Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 68. Stadtratssitzung (öffentlicher Teil) vom 23. April 2020

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine 

 

Top 2 - Ersatzbeschaffung einer Drehleiter (DLA K 23/12) für die Freiwillige Feuerwehr Garching

Für die Beschaffung einer Drehleiter DLA (K) 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Garching sind für den Haushalt 2021 700.000 Euro vorgesehen. Die Drehleiter DLA (K) 23/12 ist eine Ersatzbeschaffung für die Drehleiter DLK 23/12 aus dem Jahr 1993.

Eine Ersatzbeschaffung für Einsatzfahrzeuge erfolgt i. d. Regel nach 25 Jahren. Im Jahr 2022 ist der 10-jährliche Wartungs- und Inspektionsdienst fällig, welcher mit ca. 70.000 Euro veranschlagt wird. Da eine neue Drehleiter zwingend erforderlich ist und die Kosten für den erforderlichen Wartungsdienst eingespart werden sollen, ist eine Ersatzbeschaffung der Drehleiter für das Jahr 2021/2022 vorgesehen. Die Lieferzeit wird erfahrungsgemäß ca. 18 Monate betragen, daher ist eine Beauftragung noch im Jahre 2020 dringend angeraten.

Die Drehleiter DLA (K) 23/12 wird mit einer Pauschale in Höhe von 225.000 Euro bezuschusst. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde bereits bei der Regierung von Oberbayern eingereicht.

Da der geschätzte Auftragswert über dem Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen (aktuell 221.000 Euro netto) liegt, ist die Stadt verpflichtet eine europaweite Ausschreibung im Rahmen eines offenen Verfahrens durchzuführen. Für die fachliche Begleitung z.B. Erstellung des Leistungsverzeichnisses, Definition der Lose und deren Wertungskriterien sowie die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote wird eine externe Beraterfirma hinzugezogen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher (mit dieser Ausschreibung in Verbindungen stehenden) Verträge ermächtigt. Der Stadtrat ist über das Ergebnis des Vergabeverfahrens zu informieren.

 

Top 3 - Bebauungsplan Nr. 177 "Büro- und Verwaltungsgebäude"; Beschluss zur Würdigung der i. R. d. Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss

Aufgrund des umfangreichen SV beliegender Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat würdigte die eingegangen Stellungnahmen wie in der Beschlussvorlage ausgeführt und fasste den Satzungsbeschluss (Planstand 23.04.2020).

 

Top 4 - Bekanntgabe einer Eilhandlung: Sanierung Restaurant Bürgerhaus - Auftragserhöhung Baumeisterarbeiten 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 03.12.2019 die Auftragsvergabe der Baumeisterarbeiten in Höhe von 203.172,63 € an die Firma Georg Huber GmbH beschlossen. Aufgrund neuer statischer Erkenntnisse und Berechnungen sind folgende Nachtragsvereinbarungen für die geplante Ausführung notwendig, welche vom Architekturbüro wörner traxler richter Architekten geprüft wurden:

Nachtrag 1 in Höhe von 27.955,66€:

Aufgrund der hohen Installationsdichte, insbesondere von Lüftungskanälen, ist die Anzahl der benötigten Durchbrüche durch bestehende Wände so hoch, dass diese durch Stahlkonstruktionen abgefangen werden müssen. Die vorhandene Bodenplatte ist nicht tragend und nicht bewehrt. Aus diesem Grund müssen Streifen und Punktfundamente erstellt und bestehende ergänzt und die Bodenplatte erneuert werden.

Nachtrag 2 in Höhe von 59.210,32€:

Um die hohe Anzahl der Durchbrüche erstellen zu können, müssen die Wände durch Stahlkonstruktionen abgefangen werden. Der Nachtrag beinhaltet die Lieferung, Einbringung, Montage und das brandschutzmäßige Verkleiden der Stahlträger.

Nachtrag 3 in Höhe von 46.715,83€:

Aufgrund der Größe der neuen Lüftungsgeräte, können diese ausschließlich auf dem Dach des bestehenden Müllhäuschens aufgestellt werden. Da dieses nicht auf das hohe Gewicht der Geräte ausgelegt ist, und diese auch für Wartungen zugänglich sein müssen, ist eine Stahlkonstruktion als statische Ertüchtigung des Müllhausdaches erforderlich. Beinhaltet ist in diesem Angebot auch das Entfernen des vorhandenen Dachaufbaus.

Die Gesamtsumme des Auftrags der Firma Huber erhöht sich somit um 133.881,81€ auf insgesamt 337.054,44 brutto €.

Die Mehrkosten sind aufgrund der bereits damals vorliegenden Erkenntnisse in der letzten Kostenanpassung vom 25.07.2019 enthalten.

Die entsprechenden Mittel sind auf der Haushaltsstelle 2.76210.94000 vorhanden.

Aufgrund der durch die Corona-Pandemie entfallenen, letzten BPU, wurden die Nachträge vom Ersten Bürgermeister als Eilhandlung beauftragt, um keine Verzögerungen im Bauablauf zu verursachen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Erhöhung der Gesamtauftragssumme der Firma Georg Huber GmbH aus 85405 Nandlstadt auf insgesamt 337.054,44€ brutto zur Kenntnis.

 

Top 5 - Bekanntgabe einer Eilhandlung: Leistungen der Planung und Bauleitung von Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen im NNE Mallertshofer Holz mit Heiden; Auftragsvergabe

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planung und Bauleitung für die Herstellung von Kalk-Trockenrasen (inkl. Bodenabtrag), von artenreichen und strukturreichen Grünland als Weideflächen, sowie der flächige Einbau des Bodenabtrags. Diese Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden im Gebiet des Nationalen Naturerbes (NNE) Mallertshofer Holz mit Heiden erfolgen (siehe Anlage_Übersicht-Kampfm-ÖK-I- GA_18.12.2019).

Die Ausschreibung wurde in zwei Phasen unterteilt. Die erste Phase ist die Eignungsprüfung. Hierzu wurden am 23.Dezember 2019 insgesamt sieben Firmen aufgefordert ihre Eignung für oben genannte Leistungen abzugeben. Die Eignungen wurden nach wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Kriterien, sowie nach beruflicher Leistungsfähigkeit bewertet.

Von den angeschriebenen Fachfirmen haben vier Firmen eine prüfbare Eignung abgegeben. Aufgrund der Eignungsbewertung wurden am 25.02.2020 die beiden erstplatzierten Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Beide angeschriebenen Planungsbüros haben ein prüfbares Angebot abgegeben.

Die formale und technische Prüfung hat ergeben, dass das Landschaftsplanungsbüro Dr. Schober aus Freising das wirtschaftlichste Angebot mit einem Gesamtauftragsvolumen von € 201.167,75 brutto inkl. 5% Nebenkosten abgegeben hat.

Es wird empfohlen den Auftrag für die die Leistungen der Planung und Bauleitung für die Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen im NNE-Gebiet Mallertshofer Holz mit Heiden dem Angebot mit dem Preis von €201.167,75 brutto zu erteilen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2020 sind unter der Haushaltsstelle 2.36050.95500 vorhanden.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 24.03.2020 abgesagt. Um einen Verzug der Bauplanung und Umsetzung zu vermeiden wurde der Auftrag vom Ersten Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann als Eilhandlung erteilt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Auftragserteilung für die Leistungen der Planung und Bauleitung für die Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen im NNE-Gebiet Mallertshofer Holz mit Heiden dem Angebot von Dr. Schober Gesellschaft für Landschaftsplanung mbH mit dem Preis von €201.167,75 brutto zur Kenntnis.

 

Top 6 - Angenommene Anträge aus den Bürgerversammlungen 2020

Auch hier verweise ich aufgrund des Umfangs auf beiliegenden Link.

 

Top 7 - Straßenunterhalt; Bekanntgabe einer Eilhandlung

Im Straßenunterhalt 2020 stehen folgende Maßnahmen an oberster Priorität:

  • Sanierung von Frostaufbrüchen

  • Ausbessern von bituminösen Trag- und Deckschichten

  • Herrichten von Bankette

  • Sanierung von wassergebundenen Straßen/Radwegen

  • Bordsteinerneuerungen (z.B. Heidenheimer Straße)

  • Sanierung von Entwässerungsanlagen

  • Angleichungen von überstehender Schachtabdeckungen

  • Austausch vorhandener Schachtdeckel der Tragfähigkeitsklasse B25to im Fahrbahnbereich gegen Klasse D40to

  • Sanierung von schadhaften Bereichen in Rad- und Fußwegen (z.B. Robert-Bosch-Straße)

  • Sanierung von Wurzelaufwürfen (z.B. Danziger Straße, Einsteinstraße)

Der Straßenunterhalt berücksichtigt den derzeitigen Stand zum Ausbau des Fernwärmenetzes. In Staßenabschitten in denen Fernwärmeleitungen vorgesehen sind, wird von einer kompletten Sanierung abgesehen. Dies betrifft ebenfalls das Gewerbegebiet, in welchem in den nächsten Jahren Komplettsanierungen erfolgen sollen. Gefahrenstellen werden jedoch beseitigt.

Der Straßenunterhalt wurde unter Beteiligung von 8 Firmen am 06.02.2020 beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung am 10.03.2020 lagen 4 Angebote vor. Ein Angebot musste aufgrund eines formellen Fehlers ausgeschlossen werden. Somit gingen 3 gültige Angebote ein.

Die eingegangenen Angebote wurden rechnerisch, technisch und wirtschaftlich durch das Ingenieurbüro „Schönenberg Ingenieure Baumanagement GmbH“ geprüft und gewertet.

Nach Abschluss der Prüfung und Wertung des Angebots

  • erscheinen die angebotenen Preise angemessen und dem derzeitigen Baupreisniveau entsprechend;
  • erfüllt der wirtschaftlichste Bieter die Anforderungen bezüglich der für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit;
  • sind keine Anzeichen von Absprachen offensichtlich oder bekannt.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG aus 86622 Neuburg/Donau mit einer Brutto-Angebotssumme von 314.068,25 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Im bepreisten LV waren für den Straßenunterhalt 406.141,05 € brutto kalkuliert- Das Angebot der Fa. Richard Schulz GmbH & Co. KG in Höhe von 314.068,25 € brutto unterschreitet die kalkulierten Kosten somit um 92.072,80 € brutto (ca. 22 %)

Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 03.12.2019 beauftragt, die Straßenunterhaltsmaßnahmen 2020 auszuschreiben.

Um baldmöglichst mit der Ausführung beginnen zu können, wurde das Angebot der Fa. Richard Schulz Gmbh & Co. KG aus 86622 Neuburg/Donau mit einer Brutto-Angebotssumme von 314.068,25 € per Eilhandlung am 18.03.2020 durch den ersten Bürgermeister Herr Dr. Dietmar Gruchmann beauftragt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle 63000.51100 in ausreichender Höhe vorhanden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Beauftragung der Firma Richard Schulz GmbH & Co. KG aus 86622 Neuburg/Donau für die Straßenunterhaltsarbeiten mit einer Brutto-Auftragssumme vom 314.068,25 € zur Kenntnis.

 

Top 8 - Antrag auf Errichtung von Hagelschutznetzen mit Beleuchtung, sowie Erneuerung der Umzäunung der Stellplatzflächen in der Carl-von-Linde-Str. 6, Fl.Nrn. 1720, 1720/6, 1720/9, 1720/21 u. 1720/22

Der Antragsteller beantragt die Errichtung von Hagelschutznetzen mit Beleuchtung, sowie Erneuerung der Umzäunung der Stellplatzflächen in der Carl-von-Linde-Str. 6, Fl.Nrn. 1720, 1720/6, 1720/9, 1720/21 u. 1720/22

Geplant ist, die bestehende Abstellanlage für PKW auf einer Fläche von ca. 150.000 m2 mit Hagelschutznetzen zu versehen. Diese sollen auf einer lichten Höhe von 3,5-4,5 m an einem Stützenraster installiert werden. Die exakte Höhe der Stützen ergibt sich noch aus der Statik. In Bereichen, in denen ein Baumbestand vorhanden ist, werden die Netze ausgespart. So können alle Bäume erhalten werden. Zudem werden mehrere Aus- und Einfahrten errichtet, damit Vögel, die unter die Netze geflogen sind, wieder hinaus kommen. Auch soll die Beleuchtung so flach wie möglich gehalten werden, damit so wenige Insekten wie möglich unter das Netz fliegen. Ob diese Maßnahmen im Sinne des Umweltschutzes ausreichend sind entscheidet das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde.

Zusätzlich zu den Hagelschutznetzen sollen an der westlichen, der nördlichen und Teilen der östlichen Abgrenzung auf einer Länge von ca. 2000 m Teile der bestehenden Zaunanlagen ersetzt werden. Auch sollen an den Grundstücksgrenzen 35 Kameramasten aufgestellt werden. Die Zaunhöhe soll 2,40 m betragen. Die Masten für die Kameras sind mit einer Höhe von 6 m geplant. Hier sollte vom Landratsamt die Einhaltung der Abstandsflächen geprüft werden.

Die betroffenen Grundstücke liegen mit Ausnahme der Fl.Nr. 1720/22 im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weist das Gebiet als Gewerbegebiet und als Sondergebiet "PKW Neuwagen Zwischen- und Auslieferungslager" aus. Es besteht daher kein Widerspruch mit dem Flächennutzungsplan. Auch die Erschließung ist gesichert.

Das Grundstück Fl.Nr. 1720/22 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 55 "Gewerbegebiet West". Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht benötigt.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

BESCHLUSS

Nach kontroverser Diskussion wurde der u.a. Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

Der Stadtrat beschloss, das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zu diesem Vorhaben, zur Errichtung von Hagelschutznetzen mit Beleuchtung, sowie Erneuerung der Umzäunung der Stellplatzflächen in der Carl-von-Linde-Str. 6, Fl.Nrn. 1720, 1720/6, 1720/9, 1720/21 u. 1720/22, zu erteilen. ------- abgelehnt -------

 

Top 9 - Widmung von Straßen: Erdinger Weg Teilweise zur Ortsstraße und teilweise zum beschränkt-öffentlichen Weg

Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen der Stadt Garching wurde festgestellt, dass die Straße Erdinger Weg nicht ordnungsgemäß gewidmet ist. So ist nach dem Bebauungsplan festgeschrieben, dass der Erdinger Weg ein beschränkt-öffentlicher Weg sei. Laut Eintragungsverfügung vom 13.01.1975 wurde der gesamte Erdinger Weg als Ortsstraße gewidmet. Dadurch haben einige Anlieger ein Zufahrtsrecht mit ihren Bauanträgen erhalten. Mit der nun durchgeführten Berichtigung sollen die Abschnitte der genehmigten Zufahrten 21 m und 42 m als Ortsstraße, gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG, gewidmet werden. Die restlichen Wegestrecken, mit einer Gesamtlänge von 324 m, werden als beschränkt-öffentlicher Weg, nach Art. 53 (2) BayStWG, gewidmet. Folgende Teilflächen der Fl.Nr. 1017/95 werden zur Ortsstraße gemäß Art. 46 (2) BayStrWG gewidmet:

Ortsstraße Erdinger Weg Fl.Nr. 1017/95 in a und b Teilflächen

Anfang a. Am Weidachweg bei Fl.Nr. 1017/13 und b. Am Weidachweg bei Fl.Nr. 1017/85

Ende a. nach 21 Metern und b. nach 42 Metern

Straßenbaulastträger ist die Stadt Garching b.M.. Der Weg erhält die Nr. 16

Folgende Teilflächen der Fl.Nr. 1017/95 werden zum beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 62, gemäß Art. 53 (2) BayStrWG, gewidmet: Beschränkt öffentlicher Weg

Erdinger Weg Teilfläche der Fl.Nr. 1017/95; Stadt Garching b.M.

Anfangspunkt: im Süden an der Straße Am Mühlbach; Endpunkt: im Osten an der Straße Am Mühlbach bei Fl.Nr 1017/32 und bei Fl.Nr. 1017/70; Länge: 0,324 km (von Süd nach Nord 267 m + 57 m nach Osten vom Abzweig bei Fl.Nr. 1017/90); Beschränkung: nur Fußgänger und Radfahrer

Straßenbaulastträger ist die Stadt Garching b.M.. Der Weg erhält die Nummer 62

BESCHLUSS

Der Stadtrat der Stadt Garching b.M. beschloss die Berichtigung der Widmung der Ortsstraße Nr. 16 und die Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 62, wie im Sachvortrag dargestellt.

 

Top 10 - Römerhof - Einbau Behinderten-WC und Baugenehmigung - Entwurfsvorstellung

Für die gesamte Anlage Römerhof stand eine Neubewertung des Brandschutzes an, nachdem eine Baukontrolle des Landratsamtes diverse Themen beanstandete und nicht für alle Nutzungseinheiten eine Baugenehmigung zu belegen war. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss am 05.07.2018 das Architekturbüro Meuer - planen beraten Architekten GmbH München mit den Planungsleistungen Bestandsaufnahme, Brandschutzkonzept und Antrag auf Nutzungsänderung zu beauftragen.
Im ersten Schritt wurde der gesamte Baubestand vermessungstechnisch erfasst und digitalisiert.
Danach folgte die Bewertung des genehmigten Bestands im Hinblick auf in den Baugenehmigungen enthaltenen Auflagen und Klassifizierungen der Bauteile sowie den Brandschutz, um einen Abgleich mit dem baulichen Ist-Zustand und den aufgefundenen Nutzungen vornehmen zu können. Es folgte die Erfassung der bauabweichenden Zustände sowie Umnutzungen und eine Neubewertung im Hinblick auf Genehmigungsfähigkeit und aktuelle Brandschutzanforderungen mit dem Ziel einer Ertüchtigung des Brandschutzes, der den Anforderungen von Art. 3 und 12 der BayBO entspricht, wobei ein ggf. vorhandener Bestandsschutz mit in den Ansatz gebracht wurde.

In diesen Prozess sollte die Untersuchung der Machbarkeit folgender aktueller Bedarfe einfließen, mit dem Ziel diese neuerlichen Nutzungsänderungen mit in die Baugenehmigung zu nehmen:

  1. Vom Stadtrat wurde in Zusammenwirkung mit dem Behindertenbeirat die Umsetzung/Schaffung einer behindertengerechten Toilette in der Nutzungseinheit Musikschule sowie in der Nutzungseinheit Theater beantragt.
  2. Unterbringung einer Großtagespflege in den Räumen Kinderklub und VDK-Zimmer: Die Nachbarschaftshilfe betreibt als familiäres Zusatzangebot der Kinderbetreuung seit mehreren Jahrzehnten den Kinderklub in den Räumen des Römerhofs. Es liegt auch ein Antrag der Nachbarschaftshilfe vor, die derzeitige Nutzung in die Betreuungsform Großtagespflege zu überführen. Der Flurbereich wurde bisher gemeinsam mit dem VDK und der AWO-Beratungsstelle genutzt, der VDK gibt seine Räume auf, so dass eine Mitbenutzung durch die Nachbarschaftshilfe als Betrieb einer Großtagespflege geprüft werden sollte. Die Ausweisung von Plätzen in einer Großtagespflege im Römerhof trägt lt. GB 3 zur Bedarfsdeckung bei.

Am 31.07.2019 wurden der Verwaltung die Ergebnisse zur Bestands- und Aktenerhebung vorgestellt. (Pläne als Anlage1 + 2); der Abgleich des baulichen Ist-Zustands mit den vorhandenen Genehmigungsunterlagen zeigt bauliche Abweichungen sowie etliche ungenehmigte Umnutzungen.

Am 16.09.2019 und 13.11.2019 wurden in einem Gespräch im LRA die Ergebnisse der brandschutztechnischen Untersuchung anhand des Vorabzugs des Brandschutznachweises sowie die Beurteilung durch das Planungsbüro vorgestellt und die Genehmigungsfähigkeit erörtert.

Für den Mittelbau und den Südflügel sind Baugenehmigungen nicht zu recherchieren. Wichtig für eine weitere Betrachtung der Genehmigungsfähigkeit wären die genaue Rekonstruktion der Entstehungszeit, die ursprüngliche Nutzung dieser Bauteile sowie der Nachweis, dass diese Vorhaben in ihrer jeweiligen Zeit genehmigungsfähig gewesen wären. Aufgrund momentan fehlender Informationen und erst anstehender ausgiebiger Recherche, hat das LRA vorgeschlagen, diese zwei Gebäudeteile vom Bauantrag losgelöst zu betrachten und im Nachgang in einem separaten Bauantrag zu behandeln.

Im Folgenden beschränkt sich der geplante Bauantrag daher auf den Nord- und Ostflügel des Römerhofs. Vor Einreichung des erarbeiteten Bauantrags mit Brandschutzkonzept als Nachweis gem. BauVorlV., sind durch den Stadtrat noch die jeweiligen Varianten für die beabsichtigten baulichen Änderungen freizugeben.

Zu 1: Barrierefreie Sanitärräume

Es wurden mehrere WC-Varianten in der Musikschule und im Theaterfoyer untersucht. Letztendlich sind nur folgende Lösungen unter wirtschaftlichen, funktionalen und technischen Aspekten machbar bzw. vertretbar:

  • Für die Nutzungseinheit Theater:Im Theaterfoyer als Einbau im Bereich Tanz-Studio Umkleide Herren. (Variante V6 Anlage 3 mit Beschrieb der Maßnahmen).Die Kostenschätzung für diese Variante beläuft sich auf brutto 55.573,00 €.
  • Für die Nutzungseinheit Musikschule: Es stehen zwei finale Entwürfe zur Entscheidung

Variante 1: Einbau im EG im Bereich des Lehrerzimmers (Variante V1, Anlage 4):

Vorteile: Lage am Foyer, Eingriff in Bausubstanz gering, Problemloser Anschluss Wasser/Abwasser, geringere Kosten

Nachteile: Kein direkter Zugang von den OGs und UG innerhalb des Gebäudes (Aufzug liegt im Außenbereich, Austausch beider Flügeltüren EG, Bewegungsfläche vor Flurtüre mit 1,46 m nicht DIN- konform, Flächenreduzierung Lehrerzimmer um ca. 7 m2

Kostenschätzung: brutto 48.814,00 €

Variante 2: Einbau im UG der Musikschule (Variante V6, Anlage 5):

Vorteile: Direkter WC-Zugang über Aufzug und Flur innerhalb des Gebäudes, Lage nahe Hebeanlage, Eingriff in Bausubstanz gering, problemloser Anschluss Wasser/Abwasser, geringere Kosten. Nachteile: Bewegungsfläche vor Flurtür mit 1,46 m nicht DIN-konform, zweite Hebeanlage erforderlich > Kaskadensystem der Hebeanlagen nicht DIN-konform, Flächenreduzierung Instrumentenlager um ca. 11 m2.

Kostenschätzung: brutto 51.860,00 €

Bei beiden Varianten ist nach Rücksprache mit dem LRA (Behindertenbeauftragte) die geringe DIN-Abweichung der Bewegungsfläche vor den Türen und in den Fluren hinnehmbar.

Die Abstimmungsgespräche mit dem Behindertenbeirat sowie die Ergebnisse der Nutzergespräche zur Einordnung der Varianten, ergaben eine Zustimmung zu allen oben vorgestellten Varianten. Die Verwaltung präferiert aufgrund der herausgearbeiteten Vorteile die Umsetzung im UG in einem Teilbereich des Instrumentenlagers.

Die Bestandsuntersuchung brachte auch zutage, dass die in der Baugenehmigung im UG der Musikschule titulierten Kellerräume offensichtlich schon immer als Unterrichtsräume genutzt wurden: Yradier-Zimmer und Bartok-Studio. Für diese Nutzung fehlt aber ein zweiter unabhängiger Rettungsweg, so dass nach Bekanntwerden, die Nutzung, bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise untersagt wurde.

In Anlage 6 wird planerisch und aus brandschutztechnischer Sicht untersucht, wie ein zweiter unabhängiger Rettungsweg für diese beiden Räume ausgebildet werden kann. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Räume als Aufenthaltsräume in Sinner der BayBO gewertet werden können. Damit die Räume als Aufenthaltsräume genehmigungsfähig wären, müsste neben dem zweiten Rettungsweg aber auch eine ausreichende Belichtung und Belüftung hergestellt werden. Dies ist rein baulich aus Sicht der Verwaltung nicht möglich; eine Abgrabung im Bereich der Schächte ist aufgrund des darüber liegenden Überbaus und Laubengangs nicht umzusetzen. Daher lautet die Empfehlung der Verwaltung zur Umsetzung von Variante V1: Rückführung in die ursprünglich genehmigte Nutzung als Keller.

Zu 2: Großtagespflege in den Räumen Kinderklub

Nach Untersuchung mehrerer Varianten mit möglichst geringen Eingriffen in die Bausubstanz und nach Begehungen mit der Jugendabteilung des LRA, um eine Genehmigungsfähigkeit auszuloten, schlägt die Verwaltung die Umsetzung der Großtagespflege mit den in Anlage 7 dargestellten Maßnahmen vor. Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beläuft sich auf brutto 37.366,00 €.

Im Rahmen der Bauantragstellung ist auch ein neuer Stellplatznachweis, basierend auf der neuen Stellplatzsatzung, zu führen. Für die neu zu genehmigenden Nutzungen sind 26 PKW und 35 Fahrradstellplätze nachzuweisen.
In Anlage 8 ist die Nachweisführung der Stellplätze dargestellt.

Nach Abstimmung und Genehmigung im Stadtrat, wird der Bauantrag unverzüglich eingereicht. Nach Vorliegen der Baugenehmigung und Bekanntwerden etwaiger Beauflagungen, können die Umbaumaßnahmen umgesetzt werden. Die notwendigen, sicherheitsrelevanten Maßnahmen, wie Ausstattung der Räume mit rauchvernetzten Rauchmeldern zur Brandfrüherkennung und Einbau von selbstschließenden Türöffnern, ist bereits veranlasst worden.

Voraussichtliche Kosten aller dargelegten Maßnahmen (es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Grobkostenschätzung handelt):

  • Einbau barrierefreie Toilette im UG der Musikschule: brutto 51.860,00 €
  • Einbau barrierefreie Toilette im Foyer Theater: brutto 55.573,00 €
  • Ertüchtigung Brandschutz: brutto160.650,00 €
  • Umnutzung zur Großtagespflege: brutto 37.366,00 €

In der Anlage sind alle Pläne zur Baugenehmigung angefügt. Diese werden entsprechend dem Beschluss endgültig angepasst.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den erarbeiteten Bauantrag mit Brandschutznachweis unter Berücksichtigung folgender Entwurfspunkte einzureichen:

  • Einbau einer barrierefreien Toilette im Theaterfoyer (V6/Anlage 3)

  • Einbau einer barrierefreien Toilette im UG der Musikschule (V6/Anlage 5)

  • Umbau der Bestandsräume Nachbarschaftshilfe zur Unterbringung einer Großtagespflege (Anlage7)

  • Rückführung der Räume im UG Musikschule in die ursprünglich genehmigte Nutzung (V1)

 

Top 11 - Erweiterung Schule West - Vorstellung der Standortvarianten für den Erweiterungsbau sowie Empfehlungsbeschluss für Aufstellungsbeschluss

Auch hier verweise ich aufgrund des Umfangs auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss

  1. das aufgezeigte Raumprogramm zur Erweiterung der Grundschule West für die nachmittägliche außerschulische Betreuung freizugeben,

  2. die Variante 4/4.1 für die Erweiterung zu wählen

  3. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 185 – „Erweiterung Schule West“ zu fassen und die Freigabe für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

  4. Die Verwaltung zu ermächtigen, das VGV Verfahren zur Vergabe der Planerleistungen vorzubereiten und durchzuführen, sowie ggf. notwendige weitere Planerleistungen freihändig auszuschreiben.

 

Top 12 - Sanierung Restaurant Bürgerhaus - Ausschreibung Innenausbau 1 + 2 - Bevollmächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Freigabe von Aufträgen eines z.Zt. laufenden Vergabeverfahrens

Die Vergabepakete Innenausbau 1 und Innenausbau 2 wurden am 09.04.2020 beschränkt ausgeschrieben. Die Submission ist für den 21.04.2020 angesetzt. Die Zuschlagsfrist endet am 21.05.2020.

Die Beauftragung muss spätestens in der KW 18 erfolgen, damit die Arbeiten gemäß Bauzeitenplan durchgeführt werden können.

Da Verzögerungen im Bauablauf verhindert werden sollen, soll der Erste Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann ermächtigt werden, den nach der Prüfung der Angebote wirtschaftlichsten Bietern mit den Gewerken Innenausbau 1 und Innenausbau 2 zu beauftragen.

Gemäß Kostenberechnung sind für die Arbeiten folgende Summen veranschlagt:

  • Innenausbau 1 (Trockenbauarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten): 214.853,38 € brutto
  • Innenausbau 2 (Schreinerarbeiten): 59.529,04 € brutto

Haushaltsmittel sind auf der HhSt. 2.76210.94000 vorhanden

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, den Ersten Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann zu ermächtigen, die Aufträge für die Vergabepakete 1 und 2 an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

Top 13 - Bekanntgabe von nicht-öfentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Top 13.1 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind: Grünpflege der Straßenneben- und Parkflächen im Stadtgebiet Garching, Auftragsvergabe; Fehlinformation zur Vertragslaufzeit

Für diese Ausschreibung erforderliche Arbeiten sind die Rasenmahd und Heckenschnitte, sowie die Laubbeseitigung der öffentlichen Straßenneben- und Parkflächen im Stadtgebiet.
Die zu pflegenden Flächen haben eine Gesamtgröße von 214.107 qm. Aufgrund der umfangreichen Pflegearbeiten wurde das Stadtgebiet in drei Lose nach Ortsteilen wie folgt differenziert:

LOS 1: Garching & Dirnismaning
LOS 2: Hochbrück
LOS 3: Sport- und Erholungsgelände

Es wurde eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung zur Risikostreuung festgesetzt. Dies bedeutet, dass ein Bieter jeweils ein Angebot für ein einzelnes Los, für zwei oder drei Lose abgeben konnte. Im Rahmen dieser Auftragsvergabe kann jeder Bieter jedoch nur für maximal ein Los den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt und zuletzt auf das Los 3.

Aufgrund des hohen Auftragsvolumens war eine EU-weite Ausschreibung erforderlich.
Somit wurden am 19.Dezember 2019 die Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe veröffentlicht. Insgesamt haben neun Firmen ein Angebot abgegeben.
Es wird empfohlen, den Auftrag für die Grünpflege der Straßenneben- und Parkflächen im Sinne der Loslimitierung wie folgt zu erteilen:

LOS 1: Garching & Dirnismaning - Holz Klade GmbH aus Wolfsberg mit einer Angebotssumme von € 78.822,03 netto pro Jahr Die Firma steht gemäß ihrer Referenzen auch in der Region unter Vertrag.

LOS 2: Hochbrück - Werner companies GmbH aus Ergolding mit einer Angebotssumme von € 60.372,04 netto pro Jahr

LOS 3: Sport- und Erholungsgelände - Gebäudeservice Klingbeil aus Nettetal mit einer Angebotssumme von € 44.791,46 netto pro Jahr

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind unter der Haushaltstelle 58000.51000 angemeldet.
In der Sitzung vom 04.03.2020 des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses wurde irrtümlich der Beschluss nur für das Jahr 2020 gefasst. In den Vergabeunterlagen ist eine Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren festgesetzt. Diesbezüglich wird der Beschluss für die Laufzeit auf zwei Jahre ausgeweitet.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, den Auftrag für die Grünpflege der Straßenneben- und Parkfläche im Stadtgebiet für das Los 1 dem Angebot der Firma Holz Klade GmbH mit einem Preis in Höhe von € 93.798,21 brutto, für das Los 2 dem Angebot der Firma Werner companies GmbH mit einem Preis in Höhe von € 71.842,73 brutto und für das Los 3 dem Angebot der Firma Gebäudeservice Klingbeil mit einem Preis in Höhe von € 53.301,84 brutto für das Jahr 2020 zu erteilen.

Aufgrund der Fehlinformation beschloss der Stadtrat, zudem den Auftrag für die Grünpflege der Straßenneben- und Parkflächen im Stadtgebiet für das Los 1 dem Angebot der Firma Holz Klade GmbH mit einem Preis in Höhe von € 93.798,21 brutto, für das Los 2 dem Angebot der Firma Werner companies GmbH mit einem Preis in Höhe von € 71.842,73 brutto und für das Los 3 dem Angebot der Firma Gebäudeservice Klingbeil mit einem Preis in Höhe von € 53.301,84 brutto für das Jahr 2021 zu erteilen.

 

Top 13.2 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind: Breitbandausbau in den Gewerbegebieten

Seit dem 15. November 2018 können Kommunen den geförderten Glasfaseranschluss für ihre Gewerbe- und Industriegebiete beantragen. Besonderheit hierbei ist, dass die Aufgreifschwelle, welche über die Förderfähigkeit entscheidet, nicht mehr auf eine Datenübertragungsrate von 30 Mbit/s, wie in vergangenen Förderaufrufen, limitiert ist.

Um das genaue Maß der Investitionen in das Breitbandnetz abschätzen zu können, hat der Stadtrat beschlossen, in ein Markterkundungsverfahren nach den Vorgaben der Bundesförderrichtlinie zum Breitbandausbau einzusteigen und in einer Kurzstudie die Ausbaukosten, Förder- und Eigenanteile zur Erschließung der Gewerbegebiete mit Breitbandanschlüssen zu ermitteln.

Nach Auswertung des Markterkundungsverfahrens zeigt sich, dass ein Großteil der Gewerbegebiete (Hochbrück/Dirnismaning) bereits mit hohen Geschwindigkeiten versorgt werden, direkte Glasfaseranschlüsse sind jedoch kaum zu verzeichnen.
Es verbleibt eine Anzahl von ca. 200 Adressen, die förderfähig wären.

In seiner Sitzung am 21.11.2019 hat der Stadtrat nichtöffentlich folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag für den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten zu stellen und, eine Bewilligung vorausgesetzt, in das Ausschreibungsverfahren einzusteigen.

Die Haushaltsmittel in Höhe von ca. 900.000 € sollen im Haushalt (jeweils zur Hälfte in 2021/2022) berücksichtigt werden.

Die Stadt Garching hat die Zuwendungsbescheid am 12.12.2020 in vorläufiger Höhe von 1,1 Mio. Euro erhalten. Auftragsgemäß wird die Verwaltung nun in das Ausschreibungsverfahren starten.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 13.3: Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind: Pflege der Blühwiesen im Stadtgebiet 2020, Auftragsvergabe

Maßgeblich für diese Ausschreibung der Pflege der Blühwiesen ist der fachgerechte Wiesenschnitt mit geeigneten Mähwerk. Die zu pflegenden Flächen haben eine Gesamtgröße von 164.491 qm. Aufgrund der Standorte und des naturschutzfachlichen Hintergrundes sind zwei Pflegevarianten (mit und ohne Rotationsbrache) festgelegt worden. Diese unterscheiden sich zudem in verschiedenen Mähintervallen und Mähzeitpunkten.

Am 18.Februar 2020 wurden die Vergabeunterlagen als Angebotsaufforderung an fünf Unternehmen versendet. Davon haben zwei Firmen ein prüfbares Angebot abgegeben. Die drei weiteren Unternehmen haben eine Angebotsabgabe abgelehnt. Die formale und technische Prüfung hat ergeben, dass die Firma Wurzer aus Eitting mit € 36.927,41 netto (€ 43.943,62 brutto) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Ausschreibung ist zunächst für ein Jahr begrenzt.

Es wird empfohlen, den Auftrag für die Pflege der Blühwiesen im Stadtgebiet für das Jahr 2020 an die Firma Wurzer Umweltdienst GmbH zu erteilen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind unter der Haushaltstelle 58000.51000 und auf der jeweiligen Ausgleichsflächen angemeldet.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, den Auftrag für die Pflege der Blühwiesen im Stadtgebiet für das Jahr 2020 dem Angebot der Firma Wurzer Umweltdienst GmbH mit einem Preis in Höhe von € 43.943,62 brutto zu erteilen.

 

Top 14 - Mitteilungen aus der Verwaltung 

Die Notbetreuung bei der Kinderbetreuung läuft gut.

Top 14.1 - MVG Rad im Landkreis München - Auswertung der Nutzungszahlen Januar bis September 2019 für die Stadt Garching

Die Stadt Garching hat mit bisher 17 MVG-Mietradstationen die meisten Stationen im Landkreis München aufgebaut und seit Februar 2019 auch alle in Betrieb genommen. Die Stationen sind mit insgesamt 160 Mieträdern und 189 Fahrradabstellanlagen ausgestattet.

Garching hat mit fast 30 % aller Fahrradbewegungen den höchsten Anteil aller Nutzungen im Landkreis München. Dies ist in erster Linie auf das freie Rückgabegebiet am Garchinger Forschungsgelände zurückzuführen, aber auch die U-Bahnstationen in Garching-Hochbrück und am Maibaumplatz zeigen, dass das MVG-Mietradsystem in Garching sehr gut angenommen wird.

Auch die Stationen im Ortsteil Garching zeigen gute Nutzungszahlen. Hier sticht vor allem die Station „Untere Strassäcker“ heraus, wobei dies vermutlich auf den hohen Anteil studentischer Nutzer zurückzuführen ist, die dort größtenteils ihre Unterkünfte haben.

Ausbaufähig sind dagegen noch die Frequentierungen im Gewerbegebiet Hochbrück, für das ursprünglich im Rahmen des Projekts „Bike2Business“ Mietradstationen konzipiert wurden, um ein Alternativangebot für „die letzte Meile“ zum Arbeitsplatz zu bieten.

Diese Feststellungen decken sich weitgehend mit den Erkenntnissen der MVG, nachdem sie die Nutzungszahlen für den gesamten Landkreis München ausgewertet haben:

  • Die meistgenutzten MVG Radstationen sind überwiegend die Stationen am schienengebundenen Personennahverkehr. Ebenfalls gut genutzt sind Hochschulstandorte, teilweise Ortsmitten, aber auch Gewerbegebiete und Standorte mit Freizeitnutzung

  • Die Nutzung findet in den meisten Kommunen zu ca. 1/2 bis 2/3 innerhalb der Gemeinde statt, zumeist je 1/3 sind grenzüberschreitend nach München und in die unmittelbar an die Kommune angrenzenden Gemeinden

  • Bei den unmittelbar an die Stadt angrenzenden Kommunen gibt es eine stärkere Wechselbeziehung von und nach München. MVG Rad erfüllt damit Vernetzungsfunktion. In einzelnen Kommunen entstehen spezifisch andere Verteilungen

  • Das MVG Rad wird vermutlich für die Bewältigung der ersten und letzten Meile zum ÖV genutzt. Es kann auch dazu dienen, die eigene ÖV Haltestelle zu „überspringen“ und SPNV Haltestellen mit besserem ÖV- Taktangebot zu erreichen

  • Im Betrachtungszeitraum wurden Räder vielfach außerhalb von Stationen ausgeliehen und zurückgegeben (ca. 1/3 der Fahrten). Auf einen Hinweis auf diesen Verstoß gegen die AGB gegenüber dem Kunden hat die MVG bisher verzichtet. Aus den stationsunabhängigen Nutzungen lassen sich teilweise Kundenbedarfe ableiten (Die MVG beabsichtigt ab Q1 2020 diese AGB Verstöße zu ahnden).

Im Rahmen der Nordallianz sind bereits Planungen im Gang, das MVG-Mietradsystem auf die Gemeinden außerhalb des Landkreises München auszudehnen. Ein erstes Treffen dazu fand am17.12.2019 statt, bei denen die Möglichkeiten für eine Ausweitung des MVG-Mietradsystems außerhalb des Landkreises München diskutiert wurden. Die MVG zeigt sich diesem Projekt gegenüber sehr aufgeschlossen. Das zweite geplante Treffen zusammen mit der MVG fiel jedoch der Corona-Pandemie zum Opfer.

Die Stadt Garching hat aufgrund des großen Erfolgs des Mietradsystems die Absicht, das Netz an Stationen engmaschiger zu knüpfen. Eine erste unverbindliche Anfrage seitens des Landratsamts München liegt bereits vor, an welche Standorten neue Mietradstationen seitens der Stadt vorstellbar wären und welche Stationen aufgrund der Nachfrage erweitert werden sollten. Eine Entscheidung darüber steht allerdings noch aus.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Ausführungen über den Sachstand zur Nutzung der MVG Mietradstationen in der Stadt Garching und im Landkreis München zur Kenntnis.

 

Top 14.2 - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED-Technik

Die Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Garching umfasst ca. 2000 Brennstellen. Davon sind ca. 1700 Brennstellen im Eigentum von Bayernwerk und ca. 300 Brennstellen im Eigentum der Stadt. Der mit Bayernwerk abgeschlossene Straßenbeleuchtungsvertrag endet zum 31.12.2021. Diese Vereinbarung regelt den Betrieb und die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im Stadtgebiet Garching.

Mit der Zuschlagserteilung der Stromkonzession für das gesamte Stadtgebiet an die Stadtwerke München waren Überlegungen wie es mit der Straßenbeleuchtung weitergeht erforderlich, zumal das größte Teil der Straßenbeleuchtungsanlage sich im Eigentum der Bayernwerke befindet.

Die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet weist an vielen Straßenbereichen Mängel und Defizite auf und ist hinsichtlich der jetzigen Anforderungen in vielen Straßen nicht mehr zeitgemäß. Deshalb werden im Zuge von Straßenausbau und Sanierungsmaßnahmen alte Straßenleuchten durch neue Straßenbeleuchtungsanlagen in LED-Technik ersetzt.

Die Verwaltung empfiehlt das gesamte Straßenbeleuchtungsnetz zu überprüfen und eine Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage in Angriff zu nehmen.
Diese Maßnahme ist förderfähig. Voraussetzung für eine Förderung dieser Maßnahme ist, dass die Straßenbeleuchtungsanlage im städtischen Eigentum sein soll. Das bedeutet die Stadt Garching müsste alle sich im Eigentum der Bayernwerke befindlichen Straßenbeleuchtungsanlagen samt zugehörigem Leitungsnetz zum Sachzeitwert/Kaufpreis abkaufen. Darüber hinaus wird die Netztrennung der Straßenbeleuchtungsanlage vom Stromversorgungsnetz erforderlich.

Der Verwaltung liegt ein Honorarangebot vom 17.02.2020 für ein LED Check-Up Straßenbeleuchtung Stadt Garching von Energievision Franken GmbH vor. Das Angebot umfasst eine erste Bestandsaufnahme der vorhandenen Leuchten sowie eine grobe Abschätzung ob eine vollständige oder teilweise Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung der Stadt Garching auf hocheffiziente LED-Technik aus energetischer und/oder finanzieller Sicht empfehlenswert erscheint.

Alle relevanten Informationen und Daten aus dem Check-Up dienen der Stadt als objektive Entscheidungsgrundlage und Handlungsempfehlung. Alle Informationen und Ergebnisse werden der Stadt Garching nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt und auf Wunsch im Rahmen einer Gremiumssitzung präsentiert.

Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 6700.9860 in ausreichender Höhe vorhanden.
Damit der LED-Check-Up noch vor den Sommerferien umgesetzt werden kann, wurden diese Leistungen vom Ersten Bürgermeister Dr. Gruchmann beauftragt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis. Der Stadtrat wird über das Ergebnis informiert.

 

Top 14.3 - B 471, Sanierung der Ortsdurchfahrt von Hochbrück; a) Sachstandsbericht b) weiteres Vorgehen bzgl. barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen

Am 05.03.2020 fand im Rathaus der Stadt Garching eine Verkehrsbesprechung, veranlasst durch das Staatliche Bauamt Freising, Servicestelle München, Sachgebiet 2300, statt. Gegenstand der Besprechung war die geplante Fahrbahnsanierung der B 471 in der Ortsdurchfahrt Hochbrück. Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, ab 27.07.2020 innerhalb von ca. 8 Wochen, im Zuge der B 471 den Fahrbahnbelag der Ortsdurchfahrt von Hochbrück zu sanieren. Ziel der Sanierung ist es, den bestehenden Belag um ca. 12 cm abzufräsen und anschließend eine ca. 8 cm starke Binderschicht AC22 und eine ca. 4 cm starke Deckschicht AC 11 einzubauen. Die Beschreibung der einzelnen Bauabschnitte mit Verkehrsregelungen sind dem beigefügten Aktenvermerk des Staatlichen Bauamtes vom 08.03.2020 (Anlage 1) zu entnehmen. Das Staatliche Bauamt wird die geplante Sanierung, wie besprochen, vorbereiten. Nach der Vergabe der Arbeiten wird ggf. eine erneute Verkehrsbesprechung mit der ausführenden Firma stattfinden.

Im Rahmen der Besprechung wies die Verwaltung darauf hin, dass es entlang der B 471 durch Hochbrück noch 5 Bushaltestellen gibt, die noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Idealerweise sollte versucht werden, diese Haltestellen im Zuge der Fahrbahnsanierung barrierefrei auszubauen. Mit dem Winterfahrplan 2021/2022 werden die X-Press-Buslinien 201 und 202 in Betrieb gehen. Diese Linien fahren u.a. die Bushaltestellen Voithstraße (in beide Fahrtrichtungen) an. Die Verwaltung wollte deshalb die 5 Bushaltestellen gemeinsam mit der Fahrbahnsanierung auf den Weg bringen. Der Straßenbaulastträger hätte dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden. Die fertigen Planungen müssten jedoch bis Ende März für die Ausschreibung dem Straßenbaulastträger zur Verfügung stehen, was aber zeitlich nicht zu schaffen ist. Neben der Vergabe der Planungsaufträge, dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Straßenbaulastträger, dem Zuschussverfahren fehlen zudem die erforderlichen Mittel im Haushalt 2020.

Bei der Fahrbahnsanierung spielen die Planungen eines Radschnellweges keine Rolle. Am 18.02.2020 fand mit der neuen Leiterin der Abt. 2 des Staatlichen Bauamtes Freising, Servicestelle München, Frau Dipl. Ing. Schiebel, ein Gespräch statt. Bzgl. der Ausbauplanungen für einen 4-spurigen Ausbau der B 471 durch Hochbrück ist in ca. 5 Jahren zu rechnen.

Geht man von einer Planungszeit von 2 Jahren aus, einem Planfeststellungsverfahren ca. 2 Jahre, dem erforderlichen Grunderwerb usw. ist von einem Baubeginn –nach Einschätzung der Verwaltung- frühestens in ca. 10 – 12 Jahren zu rechnen.

Aufgrund der aktuellen Sachlage sollte aus Sicht der Verwaltung in diesem Jahr die Planung der 5 Bushaltestellen, die Vereinbarung mit dem Straßenbaulastträger, das Zuschussverfahren sowie die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2021 beantragt werden. Die Ausschreibung der Haltestellen könnte dann zum Jahreswechsel 2020/2021 durchgeführt werden.

Für die Planungskosten stehen unter den HHSt. 63260.95900 und 63000.95900 ausreichend Mittel zur Verfügung.

BESCHLUSS

  1. Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

  2. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen für den barrierefreien Ausbau der 5 Bushaltestellen entlang der B 471 durch Hochbrück umgehend zu veranlassen. Ebenso die notwendigen Vereinbarungen mit dem Straßenbaulastträger und Zuschussanträge. Die erforderlichen Mittel sind im evtl. erforderlichen Nachtragshaushalt 2020 bzw. für den Haushalt 2021 einzustellen.

 

Top 14.4 - Sachstand zur Machbarkeitsstudie Radverkehrsführung Freisinger Landstraße entlang der St2350 zwischen Garching und der Landeshauptstadt

Für die Machbarkeitsstudie zur Radwegführung zwischen Garching und der Landeshauptstadt München hat die Stadt Garching im November 2019 eine Stellungnahme an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung Abteilung Verkehrsplanung - PLAN I/35 (Planung Nord/West) München abgegeben, damit ein Beschluss im Stadtrat München, zur Durchführung der Maßnahme, herbeigeführt werden kann. Der Beschlussvorschlag sollte Ende 2019/Anfang 2020 behandelt werden. Da wir bisher keine Informationen vom Baureferat zu einem Beschluss herhalten haben, haben wir am 04.03.2020 um eine Auskunft zum Sachstand gebeten. Die schriftliche Antwort erhielten wir am 05.03.2020.

Der Verwaltung wurde vom Baureferat mitgeteilt:

„Aufgrund der Übernahme des Radentscheides durch den Stadtrat mussten wir noch eine radentscheidskonforme Variante mit 2,30 m breiten Einrichtungsradwegen untersuchen lassen.
Die Ergebnisse liegen noch nicht final vor.
Sobald wir diese Untersuchung abgeschlossen haben, werden wir eine Beschlussvorlage erstellen, in der wir dem Stadtrat die Varianten vorstellen und das Baureferat mit der Umsetzung der Vorzugsvariante beauftragen. Ich denke, wir werden diesen Beschluss nicht vor Ende des Jahres haben.“

Die Verwaltung bittet den Stadtrat um Kenntnisnahme des Sachstandes

Kenntnisnahme

Der Stadtrat nahm den Sachstand, zur Machbarkeitsstudie Radverkehrsführung Freisinger Landstraße entlang der St2350 zwischen Garching und der Landeshauptstadt, zur Kenntnis.

 

Top 15 - Sonstiges; Anträge und Anfragen

  • Anfragen CSU –Ascherl, ich bitte die Verwaltung gerade im Hinblick auf die Coronakrise für die nächste Sitzung mal eine Übersicht zu erarbeiten, wie sich diese Krise bei uns auswirkt und welche Folgen das für Garching hat, insbesondere im Hinblick auf Haushalt und geplante Projekte. Zusage des Bürgermeisters, wird erstellt.

  • Anfrage Kratzl, Grüne, gibt es eine Übersicht, welche Bevölkerungsschicht von Corona betroffen ist – Aussage Bürgermeister, gibt es nicht.

  • Anfrage CSU – Ascherl, wie geht es denn unseren älteren Bürgern im Seniorenheim, Königsgarten und Pflegeheim. Laut Verwaltung alles in Ordnung bei unseren älteren Bürgern, die Verwaltung ist hier in regem Austausch, natürlich mit notwendigen Abstand.

  • Anfrage CSU - Disanto, Situation bei der Post, nach wie vor große Verkehrsprobleme, gibt es neue Infos vom LRA. Bürgermeister hat vor einigen Wochen einen Brief an LRA und Post geschrieben, bislang noch keine Antwort.