Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07. August 2023

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Vorstellung Bürgersolarpark/Freiflächenphotovoltaikanlage
  • Planungsstand und Finanzierung der Kläranlage
  • Bauantrag Kläranlage
  • Bauantrag Umnutzung
  • Vereinsförderung an DJK Waldbüttelbrunn
  • Widmung der Einfahrt ins Gewerbegebiet

Die Sitzung des Gemeinderats fand diesmal im Bürgerhaus in Roßbrunn statt.

Im ersten Tagesordnungspunkt präsentierte die Firma Südwerk Energie GmbH einen Vorschlag zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Roßbrunn südlich der Autobahn (A 3). Hier könnten auf einer gepachteten Fläche von 8,5 ha jährlich 9.682.000 kWh Strom erzeugt und damit rein rechnerisch der Energiebedarf von 230 Personen gedeckt werden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten sich, falls gewünscht, als Geldanlage an der Finanzierung beteiligen.
Über die Gewerbesteuer, die zum Ende der geplanten Laufzeit von 20 Jahren anfallen wird (zunächst keine Steuerlast wegen des Verlustvortrags durch die Anfangsinvestition) sowie eine von der Firma angebotene freiwillige Beteiligung der Gemeinde an den laufenden Erträgen könnte die Gemeinde mit Einnahmen von insgesamt 400.000 € in 20 Jahren rechnen. Ökologisch betrachtet würden regionale Pflanzen dort weiterhin wachsen bzw. über Ausgleichsmaßnahmen dort sogar gezielt gesät werden. Die Fläche bliebe außerdem für kleinere Tiere nutzbar (Umzäunung reicht nicht bis auf den Boden).

Im Hinblick auf die erforderliche Energiewende befürwortete der Gemeinderat das Projekt grundsätzlich und gab der Verwaltung einstimmig den Auftrag, an der Umsetzung weiter zu arbeiten und über die weitere Entwicklung zu informieren.

Im zweiten Tagesordnungspunkt stellte Herr Ostwald den aktuellen Stand der Planungen der Kläranlage vor, was neben einer allgemeinen Information schließlich auch TOP 3, der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag, diente. Letztendlich ist jedoch weniger die funktionale Anordnung und Ausstattung der Kläranlage strittig, als vielmehr die Finanzierung des mehr als 32 Millionen teuren Bauprojektes. Die Gesamtkosten des Projektes werden nach bestimmten Verteilungsschlüsseln zwischen den 5 beteiligten Gemeinden Eisingen, Hettstadt, Kist, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn aufgeteilt, wobei der größte Anteil von etwa einem Viertel der Kosten auf Waldbüttelbrunn entfällt. Letztendlich gibt es verschiedene Finanzierungsvarianten für die Baumaßnahme: entweder der Zweckverband nimmt einen Kredit über den Gesamtbetrag auf und die Gemeinden zahlen dann ihren Anteil an Zins und Tilgung oder die Gemeinden zahlen jeweils ihren Anteil an den Zweckverband und entscheiden jeweils individuell, wie sie ihren Anteil in ihrem Haushalt finanzieren. Die zweite Variante hat erhebliche Vorteile für die Gemeinden. Der größte Vorteil ist, dass die Gemeinden für ihren Anteil Fördermittel nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) beantragen können, sofern sie in der Vergangenheit bereits in die Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung investiert haben. Die RZWas setzt hier eine gewisse "Härtefallschwelle" voraus, welche die Gemeinden Waldbrunn und Waldbüttelbrunn bereits durch die Ausgaben in der Vergangenheit erreichen. Waldbüttelbrunn könnte deshalb etwa 1,3 Millionen an Fördermitteln erhalten. Gleichzeitig würde die Investition in die Kläranlage auch das Überschreiten der Härtefallschwelle für zukünftige Maßnahmen wahrscheinlich machen. Diese Möglichkeit der Förderung ergibt sich aber nur für die einzelnen Gemeinden und nicht für den Zweckverband! Ein weiterer Vorteil ist, dass jede Gemeinde individuell entscheiden kann, ob sie z.B. einmalige Beiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erhebt. Dies ist sicherlich eine unpopuläre Maßnahme, würde aber dafür sorgen, dass der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde nicht langfristig und zu Lasten der nachfolgenden Generationen durch hohe Finanzierungskosten stark eingeschränkt würde. Genau dies wäre nämlich der Fall, wenn jährlich enorme Schuldendienstumlagen (über den Gesamtbetrag, ohne Fördermittel!) an den Zweckverband gezahlt werden müssten. Zins und Tilgung, die an den Zweckverband abgeführt werden müssten, würden außerdem nicht in die Abwassergebühren mit einfließen. Das heißt, nicht der, der viel Abwasser produziert würde mehr belastet, sondern die Allgemeinheit würde jahrzehntelang über den allgemeinen Haushalt diese Kosten zahlen und andere (freiwillige) Leistungen oder notwendige Investitionen müssen dafür zurückstehen. Leider gibt es im Zweckverband auch Gemeinden, die (aus welchen Gründen auch immer) die Kosten für die Kläranlage trotz dieser Sachverhalte lieber im Zweckverband verorten wollen. Ein möglicher Kompromiss ist eine teilweise Finanzierung über die Gemeinden und eine teilweise Finanzierung über den Zweckverband. Die Waldbüttelbrunner Mitglieder der Verbandsversammlung wurden jedenfalls einstimmig beauftragt, für eine Finanzierung durch die Gemeinden zu stimmen.

Das Einvernehmen zum Bauantrag der Kläranlage wurde anschließend einstimmig erteilt.

Ebenso einstimmig erfolgte der Bauantrag der DJK zur Umnutzung eines Raums im DJK-Haus. Der frühere Duschraum soll zukünftig als Jugendraum mit Teeküche genutzt werden.

Für die Errichtung eines Zauns war der DJK eine Bezuschussung nach der Vereinsförderung zugesagt worden. Die Vereinsförderung beträgt in der Regel 50 % der Gesamtkosten. Bei der Beantragung des Zuschusses hatte die DJK versehentlich statt der Brutto-Kosten die Kosten ohne Mehrwertsteuer angegeben. Der gleiche Fehler war auch beim letzten Antrag unterlaufen. Außerdem wurden im Zuge der Baumaßnahme weitere, zuvor nicht beantragte Leistungen mit beauftragt. Die DJK beantragte aufgrund der höheren Kosten eine Nachbezuschussung. Der Gemeinderat stimmte einer Erhöhung des Zuschusses zu, der durch die Verwechslung von Brutto und Netto entstanden ist. Ebenso gewährte er wegen des gleichen Fehlers im letzten Antrag quasi noch 50 % der Mehrwertsteuer. Abgelehnt wurden jedoch die Kosten, die durch zusätzliche, zuvor nicht beantragte Maßnahmen entstanden sind, da diesbezüglich keine vorherige Entscheidung des Gemeinderats eingeholt worden war. Durch die Entscheidung sollte ein Aufweichen der Vereinsförderung durch Ausnahmen verhindert werden.

Die Straße, die die Industriestraße im Gewerbegebiet mit der Staatsstraße nach Hettstadt (an der Ampel) verbindet, ist bisher noch nicht öffentlich gewidmet worden. Dies wurde nun nachgeholt. Obwohl an dieser Stelle kein Straßenname vergeben werden muss (weil es dort keine Grundstückszufahrten und damit keine Adressen geben wird), beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, einen Beschluss über die Namensgebung vorzubereiten. Die Benennung soll eine Beschreibung der Lage bei Unfällen oder zur Navigation erleichtern.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin