Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 66. Stadtratssitzung vom 20. Februar 2020 (öffentlicher Teil)

 

Top 1 - Bürgerfragestunden

keine Punkte

 

Top 2 - Genossenschaftlicher Wohnungsbau in der Kommunikationszone: inhaltliche Ausgestaltung von Ausschreibung und Konzeptvergabeverfahren.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Stattbau München GmbH am 14.03.2019 mit den Beratungsleistungen für die Vergabe von Grundstücken für gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte in der Kommunikationszone beauftragt.

In drei Workshops mit Vertretern aus Stadtrat und Verwaltung wurde für die Vergabe der Grundstücke an Wohnungsbaugenossenschaften die inhaltliche Ausgestaltung von Ausschreibung und Konzeptvergabeverfahren mit Zielen und Mindestanforderungen sowie den Auswahlkriterien der Stadt erarbeitet. Das ausführliche Ergebnispapier zum Konzeptvergabeverfahren kann über Kommsafe eingesehen werden.

Das Vergabeverfahren kann allerdings erst mit Planreife des Bebauungsplanes und Abschluss der Umlegung in die Wege geleitet werden. Um dann jedoch zügig starten zu können sollten bereits jetzt die hierfür erforderlichen Stadtratsbeschlüsse gefasst werden.

Die Ergebnisse der Workshops lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Vergabe der Grundstücke an Wohnungsbaugenossenschaften soll im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens erfolgen. Hierbei soll die Grundstücksvergabe nicht einem Preiswettbewerb unterworfen werden, sondern das beste Konzept, vergleichbar einem Architektenwettbewerb, soll den Zuschlag erhalten, im Vordergrund steht die soziale Rendite und der Mehrwert für die Stadtgesellschaft und das Quartier. Dafür ist ein Festpreis anzusetzen, der jedoch erst ermittelt werden kann, wenn auch der Zeitplan für das Vergabeverfahren steht und die EU-beihilferechtliche Prüfung einer Vergabe eines Grundstücks unter Wert abgeschlossen ist.

Es wurden 5 zentrale Ziele formuliert, die mit der Vergabe der Grundstücke verfolgt werden sollen:

  • Schaffung eines differenzierten Wohnungsangbotes - Angesprochen werden sollen breite Bevölkerungsschichten, Einkommensgruppen und Altersgruppen, idealerweise in generationsübergreifenden, familienfreundlichen und weitgehend barrierefreien Projekten mit einer Mischung von Haushaltsgrößen und Wohnformen unter Berücksichtigung von Menschen mit besonderem Wohnbedarf (Inklusion).

  • Berücksichtigung der ortsansässigen Bevölkerung - Ziel ist, dass vor allem Wohnraum für Garchinger Bürger*innen und aufgrund der hohen Arbeitsplatzdichte auch für Einpendler nach Garching entsteht.

  • Angebote an das Quartier - Für ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft werden räumliche Angebote begrüßt, die durch die Hausgemeinschaft und darüber hinaus von anderen Nachbarn im Quartier genutzt werden können um so einen positiven Beitrag zur Vernetzung und Nachbarschaftsentwicklung leisten zu können.

  • Beteiligung zuküftiger Bewohner*innen - Werden die künftigen Bewohner*innen von Anfang an bei der Erarbeitung der Nutzungskonzeption und der Gestaltung des Projektes beteiligt führt dies zu einer hohen Identifikation und die zukünftigen Nachbarn lernen sich schon weit vor dem Einzug kennen.

  • Nachhaltigkeit - Zum Schutz unserer Lebensgrundlagen wird Wert auf die ökologische Orientierung der Bauvorhaben gelegt. Dies betrifft einen sparsamen Umgang mit Rohstoffen und Energie, Reduzierung der Umweltbelastung, Schaffung von gesunden Wohnverhältnissen und Erzielen von günstigen Energie- und Lebenszykluskosten.

Die zu erfüllenden Mindestanforderungen wurden relativ gering gehalten, um den Projekten die größtmögliche Gestaltungsfreiheit zu geben:

  • Eingetragene Genossenschaft - nur eingetragene Genossenschaften können sich bewerben.

  • Mindestenergiestandard - KfW 55

  • Preisgebundener Mietwohnungsbau - Durch langfristige Bindungen und eine Begrenzung der Mietentwicklung sollen bezahlbare Mietwohnungen für Haushalte geschaffen werden, die nicht in den Genuss staatlicher Förderprogramme kommen.

  • Professionelle Begleitung - Die Begleitung der Projektentwicklung durch Architekten und Projektbegleiter mit nachzuweisenden Referenzen wird vorausgesetzt und muss in der Bewerbung dargelegt werden.

  • Option Mischung mit EOF - Die gesellschaftliche Mischung durch alle Einkommensschichten ist wünschenswert und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt innerhalb des Quartiers. Durch die Natur gemeinschaftsorientieren Wohnens sind Genossenschaften in besonderer Weise geeignet, unterschiedliche Einkommens- und Bevölkerungsschichten erfolgreich zu integrieren. Somit sollte eine solche Mischung angestrebt werden, wobei im Bereich der Kommunikationszone darauf zu achten ist, dass die im städtebaulichen Vertrag festzulegenden Sozialquoten für genossenschaftlichen und EOF-geförderten Wohnungsbau eingehalten werden. Da eine Belegung der EOF-geförderten Wohnungen sonst über das Landratsamt erfolgt, die Genossenschaften hier aber ein Mitspracherecht erhalten sollten, ist hierzu noch eine Klärung mit dem Landratsamt herbeizuführen. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang zudem noch eine Prüfung hinsichtlich des EU-Beihilferechts durchführen.

Für die Auswahl der Projekte wurden folgende Festlegungen getroffen:

Der Schwerpunkt liegt auf qualitativen und nicht auf quantitativen Kriterien. Es wird deshalb kein Bewertungskatalog nach Punkten definiert, sondern das für den jeweiligen Ort beste Konzept durch ein Gremium ausgewählt.

Anhand der beschriebenen Zielsetzungen sollen die Ideen durch die Projekte bzw. die Bürger*innen nach deren Bedürfnissen und Zielsetzungen entwickelt werden.

Die Vorteile einer qualitativen Auswahl liegen darin, dass die Ideen und Konzepte nicht vorgegeben sind sondern von den Projekten entwickelt werden, die Bewerber*innen müssen und sollen nicht alle Anforderungen erfüllen, sondern können sich auf die Zielsetzungen fokussieren, die Ihrer Ausrichtung entspricht. Außerdem kann das Potential von unvorhergesehenen Konzepten und Ideen genutzt werden. Dadurch kann auch eine Häufung ähnlicher Projekte vermieden werden. Sich grundsätzlich ausschließende Aspekte können in unterschiedlichen Projekten angeboten werden und für beide zum Vergabeerfolg führen. Die Innovation der Projektidee wird durch das Verfahren fortlaufend gefördert. Es gibt nicht das „beste“ Konzept, die Konzepte werden im Quartierskontext betrachtet. In der Mischung und Zusammenstellung werden die besten bzw. geeignetsten Konzepte ausgewählt.

Die Projekte sollen gemäß der folgenden Kriterien ausgewählt werden:

Mehrwert für die Stadtgesellschaft: welchen Mehrwert leistet das Projekt für die Stadtgesellschaft? Der Mehrwert eines Projektes für die Stadtgesellschaft kann ganz unterschiedliche Aspekte betreffen, wie beispielsweise die Errichtung bezahlbaren Wohnraums, Inklusion oder ökologische Aspekte.

Mehrwert für das Quartier: welchen Mehrwert leistet das Projekt für das Quartier?
Die Wirkung und der Mehrwert eines Projektes für das Quartier betreffen die Angebote des Projekts für die Nachbarschaft. Dies kann einerseits ein Beitrag zur Mischung der Bewohnerschaft sein, räumliche Angebote an das Quartier oder das Engagement für die Nachbarschaft und Quartiersvernetzung.

Umsetzbarkeit des Projekts: welche Realisierungschancen hat das Konzept?
Dieses Auswahlkriterium betrachtet wie realistisch und stimmig das Gesamtkonzept ist sowie die Erfahrung des Projektteams.
Der weitere Ablauf des Vergabeverfahrens ist abhängig vom Abschluss der städtebaulichen Verträge und der Bebauungsplan-Reife sowie des vollzogenen Umlegungsverfahrens. Im Vorgriff können jedoch schon entsprechende Vorbereitungen und Entscheidungen getroffen werden.

Neben den durch den Stadtrat zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich Anzahl der zu vergebenden Grundstücke, Mischung mit EOF-gefördertem Wohnungsbau, Zusammensetzung des Vergabegremiums und Baugemeinschaften befindet sich das Verfahren in der juristischen Abstimmung hinsichtlich Vergabe- und EU- Beihilferecht für preisgebundenen Mietwohnungsbau und der Zielsetzung zur Berücksichtigung Einheimischer. Ebenso werden mit juristischer Begleitung die Reservierungszusagen und Kaufverträge vorbereitet und baurechtliche Fragen geklärt.

Die Öffentlichkeit wird über weitere Infoveranstaltungen, Presseinformationen und über die Homepage der Stadt Garching auf dem Laufenden gehalten. Zudem besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit sich für einen Newsletter anzumelden über den dann die Interessenten automatisch über die neuen Entwicklungen und Termine informiert werden.

Ein grober Projektzeitplan wird vorgeschlagen, wobei der Zeitpunkt der Ausschreibung abhängig ist vom Abschluss der städtebaulichen Verträge, der Planreife des Bebauungsplanes sowie der Umlegung ist.

Der Bewerbungsaufwand wird relativ gering gehalten, es wird eine Freitextbewerbung von drei bis maximal sechs Seiten erwartet. In diesem Umfang können Entwurfsskizzen enthalten sein, die der Verdeutlichung der Konzepte dienen, ausgearbeitete Planunterlagen sind jedoch nicht vorgesehen. Daneben werden auf einem Bewerbungsbogen die relevanten Informationen zur bewerbenden Genossenschaft erfasst sowie eine Adressliste um Informationen über die Mitgliederzahl zu erhalten und darüber woher die Mitglieder stammen und welche Mitglieder planen, tatsächlich in das Projekt einzuziehen.

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einer Vorprüfung durch das Vergabegremium für das die folgende Zusammensetzung vorgeschlagen wird (der Umfang des Gremiums sollte 11 bis 12 Personen nicht überschreiten):

  • je Fraktion ein Stadtrat/Stadträtin (stimmberechtigt)
  • Stadtspitze (stimmberechtigt)
  • Leitung Bauamt (beratend)
  • Leitung Liegenschaften (beratend)
  • Weitere Vertretung aus der Verwaltung (beratend)
  • Expert*in aus den Bereichen Projektentwicklung/Wohnprojekte (beratend)

Die stimmberechtigten Teilnehmenden des Gremiums dürfen in keiner Weise persönlich auf der Bieterseite involviert sein!

Das Vergabegremium wird auf Grundlage der vorgeprüften Berichte mit den Bewerbern Gespräche führen und aufgetretene Fragen klären und schließlich die Entscheidung treffen welches Projekt den Zuschlag erhalten soll. Für den Fall des Ausscheidens eines Projektes beinhaltet die Vergabeempfehlung eine Rangfolge, so dass Projekte nachrücken können. Den endgültigen Beschluss zur Grundstücksvergabe fasst der Stadtrat.

Nach dem Vergabebeschluss läuft die 12 monatige Reservierungsphase, in welcher die Projektbausteine gemeinsam mit der Stadt weiterentwickelt werden. Die Entwicklungsschritte sind in weiteren Terminen mit der Verwaltung und dem Vergabegremium zu präsentieren und ggf. nachzubessern. Nach Einreichung und Prüfung der Bauanträge können dann die Kaufverträge abgeschlossen werden, soweit nichts dagegen steht und evtl. mit einem Nachrücker das Verfahren fortgesetzt werden muss.

Auch mit Beginn der Bauphase und nach Fertigstellung wird das Projekt zu einem ordnungsgemäßen Bauablauf und zur Einhaltung der zugesagten Konzeptbausteine verpflichtet.

Um das Vergabeverfahren starten zu können sind neben der Planreife des Bebauungsplanes Nr. 171 „Kommunikationszone“ und der abgeschlossenen Umlegung zusammengefasst noch folgende Grundsatzentscheidungen zu treffen:

  1. Der Stadtrat stimmt der in den Workshops erarbeiteten inhaltlichen Ausgestaltung von Ausschreibung und Konzeptvergabeverfahren mit Zielen und Mindestanforderungen sowie den Auswahlkriterien zu.

  2. Sowohl in Bauabschnitt 1 als auch in Bauabschnitt 2 sind Baufelder für genossenschaftliches Wohnen vorgesehen. Es wird jedoch empfohlen die beiden Grundstücke zeitlich getrennt auszuschreiben, zunächst das Grundstück in Bauabschnitt 1, so dass auch ggf. eine Verfahrensanpassung für das Grundstück in Bauabschnitt 2 auf Grundlage der Erfahrungen des ersten Verfahrens möglich ist. Ob darüber hinaus weitere Grundstücke, welche der Stadt Garching im Bereich der Kommunikationszone frei zur Verfügung stehen, einer Vergabe an Genossenschaften zugeführt werden sollen, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Die Verwaltung wird dies nach Prüfung, ob ein Unterwertverkauf, evtl. im Rahmen eines Erbpachtmodells, möglich ist, dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.

  3. Wenn der Stadtrat grundsätzlich eine Mischung von genossenschaftlichem Wohnen und EOF- gefördertem Wohnen zustimmt, sollte die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, ob diese Mischung hinsichtlich der städtebaulichen Regelungen aber auch in Bezug auf die Förderrichtlinien im sozialen Wohnungsbau möglich ist. Ebenso ist sicherzustellen, dass den Genossenschaften bei der Belegung der EOF-geförderten Wohnungen ein Mitspracherecht eingeräumt wird, da die Vergabe ansonsten über das Landratsamt abgewickelt wird.

  4. Die grundsätzliche Zusammensetzung des Vergabegremiums sollte zunächst ohne namentlich benannte Personen wie in der Beschlussvorlage ausgeführt erfolgen.

  5. Es hat sich gezeigt, dass auch für das gemeinschaftsorientierte Wohnen im Einzeleigentum ein großes Interesse in der Bevölkerung vorhanden ist, so dass vor allem für Bauquartiere mit gemeinsamer Tiefgarage, die der Stadt im Rahmen der Umlegung zugeteilt werden, vorgeschlagen wird, diese für Baugemeinschaften (auch für Grundstücke im Rahmen des Einheimischenmodells) auszuschreiben und den Vergabeprozess parallel bzw. zeitnahe zum Vergabeverfahren für den Geschosswohnungsbau auszuschreiben. Die Stattbau München GmbH wird für diese Auftragserweiterung ein Angebot vorlegen und bei Beauftragung mögliche Varianten ausarbeiten.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss

  1. der in den Workshops erarbeiteten inhaltlichen Ausgestaltung von Ausschreibung und Konzeptvergabeverfahren mit Zielen und Mindestanforderungen sowie den Auswahlkriterien zuzustimmen.
  2. die für genossenschaftlichen Wohnungsbau vorgesehenen Grundstücke in Bauabschnitt 1 und 2 wie im Sachvortrag beschrieben zeitlich getrennt auszuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeiten zu prüfen weitere städtische Grundstücke für genossenschaftliches Wohnen auszuschreiben.
  3. einer Mischung von genossenschaftlichem Wohnen und EOF-gefördertem Wohnen grundsätzlich zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Frage der Mitsprache bei Belegungen hierfür zu klären. - Dieser Punkt 3 kann von uns so nicht mitgetragen werden, da hier eine eindeutige Regelungslage fehlt. Es muss klar gestellt werden, dass eine Mischung Genossenschaft und EOF nur dann geht, wenn die Vergabe etc. durch die Garchinger Genossenschaft mit betimmt wird. Alle Fraktionen, mit Ausnahme der Grünen, sahen das genauso, deshalb wurde der Punkt 3 geändert, wie folgt: "einer Mischung von genossenschaftlichem Wohnen und EOF-gefördertem Wohnen grundsätzlich anzustreben. Die Verwaltung wird beauftragt die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Frage der Mitsprache bei Belegungen hierfür zu klären."
  4. der Zusammensetzung des Vergabegremiums wie im Sachvortrag aufgeführt zuzustimmen.
  5. die Verwaltung zu beauftragen die Möglichkeiten von Projekten mit Baugemeinschaften im Bereich der Kommunikationszone zu prüfen. Hierzu soll von der Stattbau München GmbH ein Beratungsangebot eingeholt werden.

 

Top 3 - Feststellung der Jahresrechnung 2018

Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 23.05.2019 wurde die Jahresrechnung 2018 vom Rechnungsprüfungsausschuss in 5 Sitzungen der örtlichen Prüfung unterzogen. Die örtliche Prüfung wurde am 16.01.2020 beendet.

Folgende Bereiche wurden in Stichproben geprüft:

  • Kommunale Verkehrsüberwachung
  • Investitionen Festzeltplatz/Bürgerpark
  • Kosten Festzeltbetrieb Bürgerwoche
  • Kinderspielplätze (Standorte, Zustand, wer unterhält die Anlagen (Bauhof oder extern))
  • Folgekosten Brunnen Rathausplatz
  • Geldanlagen –Darlehen

Es gab folgende Beanstandungen bzw. Anregungen:

Der RPA empfiehlt bei der Verkehrsüberwachung den Wechsel zu einem Zweckverband,um bezüglich Bußgeldbescheiden rechtssicher zu sein und den Mehraufwand für die Vollstreckung bei der Stadtverwaltung zu vermeiden (inzwischen vom Stadtrat so beschlossen).

Der RPA regt beim Festzeltbetrieb eine Optimierung des Zubringerverkehrs (Bimmelbahn) an, um den Autoverkehr einzugrenzen.

Bezüglich der Geldanlagen empfiehlt der RPA eine Überprüfung alternativer Anlageformen, um Strafzinsen möglichst zu vermeiden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die Jahresrechnung 2018 wie vorgetragen gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen.

 

Top 4 - Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 GO für das Jahr 2018 

Gemäß dem am 01.08.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBL S. 272) stellt der Stadtrat als kommunales Vertretungsgremium nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Jahressabschlüsse) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadenersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.

Auf Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden für die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung der Verwaltung getrennte Beschlüsse gefasst.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2018.

 

Top 5 - Projektvorstellung durch einen Vertreter der Firma SAP; Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebaubauungsplan Nr. 182 "südliches Büro -und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM" und Freigabe für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Allgemeine Informationen zu den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen von SAP und Siemens:

Nachdem die Unternehmen unterschiedliche Projektzeitschienen umsetzen möchten, sind die Bebauungsplanverfahren getrennt worden. Unabhängig davon sind diese in der städtebaulichen Beurteilung als ein abgestimmtes zusammenhängendes Planungskonzept zu bewerten.
Entlang der ST2350 begleitend zum gesamten Campus wird genügend Raum für einen attraktiven breiten Radschnellweg sowie eine Alleebepflanzung vorgesehen. Die Errichtung erfolgt durch die TUM. Die TUM hat weiterhin zugesichert, die Planung einvernehmlich mit der Stadt Garching vorzunehmen. Der Grünzug zwischen SAP und Siemens verbleibt im Eigentum des Freistaates, sodass eine öffentliche Nutzung der Grünfläche als Aufenthaltsort für Alle und eine Geh- und Radwegeführung in das Forschungszentrum hinein möglich ist.

Stellungnahme der TUM zum Kooperationsmodell mit SAP und Siemens

„Das Kooperationsmodell ist jeweils auf 50 Jahre angelegt. Der Freistaat Bayern stellt ein staatliches Grundstück zur Verfügung, auf dem der Industriepartner auf eigene Kosten ein Forschungsgebäude errichtet, das zum Teil (Flächengewinn für die TUM insgesamt rund 6.500 m2 BGF) von Wissenschaftlern der TUM für die Dauer der Kooperation entgeltfrei genutzt wird. In beiden Gebäuden zusammen werden mehr als 1000 Mitarbeiter sitzen, davon rund ein Viertel Beschäftigte der TUM. Es ist geplant, die Gebäude auch intensiv in die Lehre einzubinden. Durch die Kooperation unter einem Dach versprechen wir uns beiderseits einen großen Mehrwert in den wichtigen Zukunftsfeldern, wie z.B. Künstliche Intelligenz, Robotik, Additive Fertigung, Industrial Internet of Things und vieles mehr.“

Informationen zum Projekt SAP, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 182

In der Stadtratssitzung stellt ein Mitarbeiter von SAP das Planungskonzept sowie die inhaltliche Ausrichtung des Standortes vor. Hierzu ist anzumerken, dass ein Kooperationsvertrag mit der TUM vorliegt, der die baurechtliche Realisierung des Bürogebäudes im Hochschul- und Forschungszentrum überhaupt ermöglicht.

Die Grundzüge des Masterplans werden bis auf die Wandhöhe eingehalten. SAP hat als firmeninternen Standard höhere Geschosshöhen als Planungsprämisse vorgegeben, sodass das 7-geschossige Gebäude eine Wandhöhe von 30 m haben soll. Im Masterplan „Science City“ sind 25 m Wandhöhe festgelegt. Zu der gewünschten Wandhöhe von 30 m kommen noch Technikaufbauten hinzu.

Die weiteren planerischen Festsetzungen der Vorgaben des Masterplans Science City werden eingehalten. Die notwendigen KfZ-Stellplätze werden auf dem Vorhabensgrundstück in einem eigenen Parkhaus nachgewiesen.
Im Parkhaus werden Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder, sowie Lademöglichkeiten für E-Bikes und E- Fahrzeuge vorgesehen.

Der Vorhabensträger ist grundsätzlich bereit, seinen Wärmebedarf über die EWG zu decken und hat zugesichert, mit der EWG hierzu Gespräche aufzunehmen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182 "südliches Büro -und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM". Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger zu verhandeln.


Hier kam noch Anregung der CSU Fraktion, Ascherl, zu überlegen bei solchen Projekten Werkswohnungen mit zu berücksichtigen. SAP nahm diese Anregung gerne auf. Von den Grünen kam eine klare Ablehnung zu diesem Vertrauensvorschuss, sie wurden allerdings überstimmt.

 

Top 6 - Projektvorstellung durch einen Vertreter der Firma Siemens; Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebaubauungsplan Nr. 183 "nördliches Büro -und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM" und Freigabe für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Allgemeine Informationen zu den Rahmenbedingungen sind dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182 "südliches Büro -und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM" zu entnehmen. In der Stadtratssitzung stellt ein Mitarbeiter von Siemens das Planungskonzept sowie die inhaltliche Ausrichtung des Standortes vor. Hierzu ist anzumerken, dass ein Kooperationsvertrag mit der TUM vorliegt, der die baurechtliche Realisierung des Bürogebäudes im Hochschul- und Forschungszentrum überhaupt ermöglicht.

Die Planungsvorgaben des Masterplans Science City werden eingehalten. Das Gebäude ist 18,25 m hoch (EG + 3-geschossig).  Hinzu kommen Dachaufbauten, die basierend auf dem Masterplan zulässig sind. Die Stellplätze werden in einem von der TUM zu errichtenden Parkhaus (Baufeld Elektro- und Informationstechnik bzw. Baufeld nördlich von Siemens) nachgewiesen. Im Parkhaus werden Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie Lademöglichkeiten für E-Bikes und E-Fahrzeuge vorgesehen. Weiterhin ist geplant, Stellplätze für Carsharing-Anbieter zur Verfügung zu stellen.

Der Vorhabensträger ist grundsätzlich bereit, seinen Wärmebedarf über die EWG zu decken und hat zugesichert, mit der EWG hierzu Gespräche aufzunehmen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebaubauungsplan Nr. 183 "nördliches Büro -und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM" und Freigabe für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabensträger den städtebaulichen Vertrag zu verhandeln.

Auch hier kam von der CSU – Ascherl, die Anfrage, ob Werkswohnungen oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden. Siemens sagte, sie nehmen es mit.

 

Top 7 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine

 

Top 8 - Mitteilungen aus der Verwaltung

Sturm Sabine hat am Hüterweg innerhalb des Wagnergrundstückes zugeschlagen, deshalb müssen mehrere Bäume gefällt werden, es werden Ersatzbepflanzungen vorgenommen.

 

Top 9 - Sonstiges; Anträge und Anfragen

  • Anfragen CSU –Ascherl, Erdinger Weg, hier ist ein bisheriger Fuß und Radweg zu einer Einbahnstraße umgewidmet worden, hier gibt es wohl ein Schreiben von besorgten Bürgern, dass dies so nicht gewollt ist. Hier hätten wir gerne eine Auskunft, warum dies so gemacht wurde.

  • Anfragen CSU – Ascherl, wie ist es denn grundsätzlich, wenn jemand mal einen Krippenplatz aus welchen Gründen auch immer abgelehnt hat, verliert er dann künftig einen Rechtsanspruch darauf.

  • Anfrage SPD, Krause, am Egernfeld Ablagerungen.

  • Anfrage Unabhängige, Grünwald, die Treppe am Egernfeld wurde gesperrt, Anregung: Schild "Betreten auf eigene Gefahr"

  • Anfrage Grüne, Kratzl, der Zuweg vom Naturkindergarten ist ziemlich schlammig, bitte aufsanden oder aufkiesen.

  • Anfrage Grüne, Adolf, EWG im Bürgerpark wird die Fläche als Lagerplatz genutzt. Die Fläche sollte mit Hecken umfasst werden.

  • Anfrage SPD, Schmolke, ein Haus in der Max-Planck-Siedlung ist mit sehr vielen Menschen bewohnt, sei wohl grenzwertig, es kommt zu Belästigungen.

In allen Fällen sagte der Bürgermeister zu, sich drum zu kümmern.