Ortsverband Regen

Politische Information

Aktuelles aus der Politik

1. Stadtgeschehen

a) Verabschiedung des Haushalts der Stadt Regen und der Stadtwerke

Der Stadtrat Regen hat in der Sitzung am 17. April 2018 die Haushalte der Stadt und der Stadtwerke beschlossen. Es ist wieder ein umfangreiches Zahlenwerk. Nachstehend nun nähere Daten zum Stadthaushalt: So hat der Verwaltungshaushalt einen Umfang von 24,3 Mio. € und der Vermögenshaushalt von 9,4 Mio. €, insgesamt also 33,7 Mio. €. Besonders erfreulich ist, dass heuer keine neuen Kredite für die Finanzierung der Investitionen benötigt werden, da auf eine Rücklagenentnahme von 5,3 Mio. € zurückgegriffen werden kann. Diese hat sich durch hohe Gewerbesteuereinnahmen angesammelt. Ferner haben die Stabilisierungszulagen des Freistaates in den vergangenen Jahren von ca. 10,0 Mio. € erheblich zur Verbesserung der Finanzsituation beigetragen. Die Stadt nimmt heuer an Grund- und Gewerbesteuer ca. 7,1 Mio. € ein, zusätzlich kommen 1,9 Mio. über die Schlüsselzuweisung und 5,5 Mio. an Einkommensteuerbeteiligung in die Stadtkasse. Bei den größeren Ausgaben sind 8,4 Mio. € für den laufenden Betrieb angesetzt, die Kreisumlage schlägt mit 5,7 Mio. € zu Buche.

Der Vermögenshaushalt wird finanziert mit ca. 2,0 Mio. € an Zuschüssen und der bereits genannten Rücklagenentnahme, ferner mit Beiträgen von 600.000 € und einer sehr knappen Zuführung von 800.000 €. Bei den Ausgaben im Vermögenshaushalt sind die größten Posten die Bauinvestitionen für Hochbauten (Rathausumbau, Brandschutzmaßnahmen, Dreifachsporthalle, Grundschule March, Eisstadion, Grünes Zentrum und Kindergärten – gesamt ca. 7,4 Mio. €), ferner Straßenbau und Breitband mit 1,1 Mio. € sowie die Tilgung von Krediten mit 1,1 Mio. €.Die Rechtsaufsicht hat eine Obergrenze der Verschuldung von ca. 25.0 Mio. € vorgegeben, damit die Leistungsfähigkeit der Stadt gesichert ist. Die vorgesehenen Investitionen in der Finanzplanung (2019 bis 2021) müssen deshalb in Bezug auf ihre Finanzierbarkeit einer kritischen Prüfung unterzogen werden. So sind nach der Finanzplanung bis 2021 neue Kredite in Höhe von 10,0 Mio. € zur Deckung der Investitionen eingeplant. Unter Abzug der vorgesehenen Tilgung von 4,0 Mio. € für diesen Zeitraum wären dies immerhin noch ca. 6,0 Mio. € Neuverschuldung bis 2021. Hinzu kommen noch evtl. neue Kredite der Stadtwerke für diesen Zeitraum. Man kann nur hoffen, dass die Stabilisierungs-zulage noch einige Jahre andauert, damit man die großen anstehenden Projekte auch stemmen kann.

b) Grünes Zentrum

Aktuell wartet die Stadt auf die Bewertung des Umfelds durch die Immobilien Freistaat Bayern. Dann werden die Gebäulichkeiten und das Areal in Verhandlungen mit den künftigen Bauherren entsprechend zugeteilt und abgegrenzt. Nachdem aufgrund der verschiedenen Bauherren eigenständige Abwicklungen der Baumaßnahmen erfolgen werden, ist die Klärung der Grundstückfragen unverzichtbare Voraussetzung für den Fortgang des Gesamtprojekts. Als Bauherren treten dann auf: Die Stadt für Tourist-Info, Bücherei und Landwirtschaftsmuseum sowie der Räumlichkeiten für die Landwirtschaftsschule, die der Landkreis anmieten wird. Der Freistaat baut für die Führungsakademie sowie das Landwirtschaftsamt, ferner bauen der Maschinenring und der Bauernverband für eigene Geschäftsstellen am neuen Standort. Einzuplanen sind noch die jeweils nötigen Parkplätze für Personal und Besucher. Das wird kein leichtes Unterfangen beim Baumanagement, da die Platzverhältnisse ohnehin knapp sind.

c) Erhalt der Schule in March

Mit dem Förderverein hat die Stadt im Jahr 2015 eine zehnjährige Vereinbarung abgeschlossen, wonach die Schule im Ort bis 2025 erhalten bleibt und der Förderverein im Gegenzug die Hausmeisterdienste übernimmt. Diese Regelung ist eine Besonderheit in Bayern und zeigt das große Engagement des Fördervereins für den Erhalt der Schule im Dorf. Die CSU-Fraktion hat dies ausdrücklich unterstützt. Neue Forderungen seitens der Aufsichtsbehörden in Bezug auf Brandschutz und wichtige Sanierungsmaßnahmen will man seitens der Stadt mit einer „kleinen Sanierung“ im Umfang von 140.000 € erfüllen. Damit wird der Schulbetrieb im Rahmen der Vereinbarung sichergestellt.

2. Landkreis, Kreistag

a) Haushalt

Der Haushalt des Landkreises wurde durch den Kreistag in der Sitzung am 26. April 2018 verabschiedet. Die CSU-Fraktion hat dem Haushalt einmütig zugestimmt, da er in Bezug auf die Solidität der Finanzen und auch der eingeplanten Zukunftsinvestitionen die Schwerpunkte der Fraktionslinie beinhaltet. Auch die Festlegung der Kreisumlage mit 48 Punkten war in dieser Höhe notwendig, weil die großen Investitionen in die beiden Kliniken und auch die Schulen diesen Finanzbedarf erfordern. Seitens der Stadt ist dadurch eine Kreisumlage in Höhe von 5.748.250 € (2017: 5.323.050) – also 425.000 € mehr gegenüber dem Vorjahr – zu entrichten, dies ist ein Anteil an der gesamten Kreisumlage (36,4 Mio. €) von 15,7 %. Allein durch die Erhöhung der Umlagekraft aufgrund der höheren Steuereinnahmen aus den Vorjahren muss die Stadt trotz des gleichen Hebesatzes mit 48 Punkten 425.000 € mehr entrichten als im Vorjahr. Man darf aber nicht vergessen, dass der Landkreis von seinen Einnahmen 14,8 Mio. € als Bezirksumlage und 1,6 Mio. € an den Freistaat als Krankenhausumlage abführen muss. Dadurch schmilzt die Einnahme aus der Kreisumlage auf 19,9 Mio. € ab. Trotz aller Sparzwänge muss der Landkreis heuer zur Deckung des Vermögenshaushalts 3,7 Mio. € Kredit aufnehmen. Die Verschuldung des Landkreises steigt damit von 5,9 Mio. voraussichtlich auf 9,0 Mio. € zum Jahresende. Ferner ist festzustellen, dass sich aufgrund der steigenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt die Eigenfinanzierungsquote im Vermögenshaushalt (Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung) negativ entwickelt. Auch die Zuführung an den Vermögenshaushalt hat sich in den letzten Jahren vermindert.

b) Bahnreaktivierung

Viechtach – Gotteszell

Staatsminister a.D. Helmut Brunner hat sich von Beginn an mit voller Kraft für die Reaktivierung dieser Bahnstrecke eingesetzt. Der Probebetrieb war ursprünglich für 2 Jahre (2016 bis 2018) genehmigt, so dass er im September auslaufen sollte. MdL Brunner hat in einem 20-Punkte-Katalog auf die Vorteile und Wichtigkeit der Bahnverbindung hingewiesen. Auf seine Initiative hin hat die Bayerische Verkehrsministerin Ilse Aigner eine Verlängerung des Probebetriebs um weitere 3 Jahre genehmigt. Bis dahin muss der Landkreis dafür sorgen, dass die Vorgaben in Bezug auf Nutzungsrad erfüllt werden. Lobenswert sind alle Bemühungen von verschiedenen Seiten, diesem Projekt eine Erfolgschance zu geben.

3. Freistaat Bayern

a) Landtags- und Bezirkstagswahl 2018

Am 14. Oktober finden die Wahlen zum Landtag und den Bezirkstagen statt. Als Kandidaten für unseren Stimmkreis sind in der gemeinsamen Nominierungsversammlung am 09.02.2018 in Eppenschlag bestimmt worden:

Für den Landtag: Direktkandidat Max Gibis, Listenkandidat Harald Haase.

Für den Bezirkstag: Direktkandidat Dr. Olaf Heinrich, Listenkandidatin Dr. Elisabeth Zettner

Unser bisheriger Direktkandidat, Staatsminister a.D. Helmut Brunner, MdL, hat sich entschieden, dass er nicht mehr antritt. Er wird nach Ablauf dieser Legislaturperiode aus dem Bayerischen Landtag ausscheiden. Schon jetzt wird vielen klar, was Helmut Brunner durch seinen Einsatz für unseren Landkreis und unsere Stadt erreichen konnte. Der Stadtrat Regen hat ihn aufgrund seiner Verdienste zum Ehrenbürger der Stadt ernannt. Wir gratulieren ihm sehr herzlich.

b) Erlass zum Anbringen von Kreuzen in Behörden

Die Anordnung des Bayerischen Kabinetts, dass ab 1. Juni 2018 in allen bayerischen Behörden und Institutionen im Eingangsbereich Kreuze anzubringen sind, hat zu großen Diskussionen geführt. Eine Mehrheit der Bevölkerung sieht dies als richtigen Schritt. Wie sagte Kardinal Müller, „ihm sind Politiker lieber, die Kreuze aufhängen, anstatt sie entfernen zu lassen“. Das umschreibt eigentlich alles zu diesem Thema.

c) Polizeiaufgabengesetz

In großen Protestaktionen wurde durch verschiedene Parteien und Verbände versucht, den Gesetzesvorschlag nochmals hinauszuzögern. Die Gegner kritisierten in erster Linie die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei in die Privatsphäre der Bürger, beginnend von der Inhaftnahme bis zur Einsichtnahme in Unterlagen, Beschlagnahme von Handys usw. Wer sich aber mit der Materie befasst, wird zu dem Ergebnis kommen, dass dem Handeln der Polizei Grenzen gesetzt sind und bei wichtigen Eingriffen in die Privatsphäre und Bürgerrechte ohnehin die Zustimmung eines Richters eingeholt werden muss.

4. Bundespolitik

a) Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten beim BAMF , Einrichtung von Ankerzentren

Durch Prüfungen wurde festgestellt, dass beim Bundesamt für Migration in Bremen bei ca. 1200 Asylbewerbern die Anträge anscheinend unrechtmäßig positiv verbeschieden wurden. Dadurch wurde unter Umständen einer großen Zahl von Asylbewerbern der Aufenthalt in Deutschland genehmigt, die dann auch ggf. Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Das Vertrauen in die Qualität der Asylverfahren und die Integrität des Ankunftszentrums Bremen ist massiv geschädigt worden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Gefährder dabei sind. Bundesinnenminister Horst Seehofer ist bemüht, diese Affäre mit allen Mitteln aufzuklären und ggf. auch beim BAMF entsprechende Schritte für eine Verbesserung der Abläufe zu sorgen.

Dem Plan des BMI Seehofer, in allen Bundesländern für die Abwicklung von Asylverfahren Ankerzentren einzurichten, findet nicht überall Zustimmung. Es sollen dabei bis zu 1500 Flüchtlinge in einem solchen Zentrum untergebracht werden, die dort von der Aufnahme bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben. Alle Verwaltungsabläufe sind hier konzentriert. Auch die Abschiebung soll von dort aus geschehen, sofern der Antrag auf Asyl abgelehnt werden sollte. Insgesamt erhofft man sich eine schnellere Abwicklung des Verfahrensweges und damit kürzere Aufenthaltszeiten.

b) Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie

Diese Richtlinie betrifft nicht nur Konzerne und Verbände, Institutionen und Gesellschaften, sondern auch die Vereine. Der Datenschutz wird künftig noch mehr Bedeutung erlangen als bisher. Das gilt zudem für die Sicherung der Daten. Ab 25. Mai 2018 ist die neue Verordnung in Kraft getreten und legt im wesentlichen Dokumentations- und Aufklärungspflichten fest. Personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, IP-Adresse) genießen besonderen Schutz. Ferner ist der Umgang mit Foto- und Filmaufnahmen künftig mit engeren Bestimmungen behaftet.

5. Aus den Regener Ortsverbänden und dem Kreisverband

Kreisvorsitzender Stefan Ebner hat in verschiedenen Regionalkonferenzen die aktuellen Probleme besprochen. Ferner hatte man bereits die Kommunalwahlen 2020 im Blick. Es sollten hierfür bereits erste Kontakte bezüglich Gewinnung von Kandidaten für die Aufstellung der Listen für Gemeinde-/Stadträte sowie auch Bürgermeister gewonnen werden. Auch die anderen Parteien und Wählergruppen sind nicht untätig.