Artikel vom 09.04.2025
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung 31. März 2025
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Regionalplanung Windvorranggebiet
- Haushaltsplanung 2025
- Energetische Sanierung des Anwesens Sumpfler 1
- Bauangelegenheiten
Bereits zum zweiten Mal innerhalb einer Woche traf sich der Gemeinderat im Ratssaal. Eine Woche zuvor hatte sich das Gremium ausführlich Zeit genommen, um sich ausschließlich mit der Haushaltsplanung zu befassen. Die beschlossenen Änderungen wurden anschließend vom Kämmerer, Herrn Kirchner, in den Haushaltsplan eingepflegt, so dass nun die Haushaltssatzung mit den aktuellen Zahlen verabschiedet werden konnte.
Die Haushaltsplanung 2025 umfasst 33.190.050 €. Davon entfallen 19.577.121 € auf den Verwaltungshaushalt und 13.612.929 € auf den Vermögenshaushalt. Größte Einnahmeposition des Verwaltungshaushaltes ist die Gewerbesteuer, die voraussichtlich bei rund 9 Millionen € liegen wird. Dem gegenüber muss jedoch auch die Kreisumlage abgeführt werden. Diese ist mit 4.331.600 € veranschlagt. Da die Kreisumlage sich auf die Gewerbesteuereinnahmen des vorvergangenen Jahres bezieht, wird die Gemeinde aufgrund hoher Gewerbesteuerzahlungen in 2024 im nächsten Jahr mehr als 8 Millionen für die Kreisumlage einplanen müssen.
Die überraschend hohen Gewerbesteuereinahmen im Jahr 2024 sorgten auch dafür, dass sich zum Jahresbeginn 2025 über 10 Millionen € in der Rücklage befanden. Damit können die in 2025 geplanten Investitionen aus der Rücklage gezahlt werden. Eine Kreditaufnahme ist in 2025 nicht vorgesehen, jedoch voraussichtlich für 2026 wieder fällig.
Die größte Investition 2025 ist der Erwerb des neuen Bauhofareals. Hier hat sich die Kaufpreiszahlung von 2024 auf 2025 verschoben. Außerdem sind Restzahlungen und Restarbeiten für die Baumaßnahmen am Rathausblock vorgesehen. Daneben fallen Planungskosten und erste Baukosten für die Ertüchtigung der Sumpfler 1-Halle und die Umgestaltung des alten Ortsfriedhofs zu einem Park an. Für die Feuerwehr wird ein neues Fahrzeug (HLF 20) beschafft. In Mädelhofen sollen außerdem barrierefreie Bushaltestellen geschaffen werden.
Bevor jedoch der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Finanzplan verabschiedet hat, wurde zuvor über das im Rahmen der Regionalplanung geplante Windvorranggebiet „Südlich Waldbüttelbrunn“ beraten. Ist ein Windvorranggebiet festgesetzt, so besteht dort quasi Baurecht für Windkraftanlagen. Von Windkraftanlagen wiederum müssen Wohnbebauungen einen Abstand von 1000 Metern haben. Das geplante Windvorranggebiet liegt entlang des Waldrands in Richtung Eisingen. Das Gebiet endet genau 1000 Meter vor dem südlichen Ortsrand von Waldbüttelbrunn. Das heißt, dass bei entsprechender Windkraftbebauung eine Erweiterung des Ortes in Richtung Süden und Südwesten (bis etwa auf Höhe des Holzwegs) zukünftig wegen der Abstandsregelung ausgeschlossen wäre. Zwar plant die Gemeinde in absehbarer Zeit keine Erweiterung des Dorfs durch ein Neubaugebiet. Betrachtet man allerdings sämtliche Erweiterungsoptionen des Ortes, so bliebe nicht mehr viel Entwicklungspotential für die Zukunft: im Norden begrenzt die Staatsstraße den Ort, im Osten der Wald in Richtung Höchberg. Der Gemeinderat beschloss deshalb, entsprechende Bedenken gegen die Planung dahingehend einzulegen, dass um eine Rücknahme des Windvorranggebiets um 200 Meter an der Nordgrenze des Gebietes (also zum Ort hin) gebeten wird. Damit wären zukünftige Ortsrandbebauungen zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Planungen für die Energetische Sanierung und den Umbau der Sporthalle Sumpfler 1 sind zwischenzeitlich so weit fortgeschritten, dass sowohl der Bauantrag als auch der Förderantrag eingereicht werden kann. Der Gemeinderat hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sein Einvernehmen zur Planung und eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze für die Erweiterung des Dartclubs erteilt. Außerdem hat er den Förderantrag für das mittlerweile auf 6,5 Millionen geschätzte Bauprojekt und die Durchführung der Maßnahme vorbehaltlich der Fördermittelbereitstellung beschlossen. Es wird mit einer Förderung von mindestens 2,8 Millionen € gerechnet. Eine Erhöhung der Fördermittel aufgrund der Erweiterung der Maßnahme wird derzeit von der Regierung geprüft.
Die Informationen zu einem im Freistellungsverfahren beantragten Neubau eines Einfamilienhauses erhielt der Gemeinderat lediglich zur Kenntnis. Außerdem wurde mitgeteilt, dass im Fall einer ohne Genehmigung errichteten Garage in Mädelhofen das Landratsamt inzwischen das Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren ersetzt hat, obwohl eine Abweichung von der Stellplatzsatzung vorliegt. Von einer Klage gegen die Entscheidung des Landratsamtes hat der Gemeinderat abgesehen.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin