Gleichberechtigung der Eltern - Gemeinsame Erziehung der Kinder auch nach der Scheidung

Die Vorsitzende der Familienkommission und Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer-Stäblein zur jüngsten Entscheidung des Europarats: „Auch nach einer Scheidung ist es wichtig, dass die Eltern gemeinsam für die Kinder da sind und diese gemeinsam erziehen. Die elterliche Fürsorge, also von Vater und Mutter, sowie die Stabilität und Sicherheit des Zuhauses sind für die Entwicklung eines Kindes unerlässlich. Die Aufforderung des Europarates an die Mitgliedstaaten, dass künftig der Grundsatz der Doppelresidenz nach einer Trennung der Eltern eingeführt werden soll, ist ein wichtiges Signal, denn bisher sind vor allem Väter häufig benachteiligt."

Bereits jetzt werde in vielen Familien nach der Scheidung das „Wechselmodell“ geteilter Elternverantwortung, wie das Prinzip der Doppelresidenz für Kinder auch genannt wird, auf freiwilliger Basis erfolgreich angewandt. Die Kinder leben dabei abwechselnd, z.B. im Wochenrhythmus im Haushalt des Vaters und der Mutter, die Erziehung, die Verantwortung aber auch die Ausübung von Rechten werden somit von beiden Elternteilen in ähnlichem Umfang übernommen.

„Im Interesse von Scheidungskindern und deren Eltern sollte die gemeinsame Erziehung zum gesetzlichen Regelfall werden. In Fällen von Vernachlässigung, Kindesmisshandlung oder häuslicher Gewalt darf dies selbstverständlich nicht gelten. Andere europäische Länder wie Belgien und Schweden praktizieren das Wechselmodell bereits mit großem Erfolg, in Deutschland jedoch besteht hier noch deutlicher Nachholbedarf“, so die Familienkommissionsvorsitzende weiter. Denn oberstes Prinzip ist und bleibt das Wohlergehen unserer Kinder!