Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 46. Stadtratssitzung vom 15. Mai 2018

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Verweisung der Jahresrechnung 2017 zur örtlichen Prüfung

Die Gesamt-Einnahmen und Ausgaben erhöhten sich bei der Jahresrechnung gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan um 7.933.771,62 €, das sind ca. 8,9 %.

Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts waren um 4.133.270,683 € höher als veranschlagt (ca. 5,9 %). Hauptursache waren Steuereinnahmen auf Rekordniveau. Die Mehreinnahmen gegenüber den bereits im Nachtragshaushalt angehobenen Ansätzen betrugen ca. 3,17 Mio. €. Davon entfielen auf die Gewerbesteuer ca. 2,76 Mio. € (Rechnungsergebnis ca. 41,76 Mio. €), die Einkommensteuerbeteiligung ca. 160 T€ (Rechnungsergebnis ca. 12,16 Mio. €), die Umsatzsteuerbeteiligung ca. 98 T€ (Rechnungsergebnis ca. 2,5 Mio. €) und sonstige Zuweisungen ca. 145 T€. Bei den Einnahmen (und Ausgaben) aus der Verrechnung von Bauhofleistungen fielen ca. 350 T€ weniger an als veranschlagt (davon ca. 114 T€ wegen nicht notwendigem Winterdienst). Die sonstigen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb waren wegen Mehreinnahmen aus der Kinderbetreuungsförderung ca. 230 T€ höher als geplant. Die Mehreinnahmen bei den sonstigen Finanzeinnahmen betrugen ca. 845 T€. Davon entfielen ca. 670 T€ auf den Budgetübertrag und auf die Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer ca. 191 T€. Dagegen wurden bei den Zinseinnahmen auf Bankguthaben ca. 19 € weniger eingenommen als veranschlagt.

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalt (ohne Zuführung an den Vermögenshaushalt) lagen insgesamt um ca. 1,23 Mio. € unter dem Ansatz. Die Personalkosten lagen um ca. 389 T€ (ca. 3,7 %) unter dem Ansatz. Für den Gebäude- und Grundstücksunterhalt (ohne Bauhofleistungen) wurden ca. 1.379 T€ weniger ausgegeben als geplant. Für Mieten und Pachten konnten ca. 142 T€, für die Bewirtschaftung der städtischen Grundstücke und Gebäude ca. 267 T€ weniger ausgegeben werden als geplant. An laufenden Zuschüssen und Zuweisungen wurden ca. 194 T€ weniger ausgegeben als geplant, für die sonstigen Verwaltungs- und Betriebsausgaben ca. 300 T€ und den sonstigen Geschäftsausgaben ca. 296 T€. Die Zinsausgaben waren um ca. 130 T€ geringer, da sich Ismaning weiter an den Zinszahlungen des Zweckverbandes Gymnasium beteiligte. Dagegen mussten wegen der Steuermehreinnahmen ca. 1,88 Mio. € mehr an Gewerbesteuerumlage gezahlt werden.

Nach der KommHV sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung gedeckt werden. Nach dem Haushaltsplan war eine Zuführung von 13.504.000 € vorgesehen (ohne Zuführung zur Sonderrücklage U-Bahn). Zugeführt wurden tatsächlich 18.865.195,05 €, das sind ca. 5,36 Mio. € mehr. Die Mindestzuführung hätte 540.300 € betragen und wurde somit deutlich überschritten.

Die Einnahmen des Vermögenshaushalts erhöhen sich unter Einbeziehung der gebildeten Haushaltseinnahmereste um 3.800.500,79 € (ca. 19,3 %). Hauptursache ist die Überschreitung des Ansatzes bei der genannten Zuführung vom Verwaltungshaushalt von ca. 5,56 Mio. €. Dagegen fielen Beiträge und Kostensätze um 0,62 Mio. € die Investitionszuweisungen um 1,06 Mio. € geringer aus, meist wegen Verzögerungen im Bauablauf.

Die Ausgaben des Vermögenshaushalt (ohne Rücklagenzuführung) reduzieren sich unter Einbeziehung der Haushaltsausgabereste um ca. 3,4 Mio. € gegenüber den Ansätzen. Davon resultieren ca. 900 T€ aus dem Vermögenserwerb, ca. 750 T€ aus Hochbau- und ca. 695 T€ aus Tiefbaumaßnahmen (teilweise 2018 neu veranschlagt) sowie 942 T€ bei der U-Bahn-Abrechnung. 

Beim Jahresabschluss 2017 wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 1.633.000,00 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 12.662.937,63 € neu gebildet sowie alte Haushaltseinnahmereste in Höhe von 21.000,00 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.172.832,79 € in Abgang gebracht.

Im Ergebnis der Jahresrechnung 2017 können 7.214.020,61 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, von denen allerdings 4,327 Mio. € im Haushaltsplan 2018 wieder entnommen werden sollen. Ursprünglich war im Haushaltsjahr 2017 keine Rücklagenzuführung geplant. Der Rücklagenstand der allgemeinen Rücklage stieg zum 31.12.2017 auf 28.122.677,11 €.

Außerdem können weitere 441.365,89 € der Sonderrücklage U-Bahn zugeführt werden. Der Rücklagenstand zum 31.12.2017 steigt hier auf 5.307.102,49 €.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis, verweist sie an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung und nimmt die neuen Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 12.662.937,63 € und die neuen Haushaltseinnahmereste in Höhe von insgesamt 1.633.000,00 € zur Kenntnis.

 

Top 3 - Expertenvortrag zum Thema Mehrgenerationenhaus

Mit Stadtratsbeschluss vom 19.10.2017 wurde der Antrag der Fraktion Unabhängige Garchinger – Förderung von generationsübergreifenden und genossenschaftlichen Wohnprojekten, Förderung von barrierefreiem Wohnen in zukünftigen Baugebieten zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. In der folgenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.02.18 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, Experten zu den Themen Mehrgenerationen- Haus/Wohnen einzuladen. Die inhaltliche Zusammenfassung zur Thematik kann unter der Vorlagennummer: B III/624/2018 eingesehen werden.

Als Expertin zu dem Thema Mehrgenerationenhaus gibt die Geschäftsführerin des Alten Service Zentrums/Mehrgenerationenhauses in Eching, Frau Siglinde Lebich, einen Überblick über die Entstehung und Umsetzung des Mehrgenerationenhauses in Eching. Da eine detaillierte inhaltliche Auseinandersetzung zeitintensiv ist, stellt Frau Lebich einen kurzen Gesamtüberblick dar. Für eine weitere Vertiefung der theoretischen Ausführungen wird ein Ortstermin im Mehrgenerationenhaus in Eching vorgeschlagen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Präsentation zum Mehrgenerationenhaus in Eching zur Kenntnis. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Gremium einen Besichtigungstermin im Mehrgenerationenhaus Eching vorzuschlagen.

 

Top 4 - Expertenvortrag zum Thema genossenschaftliches Wohnen

Top wurde aufgrund Erkrankung des Referenten von der TO genommen.

 

Top 5 - Bürgerhaus Garching - Vorstellung Vorentwurf Restaurant

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2017 beschlossen, das Restaurant im Bürgerhaus auf Basis der in der Stadtratssitzung vom 24.11.2016 vorgestellte Machbarkeitsstudie - Variante 1 zu verkleinern.

Das beauftragte Fachplanungsbüro Alfred Fischer aus Augsburg hat auf Basis des Konzepts“Cafehaus“ in Abstimmung mit der Verwaltung 2 Planungsvarianten zur Verkleinerung der Küche erarbeitet. Dabei ist aber Planungsmaßgabe, dass die Küche sämtliche anderen Konzepte in diesem verkleinerten Rahmen auch abbedeckt. Die Ergebnisse werden nun als Vorentwurf mit Kostenschätzng vorgestellt. Nach Diskussion und Abstimmung durch den Sadtrat, wird eine Variante als Entwurf auch unter Beteiligung der übrigen Planer ausgearbeitet. 

Das Büro Fischer wird bei der Sitzung anwesend sein und die Varianten erläutern.

Variante 1: Einrichtung und technische Ausstattung für Wiener Café oder Café-Bistro und Ratskeller plus Saalverpflegung (Bankett) - Vergabe an einen Betreiber.

Details:

  • Die zeitgemäße technische Ausstattung der Bistro-Küche ermöglicht dem Betreiber die problemlose Versorgung der Gäste, sowohl im Café als auch im Ratskeller (UG)
  • Die Ausstattung der Bankett-Küche/Ausgabe mit modernen, energiesparenden Geräten garantiert einen reibungslosen Ablauf bei der Versorgung der Gäste im Bürgersaal
  • Die gesamte Speisenproduktion erfolgt im Haus (Ausnahme: Kuchen, Torten, Pralinen etc. werden zugeliefert)
  • Ein implementiertes, modernes Garverfahren (Cook&Chill) ermöglicht zeitversetztes Garen sowie die Herstellung und Lagerung von Kühlkost, für die Versorgung von Café/Bistro, Ratskeller und Bürgersaal
  • Bankettspeisen werden zunächst als Kühlkost gelagert, Warmspeisen vor Ausgabe auf Verzehrtemperatur erhitzt und sofort serviert. Dies garantiert dem Gast Speisen von sehr hoher Qualität.
  • Gesamte Getränkelagerung erfolgt im Haus
  • Getränkeversorgung über drei Zapfanlagen für Bier und AFG, in Kombination mit Flaschenausschank und einer mobilen Getränke/Cocktail-Bar
  • Vorhaltung des gesamten Equipments (Non-Food) im Haus
  • Reinigung von Utensilien, Geschirr- und Gläsern über leistungsfähige Spülmaschinen im Haus
  • Die gleichzeitige getrennte gastronomische Versorgung aller Betriebsteile ist problemlos möglich

Nachteile für den Bauherrn:

  • Investition in Einrichtung und technische Ausstattung der Bankett-Küche, einschließlich zusätzlicher Kühl- und Lagermöglichkeiten
  • Erhöhte Investition in die Gebäudetechnik (HLS / Elektro)
  • Investition in die Ertüchtigung vorhandener Speisen- und Lastenaufzüge
  • Investition in Umbau und Sanierung bestehender Gästebereiche

Vorteile für Bauherrn und Vermieter:

  • Hohe Flexibilität bei Annahme und Planung zusätzlicher Veranstaltungen (Saalauslastung)
  • Breit gefächertes Angebot möglicher Dienstleistungen für potentielle Mieter / Veranstalter
  • Rasche Reaktionsmöglichkeit auf „Unvorhergesehenes“
  • Hohe Anpassungsfähigkeit des Treffpunktes und Veranstaltungsortes „Bürgerhaus“ an künftige Herausforderungen
  • • Ein Ansprechpartner für alle gastronomischen Belange im Bürgerhaus

Vorteile für Betreiber:

  • Breit gefächertes, qualitativ hochwertiges Angebot an Speisen und Getränken für die gesamte gastronomische Versorgung des Bürgerhauses
  • Hohe Flexibilität bei Preisgestaltung und Personalplanung
  • Rasche Reaktionsmöglichkeit auf „Unvorhergesehenes“

Hinweis: Aus brandschutztechnischen Gründen ist im Bürgersaal künftig keine Buffettverpflegung (Selbstbedienung) mehr möglich!

Kostenschätzung Variante 1:

  • Küchenplanung KG 460: 563.916,84 € brutto ( Summe Variante 1 + Untergeschoss)
  • Ergänzung Grobkosten für Gesamtmaßnahme (Schätzung Verwaltung): KG 200: ca. 180.000 € brutto
  • KG 300: ca. 100.000 € brutto 
  • KG 400: 420.000 € brutto (siehe Kostenschätzung Machbarkeitsstudie) KG 600: 10.000 € (nur Ansatz, da Ausstattung beim Pächter)
  • Zugabe Sicherheit 10% : 127.391,68 € brutto Summe Baukosten KG 200-600: 1.401.308,40 brutto
  • Zzgl. Baunebenkosten KG 700 ( ca. 20%): 280.261,68 € brutto
  • Gesamtkosten ca. 1.681.571,08 € => ca. 1.700.000 € brutto

Variante 2 - die getrennte Vergabe der gastronomischen Versorgung im Bürgerhaus

  1. Einrichtung und technische Ausstattung für Wiener Café / Café-Bistro und Ratskeller = Betreiber-1
  2. Bankett-Ausgabe mit Minimalausstattung (Sicherstellung der Hygiene / Raumreinigung) = externer Caterer

Details zu 1.)

  • Einrichtung und technische Ausstattung in Küche, Café-Bistro und Ratskeller sind zu Vorentwurf-1 weitgehend identisch
  • Die Bewegungs- / Drehflächen von Gastro-Bereich und Saalausgabe werden, bis auf den gemeinsamen Zugang bei Anlieferung und Entsorgung, durch bauliche Maßnahmen, strikt getrennt

Anpassungen zu 1.)

  • Die Durchschub-Gläserspülanlage (Spülbereich EG) entfällt
  • Der Raumbedarf für den verbleibenden Geschirrspülbereich im EG wird geringer
  • Die Anordnung der Topfspüle im EG erfolgt näher zur Geschirrspüle EG
  • Geschirr- und Gläserlager im UG entfällt
  • Fahrbares Equipment für Geschirr- und Gläserlagerung entfällt

Details zu 2.)

Nachteile für Bauherrn und Vermieter:

  • Jede Veranstaltung muss mit einem oder mehreren Caterern neu verhandelt werden
  • Während bewirteter Veranstaltungen sind im Außenbereich größere Flächen für Fahrzeuge, Kühlcontainer etc. des beauftragten Caterers vorzuhalten
  • Schwankungen in der Speisenqualität sind programmiert
  • Begrenztes Speisenangebot (nicht jede Speise eignet sich zum Warmhalten)
  • Speisen können durch „Warm“-Anlieferung (Verlust an Qualität) nicht in der gewünschten Frische zum Gast gebracht werden
  • Etwaige Pausenversorgung der Gäste mit Getränken und kleine Snacks ist vom Caterer nur mit hohem Aufwand an Personal, Equipment, dadurch vergleichsweise hohen Verkaufspreisen, zu bewerkstelligen
  • Von außen wahrnehmbare Unterschiede in Service- und Speisenqualität können insgesamt weniger Buchungen nach sich ziehen

Vorteile für Bauherrn und Vermieter:

  • Vergleichsweise geringe Investitionskosten für bauliche Ertüchtigung und Ausstattung der Bankett- Ausgabe
  • Großes Einsparpotential durch Wegfall von Lager- und Kühlflächen sowie technischem Gerät für die Frischeversorgung
  • Keinerlei Entsorgungskosten (Caterer nimmt sein komplettes Equipment, Schmutzgeschirr und Gläser sowie Speisereste und sonstige Abfälle, nach Ende der Veranstaltung, ausnahmslos mit)
  • Keinerlei Reinigungskosten (Caterer hinterlässt die Bankett-Ausgabe grundgereinigt und desinfiziert)
  • Geringe Folgekosten für die Vorhaltung von Reinigungs-, Putz- und Desinfektionsmittel Vorteile für Betreiber-1: 
  • Konzentration auf Betrieb von Café-Bistro und Ratskeller
  • Vergleichsweise geringe Personal- und Betriebskosten

Kostenschätzung Variante 2:

  • Küchenplanung KG 460: 379.644,87 € brutto ( Summe Variante 2 + Untergeschoss)
  • Ergänzung Grobkosten für Gesamtmaßnahme (Schätzung Verwaltung): KG 200: ca. 180.000 € brutto
  • KG 300: ca. 100.000 € brutto
  • KG 400: 420.000 € brutto (siehe Kostenschätzung Machbarkeitsstudie) KG 600: 10.000 € (nur Ansatz, da Ausstattung beim Pächter)
  • Zugabe Sicherheit 10% : ca. 108.965,00 € brutto Summe Baukosten KG 200-600: 1.198.609,87 brutto
  • Zzgl. Baunebenkosten KG 700 ( ca. 20%): 239.721,00 € brutto
  • Gesamtkosten ca. 1.438.330, 87 € => ca. 1.450.000 € brutto

Die vorgestellten Vorentwurfsvarianten beinhalten lediglich die Küchenplanung. Die weiteren Sanierungsarbeiten, wie neue Raumaufteilung Clubräume, Anpassung Hochbau und Sanierung Haustechnik, wie Lüftung, Sanitär, Elektro, Brandschutz ist derzeit noch nicht beplant und wird dann nach Festlegung der umzusetzendenVariante erfolgen. Für diese Bereiche sind die Kosten daher nur anhand der Grobkostenschätzung der Verwaltung auf Grundlage der für den Haushalt 2018 ermittelten Kosten sowie den Kosten aus der Machbarkeitsstudie dargestellt

BESCHLUSS

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss nach sehr langen und kontroversen Diskussionen für Variante 2.

 

Top 6 - Einführung einer Sicherheitswacht in Garching

Top wird abgesetzt

 

Top 7 - Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen der EWG; Gemeinsamer Antrag der Stadträte Frau Tschuck und Herr Dombret

In der Stadtratssitzung am 15.02.2012 ist folgender Beschluss gefasst worden.

Ist-Stand:

Im Jahr 2012 befand sich die EWG in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Um den Stadtrat in die EWG- Entscheidungsprozesse besser einbinden zu können, ist seinerzeit vereinbart worden, dass dieser 2 Vertreter benennt, die als Gast an den Versammlungen teilnehmen können.

Diese Regelung hat die Einbindung des Stadtrats in das Projekt der EWG nicht verändert. Stadträte sind in ihrem Abstimmungsverhalten nicht weisungsgebunden.

Ausgangslage:

Gesellschaftsvertrag der Energie-Wende-Garching-GmbH & Co. KG

§ 7 Organe: Organe der Gesellschaft sind die Komplementärin als Geschäftsführerin sowie die Gesellschafterversammlung.

Gesellschaftsvertrag der Energie-Wende-Garching-Verwaltungs-GmbH: Der GmbH-Vertrag sieht als Organ der Gesellschaft die Gesellschafterversammlung vor. Gesellschafterversammlungen sind grundsätzlich nichtöffentlich.

An den Gesellschafterversammlungen nimmt der Erste Bürgermeister teil. Sofern im Rahmen der Entscheidungsprozesse Stadtratsbeschlüsse herbeizuführen sind, erfolgt dies auf Grundlage der Geschäftsordnung. Im Vertretungsfall der Gemeinde handelt ausschließlich der Bürgermeister (ggf. seine Vertreter) weisungsgebunden.

Die Gesellschafterin Stadt hat in den Versammlungen 1 Stimme.

Kommunalrechtliche Möglichkeit: Referenten des Stadtrats

Stadträtin Tschuk und Dombret sind derzeit entsandte Vertreter des Stadtrates in die EWG.

Hierbei sollen Sie als Gäste in der Gesellschafterversammlung ein Kontrollfunktion ausüben und dadurch sicherstellen, dass die Interessen der Stadt Garching gewahrt werden. Die Stadträte bemängeln, dass sie eine Kontrollfunktion ohne Akteneinsicht, die Ihnen als Gäste nicht zusteht, nicht ausüben können. Sie streben nun die Entscheidung des Stadtrates an, ob

  1. nur eine oberflächliche Kontrolle durch Teilnahme an der Gesellschafterversammlung angestrebt wird oder ob
  2. diese z.B als Referenten mit umfassenden Kontrollfunktionen ausgestattet werden soll.

Grundsätzlich steht dem Stadtrat als Kollegialorgan, nicht jedoch einzelnen Stadtratsmitgliedern, eine umfassende Überwachungsbefugnis gemäß Art 30 Abs. 3 GO zu und umfasst das Recht die gesamte Gemeindeverwaltung zu überwachen. Diese Befugnis kann der Stadtrat jedoch im Einzelfall oder für bestimmte Aufgabengebiete gemäß Art. 46 Abs. 1 Satz2 GO auf ein Gemeinderatsmitglied übertragen und z.B. Referenten benennen.

Die Benennung der Stadträtin Tschuk und des Stadtrates Dombret zu Referenten würde jedoch auf Grund gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen des § 51 GmbHG nicht zielführend sein. Eine Informationsanspruch steht nach den spezialgesellschaftlichen Regelungen des GmbHG nur dem Gesellschafter zu.

Demnach hat ein Gemeinderatsmitglied keinen eigenen Anspruch auf Informationserteilung in einer GmbH, selbst dann nicht, wenn dieses auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses zur Stimmausübung in der Gesellschaft bestellt wurde, denn es mangelt ihm trotzdem an der anspruchsbegründenden Voraussetzung der Gesellschafterstellung.

Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung kompensiert das Fehlen des eigenen Einsichtsrechts eines Stadtratsmitgliedes mittels eines Auskunftsanspruchs des Gremiums gegen den Bürgermeister, der die Kommune als Gesellschafterin vertritt. Der Umfang der Auskunftspflicht wird an dieser Stelle nicht thematisiert, da es für die Frage, ob Referenten zu bestellen sind, unerheblich ist-

Folglich könnte durch die Benennung von Stadträten als Referenten das Ziel der direkten Akteneinsicht nicht erfüllt werden.

Da der Stadtrat Auskunft vom Bürgermeister verlangen kann, ist es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich und zielführend Referenten zu benennen.

Gesellschaftsrechtliche Möglichkeit: Aufsichtsrat

In den Verträgen ist die Einrichtung eines Aufsichtsrats nicht vorgesehen. Sofern dies gewünscht wäre, hätte dies die Anpassung der Verträge zur Folge.

Weiterhin finden die Aufsichtsratsratssitzungen grundsätzlich nichtöffentlich statt. Die Teilnahme von weiteren Stadtratsmitgliedern – auch als Gäste – ist nicht möglich (Gerichtsurteil).

Stadträte sind in ihren Entscheidungen frei und können ggf. in Versammlungen, an denen sie teilnehmen, unabhängig der Stadtratsmehrheit abstimmen.

Insofern schränkt ein Aufsichtsrat die Berichtsplicht und Kontrollfunktion des Stadtrates ein. Der Stadtrat delegiert die Aufgaben an den Aufsichtsrat.

Ein Aufsichtsratsmitglied muss diejenigen Mindestkenntnisse und – fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es braucht, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe zu verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (Zitat Grundsatzurteil).

Aufsichtsratsmitglieder erhalten Auskünfte auch nur, wenn diese im Einzelfall begründet sind. Im Rahmen einer Akteneinsicht bspw. ist ein Beschluss des Aufsichtsrats notwendig, der dann i. d. R. ein Mitglied beauftragt, diese durchzuführen und dem Gremium zu berichten. Die Geschäftsführung ihrerseits berichtet an den Aufsichtsrat als Gremium nicht an das einzelne Mitglied.

Der Aufsichtsrat hat als Hauptaufgabe eine Kontroll- und Steuerungsfunktion. Die entsandten Vertreter haben die Interessen des Unternehmens zu vertreten.

Weiterhin haben Aufsichtsratsmitglieder eine Holschuld. Vertiefende Unterlagen sind aktiv begründet einzufordern. Aufsichtsratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies umfasst auch den Informationsfluss innerhalb der Fraktionen (ist im Seminar explizit behandelt worden).

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den Organen der Gemeinde (Stadtrat, Ausschüssen). Nachdem Aufsichtsratssitzungen nichtöffentlich sind hat dies zur Folge, dass die Berichtspflicht gegenüber den Organen auch nur nichtöffentlich sein kann. 

Eine Informationspflicht unterjährig der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat besteht nicht. Sofern dieser über die Aufsichtsratssitzung hinaus, Unterlagen und Informationen wünscht, hat ein Aufsichtsratsmitglied diese aktiv einzufordern (Holschuld).

Mit der Einrichtung eines Aufsichtsrats verändert sich die Berichtsplicht gegenüber dem Stadtrat.

Ist-Stand:

Im Jahr 2012 befand sich die EWG in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Um den Stadtrat in die EWG- Entscheidungsprozesse besser einbinden zu können, ist seinerzeit vereinbart worden, dass dieser 2 Vertreter benennt, die als Gast an den Versammlungen teilnehmen können.

Diese Regelung hat die Einbindung des Stadtrats in das Projekt der EWG nicht verändert. Der Stadtrat wird mindestens 2mal jährlich von der Geschäftsführung und dem Bürgermeister über den Projektstand informiert.

Die 2 Vertreter werden zu den Gesellschafterversammlungen eingeladen und erhalten die Unterlagen. Nachdem sie um vertiefende Unterlagen gebeten haben, erhalten sie zusätzlich auch die Quartalsberichte. Damit erhalten die Vertreter alle Unterlagen, die die Gesellschafter mit der Geschäftsführung zum Umfang der Berichtspflicht vereinbart haben.

Sollte es zu einer formalen Form der Teilnahme der Stadträte kommen, so ist umgekehrt auch die formale Form der Bereitstellung der Unterlagen in die Abwägung der Argumente mit zu berücksichtigen. Auch die Auswirkungen auf die Einbindung des Stadtrats sind zu berücksichtigen.

Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist in den Verträgen nicht vorgesehen.

Mit einem zusätzlichen Gremium entsteht auch zusätzliche Arbeit. Der Mehrwert für die Gesellschaft ist dabei offen.

Sofern sich der Stadtrat eine Änderung der Teilnahmemöglichkeit ausspricht, ist die gewünschte Änderung mit dem Mitgesellschafter zu diskutieren.Ergänzung der Beschlussvorlage:

Die entsandten Stadträte wünschen eine Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen sowie an den Abstimmungsgesprächen zwischen den Gesellschaftern. Letzteres ist nur möglich, sofern diese im Rahmen von persönlichen Terminen stattfinden.

Vorbereitende Termine, die auf Arbeitsebene stattfinden, sind davon ausgenommen.

Sollten auf Arbeitsebene Gesellschafterthemen vorbereitet werden, so sichert die Verwaltung zu, quartalsweise eine stichpunktartige Zusammenfassung der Themen zu erstellen, die eine Anstoßfunktion für Rückfragen bildet. Ggf. ist Fehlanzeige zu melden. Ausgenommen davon sind operative Themen, bspw. Abstimmungsgespräche Fernwärmenetzbau / Straßenunterhalt, Abstimmungsgespräche Kundenanschlüsse in kommunalen Gebäuden etc..

Die rechtlichen Vorgaben zum Akteneinsichtsrecht sind dabei zu beachten.

Die entsandten Vertreter werden zu wesentlichen Terminen eingeladen, im Rahmen derer Entscheidungen getroffen bzw. in deren Folge Stadtratsbeschlüsse gefasst werden müssen. In der letzten Legislaturperiode haben die entsandten Vertreter an den Verhandlungen zur Grundsatzvereinbarung zwischen den Gesellschaftern teilgenommen. In der bisherigen Legislaturperiode sind über die Gesellschafterversammlungen hinaus keine wesentlichen Themen zu behandeln gewesen. Daher konnte vielleicht der Eindruck entstehen, dass die Einbindung der Vertreter anders gesehen wird.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, dass die zwei vom Stadtrat benannten Vertreter auch künftig als Gäste an den Gesellschafterversammlungen und an wesentlichen Besprechungen teilnehmen, sowie sämtliche Gesprächsprotokolle den beiden Vertretern übersandt werden. Der Stadtrat wird wie bisher in das Projekt der EWG eingebunden.

 

Top 8 - Angenommene Anträge aus den Bürgerversammlungen 2018

In den Bürgerversammlungen am 06.03.2018 in Hochbrück und 13.03.2018 im Bürgerhaus Garching wurden mehrere Anträge von der Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen.

Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Das heißt, die Empfehlungen müssen auf die Tagesordnung des Stadtrates, der sich damit befassen muss. Es steht dem Gemeinderat jedoch frei, ob er die Empfehlung annehmen oder ablehnen will. Die Anträge können jedoch auch an den zuständigen Ausschuss verwiesen werden. 

Für folgende Anträge wurde in den Bürgerversammlungen 2018 mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat beschlossen:

Anträge vom 06.03.2018 aus der Bürgerversammlung Hochbrück

1. Antrag von Klaus Grosch- Parallelstraße zur B 471

Herr Grosch beantragt, dass geprüft werde, ob man eine Parallelstraße zur B 471 nördlich des Gewerbegebietes bauen kann.

Er begründet dies damit, dass der Verkehr zugenommen habe und die B 471 zu Stoßzeiten überlastet sei. Der Verkehr staut sich bis zur Ingolstädter Landstraße zurück.

Stellungnahme der Verwaltung:

Auszug aus der Begründung FNP Stand 18.05.2017; Seite 26 ff:

Grundsätzlich sollte die Ertüchtigung der Schleißheimer Straße (Variante 1) als "Rückgrat" des Gewerbegebietes dabei im Vordergrund der weiteren planerischen Überlegungen stehen. Bei Untersuchungen sollten v.a. die Schwachpunkte unter die Lupe genommen und angegangen werden: die Anbindung an die B 13, der Kreuzungsbereich mit der neuen Umgehungsstraße sowie die Knotenpunkte im weiteren Verlauf bis zur Autobahn.

Erst wenn diese Knotenpunkte ertüchtigt werden, stellt sich die Frage, ob ein vierspuriger Ausbau in Hochbrück sinnvoll und notwendig ist, da ein Ausbau nur dann Sinn macht, wenn die folgenden Knotenpunkte leistungsfähig genug sind, den Verkehr zügig abfließen zu lassen. Gerade die Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet (B 13) stellt momentan die größte Schwachstelle dar.

Von den beiden Varianten V2 und V3 wird Variante 2 wegen des geringeren Eingriffs in Natur und Landschaft und in die Erholungsnutzung zunächst der Vorzug gegeben. Jedoch sollten beide Varianten offen gehalten werden, auch für den Fall, dass der zweite Teil der Westumfahrung nicht realisiert wird und bei steigendem Verkehrsaufkommen ein "Überlauf" notwendig wäre.

Die Varianten V2 und V3 sind im Flächennutzungsplanentwurf als Option dargestellt.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, an der in der Begründung zum Flächennutzungsplan dargestellten Vorgehensweise festzuhalten und den Antrag abzulehnen.

2. Antrag von Klaus Grosch- Feststadl in Hochbrück

Herr Grosch beantragt, dass eine Machbarkeitsuntersuchung zu einem Feststadl im Ortsteil Hochbrück vorgenommen werde.

Begründet wird dies damit, dass in Hochbrück für Jugendliche Nichts geboten werde. So könnten z. B. Feste des Burschen- und Deandlvereins dort abgehalten werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Dem Antrag ist nicht zu entnehmen, in welche Richtung die Machbarkeitsstudie (Größe, Lage usw.) gehen soll. Auch die Lage eines Feststadels ist nicht ohne weiteres in Hochbrück unterzubringen. Denn Wohnen und "Feiern" müssen in Einklang gebracht werden. Da von Seiten einiger Vereine der Wunsch an die Stadt herangetragen wurde, ein eigenes Vereinsheim bzw. Treffpunkt zu erhalten, sollte dieser Antrag mitgeprüft werden, ob hier nicht Synergien möglich sind. Eine Machbarkeitsstudie allein macht zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn. Der Antrag sollte aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt werden.

Anträge vom 13.03.2018 aus der Bürgerversammlung Garching

3. Dr. Ochs von der Agenda 21- Erfassung des Stromverbrauchs der kommunalen Liegenschaften

Dr. Ochs von der Agenda 21 stellt den Antrag, dass der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften erfasst werde.

Dr. Ochs erklärt, dass das Klimaschutzprogramm von 2010 Einsparungen vorsehe. Dies sei nur möglich, wenn man den Verbrauch der einzelnen Liegenschaften kenne. Ebenfalls könne man das Klimaschutzprogramm 29 ++ nicht verfolgen, ohne die Zahlen zu kenne. Wenn die Verwaltung ausgelastet sei, so könne dieser Auftrag Extern für Kosten in Höhe von ca. 6.000 Euro vergeben werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Dem Antrag von Dr. Ochs kann entsprochen werden.

Die Hauptarbeit für die Fortführung der Energiedatenbank der Stadt Garching liegt im Herausfischen und Kopieren der entsprechenden Rechnungen in der Kasse (die letzten beiden Jahre 2017 und 2018) und vor allem im Archiv für die Jahre vor 2017. Dies ist sehr zeitaufwändig und dauert etwa zwei bis drei Wochen. Das Umweltreferat der Stadt Garching hat hierfür leider nicht die nötige Zeit. Dies könnte von einem Praktikanten oder einer anderen Hilfskraft erledigt werden. Dem Umweltreferat ist von Mai bis Juni ein FOS-Praktikant zugeteilt, und würde mit dieser Aufgabe betraut werden. 

Anschließend würden die auf den Rechnungen ablesbaren Verbrauchsdaten in die Datenbank eingegeben werden. Somit könnte das Umweltreferat bis Ende des Sommers 2018 die Datenbank aktualisieren.

4. Antrag von Harry Kirchner- Zone 30 Münchener Straße

Herr Kirchner beantragt die Prüfung einer Tempo 30 Zone zwischen der Spitzweck Apotheke in der Münchener Straße und dem Garchinger Augustiner in der Freisinger Landstraße in beiden Fahrtrichtungen.

Er begründet es wie folgt:

Der gemeinsame Fuß- und Radweg Auweg und Maibaumplatz wird entgegen der erlaubten Fahrtrichtung benutzt. Die Hauseingänge münden auf den Fuß- und Radweg der sehr schmal ist. Es sind auf dem Fahrweg 19 Hindernisse mitten in der Fahrbahn. Der Auweg in die Münchner Straße ist unübersichtlich und gefährlich. An den genannten Punkten kommt es zu Kollisionen und Auseinandersetzungen. Hinzu kommt, dass der Schulsprengel verlegt wurde, so dass in Zukunft zahlreiche Grundschüler die Münchner Straße überqueren müssten, auch der Katholische Kindergarten ist dort.

Die Fahrbahn ist zu schmal und die Radfahrer teilen sich mit den PKW-Verkehr. Hauptgefährdung sind die unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Bei Herabsetzung auf 30 Kilometer wäre das für alle attraktiver und es würden Fuß- und Radweg entlasten. Der zeitliche Verlust für den PKW-Fahrer ist minimal.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Münchener Straße/Freisinger Landstraße (St 2350) dient als Hauptverkehrsstraße in erster Linie dem weiträumigen Verkehr, sodass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h grundsätzlich nicht in Betracht kommt.

Aufgrund einer Neufassung des § 45 Abs. 9 StVO wurden jedoch für bestimmte Fälle die hohen Anordnungshürden für Beschränkungen des fließenden Verkehrs abgesenkt. Demnach kann eine Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen, wenn die Straße von besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern frequentiert wird. Hierunter sind Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zu verstehen. Mit Schreiben vom 29.09.2016 hatte sich die Stadtverwaltung an das LRA München gewandt und die Geschwindigkeitsreduzierung auf der St 2350 zwischen dem Auweg und Hüterweg (jetzige Bürgermeister-Hagn-Straße) beantragt Dies entspricht in etwa dem von Herrn Kirchner beschriebenen Streckenverlauf. Es wurde dargelegt, dass es sich um einen sehr hoch frequentierten Bereich handelt, der durch die öffentliche Verkehrsmittel (Busse, U-Bahn), zahlreiche Geschäfte und Gastronomiebetriebe sowie zwei Kindergärten und einer Schule in unmittelbarer Nähe gefördert wird. Mit Schreiben vom 24.07.2017 wurde der Antrag abgelehnt. Nachdem in Bezug auf die "besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer" kein neuer Sachverhalt vorliegt, rechnet die Verwaltung mit einer weiteren Absage des Landratsamtes.

Da die Absage aber aus 2017 ist und es um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer geht, wird die Verwaltung einen erneuten Antrag beim Landratsamt München stellen.

Dem Antrag könnte demnach entsprochen werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Antrag von Dr. Ochs anzunehmen und beauftragt die Verwaltung bis Ende des Sommers 2018 den Energieverbrauch der kommunalen Liegenschaften zu ermitteln. Von der Beauftragung eines Externen wird abgesehen. Jedoch soll die Energie GmbH Ebersberg eingebunden werden.

Ebenso wird der Antrag von Herrn Harry Kirchner angenommen und die Verwaltung beauftragt, einen erneuten Antrag beim LRA München auf Tempo 30 in der Münchener Straße zwischen Einmündung Auweg und Einmündung Hüterweg zu stellen.

Die übrigen von den Bürgerversammlungen angenommen Anträge werden abgelehnt.

Der Stadtrat hält bezüglich des Antrags auf Prüfung einer Parallelstraße zur B 471 an der dargestellten Vorgehensweise in der Begründung zum Flächennutzungsplan fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf ein Feststadl im Gesamtkontext mit den Anträgen der Vereine auf Vereinsheime zu prüfen.

 

Top 9 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 10 - Mitteilungen aus der Verwaltung

Anfrage der CSU hinsichtlich der Feuerwehrbescheide ist noch offen – zum Ende 2017 werden die Bescheide für die Feuerwehr aktuell sein, bislang sind uns dadurch 5000,- Euro verloren gegangen.

 

Top 11 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • CSU Fraktion: Einige besorgte Bürger haben bei Jürgen Ascherl nachgefragt, ob die Gebetseinrichtung Ensarullah Moschee in Garching in der Münchener Straße 31 als solches bekannt ist. Gibt es dafür gewisse Auflagen, wie Parkplätze, bauliche Auflagen etc. Zudem hat Jürgen Ascherl recherchiert und im Internet findet man unter der Seite: http://www.documentarchiv.de/brd/2001/verbot-kalifatsstaat.html ein Vereinsverbot für diese Einrichtung mit dem Hinweis auf den Kalifatstaat. Der Bürgermeister sagt zu, dass dies überprüft wird.
  • CSU Anfrage: Abbieger vom Kreisel Mühlfeldweg auf den Prof.-Angermayer-Ring haben durch die parkenden Autos links von der Fahrradspur eine schlechte Sicht, insbes. auch durch die Garagenausfahrt der dortigen Häuser (Amon/Ostler). Teils kommt es dadurch zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern, Radfahrern, Fahrzeugführern und ausfahrenden Fahrzeugen aus der Ausfahrt – zielführend wäre hier ein Haltverbot vom Kreisel bis zur Ausfahrt. Die Verwaltung prüft ein Haltverbot.
  • Bitte der Grünen, die beiden Lampen am Maibaum zu erneuern und die Fahrradständer am Bürgerplatz regelmäßig zu überprüfen. Wird laut Bürgermeister erledigt.