Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 54. Stadtratssitzung vom 31. Januar 2019

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Antrag der Green City Energy auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaikanlage"

Mit Schreiben vom 19.12.2018 beantragt die Green City AG einen Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ein. Das Vorhaben ist westlich der BAB A9 und südlich der BAB-Anschlussstelle Garching Nord, auf den stadteigenen Grundstücken Fl.Nrn. 1826/Teil und 1827/Teil vorgesehen (sh. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Mit dem Vorhaben soll Strom aus Sonnenenergie erzeugt werden.

Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die vertraglichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der PV-Anlage geschaffen werden. Die Green City AG erklärt sich bereit, das Bauvorhaben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und durchführen zu lassen, sowie die Kosten zu übernehmen, die mit dieser Planung verbunden sind.

Die Leistung der PV-Anlage ist auf 750 kWp ausgelegt, was einen jährlichen Ertrag von ca. 770.000 kWh erwarten lässt. Die Ausrichtung der Module ist nach Süden bei einem Anstellwinkel von 20 Grad vorgesehen. Der errechnete Ertrag der Anlage entspricht dem Verbrauch von ca. 220 Haushalten (Haushaltsverbrauch 3.500 kWh/Jahr). Weitere Details zur PV-Anlage sind der Baubeschreibung zu entnehmen. Die Nutzungsdauer ist auf 20 Jahre mit einer optionalen Verlängerung ausgelegt.

Die PV-Anlage soll auf einen ca. 2 m hohen Wall gesetzt werden. Damit würde auch den im Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen entlang der BAB A 9 Rechnung getragen.

Ungeachtet der Betriebsform werden die Vorteile für die Errichtung einer PV-Anlage, wie sie in Anlage 2, Punkt 3 aufgeführt sind von der Verwaltung bestätigt. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der Green City AG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine PV-Anlage zu befürworten.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2019 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

"Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer PV- Anlage. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, Green City AG, den städtebaulichen Vertrag zu verhandeln. Der Bebauungsplanumgriff liegt als Anlage 1 diesem Beschluss bei. Der Bebauungsplan wird mit dem Titel "BP 178 Solarpark Garching, westlich der BAB A 9 an der BAB-Anschlussstelle Garching Nord" geführt."

BESCHLUSS

Stadtrat Ascherl stellte den Antrag, zu überprüfen, ob die Stadt Garching nicht selber in der Lage ist, einen solchen Solarpark zu erstellen, daraufhin wurde Beschluss ergänzt. Hr. Dombret, FDP, stellte den Antrag, die Bürgerbeteiligung zu prüfen.

Der Stadtrat fasste den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer PV-Anlage. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, Green City AG, den städtebaulichen Vertrag zu verhandeln. Der Bebauungsplanumgriff liegt als Anlage  diesem Beschluss bei. Der Bebauungsplan wird mit dem Titel "BP 178 Solarpark Garching, westlich der BAB A 9 an der BAB-Anschlussstelle Garching Nord" geführt.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zu erstellen, ob Garching einen Solarpark selber errichten kann, zudem wird eine Bürgerbeteiligung überprüft.

 

Top 3 - Bebauungsplan Nr. 152 "Nördlich Schleißheimer Kanal"; Flächenentwicklung Fl. Nrn. 1174 und 1175

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.10.2015 beschlossen, den Planungsumgriff des Bebauungsplanes Nr. 152 „Nördlich Schleißheimer Kanal“ unverändert, wie beschlossen und in der Flächennutzungsplanneuaufstellung dargestellt, zu belassen. Gleichzeitig wurde beschlossen, an der Zielsetzung „Handwerk und Kleingewerbe“ festzuhalten.

Der Rechtsanwalt des Grundstückseigentümers hat sich mit beiliegendem Schreiben vom 07.11.2018 an die Stadt Garching gewandt, von der Ausweisung einer kleinteiligen gewerblichen Nutzung abzuweichen und eine Ausweitung der Entwicklung auf den Fl. Nrn. 1174, 1175 und 1178 vorzusehen.

Die Verwaltung schlägt vor, an der bisherigen Beschlusslage festzuhalten.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2019 einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, an der bisherigen Beschlusslage festzuhalten.

Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussvorlage, sie wird jedoch nicht mehr verschickt, da sie bereits für die Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung versandt wurde.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, an der bisherigen Beschlusslage festzuhalten.

 

Top 4 - Neufassung Erschließungsbeitragssatzung – EBS

Für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen hat sich die Rechtsgrundlage geändert. Die neue Rechtsgrundlage ist seit dem 01.04.2016 die landesrechtliche Bestimmung des Art. 5a Abs. 1 bis 9 KAG i.V. mit der jeweils zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung (vgl. Gesetz zur Änderung des KAG vom 08.03.2016, Gesetz- und Verordnungsblatt S 36)

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKV) hat in diesem Zusammenhang auf das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags für die Erschließungsbeitragssatzung (Muster-EBS) verwiesen. Diese Mustersatzung ersetzt das bisherige Satzungsmuster und entspricht dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung. Der BKV gibt an:

„Neben der Angabe der zutreffenden Rechtsgrundlage für den Erlass der Satzung berücksichtigt das Muster insbesondere folgende Punkte:

  • Da Erschließungsbeiträge in Bayern nicht auf bundesrechtlicher, sondern auf landesrechtlicher Grundlage (Art. 5a Abs. 1 bis 9 KAG) erhoben werden, sind im Satzungsmuster nunmehr alle gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG für eine Abgabensatzung erforderlichen Mindestinhalte (Schuldner, Abgabetatbestand, Maßstab, Satz der Abgabe, Entstehung sowie Fälligkeit der Abgabeschuld) ausdrücklich normiert (vgl. etwa §§ 11, 13 Muster – EBS).
  • Die Regelung zur Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes (vgl. §6 Muster – EBS) wurde den Erfordernissen der Praxis entsprechend klar strukturiert, insbesondere ist danach die Anwendbarkeit der satzungsmäßigen Tiefenbegrenzungsregelung auf Grundstücke beschränkt, die vom planungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB) in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen; sie findet keine Anwendung auf Grundstücke, die vollauf im unbeplanten Innenbereich liegen.
  • Das Satzungsmuster enthält sachgerechte und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Bestimmungen betreffend die Ablösung des Erschließungsbeitrags (vgl. § 15 Muster- EBS).
  • Weiterhin enthält das Satzungsmuster mögliche (nicht zwingende) Bestimmungen über Billigkeitsmaßnahmen (vgl. § 16 Muster – EBS; Art. 13 Abs. 5 und Abs. 6 KAG). Ob eine Gemeinde derartige Bestimmungen in ihre Satzung aufnimmt, liegt grundsätzlich in ihrem pflichtgemäßen Ermessen.

Zudem empfehlen wir daher die bestehende Satzung im nachfolgenden Punkt anzupassen:

Im Interesse der Rechtsklarheit und der Refinanzierbarkeit beitragsfähiger Aufwendungen empfehlen wir, den „gemeinsamen Geh- und Radweg“ ausdrücklich in § 2 EBS, der Art und Umfang der beitragsfähigen Erschließungsanlagen regelt (vgl. auch § 132 Nr. 1 BauGB), aufzunehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.10.2007, Az. 6 CS 06.1088, sowie BayVGH, Urteil vom 25.10.2006, Az. 6 BV 03.2517, Bay VBI 2007, 143). Dies ist darüber hinaus von Bedeutung, wenn sich ein Erschließungsträger verpflichtet, die im Bebauungsplangebiet vorgesehene Erschließungsanlage i.S. von § 2 EBS auf seine Kosten herzustellen oder herstellen zu lassen.

Wir empfehlen daher aus Gründen der Rechtssicherheit, die Erschließungsbeitragssatzung in Anlehnung an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags neu zu erlassen.“

Die Empfehlungen vom BKV wurden berücksichtigt und die Mustersatzung weitestgehend übernommen. Lediglich in § 6 Nr. 5 und Nr. 9 werden anstelle der lt. Mustersatzung vorgegebenen 2,6 m für die Errechnung der Vollgeschosse in Wohn- und Mischgebieten 2,7 m festgelegt. Da die durchschnittliche Raumhöhe real größer als 2,7 m ist.

In § 16 wird ein Billigkeitserlass geregelt, der in der alten Satzung nicht vorhanden war. Die Höhe des Beitrags der erlassen werden kann, muss von der Stadt festgelegt werden. Mit „max. einem Drittel“ ist der höchst mögliche Wert nach der Mustersatzung vorgegeben. Diese 1/3 stehen nun in der zu beschließenden Satzung im § 16 Abs. 2.

Die Satzung tritt am 01.03.2019 in Kraft, wenn die Vorlage durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 21.02.2019 beschlossen wird.

Die zu beschließende Satzung sowie die alte Satzung liegen der Beschlussvorlage als Anlagen bei.

Der Stadtrat wird gebeten die vorliegende Erschließungsbeitragssatzung – (EBS) zu beschließen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die „Satzung der Stadt Garching b. München über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) Vom 21.Februar 2019“ in der vorliegenden Fassung mit einem in Kraft treten zum 01.März 2019.

 

Top 5 - Vorstellung und Diskussion der Maßnahmenliste der Stadt Garching für den Zeitraum 2019-2025

Aufgrund des umfangreichen Sachverhalts verweise ich auf u.a. Link

Die CSU Fraktion hat hier zwei Ergänzungsanträge gestellt, unser Antrag auf Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes muss in der Priorität nach oben und wir fordern ebenfalls die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Bau einer Realschule.

Insgesamt wurde sehr kontrovers über diese Liste diskutiert.

BESCHLUSS

Der Beschluss wurde nach Diskussion geändert und die Priorisierungen wurden gestrichen, somit sind unsere Anträge hinfällig. 

Der Stadtrat beschließt einen Maßnahmenplan der ständig aktualisiert wird. Er erkennt an, dass es sich um einen Leitfaden handelt, der aufgrund der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen laufend in Abstimmung mit dem Stadtrat angepasst werden muss.

Der Maßnahmenplan wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

Top 6 - Wirtschaftsplan 2019

Der Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ wurde zugestellt.

Der Erfolgsplan schließt in Erträgen mit 2.503.200 € und in Aufwendungen mit 2.284.300 € ab. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.818.100 € ab.

Wegen fehlender Voraussetzungen bzw. Verzögerungen wurden einige im Wirtschaftsplan 2018 geplante Aufgaben nicht durchgeführt bzw. abgerechnet und müssen so 2019 neu veranschlagt werden, da die Bildung von Haushaltsresten nach der Eigenbetriebsverordnung nicht zulässig ist.

Hauptausgabeposition ist die Erweiterung der Kläranlage (2,84 Mio. € einschließlich Erneuerung BHKW) und die weitere Sanierung des Kanalnetzes (480.000 €). Daneben sind weitere Kanalerschließungen in Höhe von insgesamt 193.000 € vorgesehen, deren Umsetzung allerdings vom dortigen Baugeschehen abhängt.

Im Wirtschaftsplan 2019 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 938.700 € und eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,0 Mio. € vorgesehen, um die geplanten Investitionen finanzieren zu können. Die im Vorjahr geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 689.200 € musste nicht in voller Höhe getätigt werden, sondern es werden vsl. nur ca.513.700 € der Rücklage entnommen, wobei die Bilanz noch nicht erstellt wurde. Die 2018 geplante Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio. € wurde nicht getätigt.

2020 - 2022 sind weitere Rücklagenentnahmen von insgesamt 1.435.600 € geplant, wobei sich in Abhängigkeit vom zukünftigen Baugeschehen diese Zahlen noch ändern können. Der Rücklagenstand sinkt von derzeit ca. 2,6 Mio. € auf 0,236 Mio. € im Jahre 2022. Nach Abschluss der Erweiterung der Kläranlage sind ab 2022 wieder Rücklagenzuführungen vorgesehen. Zudem werden ab 2023 die Kanalherstellungsbeiträge aus der Kommunikationszone erwartet.

In der Finanzplanung ist vorerst keine weitere Kreditaufnahme eingeplant. Im Wirtschaftsjahr sind Tilgungen von Darlehen in Höhe von 265.100 € vorgesehen. In der Finanzplanung sollen weitere 1.233.400 € getilgt werden. Die Verschuldung der Stadtwerke Garching steigt laut Plan von derzeit ca. 3,83 Mio. € auf ca. 4,33 Mio. € zum Planungsende 2022.

Als Sachvortrag wird auf den Vorbericht Bezug genommen.

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss des Wirtschaftsplans 2019.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Wirtschaftsplan 2019 mit Erträgen von 2.503.200 € und Aufwendungen von 2.284.300 € im Erfolgsplan und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.818.100 € sowie die Finanzplanung für den Zeitraum von 2020 – 2023.

 

Top 7 - Haushalt 2019

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan und Finanzplanung wurde im Stadtrat am 18.12.2018 vorgestellt und im Haupt- und Finanzausschuss am 24.01.2019 vorberaten. Eine Übersicht der Änderungen zum ursprünglichen Haushaltsentwurf ist in der Anlage beigefügt.

Der Personalwirtschaftliche Stellenplan zum Haushalt 2019 wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2018 vorberaten.

Die wichtigsten Eckdaten sind nun folgende:

Der Haushaltsplan hat ein Volumen von 72.370.000 € im Verwaltungshaushalt und 21.680.000 € im Vermögenshalt. 

Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen U- Bahn) beträgt 6.717.200 €. Sie liegt damit (vor allem wegen der höheren Umlagebelastung) um 4.430.200 € niedriger als der Vorjahresansatz, aber immer noch deutlich über der Mindestzuführung von 551.100 €.

Um den Haushalt auszugleichen, ist 2019 eine Rücklagenentnahme in Höhe von 624.000 € vorgesehen In den Finanzplanungsjahren 2020 und 2021 sollen dagegen wieder 5.290.300 € bzw. 10.595.300 € der Rücklage zugeführt werden.

Die aktualisierte Haushaltssatzung ist in der Anlage beigefügt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich (13:2) den Beschluss des Haushaltes 2019 mit Finanz- und Stellenplan.

BESCHLUSS

Auch hier wurden von der CSU Fraktion zwei Anträge gestellt:

  • Gesamtverkehrskonzept im Haushalt einstellen, den Antrag zog die CSU nach Diskussion zurück, da hier die Kosten erst 2020 zum Tragen kommen
  • Machbarkeitsstudie für Realschule, hier stellte Stadtverwaltung klar, dass diese Berechnung nichts kostet und von der Verwaltung gerne erstellt wird, somit sieht es die CSU nicht für notwendig, es im Haushalt einzustellen.

Der Stadtrat beschloss nach heftigen Diskussionen, insbesondere von Bündnis 90/die Grünen mit den drei Gegenstimmen der Grünen:

Die Haushaltssatzung 2019 und den Haushaltsplan 2019 mit Anlagen.

Den Finanzplan 2020 bis 2022 als Anlage zum Haushaltsplan 2019. 

 

Top 8 - Einführung des Projektes Glasfaser / Digitales Klassenzimmer der Garchinger Schulen

GESELLSCHAFTLICHE UND PÄDAGOGISCHE NOTWENDIGKEITEN

Digitale Medien sind selbstverständliche Werkzeuge im Unterricht. Die Kinder lernen den wichtigen und richtigen Umgang mit Informationsmedien kennen und sinnvoll zu nutzen. In einer immer komplexeren Medienwelt ist die verantwortungsvolle Handhabung und die Bewältigung der Informationsflut ein zentrales Bildungsziel. Moderne Schule verknüpft traditionelles lehren und lernen mit computergestützten Möglichkeiten. Digitale Medien (Computerprogramme, Beamer, DVDs, Internet, Digitalkamera, Notebooks, Tablets) sind ebenso wie die klassischen, die „alten“ Methoden und Instrumente (Bücher, Arbeitshefte, Tafel, Karten) unverzichtbare und gleichberechtigte Bestandteile des Lernens.

Richtig eingesetzt dient die technische Ausstattung der wertvollen pädagogischen Arbeit. Die Lehrkräfte nehmen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag ernst, in dem sie die Kinder und Jugendlichen auf ihre digitale Zukunft vorbereiten.

DIGITALBUDGET – STAATLICHE FÖRDERUNG

Der Freistaat Bayern unterstützt die Schulaufwandträger im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten bei der Etablierung einer zeitgemäßen IT-Ausstattung, insbesondere um mit der Einführung des digitalen Klassenzimmers digitales Lernen und Lehren unter optimalen Bedingungen zu ermöglichen. Dazu gewährt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein sogenanntes Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer.

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung und Inbetriebnahme digitaler Geräte für den pädagogischen Einsatz in allen Unterrichtsräumen. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird in Form einer Festbetragsförderung gewährt.

Mindestens 10 Prozent der Zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenmittel aufzubringen. Zuwendungsvoraussetzung ist u.a. die Bildung eines Medienkonzeptes durch die Schulen.

 Förderfähig sind insbesondere IT-Hardware und Software (entsprechend einer Vorgabenliste).

Von der Förderung ausgenommen sind Mobiliar, Drucker, Access Points, WLAN-Controller, Internetzugangsrouter sowie schülereigene Geräte.

Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit von fachlichen Parametern wie der Schülerzahl, der Schulart – bei öffentlichen Schulen - der Zugehörigkeit zum Raum besonderem Handlungsbedarf.

Die derzeit vom Freistaat zugesagte Förderung liegt bei ca. 86 € / Schüler*in.

Voraussetzung für die Entwicklung zum digitalen Klassenzimmer ist der Breitbandausbau in Garching.

Dem Stadtrat wird der aktuelle Stand des Breitbandausbaus durch das Büro Greentech (Hr. Monhart) vorgestellt. Des Weiteren werden Maßnahmen und Planungsschritte zur Implementierung der digitalen Ausstattung der Garchinger Grundschulen sowie der Max-Mannheimer-Mittelschule und des Werner- Heisenberg-Gymnasiums vorgestellt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag der Verwaltung und die Präsentation der Firma Greentech zur Kenntnis.

 

Top 9 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine

 

Top 10 - Mitteilungen aus der Verwaltung

Bürgermeister gab Statement in Sachen Berichterstattung der Presse zur dritten Toilette für das dritte Geschlecht (divers). Er sagte, dass er das so nicht gesagt hat und dies einen massiven shitstorm ausgelöst hat.

Ascherl, CSU stellte klar, dass wir gerade die Aussage des Bürgermeisters in Sachen Notwendigkeit einer dritten Toilette in der Grundschule kritisieren. Eine solche Toilette in der neuen Grundschule brauchen wir aus Sicht der CSU nicht, dies kann man an einem einfachen Rechenbeispiel feststellen: Garching hat 17000 Einwohner, 0,1 Prozent sind laut Statistik möglicherweise „divers“, somit würden in Garching bei einem Durchschnittsalter von 80 Lebensjahren und einer vierjährigen Grundschulzeit 0,85 Grundschüler eine Grundschule besuchen. Wir sagen als CSU, dass dies gerade in der Grundschule nicht notwendig ist und auch vom Gesetzgeber und der Justiz so nicht vorgeschrieben ist.

 

Top 11 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Anfrage CSU – Ascherl: Parkfläche Föhrenweg 3 wurde vom Bürgermeister letztes Jahr schon zusagt, dass die Anwohner umsonst auf der Parkfläche parken dürfen, bislang wurden die Anwohner nicht informiert und es ist auch nichts passiert – Bürgermeister versprach sich drum zu kümmern.
  • Anfrage CSU – Ascherl: Parkprobleme bei Beerdigungen am städt. Friedhof, Vorschlag die Kurzparkzonen zu erweitern – Antrag wird von der CSU eingereicht.
  • Anfrage CSU – Fertigstellung des Bürgerhauses, hier dringende Bitte, dass die Räumlichkeiten unseres Vereins Schützengesellschaft Eintracht Garching e.V. schnellstmöglich fertig gestellt werden. Der Verein ist der älteste Verein in Garching und ist durch die Renovierung des Bürgerhauses mittlerweile kurz vor dem Aus, es findet kein Vereinsleben mehr statt. Auch hier sagte der Bürgermeister zu, sich drum zu kümmern.