Pressemitteilung Marlene Mortler MdEP

Gesetz zur Wiederherstellung der Natur - Keine faulen Kompromisse

Brüssel. 1. Juni 2023: Die EVP-Fraktion hat den Verhandlungstisch über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verlassen. Dazu erklärt die EVP-Agrarpolitikerin Marlene Mortler:


„Der Gesetzesvorschlag ist grottenschlecht. Die Handschrift dieses Gesetzes lässt sich leicht erahnen. Die Kompromisse sind auch nicht gut. Am Ende war es die einzig richtige Konsequenz, die Verhandlungen abzubrechen. Die EVP-Fraktion fordert den zuständigen EU-Kommissar Frans Timmermans dringend auf, seinen Vorschlag zurückzuziehen. Er gefährdet in seiner jetzigen Fassung unsere heimische Land- und Forstwirtschaft und folglich unsere Ernährungssicherheit.
Wir brauchen keine rückwärtsgewandte Verbotspolitik, die Flächennutzung einschränkt und eine größere Abhängigkeit von Lebensmittelimporten provoziert. Wir brauchen ein Konzept, dass die Zukunft unserer Höfe genauso in den Blick nimmt wie den Schutz der Natur. Wir brauchen ein Hand-in-Hand, kein entweder oder.
Verantwortung gegenüber der Natur bedeutet, dass wir vernünftige Lösungen anstreben müssen, die Nachhaltigkeit fördern. Unsere Entscheidungen sollten auf Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und nicht auf Ideologien oder Slogans. Nur so können wir die biologische Vielfalt fördern und schützen, unsere Land- und Forstwirte unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken ohne die Produktion in Europa zu verdrängen. Das ist der Weg, unserer Verantwortung in der Welt gerecht zu werden.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir die Stärkung unserer biologischen Vielfalt nur gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft, den Kommunen und allen Bürgerinnen und Bürgern erreichen können.

Hintergrund:
Die Europäische Kommission hatte das sogenannte Gesetz zur Wiederherstellung der Natur im Juni 2022 vorgeschlagen. In der vergangenen Woche hatten die beiden assoziierten Ausschüsse für Landwirtschaft (AGRI) und Fischerei (PECH) den Gesetzesvorschlag mehrheitlich abgelehnt. Der federführende Umweltausschuss soll am 15. Juni darüber abstimmen.