Bundeswahlkreis Hof

Friedrich: Apotheken müssen entlastet werden!

Die Apotheken stehen derzeit vor vielen Herausforderungen. Dazu hat der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich mit Apothekern aus der Region und mit dem zuständigen Berichterstatter der Unionsfraktion im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags Dr. Georg Kippels MdB eine Online-Gesprächsrunde initiiert. Dazu erklärt der Abgeordnete:

Die aktuellen Herausforderungen der Apotheken setzen ihnen massiv zu. Die größten Probleme werden verursacht durch eine von der normalen Preisentwicklung nicht abgekoppelte Apothekenvergütung, durch Personalmangel sowie durch teilweise unsinnige Bürokratie.

• Es war von der Ampel nicht richtig, den sog. Kassenabschlag, den Apotheker pro abgegebenes verschreibungspflichtiges Medikament an die Krankenkassen zahlen müssen, von 1,77 Euro auf 2 Euro anzuheben. Die Vergütung der Apotheken basiert auf einheitlichen Honoraren und Abgabenpreisen für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Schnitt mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Apotheken ausmachen. Davon müssen sie Löhne, Miete, Energie und Sonstiges bestreiten. In Zeiten explodierender Preise, ist das eine nicht hinnehmbare Kürzung.

• Junge Apotheker könnten durch eine flexiblere Handhabe bei den Notdiensten, die den Apotheker eine Woche lang an die Apotheke binden, gewonnen werden. So müsste der örtliche Bedarf an Notdiensten genau analysiert werden. Jedenfalls macht es nicht viel Sinn, einen Apotheken-Notdienst anzubieten, wenn der Bereitschaft habende Arzt viele Kilometer entfernt sitzt und dort auch eine Apotheke Notdienst hat.

• Unnötige Bürokratie muss abgebaut werden, damit die vorhandenen Ressourcen vernünftig eingesetzt werden können. Insbesondere müssen aufwendige Befähigungsnachweise zur Abgabe von Hilfsmitteln oder Medizinprodukten, wie z.B. Insulinnadeln oder Blutdruckmessgeräte, auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Ebenso sollten die Regelungen der sog. Retaxationen überarbeitet werden. Dabei können die Krankenkassen die Erstattung eines durch den Apotheker bereits abgegebenen Arzneimittels ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn auch nur ein kleiner Formfehler vorliegt, wie z.B. das Fehlen der Telefonnummer des verschreibenden Arztes auf dem Rezept. Bei allem Verständnis für das hohe Kontrollbedürfnis sind hier Grenzen zu setzen.

• Und schließlich müssen die Erleichterungen für Apotheker bei der Arzneimittelversorgung, die während der Pandemie eingeführt wurden, über den 7. April hinaus verlängert werden. So sind die aktuell erweiterten Austauschmöglichkeiten, die ein Apotheker hat, wenn ein Medikament nicht lieferbar oder nicht verfügbar ist, eine erhebliche Erleichterung.

Das Apothekensterben ist eine akute Bedrohung für die flächendeckende Gesundheitsversorgung. Versandapotheken können zwar eine sinnvolle Ergänzung sein, aber sie können nicht die personengestützte Versorgung ersetzen.