Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2019

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

- Bebauungsplan Reihenhaussiedlung

- Allianz Waldsassengau

– Vorstellung Allianzmanagerin

- Bauantrag Damwildgehege

– Entscheidung über Klage

- Bauantrag Erweiterung Kindergarten St. Martin

- Antrag auf Erstaufforstung

- Klagen gegen Erstaufforstungsbescheide

- Hochspannungsleitung (Südlink)

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde von Gemeinderatsmitglied Peter Schulz beantragt, zur Beratung aller die Erstaufforstungserlaubnisse betreffenden Tagesordnungspunkte (TOP 6-9) zunächst für einige Rückfragen die Nichtöffentlich herzustellen. Dem Antrag stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu. Nach einer kurzen nichtöffentlichen Beratung erfolgte dann der Eintritt in die eigentliche Tagesordnung.

Dem Gremium wurde zunächst die Planung für die Bebauungsplanänderung auf dem ehemaligen „Koreaner-Gelände“ am Ende der Frankfurter Straße vorgestellt. Wie bereits mehrmals berichtet, will dort die Deutsche Reihenhaus AG auf Privatgrund eine Reihenhaussiedlung errichten. Dem entsprechend wurde dort, nur für die betreffenden Grundstücke, ein für das geplante Vorhaben passender Bebauungsplan erarbeitet. Vorgesehen sind der Bau von 28 Reihenhäusern mit jeweils drei Vollgeschossen (2 Etagen und ausgebautes Dachgeschoss) sowie die Herstellung der nötigen Stellplätze und Erschließungswege innerhalb der Siedlung. Die Häuser der Siedlung sind dabei so ausgerichtet, dass der Schall der nahen Staatsstraße möglichst abgeschirmt wird. Auch bei der Grundrissplanung der Häuser ist eine Ausrichtung der Wohnräume zur schallabgewandten Seite hin geplant. Zudem sind Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen) durchzuführen.

Nach Osten hin fällt das Gelände ab, so dass der Hang durch eine Gambionenwand abgefangen wird. Diese soll intensiv begrünt werden, so dass sich die Siedlung gut an den Ortsrand einfügt. Die entlang der Frankfurter Straße stehenden Bäume sollen erhalten bleiben. Für die derzeit auf der Fläche befindlichen Zauneidechsen wird auf einem anschließenden gemeindlichen Grundstück entlang des Weidengrabens ein Rückzugsraum geschaffen.

Da der Gemeinderat dem Bau der Reihenhaussiedlung äußerst positiv gegenübersteht, wurde dem Bebauungsplanentwurf einstimmig zugestimmt und gleichzeitig der erforderliche Beschluss zur öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst.

Im nächsten Tagesordnungspunkt stellte die Allianzmanagerin des Waldsassengaus, Frau Gerstberger, sich und ihre Arbeit vor. Die Allianz Waldsassengau im Würzburger Westen e.V. ist ein Zusammenschluss von 13 Gemeinden im westlichen Landkreis Würzburg. Gegründet wurde die Allianz Ende 2014. Seit etwa einem Jahr ist Frau Gerstberger als Allianzmanagerin tätig. Der Name Waldsassengau war im Frühmittelalter für die bewaldete Region westlich von Würzburg (zwischen Spessart, Maindreieck und Mainviereck) gebräuchlich. Ziel der Allianz ist eine gemeinsame Entwicklung der Region und ein Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit. Dafür wurde ein Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) erarbeitet, das vom Amt für Ländliche Entwicklung unterstützt wurde. Für die Allianz und gemeinsame Projekte können Fördergelder in Anspruch genommen werden.

Ein zunächst gebautes und anschließend erst als Damwildgehege beantragtes Vorhaben in Roßbrunn beschäftigt den Gemeinderat schon lange. Dem nachträglich eingereichten Bauantrag für die Maßnahme im Außenbereich (Errichtung eines Zaunes, Geländeveränderungen, Überdachungen) wurde zunächst rechtmäßig das Einvernehmen der Gemeinde verweigert. Im Außenbereich sind regelmäßig nur landwirtschaftliche Vorhaben zulässig („privilegiert“). Der Antragsteller hatte jedoch keinen landwirtschaftlichen Betrieb. Allerdings wurde dann der Bauantrag über einen Landwirt erneut eingereicht. Im Baurecht muss der Antragsteller nicht auch Eigentümer des Grundstückes sein. Ein Landwirt genießt eine Privilegierung für das Vorhaben, so dass der Antrag schließlich genehmigungsfähig war. Der Gemeinderat verweigerte aber, verärgert vom Vorgehen, weiterhin aus rein politischen Erwägungen heraus und wider besseren Wissens sein Einvernehmen. Da der neue Antragsteller jedoch ein Recht auf die Genehmigung hatte, ersetzte das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen und erteilte die Baugenehmigung. Der Gemeinderat hatte nun zu entscheiden, ob die Gemeinde gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes klagen will. Ein zu Rate gezogener Rechtsanwalt gab Auskunft, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg habe und riet deshalb davon ab, den Klageweg zu bestreiten. Auch die CSU-Fraktion war der Meinung, die Sache nun auf sich beruhen zu lassen. Allerdings fand sich eine Mehrheit von 12 zu 9 Stimmen im Gemeinderat, die gegen den Bewilligungsbescheid klagen will. Der Ausgang der Klage bleibt nun abzuwarten. Ebenso kann man gespannt sein, wann und ob in das seit Jahren bestehende „Gehege“ tatsächlich Damwild einziehen wird.

Für die Erweiterung des Kindergartens St. Martin war von der Gemeinde ein Bauantrag zu stellen, zu dem die Gemeinde außerdem ihr Einvernehmen erklären muss. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans waren geringfügige Befreiungen, insbesondere aufgrund der nur zeitweise aufgestellten Container, zu genehmigen. Die Gemeinde erteilte quasi sich selbst einstimmig das notwendige Einvernehmen, so dass der Bauantrag nun zur Entscheidung an das Landratsamt weitergeleitet werden kann.

Erneut hatte sich der Gemeinderat mit einem Antrag auf Erstaufforstung zu befassen. Wie bereits berichtet, häufen sich diese Anträge in der letzten Zeit. Es wird spekuliert, dass die Erstaufforstungen als Ausgleichsmaßnahmen für die Rodung eines bestehenden Waldes in einer anderen Gemeinde dienen sollen. Der Gemeinderat hatte aus diesen Erwägungen heraus sowie auch aus anderen Gründen (die Lage der entsprechenden Grundstücke war in manchen Fällen kaum für eine Erstaufforstung geeignet, landwirtschaftliche Produktionsfläche fällt weg) bisher sein Einvernehmen zu diesen Erstaufforstungen verweigert. Auch in diesem Fall blieb der Gemeinderat bei dieser Linie und verweigerte mehrheitlich sein Einvernehmen.

Genau dieses verweigerte Einvernehmen wurde allerdings bereits in mehreren Fällen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ersetzt und die Erstaufforstung genehmigt. Daraufhin hatte der Gemeinderat zunächst beschlossen, gegen diese Bewilligungsbescheide Klagen einzureichen. Sowohl das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als auch der gemeindliche Rechtsanwalt sehen jedoch in einer Klage keine Aussicht auf Erfolg. Die von der Gemeinde aufgeführten Gründe seien nicht ausreichend. Im Landschaftsplan der Gemeinde hätte deutlich zum Ausdruck gebracht werden müssen, dass gerade auf den betreffenden Flächen Aufforstungen unerwünscht seien. Dass im Flächennutzungsplan pauschal landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, reiche für eine Ablehnung gerade nicht aus. Allerdings könne auch bei Vorliegen eines ausreichenden Ablehnungsgrundes das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen einer Ermessensabwägung dennoch zu dem Schluss kommen, dass eine Erstaufforstungserlaubnis erteilt wird.

Im Gemeinderat herrschte nun geteilte Meinung über das weitere Vorgehen. Die CSU-Fraktion vertrat die Meinung, dass der politische Wille durch das Verweigern des Einvernehmens zunächst zum Ausdruck gebracht wurde, eine Klage allerdings aufgrund der Aussichtlosigkeit nicht weiter verfolgt werden sollte. Diese Meinung erhielt schließlich auch mit 12 zu 9 Stimmen eine Mehrheit. Inhaltlich gleich und auch mit dem gleichen Abstimmungsergebnis verliefen insgesamt drei Beschlüsse zu drei unterschiedlichen Erstaufforstungserlaubnissen.

Derzeit laufen die Planungen für die als Südlink bekannte Höchstspannungstrasse. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde der Gemeinde Waldbüttelbrunn Gelegenheit zur Stellungnahme zur geplanten Trasse gegeben. Für die Trasse sollen Erdkabel in mindestens 1,20 Metern Tiefe verlegt werden. Momentan gibt es einen Planungskorridor von etwa 1.000 Meter Breite. Der genaue Verlauf der Trasse innerhalb dieses Korridors wird dann den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Der geplante Korridor für die Trasse verläuft nicht über Waldbüttelbrunner Gebiet. Die Trasse ist auf der Gemarkung Uettingen geplant und verläuft mindestens 200 Meter westlich des Waldbüttelbrunner Gemeindegebietes. Der Gemeinderat hat gegen vier Stimmen beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin