Ortsverband Alling

Neues aus dem Gemeinderat

Vorausgedacht

In einer außerplanmäßigen Sitzung wurde am Montag, den 28.03.2022 über die Vergabe der Baumeisterarbeiten am neuen Kinderhaus abgestimmt. Da das Bürgerbegehren „Rettet den Allinger Schulsportplatz“ in der Sitzung am Dienstag, den 29.03.2022 vom Gemeinderat zugelassen wurde, werden am 22.05.2022 alle Bürger*innen zur Abstimmung gebeten und entscheiden direkt, ob die Bebauung des alten Sportplatzes und somit der Bau des neuen Kinderhauses in Alling verhindert werden soll oder nicht.

Bis dahin dürfen dann allerdings laut Bayerischer Gemeindeordnung keine Aufträge mehr vergeben werden (s. Artikel 18a Absatz 9 BayGo). Da das Bürgerbegehren genau in den Zeitraum zwischen Ausschreibung und Auftragsvergabe der einzelnen Gewerke fällt, mussten vorher die Weichen für die Zeit nach der Abstimmung am 22.05.2022 gestellt werden.

Die in der laufenden Ausschreibungsphase abgegebenen Angebote der einzelnen Gewerke sind bis zum 04.04.2022 bindend (sog. Bindefrist). Das bedeutet, dass nach der Abstimmung der Bürger*innen im Mai keine gültigen Angebote für den Baubeginn des neuen Kinderhauses vorliegen würden, falls sich hier die Mehrheit dafür entscheidet, das Projekt Kinderhaus weiterzuführen.

Deshalb wurden in einem ersten Schritt von der Verwaltung die Angebote aller Gewerke auf die Zeit nach dem nach der Abstimmung verlängert.

Bei den Rohbau-Arbeiten gelang dies leider nicht. Das Angebot sollte auf Wunsch des Anbieters befristet bleiben, da es inzwischen durch den Krieg in der Ukraine beispielsweise beim Material erhebliche Preissteigerungen gab und das vergleichsweise günstige Angebot in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro für ihn zu einem Minusgeschäft zu werden droht.

Die einzige Möglichkeit, das Angebot zu erhalten, war folglich die sofortige verbindliche Beauftragung des Bauunternehmers, und zwar vor der Zulassung des Bürgerbegehrens, da ab diesem Zeitpunkt ja keine Aufträge mehr erteilt werden dürfen.

Niemand weiß, wie sich die Bürger*innen am 22.05.2022 entscheiden. Ohne die Beauftragung der Rohbau-Arbeiten müsste man – wenn die Abstimmung im Mai Pro-Kinderhaus ausfällt - eine erneute Ausschreibung starten, die erhebliche Mehrkosten und einen nochmaligen Zeitverzug nach sich ziehen würde. Ohne den Rohbau könnten auch die meisten anderen Gewerke nicht mit der Arbeit beginnen.

Fällt die Entscheidung im Mai gegen das Projekt Kinderhaus, kämen Schadensersatzforderungen des Bauunternehmers auf die Gemeinde zu. Auf der Grundlage des Angebotspreises in Höhe von 1,5 Mio. Euro wäre hier nach Auskunft eines hinzugezogenen Rechtsanwaltes mit einem mittleren fünfstelligen Betrag zu rechnen.

Die Risiko-Nutzen-Abwägung fiel für die Mehrheit im Gemeinderat somit eindeutig aus. Die taktische Entscheidung, die Rohbau-Arbeiten noch vor der Zulassung des Bürgerbegehrens zu vergeben, ist der einzige Weg, sich bei einem überschaubaren Risiko alle Möglichkeiten offen zu halten und handlungsfähig zu bleiben.

Das Vorgehen war mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und ist gesetzeskonform.