Artikel vom 04.04.2025
Gültig ab 1.5.2025
Ehrenordnung des CSU-Ortsverbandes Hausen

Ehrenordnung des
CSU-Ortsverbandes Hausen
(geändert mit Beschluss der Jahreshauptversammlung am 4. April 2025)
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Ehrenordnung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Ehrenordnung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
§ 1
Verleihung der Ehrenzeichen
Der CSU Ortsverband Hausen kann für hervorragende Verdienste und Leistungen sowie anlässlich von Jubiläen folgende Personen ehren:
- Mitglieder des CSU Ortsverbandes Hausen
- Verdiente Mitarbeiter des CSU Ortsverbandes Hausen.
§ 2
Verleihungsgründe, Ehrenträger
Der CSU Ortsverband Hausen würdigt Verdienste durch nachstehende Ehrungen. Die Ehrung erfolgt an Mitglieder des CSU Ortsverbandes Hausen.
- Langjährige Mitgliedschaft mit einer an der Ortshauptversammlung überreichten Urkunde bei:
- 25-jähriger Mitgliedschaft
- 50-jähriger Mitgliedschaft und dann alle 10 Jahre
- Langjährige Funktionäre des Ortsverbandes, wie Vorstandschafts- und Ausschussmitglieder, mit einer an der Ortshauptversammlung überreichten Urkunde für:
- 15-jährige Funktionärstätigkeit
- 25-jährige Funktionärstätigkeit
30-jährige Funktionärstätigkeit
- Geburtstagsjubilare mit einer Geburtstagskarte und zusätzlich, nur bei erwünschtem Besuch, einem Geschenkgutschein (bspw. Häusner Card):
- 60 Jahre: nur Geburtstagskarte
- 65 und 70 Jahre: Geburtstagskarte und Geschenkgutschein im Wert von 30 €
- 75 Jahre: Geburtstagskarte und Geschenkgutschein im Wert von 40 €
- Ab 80 Jahre und dann alle 5 Jahre: Geburtstagskarte und Geschenkgutschein im Wert von 50 €
- Bei bekannt gewordener Eheschließung eine Hochzeitskarte mit Geschenkgutschein in Höhe von 30 €.
§ 3
Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Zu Ehrenmitgliedern des CSU-Ortsverbandes können Mitglieder ernannt werden, die ihre Verbundenheit mit dem Ortsverband in außerordentlicher Weise bezeugt und die Belange der CSU-Hausen in hervorragender Weise vertreten und gefördert haben.
- Antragsberechtigt sind die Mitglieder des CSU Ortsverbandes Hausen. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung nach Vorberatung in der CSU-Ortsvorstandschaft.
- Bei der Ernennung eines Mitgliedes zum Ehrenmitglied ist eine Urkunde zu überreichen.
§ 4
Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
- Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer das Amt des Ersten Vorsitzenden mehrere Jahre besonders verdienstvoll ausgeübt hat und durch sein persönliches Engagement die Belange des CSU Ortsverbandes Hausen in hervorragender Weise vertreten hat und dazu beigetragen hat, das Ansehen des Ortsverbandes über den Ort Hausen hinaus zu fördern.
- Antragsberechtigt sind die Vereinsmitglieder. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung nach Vorberatung in der CSU-Ortsvorstandschaft.
- Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden erfolgt in der Ortshauptversammlung durch Überreichung einer Urkunde.
§ 5
Ableben eines Mitgliedes
Beim Ableben eines Mitgliedes erhalten die Hinterbliebenen eine Beileidskarte mit einem Gutschein für Grabschmuck im Wert von 50 €.
Eine Anzeige im Amtsblatt oder in einer Regionalzeitung erfolgt nur nach Rücksprache mit den Hinterbliebenen.
§ 6
Schlussbestimmungen
Diese Ehrenordnung wurde per Vorstandschaftsbeschluss am 21. Februar 2025 verfasst. Sie wurde am 4. April 2025 in der Ortshauptversammlung beschlossen.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Ehrenordnung wird im Anschluss zur Ortshauptversammlung auf der Homepage der CSU-Hausen (www.csu-hausen.de) veröffentlicht und tritt zum 1. Mai 2025 in Kraft.
Gleichzeitig treten alle anderen Beschlüsse, Vereinbarungen und Ordnungen bezüglich der Durchführung von Ehrungen außer Kraft.
Hausen, den 4. April 2025
Franz-Josef Ismaier
Ortsvorsitzender des CSU–Ortsverbandes Hausen