Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 53. Stadtratssitzung vom 18. Dezember 2018

 

 

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Projektvorstellung "Erweiterung Zeppelin Zentrale Garching"

Die Firma Zeppelin plant in unmittelbarer Nähe ihrer jetzigen Konzernzentrale die Erweiterung der Hauptverwaltung mit einem Neubau. Hierfür konnte auf der gegenüberliegenden Straßenseite der bestehenden Konzernzentrale das Eckgrundstück an der Daimlerstraße erworben werden.

Die Zeppelin-Geschäftsführung wird die geplante künftige Ausrichtung und Weiterentwicklung des Standorts Garching sowie die Planung des Neubaus in der Sitzung vorstellen.

Zeppelin plant in dem Gebäude bisher auf verschiedene Standorte aufgeteilte Geschäftsfelder zu konzentrieren und den durch die Expansion des Gesamtunternehmens zusätzlichen Bürobedarf abzudecken.

Der dadurch erforderliche Raumbedarf erfordert auf dem Grundstück an der Daimlerstraße ein Bürogebäude mit zwei Tiefgaragengeschossen, Erdgeschoss mit vier Regelgeschossen sowie ein Staffelgeschoss mit zurückgesetzten Technikaufbauten auf dem Dach.

Die notwendigen Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan berühren die Grundzüge der Planung. Daher ist für die Realisierung des Vorhabens die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Der Umgriff des Bebauungsplans umfasst ausschließlich das Vorhabengrundstück. Sofern für das Vorhaben nachzuweisende Stellplätze auf dem Grundstück der jetzigen Hauptverwaltung nachgewiesen werden, wären diese durch eine Dienstbarkeit abzusichern. Die Firma Zeppelin plant ein Gesamtmobilitätskonzept zu entwickeln, um das Angebot zur Stellplatzreduzierung wahrnehmen zu können.

Das Planungskonzept sieht eine Reduzierung der versiegelten Grundfläche, eine Erhöhung der Wandhöhe von 15 m auf 20,5 m bzw. 25,5 m inkl. des zurückversetzen Staffelgeschosses vor.

Durch die Erhöhung der Wandhöhe reduziert sich die versiegelte Fläche. Die attraktive Freiflächenplanung führt zu einer Aufwertung des Gesamterscheinungsbildes des Gewerbegebiets und trägt damit zum positiven Erscheinungsbild des Gebiets bei.

Damit wird die seit der Erstellung des Stadtentwicklungsplans im Jahr 2006 angestrebte Zielsetzung, eine Aufwertung des gesamten Gewerbegebiets auch in diesem Gebiet konsequent fortgesetzt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat stimmte dem Planungskonzept der Firma Zeppelin zu und beauftragt die Verwaltung, das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren vorzubereiten.

 

Top 3 - Radweg zwischen Dirnismaning und München, Westseite der St2350 bis zur Triebgasse

In dem Projekt „Klimaschutz im Radverkehr“, das nach dem Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 02.03.2017 mit 70% der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst wird, ist als Teilprojekt Nr. 5 der Neubau eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Dirnismaning und der Landeshauptstadt München auf der Westseite der St2350 vorgesehen. Durch sehr zähe Verhandlungen mit der Stadt München (seit Frühjahr 2016) muss eine Fertigstellung des Vorhabens innerhalb des Projektzeitraums in Frage gestellt werden. Eine für die Förderung benötigte Zusage der Stadt München, dass der Radweg auf Münchener Stadtgebiet westlich der St2350 weiter geführt wird, wurde bisher nicht abgegeben.

Die Stadt München untersucht derzeit verschiedene Varianten der Radwegführung zwischen Floriansmühlstraße und der Stadtgrenze zur Stadt Garching. Ein Ergebnis der Untersuchungen wurde der Stadt Garching nicht vor dem Frühjahr 2019 zugesichert. Das ist für den Projektträger Jülich (PTJ), der das Projekt Klimaschutz im Radverkehr für das Bundesumweltministerium leitet, zu spät, da eine zeitnahe Realisierung dann nicht mehr gewährleistet ist. Es droht eine Streichung des gesamten Teilprojekts Nr. 5 (mit geschätzten Gesamtkosten von ca. 379.000,-€).Das beinhaltet die Querungshilfe im Norden von Dirnismaning, die Fahrradschutzstreifen in der Ortsdurchfahrt sowie den Neubau des Radweges südlich von Dirnismaning (bisher bis zur Wendeschleife an der Stadtgrenze). Aus diesem Grunde wurde dem PTJ eine verkürzte Variante des Geh- und Radwegs, die an der Triebgasse endet, vorgelegt (dadurch verringern sich die geschätzten Kosten auf ca. 310.000,-€). Nach Aussage des PTJ ist diese kürzere Variante ebenfalls förderfähig, wenn die Maßnahme noch bis September 2019 fertiggestellt wird. Um die Ausschreibung der Baumaßnahme rechtzeitig in den Wintermonaten durchzuführen, benötigen wir einen Beschluss des Stadtrats, dass der gemeinsame Geh- und Radweg vorerst nur bis zur Triebgasse gebaut wird.

Das Thema wurde bei der letzten Sitzung der AG Radverkehr der Stadt Garching, am 27.11.2018, angesprochen. Es herrschte allgemeine Zustimmung der Anwesenden darüber, dass der Neubau des Geh- und Radweges bis zur Triebgasse gebaut werden soll.

BESCHLUSS

Der Stadtrat stimmte zu, dass der Geh- und Radweg auf der Westseite der St2350 in der verkürzten Variante zwischen Dirnismaning und der Triebgasse gebaut wird.

 

Top 4 - Neubau Feuerwache in Garching - Ausschreibung der Fachplanerleistungen gem. HOAI 2013 Teil 4 für Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, Leistungshasen 1-9; Freigabe der Bekanntmachung

Nach Durchführung des Planungswettbewerbs und des anschließenden Vergabeverfahrens zum Neubau der Feuerwache, hat der Stadtrat am 22.11.2018 die Vergabe der Planungsleistungen Gebäude und Freianlagen beschlossen.

Gemäß § 3 VgV wurden die Auftragswerte für alle zu erwartenden Planungsleistungen für diese Maßnahme, auf Grundlage des vorläufigen angenommenen Kostenrahmens, geschätzt: Die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik sowie Tragwerksplanung übersteigen den aktuell gültigen Schwellenwert von 221.000 € und müssen demnach europaweit ausgeschrieben werden. Gemäß § 74 VgV werden diese Ingenieurleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Die entsprechenden Verfahren sind auf Grundlage des GWB und VgV vorbereitet und können nun ausgeschrieben werden.

Die Leistungen werden analog den kommunalen Vertragsmustern stufenweise für die Leistungsphasen 1-6 bei der Tragwerksplanung und 1-9 für die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ausgeschrieben.

Kurze Terminübersicht:

19.12.18 Einstellung der Bekanntmachung mit allen Unterlagen

18.01.19 Schlusstermin Eingang Teilnahmeanträge

Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge

21.02.19 Beschluss Stadtrat Auswahl und Einladung zu Verhandlungsgesprächen (Festlegung Bewerter- Gremium)

18.03.19 Verhandlungsgespräche

11.04.19 Vergabevorschlag und Beschluss über Auftragsvergabe

Die Eignungs- und Zuschlagskriterien mit Gewichtung, sind in der Anlage dargestellt und sind Bestandteil der Bekanntmachungen. 

Nach Zustimmung durch den Stadtrat wird das Verfahren, wie dargelegt, eingeleitet.

BESCHLUSS

Der Stadtrat stimmte der Durchführung der 3 Vergabeverfahren Planungsleistungen zur Technischen Ausrüstung HLS und ELT sowie Tragwerksplanung zu. Die Bekanntmachungen sind zur Einstellung freigegeben.

 

Top 5 - Kommunikationszone, Sachstandsbericht der Verwaltung und weiteres Vorgehen

Im Nachgang der letzten nicht-öffentlichen Beratung wurde von der Verwaltung der Inhalt des Beschlusses mit Fristsetzung an die Eigentümer weitergegeben. Es fanden weitere Abstimmungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft statt, u.a. einmal unter Beteiligung der Verwaltung.

Es ergibt sich somit folgende Sachlage:

  • Eine Einigung über die Einigung innerhalb der Eigentümergemeinschaft und zur Lösung der familienrechtlichen Problematik konnte erzielt werden. Von den Beteiligten liegen per Email gleichlautende Willensäußerungen vor, die gefundene Lösung zeitnah umzusetzen.
  • Der Abschluss der notwendigen Verträge soll in der KW 50 erfolgen.
  • Die Familiengerichtliche Zustimmung ist noch einzuholen.
  • Die Anforderungen der Stadt im Hinblick auf die Umlegung sind den Beteiligten bekannt und sollen, gemäß der vorliegenden Äußerungen, beachtet werden.

Trotz aller Schwierigkeiten war die Umsetzung des bisherigen Planungsumgriffs die von der Stadt präferierte Variante. Auf Grundlage der jetzigen Sachlage und der erfolgten Einigung erscheint es möglich, den Abschluss der Umlegungsvereinbarung im Januar 2019 zu erzielen. Die Verwaltung empfiehlt, den bisherigen Planungs- und Umlegungsumgriff beizubehalten und auf dieser Grundlage das Bauleitplanverfahren weiter zu betreiben.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt den bisherigen Planungs- und Umlegungsumgriff beizubehalten.

 

Top 6 - Bebauungsplan Nr. 174 "Gewerbepark Business Campus, Neuaufstellung"; Würdigung der i. R. d. Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss

Aufgrund des umfangreichen Sachverhalts verweise ich auf u.a. Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die vorstehenden Anregungen entsprechend zu würdigen und den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Top 7 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Fahrradsicherheit

Mit Schreiben vom 27.10.2018 reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Anträge als Beitrag zur Erhöhung der Fahrradsicherheit ein. Der Antrag liegt als Anlage bei.

Antrag 1:

„Die Verwaltung wird beauftragt, Sachkundige, wie den ADFC, das Garchinger Straßennetz untersuchen zu lassen, ob es Gefahrenstellen gibt, bei denen durch Rechtsabbiegen, insbesondere durch LKW ́s, Radfahrer besonders gefährdet werden können. Entsprechend geeignete Gegenmaßnahmen wie Trixi-Spiegel und/oder bauliche Veränderungen sollen dazu vorgeschlagen werden. Soweit nicht Gemeindestraßen betroffen sind, sind die Straßenbaulastträger aufzufordern, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.“

Antrag 2:

„LKW ́s, Unimogs der Stadt sind auf die Möglichkeit zu untersuchen, ob dort technische Einbauten (Abbiegeassistent) für die Fahrer möglich sind um Rechtsabbiegeunfälle mit Radfahrern weitgehend auszuschließen.“

Zu Antrag 1:

Grundsätzlich arbeitet die Verwaltung mit dem Fahrradbeauftragten, der AG Radverkehr, dem ADFC bzw. der AGFK unter anderem mit dem Ziel zusammen, für die Fahrradfahrer größtmögliche Sicherheit zu erreichen. Der Antrag,

  • das Garchinger Straßennetz in Zusammenarbeit mit Fachstellen (ADFC) auf Gefahrenstellen untersuchen zu lassen und
  • bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen wie Trixi-Spiegel und/oder bauliche Veränderungen vorzuschlagen,

wird von der Verwaltung positiv bewertet.

Die Straßenbaulastträger anderer Straßen (im Stadtgebiet Bundes- oder Staatsstraßen) sind aufzufordern entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu hat sich bereits das Bayerische Staatsministerium des Innern 2003 befasst. Damals hatte die Gemeinde Ottobrunn Trixi-Spiegel auch an überörtlichen Straßen Trixi-Spiegel anbringen lassen, die aber vom Staatlichen Bauamt Freising, Servicestellte München nicht geduldet wurden und wieder demontiert werden mussten. Eine Anfrage aus dem Jahr 2014 der Gemeinde Ottobrunn beim Straßenbaulastträger brachte keine neuen Erkenntnisse (sh. Anlage 2, 3 und 4).

Auf telefonische Nachfrage unseres Ordnungsamtes am 07.12.2018 beim Staatlichen Bauamt München, Servicestelle München, wurde mitgeteilt, dass die ablehnende Haltung zur Anbringung von Trixi-Spiegeln an übergeordneten Straßen weiterhin besteht.

Zu Antrag 2:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zu unterstützen und auch auf den Fuhrpark der Feuerwehreinsatzfahrzeuge zu erweitern. Feuerwehrfahrzeuge sind nicht nur im „Blaulichteinsatz“ unterwegs, sondern auch im Rahmen sog. „Bewegungsfahrten“ ohne Signalhorn bzw. Blaulicht. Auch hier sollten Lösungen für die bestmöglichste Unterstützung der Einsatzkräfte erarbeitet werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die beiden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2018 zur Kenntnis.

Antrag 1 wird dahingehend befürwortet, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Garchinger Straßennetz in Zusammenarbeit mit Fachstellen auf Gefahrenstellen untersuchen zu lassen und bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Die Ergebnisse sind dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Antrag 2 wird ebenfalls befürwortet. Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit dem Bauhofleiter bzw. mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Garching und Hochbrück den Bedarf von Abbiegeassistenten für den jeweiligen Fuhrpark. Die Ergebnisse sind dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Top 8 - Bürgerhaus Garching - Vorstellung Entwurf Verkleinerung Restaurant mit Kostenberechnung zur Projektgenehmigung

Aufgrund des umfangreichen Sachverhalts verweise ich auf u.a. Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Entwurf zur Umsetzung mit folgenden Einsparungen:

  • Clubraum: Reduzierung der Sanitäranlagen auf ein Behindertengerechtes WC - Variante 2
  • Entfall abgehängte Decke Küche

freizugeben und den Bauantrag auf dieser Grundlage fertigzustellen und einzureichen. Das Projekt wird genehmigt und das aufgezeigte Budget freigegeben. Die notwendigen Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2019 angemeldet.

Der Ersten Bürgermeister wird ermächtigt, die stufenweisen Aufträge für Architekten- und Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 5-9 für die Verkleinerung des Restaurants Bürgerhaus mit den genannten Büros abzuschließen.

 

Top 9 - Wahl des neuen Integrationsbeirates der Stadt Garching b. München

Der Stadtrat hat mit Satzung vom 01.12.2005 die Errichtung eines Integrationsbeirates für die Stadt Garching b. München beschlossen. Die Zusammensetzung ist nach § 6a Satzung des Integrationsbeirates der Stadt Garching b. München wie folgt geregelt:

Der Integrationsbeirat besteht aus zehn entscheidenden BeirätInnen und bis zu zehn BeisitzerInnen. Die Amtsperiode beträgt analog zu den beiden anderen Beiräten der Stadt Garching (Behindertenbeirat, Seniorenbeirat) drei Jahre.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.02.2018 wurde bei der Wahl des Seniorenbeirates beschlossen, dass der Stadttrat die zukünftigen Mitglieder der städtischen Beiräte direkt per Wahlschein wählt. Entgegen der Wahlvorgänge des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Garching gibt es bei der Wahl des Integrationsbeirates eine Besonderheit in der Satzung.

Laut § 6c erarbeitet der Integrationsbeirat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Liste aller BewerberInnen als entscheidendes oder beratendes Mitglied, die dem Stadtrat unterbreitet wird. Um sowohl das Wahlrecht des Stadtrates, wie auch das Mitbestimmungsrecht des Integrationsbeirates gleichermaßen zu respektieren, wurde sich in Absprache mit dem Integrationsbeirat auf folgenden Wahlvorgang geeinigt:

Wahlablauf:

Zu Beginn der Sitzung erhält jedes Mitglied des Stadtrates einen Wahlzettel mit allen 23 in der Bewerbungsphase eingegangenen BewerberInnen. Nachdem der Integrationsbeirat aus zehn entscheidenen und bis zu zehn beistitzenden Mitgliedern besteht, hat jedes Stadtratsmitglied die Möglichkeit, maximal 20 Personen für den Integrationsbeirat zu wählen. Die 20 Mitglieder mit den meisten Stimmen sind automatisch fester Bestandteil des zukünftigen Integrationsbeirates der Stadt Garching. Sollte es zu einer Stimmengleichheit nach dem ersten Wahlverfahren kommen, entscheidet das Los zwischen den stimmgleichen BewerberInnen. Das Ergebnis wird am Ende der öffentlichen Sitzung bekannt gegeben. Im Nachgang können dann die Mitglieder des Integrationsbeirates analog der Wahl der/des Vorsitzenden festlegen, welches Mitglied als entscheidendes oder beratendes Mitglied fungieren möchte. Wichtig ist hierbei die Einhaltung von zehn entscheidenden Mitgliedern und maximal zehn beratenden Mitgliedern. Dadurch ist gewährleistet, dass der Stadtrat sein Stimmrecht bezüglich der teilnehmenden Mitglieder nicht verliert und der Integrationsbeirat dennoch die Einteilung der Mitglieder in „EntscheiderInnen“ oder „BeisitzerInnen“ vornehmen kann.

Im Bewerbungszeitraum gingen insgesamt 23 Bewerbungen bei der Stadt Garching ein. Alle BewerberInnen haben ihren Hauptwohnsitz in Garching. Der Stadtverwaltung ist es wichtig, ein Gleichgewicht der Vielfalt in Bezug auf Auswahlfaktoren wie Alter, Geschlecht und Herkunft im zukünftigen Integrationsbeirat zu erhalten. Zur besseren Vergleichbarkeit und Transparenz hat der Fachbereich Bildung und Soziales einen standardisierten Bewerbungsbogen entworfen. Hier hatten alle BewerberInnen die Möglichkeit ihre Erfahrungen und ihre Motivation im Bereich der Integrationsarbeit darzulegen.

Folgende Personen haben sich für die neue Amtsperiode beworben:

  1. Chemnitz, Tobias
  2. Cumani, Claudio (bisher Vorsitzender)
  3. Dux, Elisabeth
  4. Galetto, Iris
  5. Haerendel, Dina
  6. Hassanein, Dr. Aly
  7. Hein, Priya Nirmala
  8. Hetzer, Nadine Mirjam
  9. Huls, Jolanda
  10. Kehrle, Brigitte
  11. Köse, Erdal
  12. Leonhard, Despina
  13. O`Shea Kate
  14. Queiroz da Rocha, Christiano
  15. Rabuzin, Alesandro
  16. Rau, Petra
  17. Seymen, Sefika
  18. Sharif-Aziz, Najiba
  19. Stahlberg, Christina
  20. Taher, Zahra
  21. Tirink, Esra Elvan (bisher 2. Vorsitzende)
  22. Torun, Hanifi
  23. Wu, Dr. Shaohui

BESCHLUSS

Der Stadtrat benannte die Mitglieder für den Integrationsbeirat der Stadt Garching b. München entsprechend des Wahlergebnisses für die Amtsperiode von drei Jahren. Als Mitglieder wurden gewählt:

  • Chemnitz, Tobias
  • Cumani, Claudio (bisher Vorsitzender)
  • Dux, Elisabeth
  • Galetto, Iris
  • Haerendel, Dina
  • Hassanein, Dr. Aly
  • Hein, Priya Nirmala
  • Hetzer, Nadine Mirjam
  • Huls, Jolanda
  • Kehrle, Brigitte
  • Leonhard, Despina
  • O`Shea Kate
  • Queiroz da Rocha, Christiano
  • Rau, Petra
  • Seymen, Sefika
  • Sharif-Aziz, Najiba
  • Stahlberg, Christina
  • Taher, Zahra
  • Tirink, Esra Elvan (bisher 2. Vorsitzende)
  • Wu, Dr. Shaohui

 

Top10 - Feststellung des Jahresergebnisses 2017 (Bilanz) der Stadtwerke Garching

Ein Wirtschaftsprüfer war beauftragt, den Abschluss für 2017 kaufmännisch zu erstellen. Der Lagebericht, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung liegen nun vollständig vor. Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einem Gewinn von 327.940,50 € ab. Der „Gesamtgewinn“ über die Jahre beträgt nun 1.128.919,19 €.

Dabei muss man berücksichtigen, dass der geplante Umbau der Kläranlage (1,1 Mio. €) und Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz (280.000 €) 2017 noch nicht in dem geplanten Umfang stattfanden.

Die Bilanzsumme blieb mit 13.685.203,70 € nahezu gleich (Vorjahr 13.735.487,77 €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken 2017 wegen einer Sondertilgung um 517.642,97 € auf 4.093.646,00 €, die Guthaben bei Kreditinstituten um 62.245,95 € auf 3.135.521,90 €.

Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme stieg von 35,92 % auf 38,44 %. Berücksichtigt man die Ertragszuschüsse, so liegt die Eigenkapitalquote bei 66,58 % (Vorjahr 63,32 %).

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz sind als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift. Die Bilanz 2017 muss noch von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 13.685.203,70 € und einem Jahresgewinn von 327.940,50 € ohne Änderungen zur Kenntnis. Der Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Top 11 - Haushaltsentwurf 2019

Der Haushalt wurde den Stadträten als Hausaufgabe in die Weihnachtspause zum Lesen mitgegeben.

 

Top 12 - Bericht der Geschäftsführung zum EWG-Projektstand

Die Geschäftsführung wird in ihrem Bericht schwerpunktmäßig auf die im Jahr 2018 durchgeführten Baumaßnahmen sowie auf die geplanten Baumaßnahmen 2019 eingehen.

Die Präsentation ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

BESCHLUSS

Der Sachvortrag wurde zur Kenntnis genommen.

 

Top 13 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine

 

Top 14 - Mitteilungen aus der Verwaltung

  • Donnerstag, 20.12.18 findet in Sachen AR-Recycling bei Landrat Göbel eine Besprechung statt

 

Top 15 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Anfrage der CSU Fraktion, Ascherl: Wertstoffinsel in Hochbrück ist weiterhin ein Problem