Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2017

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

- Straßenwidmungen

- Verbot von Glyphosat auf Pachtflächen der Gemeinde

- Antrag auf Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplan

Ursprünglich sollte zuerst ein Antrag auf Errichtung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet beraten werden. Die Bauantragsmappen liegen jeweils vor Beginn der Sitzung zur Einsichtnahme aus. Bei der Durchsicht der Akten kamen Fragen auf, ob der Betrieb nicht bereits eine Betriebsleiterwohnung gebaut hat und nun eine zweite Wohnung genehmigt werden soll. Dies konnte kurzfristig nicht geklärt werden, so dass Bürgermeister Schmidt vorschlug, die Angelegenheit zu vertagen. Dem Vorschlag wurde einstimmig gefolgt.

Anschließend stand die Widmung zweier Straßen an. Durch die Widmung einer Straße wird diese für den Gemeingebrauch freigegeben und die gestattete Nutzung festgelegt. Im ersten Fall handelte es sich um einen Teilabschnitt von 78 Metern der Zeller Straße, zwischen der Kreuzung an der Würzburger Straße und der Staatsstraße. Dieser Teilabschnitt war bisher nicht gewidmet und wurde zur Ortsstraße (Gemeindestraße) gewidmet. Außerdem wurde der Weg von der Karl-Lott- Straße zur Ballsporthalle als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet. Beide Widmungen ergingen einstimmig.

Umfangreiche und kontroverse Diskussionen löste der nächste Tagesordnungspunkt aus. Es ging um die Frage, ob die Gemeinde Waldbüttelbrunn bei neuen Pachtverträgen über die in Gemeindebesitz befindlichen Ackerflächen den Einsatz des Herbizids Glyphosat sowie gleichwertige chemische Produkte und Nachfolgeprodukte verbieten sollte. Insgesamt verpachtet die Gemeinde aktuell etwas mehr 59 Hektar landwirtschaftliche Fläche. Konkret werden in drei Jahren Pachtverträge für etwa 13 Hektar neu vergeben. Mehrere örtliche Landwirte folgten der Diskussion deshalb interessiert.

Keiner der Gemeinderäte machte sich die Entscheidung einfach, lange wurden Argumente ausgetauscht. Leider aber ist die konkrete Bewertung von Glyphosat durchaus nicht so eindeutig, wie sie im ersten Augenblick scheint. Bereits im Vorfeld hatten sich die Gemeinderäte umfangreiche Informationen zum Für und Wider beschafft und sich eingelesen. Für den Laien - wie es die meisten Gemeinderäte in Bezug auf die Landwirtschaft sein dürften - ist nur schwer einzuschätzen, wie die widersprüchlichen Aussagen der diversen Studien zu bewerten sind. Tatsächlich wird Glyphosat von der Krebsagentur IARC der WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Dabei bewertet diese allerdings nur den Stoff an sich, unabhängig von der angewandten Menge. So werden z.B. auch Sonnenstrahlen und Alkohol als „sicher krebserregend“ bewertet. Diverse andere Institutionen, so z.B. auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung oder die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit halten Glyphosat für nicht krebserregend. Diese Institute bewerten das Mittel jedoch nicht als solches, sondern dessen Auswirkungen bei sachgerechter Anwendung. Dem Verbraucher wird das Vertrauen in die diversen Studien auch dadurch erschwert, dass sowohl Befürworter als auch Gegner des Herbizids immer wieder in den Verdacht geraten, die Studien in die von ihnen gewünschte Richtung manipuliert zu haben. In der Diskussion um das Verbot von Glyphosat wird zudem immer wieder darauf hingewiesen, dass in der konventionellen Landwirtschaft bei einem Verbot des Herbizids auf mehrere weniger gut erforschte Unkrautvernichtungsmittel zurückgegriffen würde, deren Auswirkungen, gerade auch in Kombination mehrerer nötiger Mittel, nicht abzusehen sind. Äußerst sachkundig und mit viel Engagement sprachen sowohl CSU-Gemeinderätin Barbara Plaschke wie auch SPD-Gemeinderat Bernd Roos, beide aus landwirtschaftlichen Betrieben stammend, über den Einsatz von Glyphosat in der konventionellen Landwirtschaft. Beide wiesen darauf hin, dass der Einsatz des Herbizids in Deutschland umfangreich und streng reglementiert ist und die Anwendung auf ein Minimum beschränkt wird. Sie erläuterten unter anderem, dass Glyphosat vor der Aussaat dazu benutzt wird, die Unkräuter auf dem Feld zu beseitigen. Alternativ müssten die Felder mehrmals mechanisch bearbeitet werden, was eine stärkere Bodenverdichtung, erhöhten Kraftstoffverbrauch und womöglich den Verzicht auf die ökologisch sinnvolle Zwischenfrucht zur Folge hätte. Für den schlechten Ruf des Mittels sei der unverantwortliche Einsatz des Mittels in anderen Teilen der Welt verantwortlich, wo das Mittel in großen Mengen, auch großflächig z.B. per Helikopter ausgebracht würde und so auch über Wohngebiete niedergehe oder aber wo das Mittel auch noch kurz vor der Ernte eingesetzt würde. Bernd Roos machte den Vorschlag, einen Einsatz von Glyphosat nur vor dem Einbringen der Kulturpflanze zu erlauben und so mögliche Risiken für den Verbraucher weitestgehend einzuschränken. Dem Vorschlag schlossen sich einige Gemeinderäte an. Für ein vollständiges Verbot von Glyphosat sprachen sich einige Gemeinderäte aus recht grundsätzlichen Erwägungen aus. So soll die biologische Landwirtschaft gefördert werden, Waldbüttelbrunn soll hier eine Vorreiterrolle übernehmen, der Entschluss Signalwirkung für andere Gemeinden haben. Eine Mehrheit von 13 Stimmen war schließlich dafür, den Einsatz von Glyphosat auf den Waldbüttelbrunner Flächen gänzlich zu verbieten.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hatte beantragt, die Gemeinde Waldbüttelbrunn möge sich zur laufenden Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans äußern und hatte dazu bereits eine Stellungnahme vorbereitet. Der Landesentwicklungsplan legt die grundsätzliche räumliche Entwicklung in Bayern fest. Damit ist er z.B. von den Gemeinden bei der Ausweisung neuer Flächennutzungspläne und Bebauungspläne zu beachten. Derzeit ist eine Änderung des Landesentwicklungsplanes in Arbeit, die der bayerische Landtag am 09.11.2017 beschlossen hat. Bis zum 22.12.2018 besteht die Möglichkeit, sich zur Fortschreibung zu äußern. Im Rahmen der Verbandsanhörung hatte der Bayerische Gemeindetag bereits eine Stellungnahme abgegeben. In der Teilfortschreibung ist vorgesehen, dass in bestimmten Einzelfällen die Ausweisung eines Gewerbegebietes zukünftig auch dann erfolgen kann, wenn dieses nicht in direktem Zusammenhang mit der Ortschaft steht. Dies gilt allerdings nur, wenn kein geeigneter angebundener Standort vorhanden ist und keine wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes folgt. Unter anderem diese Regelung lehnen die Grünen ab und argumentieren mit Flächenverbrauch und Zersiedelung der Landschaft. Konkrete Nachteile für die Gemeinde Waldbüttelbrunn ergeben sich aus dem neuen Landesentwicklungsprogramm nicht. Im Gegenteil könnte nach einer Information des Bayerischen Gemeindetages eine Klarstellung zu den Einzelhandelsgroßprojekten im Landesentwicklungsplan dazu führen, dass das Bauprojekt für den Supermarkt im Gewerbegebiet, das aufgrund einer Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in einem ähnlich gelagerten Fall zunächst auf einen Markt reduziert wurde, nun doch wieder um einen Getränkemarkt erweitert werden könnte. Der Gemeinderat lehnte den Antrag der Grünen auf Stellungnahme mit 16 zu 4 Stimmen ab. Begründet wurde dies in den Wortmeldungen sowohl inhaltlich, als auch mit dem Verweise, man möge sich doch bitte im Gemeinderat auf die Ortspolitik konzentrieren.