Ortsverband Siegsdorf

Anträge unserer CSU-Fraktion

Stärkung des Ortskernes und Verbesserung des Ortsbildes

Anträge der Siegsdorfer CSU-Fraktion zur Einbindung/ Unterstützung der privaten Hauseigentümer für eine zeitnahe Siegsdorfer Ortsbildverschönerung und Stärkung des Ortskernes

Der Siegsdorfer CSU Fraktion liegt eine zeitnahe Ortsbildverschönerung und Ortskernstärkung sehr am Herzen. Neben den teilweise auch sanierungsbedürftigen Häusern und Liegenschaften der Gemeinde sind die Mehrheit der Häuser im Ortskern im privaten Eigentum. Wir möchten unsere Siegdsorfer Bürger und Hauseigentümer zeitnah - unabhängig von den weiteren nötigen Ortskernsanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen der Gemeinde – mit allen möglichen kommunalen Maßnahmen unterstützen und motivieren, dass Sie Ihre Häuser und Liegenschaften renovieren, sanieren und für Einzelhandel/Gewerbe und Wohnraum zukunfts- und wettbewerbsfähig gestalten können. Unsere Unterstützungsanträge für die Siegsdorfer Bürger können maßgeblich zur Ortsbildverschönerung und Stärkung des Ortskernes beitragen.

Die CSU-Fraktion stellt gem. den Möglichkeiten nach § 24 der aktuellen Geschäftsordnung für den Siegsdorfer Gemeinderat folgende drei Anträge. Wir bitten die drei Anträge innerhalb der Frist der aktuellen Geschäftsordnung im Gemeinderat öffentlich zu behandeln und jeweils einzeln im Gemeinderat per Beschluss abzustimmen.

1. Antrag/Beschluss: Ermöglichung steuerliche Abschreibung von privaten Baumaßnahmen

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen bis Juni 2021 zu schaffen, dass nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vor allem privater Gebäudebaumaßnahmen im zu beschließenden Sanierungsgebiet im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich erhöht (durch Sanierungsvereinbarungen) begünstigt werden können.

2. Antrag/Beschluss Kommunales Fassadenprogramm

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für ein Kommunales Fassaden und Freiflächenprogramm bis Juni 2021 zu schaffen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzustellen.

3. Antrag/Beschluss: Kommunales Geschäftsflächenprogramm

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für ein Geschäftsflächenprogramm bis zum Ende des 3. QUARTAL 2021 zu schaffen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzustellen.

 

Begründung der Anträge: Allgemeines und Rahmenbedingungen in Siegsdorf

Im Rahmen des von der Gemeinde Siegsdorf beauftragten IKEKS und der im April 2020 fertiggestellten und auf der Webseite der Gemeinde veröffentlichten „Vorbereitenden Untersuchung“ für den Siegsdorfer Ortskern werden auch kommunale Förderprogramme (Seite 113 - 119) vorgeschlagen. Diese Förderprogramme sind gem. Seite 119 der VU auch teilweise im Rahmen der Städtebauförderung durchzuführen. Hierzu sind gemäß unseres Kenntnisstandes für eine Fördermittelbeanspruchung im Jahr 2021 die Fördermittel bis Ende November 2020 zu beantragen.

Private Sanierungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der nötigen Maßnahmen, um gestalterische Mängel im Ortsbild zu beseitigen und den Ortskern attraktiver zu gestalten. Kommunale Förderprogramme sollen das Engagement der Eigentümerinnen und Eigentümer für die Ortsbildpflege unterstützen und stärken. Ziel und Zweck ist die Erhaltung und Weiterentwicklung des Ortsbildes und die Stärkung des Einzelhandels in Siegsdorf. Ziel ist es, Eigentümer und Investoren aktiv in den städtebaulichen Sanierungsprozess einzubinden, durch Förderung gestalterisch qualitätsvolle Sanierungsvorhaben auf den Weg zu bringen und durch dieses privat-öffentliche Engagement das Ortsbild von Siegsdorf in seiner Gesamtheit wesentlich aufzubessern.

Ein Sanierungsgebiet ist von der Gemeinde Siegsdorf auszuweisen (falls noch nicht geschehen), um Sanierungsvereinbarungen mit den Bürgern/Hauseigentümern abschließen zu können.

Die Anträge (Antrag 1- 3) sind der CSU-Fraktion wichtig, damit im Rahmen der Ortskernsanierung mit der neuen Gestaltung der „Neuen Mitte und des Kardinal-Faulhaber-Platzes“ ebenso die übrigen Gebiete und Häuser des Ortskernes (v.a. Hauptstraße, Ruhpoldinger-Straße, Bahnhofstraße, Raiffeisenstraße, Reichenhallerstraße, Blaue-Wandstraße) saniert, optisch aufgewertet und somit für Gewerbe/Einzelhandel und Wohnen attraktiv und wettbewerbsfähig werden. Ziel ist langfristig ein einheitlich schönes und attraktives Ortsbild. Es soll keine Diskrepanz zwischen den neuen gestalteten Bereichen/Neubauten und den obigen teilweise sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden und Ortskernteilen entstehen. Ebenso soll mit den drei Anträgen erreicht werden, dass der den Ortskern belebende Einzelhandel/Dienstleistungen/Gastronomie in den bisherigen Bereichen (v.a. Hauptstraße, Reichenhallerstraße) sich behaupten kann und hier keine unschönen Leerstände erzeugt werden.

Die geförderten Maßnahmen und Ihre jeweiligen Förderhöhen sind -wie in den Anträgen beschrieben- von der Verwaltung auszuarbeiten und in den jeweiligen Ausschüssen, Gemeinderat zu diskutieren und dann im Gemeinderat abzustimmen.

Fördermaßnahmen

Die CSU-Fraktion schlägt folgende förderfähige / steuerbegünstigte Maßnahmen im aufzustellenden Sanierungsgebiet vor. (Es sind nur Vorschläge, es können auch mehr oder weniger Maßnahmen sein, der Gemeinderat entscheidet/korrigiert auf Vorschlag der Verwaltung):

  • Sanierung von Gebäudefassaden (Anstrich/Putz)

  • Sanierung von Fenstern, Außentüren und Toren

  • Sanierung von Geschäftsflächen inklusive barrierefreier Zugänge und Übergänge

  • Anpassung von Werbeanlagen, welche zur Ortsbildverschönerung beitragen

  • Abriss von unschönen und das Ortsbild deutlich negativ beeinflussende Gebäude/Baukörper/Anlagen oder Gebäudeteilen

Förderhöhen

Die Fördervoraussetzungen, das Förderverfahren, die Zuständigkeiten, die kommunale Förderhöhe diskutiert und bestimmt der Gemeinderat nach Vorschlag der Verwaltung. Die Vorschläge der Verwaltung sind dem Gemeinderat vorzustellen. Denkmalgeschütze Gebäude sollen im Vergleich zu den anderen Gebäuden noch erhöhte Förderungen erhalten können.

Allgemeines zu Fördermittel/wirtschaftlicher Situation

Umsetzung der Maßnahmen der Anträge werden von der CSU-Fraktion sehr zeitnah gewünscht. Im Übrigen ist es auch möglich, dass sich die wirtschaftliche Situation der Hausbesitzer/heimischen Firmen und Handwerkern coronabedingt verschlechtert. Die Gemeinde kann mit den Maßnahmen unserer Anträge hier antizyklisch lokal in Siegsdorf eingreifen, was sehr zu begrüßen wäre.

In Vertretung der Siegsdorfer CSU-Fraktion

Dr. Jürgen Leikert

Siegsdorf, 09.11.2020