Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 35. Stadtratssitzung vom 27. April 2017

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Fragen

 

Top 2 - Vorschlagsliste für den zukünftigen Seniorenbeirat der Stadt Garching

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 17.11.2016 die Satzung des zukünftigen Seniorenbeirates zum 01.01.2017 beschlossen. Die Zusammensetzung ist nach § 6 der Satzung wie folgt geregelt: Der Seniorenbeirat besteht aus sieben ehrenamtlichen Mitgliedern, die ihren Hauptwohnsitz in Garching haben. In der Bewerbungsphase hat die Stadtverwaltung alle Bewerbungen überprüft und unter den Gesichtspunkten des Geschlechts, des Alters, der bisherigen Erfahrungen und des Ortsteiles, in dem sie leben eine Vorschlagsliste für den Stadtrat entwickelt. Der Stadtverwaltung ist eine paritätische Besetzung sehr wichtig, ebenso haben alle BewerberInnen einen standardisierten Fragebogen ausgefüllt.

§ 6 Zusammensetzung

(1) Der Seniorenbeirat wird für die Dauer von drei Jahren benannt.

(2) Der Seniorenbeirat besteht aus sieben ehrenamtlichen Mitgliedern, die ihren Hauptwohnsitz in Garching haben. Ein/e Sprecher/in sowie ein/e Stellvertreter/in wird aus deren Mitte benannt.

(3) Drei Monate vor Ablauf der Amtsperiode des Seniorenbeirates, wird die Öffentlichkeit durch die Stadt Garching über die Möglichkeit einer Mitarbeit als Mitglied im Seniorenbeirat informiert. Bewerbungen für die neue Amtsperiode werden durch die Stadt Garching entgegengenommen. Für die jeweilige Amtsperiode unterbreitet die Verwaltung dem Stadtrat eine Liste aller Bewerberinnen und Bewerber zur Benennung der Mitglieder.

(4) Mitglieder, die während der Amtszeit ausscheiden,sind nachzubesetzen. Die verbleibenden Mitglieder benennen aus der Liste der Nachrücker eine/n Nachfolger/in. Die Nachrückerliste setzt sich aus den nicht berücksichtigten Interessensbekundungen zusammen. Die Stadtverwaltung wird umgehend über die neue Besetzung informiert.

(5) Befinden sich weniger als sechs Mitglieder im Seniorenbeirat und sind keine Kandidaten auf der Liste der Nachrücker vorhanden, werden durch eine entsprechende Veröffentlichung der Stadtverwaltung Garching weitere Nachrücker gesucht.

Auf der Grundlage dieser Inhalte schlägt die Stadtverwaltung folgende Personen für den zukünftigen Seniorenbeirat vor:

Betroffene Mitbürger

  1. Frau Brigitta Geith
  2. Frau Helga Poschenrieder
  3. Frau Gudrun Mohapel
  4. Herr Franz Erath
  5. Herr Peter Gutekunst
  6. Herr Werner von Zeppelin
  7. Herr Wolfgang Voges

Nachrücker

  1. Herr Peter Pöschl
  2. Herr Andreas Kus

Anfrage von der CSU Fraktion: Unseres Wissens nach hat sich Gerhard Fischer aus der Neufahrner Str. angemeldet. Antwort von der Stadtverwaltung: Es ging keine schriftliche Bewerbung bei der Verwaltung ein, Herr Fischer kann aber gerne noch eine Bewerbung nachreichen. Antrag soll bei Christopher Redl abgegeben werden. 

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, den Seniorenbeirat der Stadt Garching gemäß dem Sachvortrag zu benennen.

 

Top 3 - Verabschiedung einer gemeinsamen Klimaschutzerklärung 29++ Klima. Energie. Initiative. für den Landkreis München, seiner Städte und Gemeinden

Top wurde von der Sitzung genommen

 

Top 4 - Breitbandausbau - Auswahl eines Netzbetreibers

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 31.05.2016 die auszuschreibenden Erschließungsgebiete inkl. der Breitbandtechnologie bzw. -zielgeschwindigkeit festgelegt. Die Stadt hat daraufhin zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA - Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt. Die Auswahl erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens. Die Bewerber hatten Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.11.2016, 24:00 Uhr ein Angebot abzugeben. Die Stadt Garching wählt anhand der im Dokument zum Auswahlverfahren genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, auf Grundlage der gutachterlichen Bewertung das Gesamt-Angebot der Telekom Deutschland GmbH vom 28.11.2016 in Höhe von 591.760 € (Umsatzsteuer wird nicht berechnet) auszuwählen und vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung (Genehmigung des Förderantrages) mit dieser einen Kooperationsvertrag zu schließen. Die Finanzierung ist durch ausreichend bereitgestellte Haushaltsmittel unter der HHSt: 2.79100.95500 gesichert.

 

Top 5 - Stellungnahme im Rahmen der 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region München

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 seine Stellungnahme im Rahmen der 1. Anhörung beschlossen. In der Sitzung am 31.01.2017 sind unter „Mitteilungen aus der V erwaltung“ Informationen zum Abwägungsbeschluss mitgeteilt worden. Ergänzend zu der seinerzeitigen Information kann nun hinzugefügt werden, dass die Forderung, als weiteren Grundsatz mit aufzunehmen, dass an geeigneten Standorten Windkraftanlagen errichtet und gefördert werden sollen, wie folgt mit eingeflossen ist:

Dem Grundsatz 7.7 ist folgende Begründung hinzugefügt worden: Auszug aus der Gesamtfortschreibung: Zu G 7.7 Windenergie ist eine ideale Ergänzung zur Nutzung der Sonnenenergie, denn Windkraftanlagen führen auch dann zu Erträgen, wenn in sonnenarmen Zeiten Photovoltaikanlagen nicht zur Lastdeckung beitragen können. Zur Förderung der dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien ist daher der Ausbau der lokalen Windenergie zu fördern und zu unterstützen.

Lediglich der Punkt zu BII Siedlung und Freiraum ist nicht eingeflossen: Auszug aus der Gesamtfortschreibung: G 1.4. Wohnbaufläche und gewerbliche Entwicklung sollen aufeinander abgestimmt werden. Erläuterung zu G 1.4. Teilräumlich ungleichgewichtige Entwicklungen von Gewerbe- und Wohnbauflächen verschärfen zusätzlich die Verkehrssituation und die Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Eine funktional abgestimmte Planung kann dem entgegenwirken. Seinerzeit hat der Stadtrat beschlossen: Bei der Ausweisung weitere Gewerbeflächen, ob im Nachverdichtungsbereich oder bei Neuausweisung, sollte es keine zwingende Verknüpfung zur Neuausweisung / Nachverdichtung von Wohngebietsausweisungen geben. Lediglich auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ist die Harmonisierung dieser Ziele in der langfristigen Planung mit zu berücksichtigen und in die Begründung mit aufzunehmen.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, den Einwand zu G 1.4. aufrechtzuerhalten und eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen der Anhörung abzugeben.

 

Top 6 - Kommunikationszone Garching, Stellungnahme zu den planerischen und finanziellen Auswirkungen des Antrags von Dr. Adolf vom 23.03.2017 und des zuletzt gefassten Beschlusses des Stadtrates zum Schrannerweg.

In der Sitzung des Stadtrates am 23.03.2017 wurde, nach Antrag von STR Dr. Adolf vom 23.03.2017, zur Breite des Schrannerweg beschlossen, den Geltungsbereich von BPl. 171 Kommunikationszone soweit nach Osten zurückzunehmen, dass der mit BPl. 97 „Am Riemerfeld Nr. 2“ festgesetzte Weg mit Grünstreifen erhalten bleibt. Für die Planung der Kommunikationszone bedeutet dies, dass der Geltungsbereich um die Breite des Schrannerwegs von 6 m, und zugunsten des Grünstreifens um weitere 5 m zurückzunehmen ist.

Im Nachgang der Stadtratssitzung hat die Verwaltung die möglichen Auswirkungen des gefassten Beschlusses geprüft. Diese wurden dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 03.04.2017 mitgeteilt:

  • Rechtlich kann ein Umlegungsgebiet lediglich Teile eines Bebauungsplanes umfassen, es kann geringfügig vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes abweichen. Es kann aber nicht außerhalb des Geltungsbereichs liegen.
  • Wenn die Stadt Garching durch die Herausnahme des Streifens aus dem Bebauungsplan der Kommunikationszone zum Ausdruck bringt, dass ein Planungs- und Handlungsbedürfnis nicht besteht, ist notwendigerweise auch das Umlegungsgebiet zu verkleinern.
  • Es besteht aus Sicht der Verwaltung durchaus ein Regelungsbedürfnis für den Schrannerweg mit Grünstreifen durch die Planung der Kommunikationszone: Anschluss der Wegebeziehungen in West-Ost-Richtung vom Gebiet am Riemerfeld zur Kommunikationszone; Abstimmung, Integration des Grünstreifens ins Plankonzept der Kommunikationszone

1) Geschätzte finanzielle Auswirkungen für die Stadt Garching:

Bei Rücknahme des Geltungsbereichs verringern sich die Einwurfsflächen der Stadt Garching und weiterer Eigentümer. Den größten Verlust müsste die Stadt Garching hinnehmen, da ein Teilstück des Schrannerwegs mit 2.012 m2 nicht in die Bilanzierung einfließt. Aus dem Geltungsbereich entfallen Flächen mehrerer Eigentümer von ca. 3.585 m2. Hierdurch ergeben sich bei den übrigen Eigentümern, auch den nicht direkt beteiligten, geringe Erhöhungen der Anteile, da die Stadt den größten Verlust alleine zu tragen hätte:

Anteil Stadt Garching:vorher 19,3 %neu 18,9 %= -0,4%

GF Wohnen (gem. Beschluss 23.03.) ca. 164.500 m2davon 0,4%= -658 m2

Gemäß Beschlusslage wird für die Kommunikationszone eine Sozialquote von gesamt 25% (1. FW 7,5% - 3. FW 5% - EHM 12,5%) gefordert. Aus dem vorstehenden Minderanteil der Stadt Garching bei Zuteilung der GF, den Ausgleichszahlungen der InFol und den Wertansätzen der Sozialquote (gem. Nachweis Nettowertzuwachs) ergeben sich folgende Werte: Geschätzter Verlust der Stadt Garching 517.434,75 €

2) Weitere Auswirkungen

Der derzeit außerhalb des Geltungsbereichs der Kommunikationszone liegende Grünstreifen muss von den Eigentümern erst noch erworben werden. Die Regelung der Grundzustimmung der Kommunikationzone, dass z.B. die gemäß Plankonzept vorgesehenen öffentlichen Grünflächen der Stadt unentgeltlich zugeteilt werden, ist hierbei nicht gültig.

Fazit

Aufgrund des vorstehenden Planungserfordernisses und der wirtschaftlichen Nachteile, die durch die Änderung des Geltungsbereichs zu erwarten sind, empfiehlt die Verwaltung, den Schrannerweg mit Grünstreifen wieder in den Geltungsbereich der Kommunikationszone aufzunehmen. Am 5 m breiten Grünstreifen mit Baumpflanzungen wird festgehalten. Er wird in seiner Ausführung an die Planung der Kommunikationszone angepasst.

Trotz vorausgehendem Mehrheitsbeschluss wollte die SPD-Fraktion den Beschluss zweiteilen. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt. Bei der Abstimmung wurde dann trotzdem einstimmig zugestimmt. Anmerkung der CSU Fraktion: Der CSU Garching ist die Bestandsbevölkerung sehr wichtig und wir sind ganz klar der Auffassung, dass wir die Verpflichtung haben, unsere bereits bestehende Wohnbevölkerung so gut wie möglich zu unterstützen.

BESCHLUSS

Zur Kommunikationszone beschloss der Stadtrat in Änderung des Beschlusses vom 23.03.2017 folgendes: Die Flächen des Schrannerwegs mit Grünstreifen gem. Anlage 3 werden in den Geltungsbereich der Kommunikationszone gem. Anlage 1 wieder aufgenommen. An dem 5 m breiten Grünstreifen mit Baumpflanzungen wird festgehalten, seine Ausführung wird an die Planung der Kommunikationszone angepasst. Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

Top 7 - Erweiterung Kindergarten Falkensteinweg: Freigabe Projekt und Eingabeplanung

Aufgrund des Umfangs Verweis auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung. Der Bauantrag soll erstellt und eingereicht werden.

 

Top 8 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 9 - Mitteilungen aus der Verwaltung

 

Top 10 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

CSU-Fraktion: Wir wurden von den Schützen angesprochen, dass es Probleme bei den Räumlichkeiten für die Schützen gibt in Bezug auf die Renovierung des Bürgerhauses. Es gibt keinen Umkleideraum und ggf. müssen die Schützen auch vorübergehend raus aus Ihren Räumlichkeiten. – Der Bürgermeister versprach, sich darum zu kümmern und dass es für die Schützen keine Probleme gibt.

Dr. Schmolke stellte Anfrage wegen behindertengerechten Umbau Römerhoftheater und Musikschule.