Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU OV Waldbüttelbrunn

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2019

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Baugenehmigung Gehege Damwildhaltung
  • Bäume in der Höchberger Straße
  • Standesamtsvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Kist
  • Erschließungsmaßnahmen Hirtenäcker, Am Aalbach und Herrenwiese
  • Öffentliche Toilette „Am Sumpfler“
  • Urnenstelen in den Friedhöfen Roßbrunn und Mädelhofen
  • Vorkaufssatzung
  • Bestellung eines Wahlleiters und einer Stellvertreterin für die Kommunalwahlen 2020
  • Stromkonzessionsvertrag
  • Ringweg Roßbrunn
  • Ausbau im Rahmen des Kernwegekonzeptes – Feldweg entlang der B8

Ein weiteres Mal beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Damwildgehege in Roßbrunn. Dem nachträglich eingereichten Bauantrag für die Maßnahme im Außenbereich (Errichtung eines Zaunes, Geländeveränderungen, Überdachungen) wurde zunächst rechtmäßig das Einvernehmen der Gemeinde verweigert. Allerdings wurde der Bauantrag dann so verändert, dass er schließlich genehmigt werden musste. Der Gemeinderat verweigerte aber, verärgert vom Vorgehen, weiterhin aus rein politischen Erwägungen heraus und wider besseren Wissens sein Einvernehmen. Da der neue Antrag jedoch nicht abgelehnt werden durfte, ersetzte das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen und erteilte die Baugenehmigung. Der Gemeinderat hatte sich dann mit einer Mehrheit von 12 zu 9 Stimmen für eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid entschieden, obwohl ein zu Rate gezogener Rechtsanwalt von vornherein wegen Erfolglosigkeit davon abriet. Auch die CSU-Fraktion war der Meinung gewesen, keine Klage einzureichen. Wie es vorherzusehen war, ist die Gemeinde im Rechtsstreit unterlegen. Was diese Sache der Gemeinde und damit dem Steuerzahler gekostet hat, konnte die Verwaltung noch nicht mitteilen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt stand ein Vorschlag der Verwaltung zur Debatte, insgesamt sieben Bäume in der Höchberger Straße zu fällen und durch kleinere Bäume zu ersetzen. Als Grund wurden Beschwerden der Anwohner wegen der Überhänge der Äste in die Privatgrundstücke aufgeführt. Der Gemeinderat tat sich schwer damit, in Zeiten des Klimawandels sieben intakte, große Bäume zu fällen. Auf explizite Nachfrage und Bitten aus dem Gremium wurde ein Beschwerdeschreiben eines Anwohners (natürlich ohne den Namen zu nennen) verlesen. Dieser äußerte über seinen Rechtsanwalt Sorge um Beeinträchtigungen und Beschädigungen durch die Wurzeln und bittet um Rückschnitt der Bäume. Nach längerer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, zunächst durch einen fachgerechten und gezielten Rückschnitt (über die bisherigen Pflegemaßnahmen hinaus) eine Besserung der Situation für die Anwohner zu versuchen. Außerdem sollen Schäden, die durch Wurzelwerk entstanden sein könnten, dokumentiert werden. Sollte sich durch die gezielten Maßnahmen zur Reduktion der Baumkronen keine Verbesserungen ergeben oder die Wurzeln problematisch werden, so wird sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema befassen.

Bereits seit einigen Jahren hat das Waldbüttelbrunner Standesamt die Aufgaben für die Standesämter Waldbrunn und Neubrunn, später auch für die Gemeinde Eisingen übernommen. Hintergrund ist der, dass der Betrieb eines Standesamtes für kleinere Gemeinden relativ aufwändig ist. Die Standesbeamten müssen einen speziellen Lehrgang absolvieren und regelmäßig geschult werden, außerdem muss eine Vertretung sichergestellt sein. Im Vergleich zu den im Verhältnis wenigen Vorfällen, die auf den Gemeinden dann bearbeitet werden, ist das sehr kostenintensiv. Jetzt hält die Gemeinde Waldbüttelbrunn für die anderen Kommunen das geschulte Personal und die Infrastruktur bereit, während diese sich an den Kosten dafür beteiligen. Dieses System hat sich für alle Beteiligten bewährt. Nun hatte die Verwaltungsgemeinschaft Kist ebenfalls Interesse an der Übertragung der Zuständigkeiten für das Standesamt. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn kann die zusätzlich anfallenden Vorgänge bearbeiten, ohne dass zusätzliches Personal nötig wird. Durch die Beteiligung einer weiteren Kommune ändert sich jedoch für alle beteiligten Gemeinden der Verteilungsschlüssel für die Kosten. Deshalb lag dem Gemeinderat nicht nur die neue Vereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Kist vor, sondern außerdem musste auch über die Änderungen der jeweiligen vorherigen Verträge beschlossen werden, da eine neue Umlage festgesetzt werden musste. Der Gemeinderat stimmte allen Verträgen einstimmig zu.

Eine Beratung ohne Beschlussfassung stand bezüglich der Erschließungsmaßnahmen für sogenannte „Altanlagen“ auf dem Programm. Bereits 2016 gab es eine Änderung im Kommunalabgabengesetz. Das sah vor, dass alle Straßen, die bisher noch nicht vollständig erschlossen worden sind, trotzdem ab 01.04.2021 als erschlossen gelten und damit für einen endgültigen Ausbau der Straßen keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden können. Der Gemeinderat hatte sich mit dieser Thematik bereits 2017 beschäftigt. In Waldbüttelbrunn gibt es derzeit 9 Straßen, die noch nicht endgültig hergestellt worden sind, die also z.B. seit Jahrzehnten nur aus Schotter bestehen oder keine Entwässerung oder Beleuchtung haben. Davon befinden sich 8 in den Ortsteilen. Problematisch an den entsprechenden Straßen ist, dass die sehr hohen Kosten für einen Ausbau (anders z.B. als bei einem Neubaugebiet) auf nur wenige Anwohner verteilt werden müssten. Gleichzeitig war die Gemeinde nach der damaligen Rechtsauffassung gehalten, rechtzeitig vor April 2021 die Erschließungsmaßnahmen abzuwickeln. Es wurde damals vorgesehen, drei dieser Straßen (Hirtenäcker, Am Aalbach und Herrenwiese) endgültig auszubauen. Für diese Straßen sollten dann Erschließungsbeiträge von den Anwohnern erhoben worden, allerdings nur in der Höhe, die auch die Anwohner der verbleibenden Straßen später als Straßenausbaubeiträge hätten zahlen müssen. Damit war es zum Zeitpunkt der Entscheidung 2017 relativ gleich, welche Straßen zuerst und welche Straßen später ausgebaut worden wären. Als Resultat des damaligen Beschlusses wurden Ingenieurverträge abgeschlossen, um den Ausbau der drei Straßen zu planen. Erste Leistungen wurden hierfür bereits erbracht. Allerdings sind inzwischen rückwirkend zum 01.01.2018 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft worden. Insofern besteht jetzt eine deutlicher Unterschied zwischen den Straßen, die noch erschlossen werden sollen und den Straßen, die anschließend ausgebaut werden. Im April hatte man deshalb beschlossen, den Ausbau zunächst zurückzustellen und im Raum stehende Gesetzesänderungen abzuwarten. Zeitnah sollen zudem die Anwohner der betroffenen Straßen zu einer Anliegerversammlung geladen werden. Dabei sollte auch erhoben werden, wie die Anlieger zu einer Erschließung der jeweiligen Straße stehen.

Nach Auskunft der Verwaltung hat der Bürgermeister bisher keine Versammlung mit den Anliegern durchgeführt. Inzwischen wäre ein Zeitplan zum Ausbau insbesondere bei den Straßen, für die zuvor ein Bebauungsplan erlassen werden müsste (Am Aalbach und Herrenwiese), sehr ambitioniert. Schließlich müsste die Abrechnung vor April 2021 fertig sein. Letztendlich verbliebe dann von den insgesamt neun Straßen nur noch „Hirtenäcker“. Die Tendenz des Gremiums ging deshalb dahin, auch diese Maßnahme nicht bis zum April 2021 durchzuführen und nun endlich die Meinung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger einzuholen.

An die Gemeindeverwaltung war der Wunsch nach einer öffentlichen Toilette an Spielplatz an der Ballsporthalle herangetragen worden. Nach Schätzung der Verwaltung müsste mit Kosten von ca. 60.000 € gerechnet werden, wenn z.B. Toiletten an die Billinger-Scheune angebaut würden.

Angesichts der Verfügbarkeit von Toiletten in der unmittelbaren Nähe, nämlich in der Ballsporthalle sowie im Jugendzentrum (allerdings nur zu den jeweiligen Nutzungs- bzw. Öffnungszeiten) lehnte der Gemeinderat einen Bau weiterer Toiletten einstimmig ab. Sollten jedoch in den nächsten Jahren Baumaßnahmen anstehen (z.B. dauerhaftes Gebäude für das Jugendzentrum), könnte man bei der Planung der Toiletten über einen öffentlichen Zugang von außen nachdenken.

Dem Gemeinderat wurden einigermaßen überraschend verschiedene Varianten an Urnenstelen für die Friedhöfe in Roßbrunn und Mädelhofen zur Entscheidung vorgelegt. Der Gemeinderat sah sich nicht im Stande, aufgrund einiger Farbfotos ad hoc über die Beschaffung der Stelen und deren Standort zu entscheiden. Vielmehr wollte man die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile an der Entscheidungsfindung beteiligen. Außerdem sollten nach einem Beschluss vor über einem Jahr auch weitere Bestattungsformen wie etwa ein Urnengemeinschaftsfeld oder Baumbestattungen geprüft werden. Die Landschaftsarchitektin, die sich bereits mit dem Waldfriedhof befasst hat, soll hierbei mit einbezogen werden. Der Beschluss über dieses weitere Vorgehen erging einstimmig.

Der ungute Zustand mit den ungenehmigten Monteurzimmern in der Binsenstraße/Fürstenstraße hat die Gemeinderäte Spiegel, Hansen, Ursprung und Metz bewogen, einen Antrag auf Erlass einer Vorkaufssatzung zu stellen, um zukünftig früher solchen Entwicklungen entgegenwirken zu können. Die Sitzungsunterlagen waren unstimmig, was die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde anbelangt, eine solche Satzung zu erlassen. Zudem ist fraglich, ob eine Vorkaufssatzung ein geeignetes Mittel wäre, um Fehlentwicklungen wirksam zu verhindern. In der Diskussion wurden weitere Möglichkeiten genannt und es fielen Schlagworte wie Zweckentfremdungssatzung, Erhaltungssatzung, Vorkaufsrecht in Verbindung mit einer Abwendungsvereinbarung, Bebauungsplan und Veränderungssperre. Die Verwaltung wurde gebeten, umfassend zu prüfen, welche Möglichkeiten die Gemeinde hätte, um Fehlentwicklungen durch Umnutzungen zu vermeiden. Der Beschluss erging einstimmig.

Für die anstehenden Kommunalwahlen wurden einstimmig Herr Kieser als Wahlleiter und Frau Bärmann als stellvertretende Wahlleiterin benannt.

Der Stromkonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Waldbüttelbrunn und dem Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH (VWG) endet zum 31.12.2021. Daraufhin wurde dieser neu ausgeschrieben, worauf die VWG als einziger Bieter Interesse bekundete. Somit wurde ein neuer Konzessionsvertrag für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2041 geschlossen. Die Zustimmung des Gemeinderates erfolgte einstimmig.

Bereits vor Jahren hatte die Gemeinde geplant, den Ringweg Wetzgraben-Baumrig-Kohlplatte auszubauen. Dafür hätte es eine Förderung vom Amt für ländliche Entwicklung gegeben. Voraussetzung wäre jedoch gewesen, den Weg technisch einwandfrei auszubauen, was in diesem Fall bedeutet, die Feldwege zu asphaltieren, die Seitenstreifen zu schottern und seitliche Entwässerungsgräben vorzusehen, um das Wasser vom Weg abzuleiten und den Weg so trocken zu halten. Da der Weg durch die Entwässerungsgräben breiter wäre, hätte die Gemeinde entlang der Straße von den Eigentümern Grund erwerben müssen und auch wollen. Allerdings scheiterte das Vorhaben, da nicht alle Eigentümer von den Plänen überzeugt waren und ihren Grund nicht verkaufen wollten. Daraufhin geschah an den Feldwegen erst einmal gar nichts. Der Zustand ist inzwischen miserabel und der Weg kaum mehr befahrbar. Die Jagdgenossenschaft Roßbrunn/Mädelhofen hatte nun beantragt, den Weg zu sanieren. Dies beinhaltet einen neuen Aufbau, das Aufbringen von Schotter und eine entsprechende Verdichtung. Zwar entspricht dies nicht dem Ausbau, der vom Amt für ländliche Entwicklung als günstig angesehen wird, weil ein erneutes Abschwemmen des Schotters befürchtet werden muss. Allerdings muss nun dringend etwas geschehen, um den Weg weiter nutzen zu können. Der Gemeinderat beschloss deshalb, den Feldweg zunächst wie beantragt in der bisherigen Breite zu sanieren.

Im Jahr 2016 hat die Allianz Waldsassengau ein Kernwegekonzept beschlossen. Mittelfristig soll im Rahmen dieses Konzeptes der Feldweg entlang der B8 von der Weed bis zur Einmündung in die B8 gegenüber von „Am Sommerrain“ ausgebaut werden. Ein erstes Teilstück Richtung Gärtnerei Gammanik ist bereits ausgebaut. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Ausbau der restlichen drei Wegeabschnitte in 2020 zu planen und ausschreiben zu lassen und den Weg schließlich 2021 zu bauen sowie die notwendigen Haushaltsmittel einzuplanen.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin