"Draht zum Rat"
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Niederschrift vom 11.06.2024
Gemeinderat
TAGESORDNUNG:
Stand vom: 10.07.2024 14:18
Öffentlicher Teil:
TOP 1:Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 14.05.2024
TOP 2:Feuerwehren in der Gemeinde Simmelsdorf. Übergabe ATV 1, vom Landkreis für Katastrophenfälle zur Verfügung gestellt, an die FW Diepoltsdorf; Kenntnisnahme
TOP 3:Örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2021 und 2022
TOP 3 a):Beschlussfassung über die zu behandelnden Prüfungserinnerungen für die HHJ 2021 und 2022
TOP 3 b):Feststellung der Jahresrechnungen 2021 und 2022
TOP 3 c):Entlastung zu den Jahresrechnungen 2021 und 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
TOP 4:Bauanträge und -voranfragen, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/5, Gemarkung Hüttenbach, Anwesen Haunachstraße 15 a, 91245 Simmelsdorf
TOP 5:Anfragen/Sonstiges
Öffentlicher Teil:
TOP 1:Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 14.05.2024
Beschluss:
Die Niederschrift der Sitzung vom 14.05.2024, öffentlicher Teil, wird mit folgender Änderung genehmigt:
TOP 3a Satz 3: "Bei einer Höhe des Mastes von 30 bis 35 Metern würde laut der antragstellenden Firma zudem lediglich die Spitze der Anlage samt Mobilfunktechnik die Baumkronen überragen."
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |
TOP 2:Feuerwehren in der Gemeinde Simmelsdorf. Übergabe ATV 1, vom Landkreis für Katastrophenfälle zur Verfügung gestellt, an die FW Diepoltsdorf; Kenntnisnahme
Sachvortrag:
Frau Lipka teilt unter Bezugnahme auf TOP 7b der Sitzung vom 12.12.2023 mit, dass das ATV1 für den Dienstbezirk 2 am 03.06.2024. an die Feuerwehr Diepoltsdorf übergeben wurde. Entgegen der mündlichen Auskunft des zuständigen Kreisbrandinspektors, dass bei der Gemeinde bei diesem Fahrzeug nur die anfallenden Kraftstoffkosten verbleiben, sieht der zwischenzeitlich unterzeichnete Überlassungsvertrag vor, dass die Gemeinde als Übernehmer des Fahrzeuges auch die laufenden Instandhaltungskosten zu übernehmen hat.
Im Katastrophenfall wäre das ATV1 auch für den restlichen Landkreis zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde hat hier bereits bei örtlichen Firmen angefragt, ob für diesen Fall ein geeigneter Anhänger zur Verfügung gestellt werden könnte.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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TOP 3:Örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2021 und 2022
TOP 3 a):Beschlussfassung über die zu behandelnden Prüfungserinnerungen für die HHJ 2021 und 2022
Sachvortrag:
Der Prüfungsbericht des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses zu den Jahresrechnungen 2021 und 2022 vom 18.04.2024 sowie die hierzu ergangene Stellungnahme der Gemeindeverwaltung vom 27.05.2024 liegen den Gemeinderatsmitgliedern vor. Die zu behandelnden Prüfungserinnerungen für die Jahre 2021 und 2022, sowie die hierzu ergangenen Ausführungen in der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung werden behandelt.
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme beschließt der Gemeinderat, dass die Feststellungen aus dem Prüfungsbericht vom 18.04.2024 mit den hierzu ergangenen Ausführungen im Erwiderungsbericht vom 27.05.2024 als erledigt zu betrachten sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |
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TOP 3 b):Feststellung der Jahresrechnungen 2021 und 2022
Sachvortrag:
Jahresrechnungen 2021 und 2022
Die Jahresrechnungen mit den Rechnungsergebnissen für die Jahre 2021 und 2022 wurden im PDF-Format in das RIS hochgeladen. Sie liegen somit jedem Gemeinderatsmitglied vor.
Jahresrechnungen 2021 und 2022
Es wird beschlossen, die Jahresrechnungen für die Jahre 2021 und 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den über das RIS vorliegenden Rechnungsergebnissen festzustellen.
Enthaltene über- und außerplanmäßige Ausgaben werden, soweit vorhanden, nachträglich genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |
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TOP 3 c):Entlastung zu den Jahresrechnungen 2021 und 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Sachvortrag:
Zu diesem Sachvortrag übernimmt die 2. Bürgermeisterin die Sitzungsleitung.
Die Jahresrechnungen 2021 und 2022 sind örtlich geprüft und wurden durch den vorstehenden Gemeinderatsbeschluss festgestellt.
Nach Art. 102 Abs. 3 GO schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung die Entlastung an. Der erste Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung über nachfolgenden Beschluss ausgeschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Simmelsdorf erteilt für die Jahresrechnung 2021 und die Jahresrechnung 2022 Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Herr Gumann nimmt gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 1 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |
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TOP 4: Bauanträge und -voranfragen, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/5, Gemarkung Hüttenbach, Anwesen Haunachstraße 15 a, 91245 Simmelsdorf
Sachvortrag:
Die Bauantragsunterlagen auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/5, Gemarkung Hüttenbach, wurden in das RIS eingestellt und liegen somit jedem Gemeinderatsmitglied vor.
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme der Bauantragsunterlagen beschließt der Gemeinderat, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
- Der komplette Wasserhausanschluss ist auf Kosten der Antragssteller durch eine geeignete Fachfirma herzustellen.
- Der komplette Kanalhausanschluss ist auf Kosten der Antragsteller durch eine geeignete Fachfirma herzustellen.
- Erforderliche Bordsteinabsenkungen im Gehwegbereich (Zufahrt) sind ebenfalls auf Kosten der Antragsteller durch eine geeignete Fachfirma herzustellen.
- Die erforderlichen Gestattungen im Bereich der Staatsstraße ST 2241 sind im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung über das Staatliche Bauamt Nürnberg einzuholen.
- Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist der Gemeinde Simmelsdorf seitens der Antragsteller vorzulegen.
- Die gemeindliche Stellplatzsatzung vom 16.03.2022 ist zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |
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TOP 5:Anfragen/Sonstiges
Sachvortrag
Es werden keine Anfragen vorgetragen.