortschreibung, ohne eine umfangreiche erneute Befragung und Auswertung, ist aber nur einmal für die Dauer von 2 Jahren möglich. Um auch weiterhin einen qualifizierten Mietspiegel zu erhalten, war zum Ablauf des aktuellen Mietspiegels (=30.04.2018) eine neue Mietspiegel-Befragung durchzuführen.

Die Datenauswertung und die gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Begleitung hat die von der Stadtverwaltung beauftrage „ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH“ aus Hamburg übernommen. Unter Beteiligung von Vertretern des Mieterschutzvereins Garching-Hochbrück und Umgebung e.V. (Frau Rechtsanwältin Panda) sowie der Siedler- und Eigenheimerbundes Garching e.V. (Herr Solbrig) wurde ein Fragebogen zum Mietspiegel erarbeitet, der letztlich Anfang Februar an insgesamt 7.023 Personen aus Garching versendet worden ist. Es sind insgesamt 1.258 Fragebögen an die Stadt zurückgegeben worden, wobei letztendlich 508 Fragebögen die Basis für den neuen Mietspiegel darstellen. Die gewonnenen Daten, die vom beauftragten Institut nicht namensbezogen gespeichert und anonym ausgewertet worden sind, stellen die Basis für den vorliegenden Mietspiegelentwurf dar.

Ziel war es, dass der Mietspiegel relativ einfach aufgebaut ist und eine leichte Einordnung der Wohnung bzw. Feststellung der Miete möglich macht. Der neue Mietspiegel kann – ähnlich wie der aktuelle Mietspiegel – im Rathaus ausgelegt werden und auch online (mit „Online-Rechner“) abgerufen werden.

Gemäß § 558 d BGB ist ein Mietspiegel „qualifiziert“, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Aufgrund der Erstellung des Mietspiegels durch das beauftragte Institut erfüllt der Mietspiegel das Kriterium der „Erstellung nach wissenschaftlichen Grundsätzen“.

Nach der 2. Arbeitskreissitzung am 10.04.2018 hat die Vertreterin des Mieterschutzvereins Garching-Hochbrück und der Vertreter des Siedler- und Eigenheimerbundes Garching e.V. dem Mietspiegelentwurf zugestimmt.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Stadtrat den erstellten Mietspiegel anerkennt und ab 01.05.2018 für gültig erklärt.

Herr Dr. Promann vom beauftragten Institut ALP wird in der Stadtratssitzung Erläuterungen zum Mietspiegelentwurf 2018 geben und für Fragen zur Verfügung stehen.

BESCHLUSS

CSU Fraktion, Albert Biersack, fand klare deutliche Worte hierzu. In dem Mietspiegel ist keinerlei Möglichkeit enthalten  für energetische Sanierung egal welcher Art. D.h. Einbau energetischer Fenster, neueste Heizung wie z.B. Gasbrennwertheizung oder gar Solartechnologie wird hier in keinster Weise berücksichtigt.

Der Stadtrat erkennt mehrheitlich entsprechend der Vorschrift des § 558 d Abs. 1 BGB den vorliegenden Mietspiegelentwurf, der im Auftrag der Stadt Garching von der „ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH“ erstellt worden ist, ab 01.05.2018 an. Die CSU stimmte hier mit einigen Stimmen nicht zu.

 

Top 4 - Einführung einer Sicherheitswacht in Garching

Um die Innere Sicherheit zu bewahren, sind die Mitverantwortung, das Engagement und die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger notwendig. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, indem er Zivilcourage zeigt.

Nachdem immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung zur Errichtung einer Polizeidienststelle in Garching an uns herangetragen werden, dies aber derzeit nicht möglich ist, möchte die Stadt Garching die Errichtung einer Sicherheitswacht beantragen. Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • geeignete Einsatzgebiete (z. B. große Wohnsiedlungen, Parks und Anlagen)
  • Stadtratsbeschluss zur Einführung einer Sicherheitswacht
  • Prüfung durch das zuständige Polizeipräsidium, ob aus polizeilicher Sicht die Erfordernis besteht (Kriminalitätsbelastung, Ordnungsstörungen)

Die Sicherheitswacht in Bayern wurde ursprünglich als Modellprojekt in drei Städten eingeführt – seit 1998 gibt es sie landesweit. Bayern setzt mit der Sicherheitswacht auf das freiwillige und ehrenamtliche Engagement von verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für das Gemeinwesen einsetzen und ein friedliches und sicheres Zusammenleben gewährleisten wollen.

Im Zuge der Klausurtagung im Juli 2016 hat die Bayerische Staatsregierung im umfangreichen Sicherheitskonzept „Sicherheit durch Stärke“ auch die weitere Aufstockung der Sicherheitswacht auf 1.500 Stellen beschlossen.

Die Sicherheitswacht hat zunächst die gleichen Rechte wie jede Bürgerin und jeder Bürger: Sie darf einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten und hat das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus dürfen Angehörige der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen. Außerdem können sie einen Platzverweis erteilen. Weitere Aufgaben sind:

  • Unterstützung der Polizei und z. B. Mithilfe bei Fahndungen
  • Ansprechpartner für schutzbedürftige Personen (Kinder, Senioren etc.) - Erteilung von Auskünften an hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger
  • Präventive Arbeit
  • Verhinderung von Störungen durch Präsenz

Bei verdächtigen Vorkommnissen informiert die Sicherheitswacht über das Digitalfunkgerät die Polizei. Selbst eingreifen wird sie nur im Ausnahmefall. Zur Eigensicherung tragen Angehörige der Sicherheitswacht (werden mit blauen Hemd und Einsatzjacke mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“ ausgestattet) ein Reizstoffsprühgerät mit sich.

Nachfolgende Voraussetzungen müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt werden:

  • mindestens 18 Jahre und höchsten 62 Jahre alt
  • gesundheitlich für die Anforderungen des Außendienstes geeignet
  • abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung
  • zuverlässig und verantwortungsbereit
  • mindestens 5 Stunden monatlich verfügbar

Nach bestandenem Eignungstest werden die Bewerberinnen und Bewerber in 40 Unterrichtseinheiten auf ihre Tätigkeit bei der Sicherheitswacht vorbereitet. Die Ausbildung wird mit einem Prüfungsgespräch abgeschlossen.

Die Angehörigen der Sicherheitswacht werden der Polizeiinspektion Oberschleißheim zugeteilt. So kann es sein, dass Garchinger Bürgerinnen und Bürger auch in Unterschleißheim oder Oberschleißheim eingesetzt werden. Erfahrene Polizeibeamte entscheiden nach aktueller Sicherheitslage, wo und wann die Sicherheitswacht auf Streife geht. Angehörige der Sicherheitswacht erhalten für ihre Dienste eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 8,00 Euro/Stunde.

BESCHLUSS

Es wurden vom PI Leiter der Polizei Oberschleißheim zwei Sicherheitswachtbeschäftigte aus München vorgestellt, die ihre Tätigkeit sehr gut darstellten. Es folgte eine sehr kontroverse Diskussion über alle Fraktionen hinweg. Es war erkennbar, dass für diesen Top keine Mehrheit vorhanden ist. Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und der Bürgermeister vertagte diesen Top dann.

 

Top 5 - Neubau einer Grundschule im Norden der Stadt; Vorstellung des Raumbuches

Am 23.11.2017 wurde durch den Stadtrat der pädagogische Referenzrahmen für die Grund- und Mittelschulen der Stadt Garching b. München beschlossen. Anhand dieses Rahmens wurde für die geplante Grundschule im Norden der Stadt ein entsprechendes Raumbuch von Frau Lehner (Schulrätin a. D.) erstellt. Frau Lehner stellte das Raumbuch am 01.03.2018 den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vor. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt mit mehrheitlichem Beschluss vom 01.03.2018 dem Stadtrat, dass vorgestellte Raumbuch zu beschließen. Auf die spätere Anbaumöglichkeit von Gruppenräumen für die Ganztagesbetreuung ist zu achten.

Das geplante Schulgebäude hat laut Raumbuch incl. Hausmeisterwohnung eine Nutzfläche (NF) von 6.185,00 m2 und eine errechnete brutto Geschoßfläche (BGF) von 8.659,00 m2. Die Turnhalle ist in diesen Flächenberechnungen nicht berücksichtigt. Zusätzlich zum förderfähigen Raumprogramm würden 1.087,00 m2 NF (davon 238,00 m2 Toilettenanlagen und 90,00 m2 Hausmeisterwohnung) von der Stadt Garching gebaut. Dies entspricht einer geschätzten BGF von 1.521,80 m2. Die grob kalkulierten Kosten (laut Baukostenindex) betragen ca. 3 Mio. €. Das vorgestellte Raumbuch bietet den benötigten Raum, um den pädagogischen Bedarf für eine zeitgemäße, zukunftsfähige, flexible, nachhaltige und inklusive Grundschule mit Ganztagsangebot gerecht zu werden und wurde aus dem beschlossenen pädagogischen Konzept entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass Schulen durch den ganztägigen Aufenthalt der Kinder (täglich 8 – 9 Std.) und Personal in diesen Räumen noch stärker zum Lebensmittelpunkt eines Schulsprengels bzw. eines Stadtgebiets werden.

Räume erziehen und prägen Kinder nachhaltig. Die Grundschule im Norden wird mit 75 m2 pro Klassenzimmer im Raumbuch geplant. Zum Vergleich besitzen die bestehenden Grundschulen und Mittelschule im Stadtgebiet durchschnittliche Klassenzimmergrößen von 70 m2. Die Gemeinde Taufkirchen plant zum Vergleich eine kompakte 6-zügige Grundschule mit einer NF von 6.779,60 m2 und einer errechneten BGF von 7.861,06 m2. Hier ist zu beachten, dass die Verkehrsflächen mit der dazu geplanten VHS und Musikschule geteilt werden und anteilig berechnet werden. Es wird mit gesamt 16 Ganztagesklassenräumen geplant. Die Klassenzimmergrößen betragen 59,74 m2 bis 66,25 m2. Die Gemeinde Haar plant einen 4-zügigen Erweiterungsbau der Grundschule mit Mensa (Bestand 18 Regelklassen) mit einer NF von 3.870 m2 und einer berechneten BGF von 5.443 m2. Insgesamt wird mit 8 Ganztagesklassenräumen geplant. Die Klassenzimmergröße beträgt 66 m2. Es wurde ein pädagogisches Konzept entwickelt, dass sich an dem Münchner Lernhaus-Modell orientiert. Hierbei ist zu erwähnen, dass sich bereits die Landeshauptstadt München an die Stadtverwaltung Garching gewandt und sich über das Garchinger pädagogische Konzept informiert hat. Die LHM plant im Moment, das Lernhaus-Konzept zu überarbeiten.

Ein Lehrschwimmbecken ist im Raumbuch nicht enthalten, da eine Grundsatzentscheidung zur Thematik Schwimmbad noch getroffen werden muss. Der Schulkindergarten wird mit einer weiteren Gruppe geplant, so dass 30 Kinder (bisher 20 Kinder) diese Einrichtung besuchen können. Dadurch kann eine pädagogisch sinnvolle Gruppenteilung a 15 Kinder erfolgen. Dies erfolgte durch Empfehlungsschreiben der Schulleitungen der bestehenden Grundschulen im Stadtgebiet. Für diese Erweiterung kann seitens des Landratsamtes mit Unterstützung gerechnet werden und die Förderfähigkeit gem. BayKiBiG/ FAG kann vorausgesetzt werden.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass durch die Begrenzung der Anzahl der Gruppenräume auf die Hälfte der Klassenräume im pädagogischen Referenzrahmen für die Grund- und Mittelschulen mit 10 Gruppen je 30 Kinder gerechnet werden kann. Wenn zusätzlich ein gebundener Ganztag mit 25 Kinder je Jahrgangsstufe gerechnet wird, können von 500 Schülern 400 Kinder nachschulisch an der Schule betreut werden. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 80 %. Die Verwaltung empfiehlt auf die Anbaumöglichkeit weiterer Gruppenräume für die Ganztagesschule in der Auslobung zu achten, um hier den erwartbaren bundespolitischen Vorgaben und der allgemeinen Bedarfsentwicklung in Garching Rechnung zu tragen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich das vorgestellte Raumbuch. Auf spätere Anbaumöglichkeiten von Gruppenräumen für die Ganztagesbetreuung ist zu achten. Die Verwaltung wird zur Lösungsfindung dieser Planungsaufgabe gemäß § 78 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) beauftragt einen Planungswettbewerb vorzubereiten.

 

Top 6 - Feststellung der Jahresrechnung 2016

Aufgrund des sehr umfangreichen Sachverhalts verweise ich auf u.a. Link

 

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die Jahresrechnung 2016 wie vorgetragen gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen. Die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.

 

Top 7 - Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 GO für das Jahr 2016

Gemäß dem am 01.08.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBL S. 272) stellt der Stadtrat als kommunales Vertretungsgremium nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Jahressabschlüsse) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Verbandsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadenersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich. Auf Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden für die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung der Verwaltung getrennte Beschlüsse gefasst.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2016.

 

Top 8 - Bericht über die Abschlussprüfungen der Jahresabschlüsse 2015-2016 der Stadtwerke Garching

Gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung sind Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben einer Prüfung zu unterziehen. Mit Schreiben vom 17.09.2014 hat die Regierung von Oberbayern aufgrund § 5 Abs. 2 KommPrV zugelassen, dass die Jahresabschlüsse der Stadtwerke Garching von zwei Jahren in einer Prüfung zusammengefasst geprüft werden können. Der Stadtrat beschloss am 31.01.2018, die SWMP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerprüfungsgesellschaft PartGmbB aus Augsburg (vertreten durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann) mit den Abschlussprüfungen der Jahresabschlüsse 2015-2016 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ zu beauftragen. Der Abschlussbericht liegt nun vor. Der vollständige Prüfbericht und die Anlagen können bei Bedarf in der Finanzverwaltung eingesehen oder angefordert werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Bericht über die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2015-2016 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Garching“ zur Kenntnis. Er beschloss die Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2015-2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 Bay. Gemeindeordnung.

 

Top 9 - Änderung der Satzung des Behindertenbeirat der Stadt Garching b. München

Der amtierende Behindertenbeirat der Stadt Garching regt eine Erweiterung der Zugangsvoraussetzungen zur Bewerbung/Teilnahme am Behindertenbeirat an. Neben den bisherigen Aufnahmekriterien sollen in Zukunft auch schwerbehinderte Menschen teilnehmen können, die zwar ihren Arbeitsplatz/Studienplatz, jedoch nicht ihren Hauptwohnsitz in Garching haben. Bisher können laut Satzung Bürgerinnen und Bürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres, mit Hauptwohnsitz in Garching und eigener Schwerbehinderung oder ein/e nächste/r Angehörige/r bzw. ein/e gesetzliche/r der/die in die Pflege und Betreuung für den/die Schwerbehinderte/n eingebunden ist teilnehmen. Zusätzlich können soziale Einrichtungen und Organisationen Benennungsvorschläge einreichen. Auch Vertreter aus sozialen Einrichtungen und Verbänden in Garching, in deren Aufgabengebiete Hilfestellungen oder Beratungen Behinderter fallen, können sich um eine Mitgliedschaft bewerben. Der Behindertenbeirat erhofft sich dadurch einen Zuwachs an Interessenten für die Teilnahme am Behindertenbeirat.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Änderung der Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Garching b. München und erweitert die Zugangsbedingungen, um schwerbehinderten Personen mit Arbeitsplatz/Studienplatz in Garching die Mitgliedschaft am Behindertenbeirat zu ermöglichen.

 

Top 10 - Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen der EWG; Gemeinsamer Antrag der Stadträte Frau Tschuck und Herr Dombret

Auch hier wird aufgrund des Umfangs des Tops auf u.a. Link verwiesen

BESCHLUSS

Die CSU Fraktion bat darum, den Top zu vertagen, da Frau Tschuck und Hr. Dombret beide nicht da waren. Der Bürgermeister vertagte den Top auf die nächste Sitzung.

 

Top 11 - Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft - Energie- Wende-Garching GmbH & Co. KG; Anpassungen auf Grund des Ausscheidens des Altgesellschafters

Die Stadt Garching ist im Rahmen ihrer Beteiligung an der EWG geprüft worden. Sowohl der Kommunale Prüfungsverband als auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes haben bemängelt, dass der Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft unter der Firma Energie-Wende- Garching GmbH & Co.KG nicht unterzeichnet ist. Die Vertragsseiten sind parafiert. Die Vertragsunterzeichnung zum Beitritt der Stadt Garching im Februar 2009 fand in Anwesenheit eines Notars statt. Alle Vertragsparteien haben sich auf den Notar verlassen. Der Vertrag ist auch ohne Unterschrift wirksam. Dies haben sowohl der Prüfungsverband als auch das LRA bestätigt.

Bisher: § 9 bisher zustimmungspflichtige Geschäftsführungsmaßnahmen aufgesplittet in

  1. die der Stimmenmehrheit bedürfen
  2. die einstimmig zu fassen sind.

Neu: § 9 Aufgaben der Gesellschafterversammlung

Alle Beschlüssen sind einstimmig zu fassen; der Zustimmungskatalog ist angepasst worden, um Doppelregelungen zu vermeiden. Basis für die Änderung bildete immer die niedrigere Wertgrenze bzw. das umfassendere Entscheidungsrecht der Gesellschafter. Es sind keine Gesellschafterkompetenzen auf die Geschäftsführung delegiert worden.

Änderungen:

Bezüglich der Preisgestaltung soll folgende Änderung aufgenommen werden: Abweichungen von der Preisgestaltung der Wärmelieferungsverträge bezogen auf den einzelnen Vertrag sind den Gesellschaftern vorzulegen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat stimmte dem beiliegenden Vertragsentwurf „Gesellschaftervertrag der Kommanditgesellschaft unter der Firma „Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG“ zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister diesen zu unterschreiben.

 

Top 12 - Einrichtung einer Geschäftsstelle der Nordallianz

Auch hier wird aufgrund des Umfangs des Tops auf u.a. Link verwiesen.

BESCHLUSS

Selbst hier kontroverse Diskussion, insbesondere ob notwendig.., aber dann wurde trotzdem mehrheitlich zugestimmt. Der Einrichtung einer Geschäftsstelle der NordAllianz und der damit verbundenen Einstellung einer Geschäftsstellenleitung wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung abzuschließen.

 

Top 13 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine

 

Top 14 - Mitteilungen aus der Verwaltung

keine

 

Top 15 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • CSU Fraktion, Jürgen Ascherl, bat um eine stärkere Verkehrsüberwachung im Auweg, da hier eine Vielzahl von Lieferfahrzeugen teils sichtbehindernd parken, insbesondere auch in Einmündungsbereichen und vor Ein- und Ausfahrten. Zudem kommt es teils auch zu Behinderungen durch die Vielzahl von größeren Lieferfahrzeugen mit den Bussen des MVV.
  • Hubschrauberstaffeltermin, Anregung der Grünen, dass Verantwortliche der Stadt Garching hier teilnehmen sollten.
  • Anfrage von Hr. Kick, es gibt von der EU eine elektrische Turboschnelladestation, er bittet die Stadt Garching, zu prüfen, ob sich das in Garching rentiert. Bürgermeister und Verwaltung überprüfen.