Artikel vom 04.05.2020
EAK Landesverband
Gottesdienste in Bayern wieder möglich
Unter besonderen Auflagen sind in Bayern seit dem 04. Mai wieder Gottesdienste aller Glaubensrichtungen erlaubt.
Zu den Auflagen gehören Hygiene-Konzepte, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern. Außerdem dürfen die Gottesdienste nicht länger als eine Stunde dauern. Gottesdienste mit maximal 50 Personen können auch im Freien abgehalten werden, bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern.