Ortsverband Speinshart

CSU Ortsverband Speinhart

Was nicht geht, darf nicht kommen

Vor allem die Entscheidung der Staatsregierung, den Artenschutz-Gesetzentwurf anzunehmen, sorgt für eine lebhafte Diskussion in der Jahreshauptversammlung der Speinsharter CSU. Landtagsabgeordneter Tobias Reiß (links) legt die hinter diesem Entschluss stehenden Motive und Ziele dar. Rechts Ortsvorsitzender und Bürgermeister Albert Nickl. Bild: bjp

Die „schwarz-orange“ Staatsregierung hat den Gesetzentwurf des Artenschutz-Volksbegehrens angenommen: Diese Weichenstellung erregt auch bei den Landwirten in der Klosterdorfgemeinde mehr als ein leises „Bienensummen“.

Speinshart/Süßenweiher. (bjp) In seinem Referat in der Hauptversammlung des CSU-Ortsverbands und in der anschließenden lebhaften Diskussion konterte Landtagsabgeordneter Tobias Reiß Vorwürfe, die CSU habe ihre traditionell treue bäuerliche Klientel vor den Kopf gestoßen und gegen deren Interessen entschieden. "Wir wollen unser Fundament nicht verlassen und die Partei der Landwirtschaft und des Eigentums bleiben“, unterstrich der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landtagsfraktion.

Seine Partei müsse sich jedoch der Tatsache stellen, dass der Gesetzentwurf offenbar von einer breiten Bevölkerungsmehrheit bejaht werde: „Man muss die Sache vom Ende her sehen: Würden wir einen Gegenentwurf erarbeiten, dann würden bis zur Volksabstimmung über die beiden Entwürfe ein monatelanger Wahlkampf und die Fortsetzung des gesellschaftsspaltenden Streits folgen, und am Ende würde der Volksbegehrensentwurf wohl doch angenommen. Vor allem für die Landwirte wäre nichts gewonnen.“ Stattdessen „behalten wir nun das Heft des Handelns in der Hand“, erklärte Reiß.

Strategisches Ziel sei eine Regelung, „mit der die Landwirtschaft umgehen und leben kann“. In diesem Sinne werde die Staatsregierung am 8. Mai den Gesetzentwurf zusammen mit dem Entwurf eines „Begleit- oder Ergänzungsgesetzes“ dem Landtag zuleiten. Dieses zusätzliche Paragraphenwerk solle für „einige selbst nach dem Eingeständnis des ‚Runden Tischs‘ nicht umsetzbare Bestimmungen“ pragmatisch-differenzierende und praktikable Ausführungsbestimmungen schaffen. Als Beispiel nannte der Abgeordnete das bayernweite Verbot, Wiesen nach dem 15. März zu walzen.

Die im Volksbegehrens-Gesetzentwurf enthaltene Bestimmung, wonach bis 2030 mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen nach den Regeln ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden sollen, wolle die CSU als „Zielmarke“ verstanden wissen, die angestrebt, aber nicht erzwungen werde: „Sollte die 30-Prozent-Quote nicht erreicht werden, etwa weil die Nachfrage nach Öko-Produkten nicht groß genug ist, dann ist das eben so. Kein Landwirt muss seine Bewirtschaftungsform umstellen: Wer es tut, tut es freiwillig und entsprechend der Marktlage, und wird hierbei staatlich gefördert.“ So sei man schon bisher verfahren und habe damit erreicht, dass jährlich ein Prozent der Agrarflächen freiwillig auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt werde und Bayern mit einer derzeit zehnprozentigen Quote einen vorderen Rang einnehme.

„Ministerpräsident Söder hat die Formel ‚Annehmen, verbessern, versöhnen‘ geprägt, und das Ziel muss sein, dass sich die Landwirtschaft nicht an den Pranger gestellt fühlt“, betonte der Parlamentarier. Der agrarpolitische „Radikalismus“, den er etwa bei den „Grünen“ sehe, müsse einer Volkspartei fremd bleiben: „Auch wir wissen uns in der Pflicht gegenüber der Schöpfung, fühlen uns aber gleichermaßen der Landwirtschaft wie der Umwelt, dem Klima, dem Artenschutz verpflichtet.“

„Wir lassen die Landwirtschaft nicht im Regen stehen – was nicht geht, darf nicht kommen, und was kommt, muss nötigenfalls gefördert, ausgeglichen oder entschädigt werden“, resümierte Reiß. Vor allem CSU-Gemeinderat und Landwirt Josef Rupprecht, der sich befremdet über die Entscheidung seiner Partei geäußert hatte, begrüßte die Klarstellung.

Quelle: DER NEUE TAG vom 20.04.2019