Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2023

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Neues Gemeinderatsmitglied der SPD-Fraktion
  • Ehrenbürgerwürde für Alfred Endres
  • Bauangelegenheiten
  • Straßenbeleuchtung
  • Gasmangellage
  • ÖPNV
  • Radwegverbindung nach Höchberg
  • Fahrradrastplatz
  • Teilnahme Klimaschutznetzwerk
  • Obdachlosenunterbringung
  • Nutzung Kegelbahn

Nachdem aus den Reihen der SPD-Fraktion Gemeinderätin Verena Gutbrod ihr Mandat niedergelegt hatte, wurde in der ersten Sitzung des neuen Jahres Herr Pascal Schwarz als Listennachfolger vereidigt. Herr Schwarz übernahm auf Vorschlag der SPD-Fraktion auch alle sonstigen Aufgaben von Frau Gutbrod und ist damit stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss und in den beiden Abwasserzweckverbänden Ahlbachgruppe (zuständig für bisherige Kläranlage) und Ahlbachgruppe Hoch 5 (zuständig für Neubau und Betrieb der neuen Kläranlage).

Danach wurden die in der letzten Sitzung nichtöffentlich gefassten Beschlüsse verkündet. Hierunter fiel auch die Bekanntgabe des Beschlusses, dass Herrn Alfred Endres aufgrund seiner langjährigen Verdienste um die Gemeinde Waldbüttelbrunn zum Ehrenbürger ernannt wird. Die Ehrung soll demnächst in einem feierlichen Rahmen stattfinden. Die CSU-Fraktion dankt für seinen unermüdlichen und andauernden Einsatz zum Wohl der Gemeinde und freut sich über die fraktionsübergreifende Anerkennung seiner Lebensleistung!

Auf der Tagesordnung standen erneut einige Bauangelegenheiten.

Für den Neubau des DHL-Zustellstützpunkts im Gewerbegebiet „Kiesäcker Teil 1“ wurden einstimmig zwei Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt, um zwei Stützmauern zu ermöglichen. Eine Stützmauer hat eine Höhe von 20 Zentimetern auf einer Länge von 20 Metern, die andere ist 35 Meter lang und zwischen 35 Zentimeter und 1,10 Meter hoch. Die Stützmauern dienen dazu, Höhenunterschiede abzufangen.

Für den Neubau eines Doppelhauses in der Roßbrunner Straße wurden ebenfalls Befreiungen und das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Die Bauherren hatten vor einiger Zeit ein umfangreicheres Bauprojekt auf dem Grundstück realisieren wollen, das vom Gemeinderat als zu massiv für die Umgebung beurteilt wurde, so dass damals die beantragten Befreiungen nicht erteilt worden waren. Allerdings hatte man den Bauwerbern damals eine Abweichung von der Höheneinstellung im 60 Zentimeter in Aussicht gestellt. Dieser Abweichung sowie einer an der nördlichen Grundstücksgrenze um 16 Zentimeter höheren Abgrabung wurde nun ebenso zugestimmt wie der Lage der Garage außerhalb der Baugrenze und einer Änderung der Firstrichtung des Walmdachs. Hierzu gab es in der Umgebung bereits Präzedenzfälle.

Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Maßholderbaumweg wurde im Laufe der Jahre ohne Genehmigung ausgebaut. Dies wurde im Rahmen einer Baukontrolle des Landratsamtes festgestellt. Die jetzige Eigentümerin hat nun die Genehmigung einer weiteren Wohnung beantragt (damit zukünftig insgesamt drei Wohneinheiten). Der Umnutzung steht nichts im Wege, da insbesondere auch die Stellplätze für die dritte Wohneinheit auf dem Grundstück nachgewiesen werden können. Das gemeindliche Einvernehmen wurde deshalb einstimmig erteilt.

Zur Umrüstung der gesamten Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik hat die Gemeinde sowohl eine Förderzusage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (63.430,00 €) sowie vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (126.859,38 €) erhalten. Damit verbleibt bei geschätzten Investitionskosten von 211.432,30 € für insgesamt 360 Lichtpunkte nur ein Eigenanteil der Gemeinde von 21.142,92 €. Der Gemeinderat hat einstimmig die Durchführung der Maßnahme beschlossen.

Die Gemeinderatsmitglieder Helene Böhm und Markus Hammer hatten beantragt, die im September 2022 beschlossenen Einsparungen der Gemeinde wegen der befürchteten Gasmangellage bezüglich der Abschaltung der Warmwasserbereitung in der Halle Sumpfler 1 noch einmal zu überdenken und die Maßnahme der nächsten Stufe des Maßnahmenplans zuzuordnen. Begründet wurde dies mit den im Vergleich zum Herbst positiveren Entwicklung und einer derzeitigen stabilen Lage in der Gasversorgung. Allerdings lehnte eine Mehrheit des Gemeinderats (10:7) eine erneute Beratung über das Thema ab. Damit verbleibt es bei den getroffenen Maßnahmen.

Einstimmig verabschiedete der Gemeinderat einen Antrag auf Änderung der Rahmenvorgabe für den ÖPNV an das Kommunalunternehmen des Landkreises. Damit soll eine bessere Taktung der Busse erreicht werden. Da zum 30.04.2023 eine Vorabveröffentlichung der zum 01.05.2025 neu zu vergebenden Konzessionen erfolgen muss, wird der Antrag rechtzeitig vor dieser Vorabveröffentlichung gestellt, um so dem Willen der Gemeinde gegenüber dem Kommunalunternehmen vor Festlegung der Modalitäten Ausdruck zu verleihen.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, eine Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung der Radwegeverbindung zwischen Waldbüttelbrunn und Höchberg in Auftrag zu geben. Die Studie wird 12.485,67 € kosten. Eine Beteiligung an den Kosten wurde von den Gemeinden Zell und Höchberg abgelehnt. Ebenso sind der Landkreis Würzburg, das Amt für Ländliche Entwicklung, der Zweckverband Erholungs- und Wandergebiete des Landkreises Würzburg und das Staatliche Bauamt nicht bereit, sich an den Kosten der Machbarkeitsstudie zu beteiligen. Allerdings verspricht sich der Gemeinderat, dass auf Basis der Machbarkeitsstudie Fördermittel für den Ausbau des Radweges beantragt werden können. Da von einem verbesserten Radweg in erster Linie Waldbüttelbrunner Bürger profitieren würden, die dann auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen einigermaßen sauber nach Würzburg pendeln können, war der Rat schließlich bereit, die Kosten für die Studie alleine zu finanzieren.  

Nachdem die CSU-Fraktion die Errichtung eines Fahrradrastplatzes am Ende des Fahrradweges von Höchberg kommend beantragt hatte, hatte die Gemeindeverwaltung als alternativen Standort eine gegenüberliegende Fläche an der Ecke Würzburger Straße/St.-Burkard Straße vorgeschlagen. Wegen des Verlusts von Parkmöglichkeiten an der Stelle stieß dieser Vorschlag nicht auf ungeteilte Zustimmung. Andere Stimmen sprachen sich für eine Verlagerung der Rastmöglichkeiten in den Innenort aus. Auf Vorschlag von Gemeinderat Winfried Körner einigte man sich schließlich mehrheitlich, die Entscheidung über den Fahrradrastplatz zu vertagen und die Angelegenheit im Rahmen der Untersuchungen zum Verkehrskonzept mit zu betrachten.

Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, sich am Klimaschutznetzwerk „Main-Rhön“ zu beteiligen. Die Eigenbeteiligung in Höhe von jährlich rund 1.200 € soll sich durch den Austausch von Wissen, den Aufbau eines Netzwerkes und den Zugang zu Beratungsleistungen insbesondere für den noch einzustellenden Klimaschutzmanager rentieren.

Einige Kommunen der Allianz Waldsassengau wollen zukünftig bei der Unterbringung von obdachlosen Personen kooperieren und sich gegenseitig bei Bedarf mit leerstehenden Unterkünften aushelfen. Eine solche Kooperation birgt nicht nur rechtliche Schwierigkeiten, die die Zuständigkeit der Gemeinden betreffen, sondern auch einige praktische Umsetzungsprobleme. Der Gemeinderat hat sich deshalb einstimmig gegen den Beitritt zu einer solchen Kooperation entschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, im Haushalt 2023 Mittel für die Anschaffung eines Wohncontainers einzuplanen, um im Bedarfsfall eine umgehend einsatzbereite Unterkunft parat zu haben. Bisher wurde der Container bei Bedarf gemietet, was jedoch Vorlaufzeiten beinhaltet, die überbrückt werden müssten. Der Wohncontainer soll in der Nähe des Bauhofs aufgestellt werden, wo bereits die benötigten Anschlüsse vorhanden sind.

In der Bürgerversammlung wurde die Frage gestellt, wann die Kegelbahn wieder genutzt werden könne. Die Kegelbahn war im Rahmen der Corona-Pandemie geschlossen worden. Sie wurde dann als Umkleideraum für einen Teil der Bauhofmitarbeiter genutzt, damit diese die erforderlichen Abstände beim Umziehen einhalten können. Nachdem die Kontaktbeschränkungen weggefallen sind und eine Nutzung der Kegelbahn durch die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich wieder möglich wäre, ergab sich deshalb die Frage, inwieweit diese wieder dem eigentlichen Zweck zugeführt werden könne. Die Gemeindeverwaltung verwies darauf, dass die derzeitige Arbeitsschutzverordnung noch immer die Mindestabstände für den Bauhof und ein entsprechendes Hygienekonzept vorschreibe und alternative und praktikable Umkleidemöglichkeiten für den Bauhof fehlten. Allerdings laufe diese Verordnung am 07.04.2023 sowieso aus. Von der Politik wurde zudem eine vorzeitige Aufhebung der Arbeitsschutzverordnung in Aussicht gestellt. Nach Auslaufen der Verordnung sei eine Wiederaufnahme des Kegelbahnbetriebs möglich.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin