CSU-Wirtschaftspolitiker lehnen Entgeltgleichheitsgesetz ab

Zur derzeitigen Debatte um ein so genanntes „Entgeltgleichheitsgesetz“ als Instrument zur Durchsetzung gleicher Bezahlung für gleichwertige Leistung erklären der Landesvorsitzende der Mittelstands-Union, Dr. h.c. Hans Michelbach, MdB und das Mitglied des MU-Landesvorstands, Katrin Albsteiger, MdB:

„Die Mittelstands-Union lehnt die Einführung eines so genannten Entgeltgleichheitsgesetzes mit den derzeit bekannten Eckpunkten ab. Wir stehen selbstverständlich dafür, dass Frauen und Männer für die gleiche Leistung auch die gleiche Vergütung bekommen müssen. Ein Entgeltgleichheitsgesetz mit den derzeit bekannt gewordenen Eckpunkten ist als Instrument dazu ungeeignet und deshalb abzulehnen, denn es beruft sich auf fragwürdige Statistiken, bedroht die Vertragsfreiheit und ist unverhältnismäßig. Stattdessen ist es ein typisches Beispiel für sozialdemokratische Regelungswut und kritiklosen Transparenzoptimismus“:

Die Notwendigkeit eines Entgeltgleichheitsgesetzes wird mit einem generellen Verdienstabstand von Frauen gegenüber Männern in Höhe von 21 Prozent (,Gender Pay Gap‘) belegt. Dieser ,Gender Pay Gap‘ ist in seiner unbereinigten Form als Grundlage für einen derart schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Flexibilität unternehmerscher Entscheidung nicht geeignet, denn er ignoriert den höheren Frauenanteil in bestimmten Berufen mit geringerem Gehaltsniveau 

  • ,dass Frauen zu einem hohen Anteil in Branchen mit geringem Gehalt arbeiten
  • ,dass Frauen seltener in leitenden Positionen arbeiten als Männer
  • ,dass Frauen tendenziell diejenigen sind, die wegen der Kinder mindestens vorübergehend mit der Arbeit aussetzen.

Seriöse Studien beziffern den bereinigten ,Gender Pay Gap‘ je nach Berechnung mit ca. 1-2 Prozent bis maximal 8 Prozent. In dieser Größenordnung wären wie im aktuellen Entwurf geplante Eingriffe durch ein Entgeltgleichheitsgesetz unverhältnismäßig, weil die Begründung dürftig ist.

Ein „Auskunftsanspruch“ auch bei kleinen Unternehmen bedeutet zusätzliche Bürokratie. Der Unternehmer müsste jedem Arbeitnehmer Auskunft über die Verdienstspanne von fünf anonymisierten Kollegen in vergleichbarer Stellung bieten. Dies wird den Realitäten z.B. in kleinen Unternehmen oder StartUps nicht gerecht. Der mit dem Arbeitslohn honorierte Beitrag zum Unternehmenserfolg ist auch von vielen ,weichen Faktoren‘ abhängig. Ein mögliches Klagerecht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, bei dem dann die Beweislast im Hinblick auf fachliche Gründe der Schlechterbezahlung liegt, würde zu einer Klagewelle mit damit verbundener Störung des Betriebsklimas und Bürokratie führen. Das Entgeltgleichheitsgesetz wäre ein erster Schritt zu ,Einheitslöhnen‘ ohne Verhandlungsspielraum für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und unter Aufgabe der Leitungskomponente.“

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