Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 65. Stadtratssitzung (öffentlicher Teil) vom 30. Januar 2020

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Jahresbericht des Behindertenbeirates der Garching b. München

ABGESETZT

 

Top 3 - Personalangelegenheiten; Gewährung freiwilligen ergänzenden Fürsorgeleistung Tarifbeschäftigte und Nachwuchskräfte in Anlehnung an die Landeshauptstadt München (Großraumzulage)

Die Stadt Garching gewährt ihren Beschäftigten sowie den Beschäftigten der Stadtwerke Garching derzeit bis zur Entgeltgruppe 9b Leistungen nach dem Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine Ergänzende Leistung an Arbeitnehmerrinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL). Die besser unter dem Begriff „Ballungsraumzulage“ bekannte Leistung beträgt derzeit monatlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 126,62 € und für Auszubildende 63,30 €. Dazu gibt es einen Kinderbetrag von 33,77 €. Auf die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.10.2015 bzw. des Werkausschusses vom 18.02.2016 wird verwiesen. Angesichts der Arbeitsmarktsituation wurde die Zulage im Jahr 2018 im TV-EL um 50% erhöht und damit an das Niveau der sog. München-Zulage angepasst, die zu diesem Zeitpunkt noch ausschließlich von der Landeshauptstadt München gewährt wurde.

Die sog. Münchenzulage wird bei der Landeshauptstadt München aufgrund der örtlichen Tarifvereinbarung Nr. A 35 (öTV A 35, letzte durchgeschriebene Fassung 07/2017) den Tarifbeschäftigten (in den Entgeltgruppen E 1 mit E 9c, den Entgeltgruppen P 5 mit P 12 sowie Entgeltgruppen S 1 mit S 14), Auszubildenden sowie Praktikanten gewährt, die unter den Geltungsbereich des TVöD, des TVAöD oder des TVPöD fallen. Dieser örtlichen Tarifvereinbarung liegt die Genehmigung des KAV vom 19.07.1990 zugrunde.

Die Münchenzulage bestand bislang aus einem Grundbetrag (derzeit i.H.v.: 133,87 Euro, für Auzubildende bzw. Studenten i.H.v. 66,95 Euro) und einem Kinderbetrag (der-zeit i.H.v. 25,55 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Münchenzulage anteilig. Mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München vom 26.06.2019 wurde Folgendes beschlossen (Auszug aus dem Beschluss):

„Die Tarifbeschäftigten der Landeshauptstadt München sollen ab dem 01.01.2020 zum Ausgleich der hohen Lebenshaltungskosten folgende, nicht dynamisierte, Zulagen erhalten:
Die bisherigen berechtigten Empfänger der Münchenzulage sollen ab 01.01.2020 folgende Beträge erhalten:

  • Grundbetrag: 270 Euro (140 Euro für Auszubildende und Studierende) 
  • Kinderbetrag: 50 Euro pro Kind

Alle anderen Tarifbeschäftigten (also auch die von EG 9c bis EG 15) sollen ab 01.01.2020 folgende Beträge erhalten:

  • Grundbetrag: 135 Euro
  • Kinderbetrag: 25 Euro pro Kind

Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt und ermächtigt, beim Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV) die Genehmigung zur Aufnahme von Tarifverhandlungen einzuholen und baldmöglichst eine entsprechende Tarifvereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di abzuschließen, die dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt wird. Detailfragen sind im Büroweg zu bearbeiten. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich weiterhin beim Freistaat einzusetzen, die Münchenzulage auch für Beamtinnen und Beamten zu verdoppeln.“

Am 09.07.2019 hatte der Hauptausschuss des KAV Bayern beschlossen, dass die Mitglieder in der sogenannten Gebietskulisse für die Großraumzulage München (in diese Gebietskulisse fällt auch die Stadt Garching b. München) in entsprechender Anwendung des öTV über eine Münchenzulage für die Landeshauptstadt München diese Zulage nach Inkrafttreten des öTV ganz oder teilweise zahlen können, und zwar als Großraumzulage München.

Am 23.10.2019 hat die Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München der örtlichen Tarifvereinbarung Nr. A35 in der Fassung der 2. Änderungsvereinbarung (öTV A35) mit der Gewerkschaft ver.di zur Münchenzulage zugestimmt.

Die örtliche Tarifvereinbarung zur Münchenzulage tritt am 01.01.2020 in Kraft und sieht konkret folgende Zahlungen vor:

a) Einen monatlichen Grundbetrag, der wie folgt gestaffelt ist:

  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen E1 bis E9c, S1 bis S15 und P5 bis P12 TVöD sowie Entgeltgruppen E1 mit E9 TV-V in Höhe von 270,00 Euro monatlich
  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen E10 bis E15, E15Ü, S16 bis S18 sowie P13 bis P16 TVöD in Höhe von 135,00 Euro monatlich
  • Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVAöD sowie des TVPöD in Höhe von 140,00 Euro monatlich. Dieser Betrag wird ab 01.09.2020 an die allgemeine Tarifentwicklung angepasst. Dieser betrag für Azubis und Praktikanten ist damit – anders als der Grundbetrag für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD und TV-V – dynamisch ausgestaltet

b) Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt bezahlt:

  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen E1 bis E13, S1 bis S18, P5 bis P16 TVöD sowie Entgeltgruppen E1 bis E12 TV-V und die Auszubildenden und Praktikanten m Geltungsbereich des TVAöD und TVPöD in Höhe von 50,00 Euro monatlich.
  • Beschäftigten in den Entgeltgruppen E14 bis E15Ü TVöD sowie Entgeltgruppen E13 bis E15 TV-V in Höhe von 25,00 Euro monatlich pro Kind. Voraussetzung für diesen Kinderbetrag ist, dass den Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht ausbezahl wird. Eine bloße Kindergeldberechtigung, ohne dass das Kindergeld tatsächlich bezahlt wird, reicht nicht aus.

c) In Einzelfällen, wenn eine Höhergruppierung an den Schnittstellen für die Höhe des Grundbetrages dazu führt, dass nach der Höhergruppierung weniger bezahlt wird als vorher, wird eine Ausgleichszulage gewährt. Teilzeitbeschäftigten stehen die Leistungen entsprechend dem Verhältnis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter zu (§6 öTV A35).

Die Ermächtigung zur Zahlung der Ergänzenden Leistung auf Grundlage des TV-EL (Ballungsraumzulage, siehe oben) im sogenannten Verdichtungsraum München bleibt daneben bestehen. Es kann jedoch nur eine der beiden Zulagen (Großraumzulage München oder Ballungsraumzulage) gezahlt werden.

Die Verwaltung sowie auch die Personalvertretung der Stadt Garching halten die Einführung der erweiterten Fürsorgeleistung anstatt der bisherigen Ballungsraumzulage für unabdingbar um auch künftig im Arbeitsmarkt hier im Großraum München bestehen zu können, das heißt, um das vorhandene Personal zu binden und auch weiterhin qualifiziertes Personal zu finden.

Neben der Landeshauptstadt München sowie dem Landkreis München werden die Mitglieder der NordAllianz ihren Beschäftigten die Großraumzulage bezahlen, ebenso zahlreiche Kommunen im übrigen Landkreis München. Auch z.B. die umliegenden Landkreise Erding, Freising und Dachau, aus denen zahlreiche Beschäftigte der Stadt einpendeln, haben entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die jährlichen Mehraufwendungen für eine Großraumzulage gegenüber der bestehenden Ballungsraumzulage betragen 372.000,- €.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 05.12.2019 einstimmig empfohlen, die entsprechenden Haushaltsmittel einzuplanen.

Gewährung der Großraumzulage für für pädagogisches Personal der freigemeinnützigen Träger im Stadtgebiet Garching:

Neben den städtischen Kindertages-Einrichtungen sollen auch die Einrichtungen anderer Träger, die Gebühren analog der Stadt verlangen und mit denen Defizitvereinbarungen bestehen, von der Großraumzulage profitieren. Insbesondere gewähren die freigemeinnützigen Träger nach eigenen Angaben bislang auch nicht die Ballungsraumzulage, so dass die Diskrepanz noch höher wäre.

Bei Nicht-Gewährung besteht die Gefahr, dass Beschäftigte aus diesen Einrichtungen abgeworben werden, was wegen der Anstellungsschlüsselregelung im BayKiBiG zangsläufig zu einer Verminderung der Betreuungsplätze in diesen Einrichtungen führen wird. Diese Plätze müsste die Stadt Garching dann neu schaffen, da die Stadt (und nicht der Träger) den Rechtsanspruch der Eltern erfüllen muss.                                    

Finanzielle Auswirkungen:
Die Großraumzulage an die freigemeinnützigen Träger soll nur gewährt werden, sofern diese tatsächlich an das pädagogische Personal weitergeleitet wird zzgl. belegte zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber. Eine jährliche Kontrolle erfolgt mit der Abrechnung der Defizitvereinbarung.
Es wird davon ausgegangen, dass alle freigemeinnützigen Träger die Zulage aus Gründen der Personalbindung gewähren. Dementsprechend betragen die zu erwartenden Aufwendungen 300.475,00 Euro pro Jahr. Die Mittel sind im Haushalt bereits eingeplant.

BESCHLUSS

  1. Die Stadt Garching b. München gewährt den Beschäftigten der Stadt Garching sowie der Stadtwerke Garching ab 01.01.2020 eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen öTV A35 in der 2. Änderungsvereinbarung wie oben im Sachverhalt dargestellt.
  2. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019
  3. Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos und (a) mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A35 nicht mehr erfüllt sind, (b) zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A 35 widerruft.
  4. Die bisher bezahlte Ballungsraumzulage, zuletzt beschlossen durch den Haupt- und Finanzausschuss am 13.10.2015 bzw. durch den Werkausschuss am 18.02.2016, endet mit dem 31.12.2019.
  5. Die Stadt Garching gewährt außerdem ab 01.01.2020 den pädagogischen Mitarbeitern der im Sachverhalt aufgeführten freigemeinnützigen Träger von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet ab 01.01.2020 eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen öTV A35 in der 2. Änderungsvereinbarung analog der Beschlussfassung gemäß Ziffern 1 – 3.

 

Top 4 - Kommunale Verkehrsüberwachung - Beitritt zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.01.2020 hat die stellvertretende Geschäftsleiterin Frau Marion Demberger den Stadträtinnen und Stadträten die Aufgaben des „Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (ZVK SOB) vorgestellt. Dabei zeigte sie auf, welche Möglichkeiten die Stadt Garching b. München hat, künftig den ruhenden und fließenden Verkehr durch den ZVK SOB überwachen zu lassen:

Zweijährige Zweckvereinbarung

  • Überwachung fließender Verkehr 150,00 €/Stunde
  • Überwachung ruhender Verkehr 40,00 €/Stunde
  • Verfahrenspauschale fließender Verkehr 4,00 €/Vorgang
  • Verfahrenspauschale ruhender Verkehr 2,00 €/Vorgang

Mitgliedschaft ZV SOB

  • Überwachung fließender Verkehr 120,00 €/Stunde
  • Überwachung ruhender Verkehr 34,00 €/Stunde
  • Verfahrenspauschale fließender Verkehr 4,00 €/Vorgang
  • Verfahrenspauschale ruhender Verkehr 2,00 €/Vorgang

Anhand der Fallzahlen aus dem Jahr 2018 wurden die Kosten des jetzigen Vertragspartners mit denen einer Mitgliedschaft und einer Zweckvereinbarung mit dem ZVK SOB verglichen. So betragen die Mehreinnahmen bei einer Zweckvereinbarung ca. 52.000 Euro. Bei einer Mitgliedschaft liegen die Mehreinnahmen aufgrund der geringeren Kosten für die Überwachung bei ca. 77.000 Euro.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste in seiner Sitzung am 23.01.2020 den Beschluss, dem Stadtrat den Beitritt zum „Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft) zu empfehlen.

Hinweis: Der Beschlusstext wurde vom ZVK SOB vorgegeben und darf nicht verändert werden, da ausschließlich der tatsächliche Beschlussinhalt (Aufgabenübertragung) Grundlage für die Mitgliedschaft sein kann.

BESCHLUSS

Der Stadtrat der Stadt Garching b. München beschloss auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 3. Juli 2019, den Beitritt der Stadt Garching b. München zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

  • § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)
  • § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
  • § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
  • § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle) § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
  • § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

 

Top 5 - Feststellung des Jahresergebnisses 2018 (Bilanz) der Stadtwerke Garching

Ein Wirtschaftsprüfer war beauftragt, den Abschluss für 2018 kaufmännisch zu erstellen. Der Lagebericht, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung liegen nun vollständig vor. Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einem Gewinn von 55.164,88 € ab. Der „Gesamtgewinn“ über die Jahre beträgt nun 1.184.084,07 €.

Dabei muss man berücksichtigen, dass der geplante Umbau der Kläranlage (2,68 Mio. €) und Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz (475.000 €) 2018 noch nicht in dem geplanten Umfang stattfanden.

Die Bilanzsumme blieb mit 13.496.346,57 € nahezu gleich (Vorjahr 13.685.203,70 €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken 2018 um 263.848,97 € auf 3.829.797,03 €, die Guthaben bei Kreditinstituten um 502.642,16 € auf 2.632.879,74 €.

Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme stieg von 38,45 % auf 39,39 %. Berücksichtigt man die Ertragszuschüsse, so liegt die Eigenkapitalquote bei 67,95 % (Vorjahr 66,58 %).

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz sind als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift. Die Bilanz 2018 muss noch von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 13.496.346,57 € und einem Jahresgewinn von 55.164,88 € ohne Änderungen zur Kenntnis. Der Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Top 6 - Wirtschaftsplan 2020

Der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ wurde zugestellt.

Der Erfolgsplan schließt in Erträgen mit 2.364.200 € und in Aufwendungen mit 2.584.300 € ab. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.468.400 € ab.

Wegen fehlender Voraussetzungen bzw. Verzögerungen wurden einige im Wirtschaftsplan 2019 geplante Aufgaben nicht durchgeführt bzw. abgerechnet und müssen so 2020 neu veranschlagt werden, da die Bildung von Haushaltsresten nach der Eigenbetriebsverordnung nicht zulässig ist.

Der Schwerpunkt im Erfolgsplan liegt im Unterhalt des Klärwerks (500.000 €) und des Kanalnetzes (215.000 € einschließlich Sanierungsmaßnahmen). Die Einnahmen aus den Abwasserbeseitigungsgebühren sind entsprechend dem Vorjahresergebnis mit 1,85 Mio. € angesetzt. Es müssen 220.000 € dem Erfolgsplan vom Vermögensplan zugeführt werden.

Hauptausgabepositionen im Vermögensplan sind die Fertigstellung der Sanierung und Erweiterung der Kläranlage (472.000 €) und die weitere Sanierung des Kanalnetzes (500.000 €). Daneben sind weitere Kanalerschließungen in Höhe von insgesamt 193.000 € vorgesehen, deren Umsetzung allerdings vom dortigen Baugeschehen abhängt.

Im Wirtschaftsplan 2020 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 568.600 € und eine Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € vorgesehen, um die geplanten Investitionen finanzieren zu können. Die 2019 geplante Kreditaufnahme in Höhe von 2,0 Mio. € wurde nicht getätigt.

2021 - 2023 sind weitere Rücklagenentnahmen von insgesamt 946.000 € geplant, wobei sich in Abhängigkeit vom zukünftigen Baugeschehen diese Zahlen noch ändern können. Der Rücklagenstand sinkt von derzeit ca. 1,62 Mio. € auf 0,105 Mio. € im Jahre 2023. Nach Abschluss der Erweiterung der Kläranlage sind ab 2024 wieder Rücklagenzuführungen vorgesehen. Zudem werden ab 2023 die Kanalherstellungsbeiträge aus der Kommunikationszone erwartet.

Als Sachvortrag wird auf den Vorbericht Bezug genommen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Wirtschaftsplan 2020 mit Erträgen von 2.364.200 € und Aufwendungen von 2.584.200 € im Erfolgsplan und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.468.400 € sowie die Finanzplanung für den Zeitraum von 2021 – 2024.

 

Top 7 - Haushalt 2020

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan und Finanzplanung wurde im Stadtrat am 12.12.2019 vorgestellt und im Haupt- und Finanzausschuss am 14.01.2020 und 23.01.2020 vorberaten. Eine Übersicht der Änderungen zum ursprünglichen Haushaltsentwurf ist in der Anlage beigefügt.

Der Personalwirtschaftliche Stellenplan zum Haushalt 2020 wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 05.12.2019 vorberaten und am 23.01.2020 auf Antrag der CSU-Fraktion um eine Stelle ergänzt.

Die wichtigsten Eckdaten sind nun folgende:

Der Haushaltsplan hat ein Volumen von 77.140.000 € im Verwaltungshaushalt und 42.864.000 € im Vermögenshalt.

Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen U- Bahn) beträgt 11.381.800 €. Sie liegt damit (vor allem wegen der höheren Steuereinnahmen)um 4.391.800 € höher als der Vorjahresansatz.

Um den Haushalt auszugleichen, ist 2020 eine Rücklagenzuführung in Höhe von 1.265.000 € vorgesehen. Die aktualisierte Haushaltssatzung ist in der Anlage beigefügt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich (13:2) den Beschluss des Haushaltes 2020 mit Finanz- und Stellenplan.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss:

  1. Die Haushaltssatzung 2020 und den Haushaltsplan 2020 mit Anlagen.

  2. Den Finanzplan 2021 bis 2023 als Anlage zum Haushaltsplan 2020.

   

Top 8 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind 

keine

 

Top 9.1 - Mitteilungen aus der Verwaltung

keine

 

 

Top 9.2 - Antrag der CSU-Fraktion bzgl. Errichtung eines Radweges auf der Ostseite der Staatsstraße von Dirnismaning nach Garching; Sachstandsbericht

Am 03.10.2019 stellte die CSU-Fraktion den Antrag, die Stadtverwaltung beauftragen zu untersuchen, wie ein Radweg auf der Ostseite der Staatsstraße 2350 von Dirnismaning nach Garching verwirklicht werden kann. Da für die ST 2350 die Straßenbaulast beim Staatlichen Bauamt Freising, Servicestelle München, liegt, wurde das Staatliche Bauamt diesbezüglich am 08.10.2019 um Stellungnahme gebeten.

Am 30.12.2019 erhielt die Stadt Garching folgende Stellungnahme:
„Sehr geehrter Herr Zettl,
wie Sie bereits richtig erwähnt haben, steht der zusätzliche Bau eines Geh- und Radweges auf der Ostseite in engem Zusammenhang mit der Ausbaumaßnahme der B 471 zwischen Garching und Ismaning. Die Ergebnisse einer Verkehrssimulation der Universität der Bundeswehr lassen für den Knotenpunkt B 471/ST 2350 bei Garching den Schluss zu, dass nur mit einer höhenfreien Lösung zukünftig ausreichend Leistungsfähigkeit zur Verfügung steht. Ein höhenfreier Umbau bedingt aber eine Änderung der Höhenlage der einzelnen Verkehrswege und erfordert dadurch umfangreiche Anpassungen im weiteren Verlauf der Verkehrswege.
Die Beauftragung des externen Planers wird im Zuge eines europaweiten Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Wir werden bei den anstehenden Planungsaufgaben auch die Radverkehrsführung und soweit möglich die Belange der Kommunen berücksichtigen. Die Überprüfung aller Belange erfolgt dann auf Basis einer detaillierten Planung.“

Nach den bisherigen Gesprächen, an denen auch die Gemeinde Ismaning beteiligt war, wurde den Kommunen zugesichert, am Planungsprozess beteiligt zu werden. Aufgrund der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes, Servicestelle Freising, empfiehlt die Verwaltung die Planung des Straßenbaulastträgers abzuwarten.

BESCHLUSS

Kontroverse Diskussion der Fraktionen, klare Aussage von Stadtrat Biersack - wir wollen einen Radweg auf der Ostseite und wir wollen nicht bis zum St. Nimmerleinstag warten, d.h. der Beschluss muss geändert werden.

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Eine gesonderte Untersuchung für die Errichtung eines Radweges auf der Ostseite der Staatsstraße von Dirnismaning nach Garching durch die städtische Verwaltung ist derzeit nicht erforderlich. Eine Wiedervorlage erfolgt im Juli 2020.

 

Top 9.3 - Sachstandsbericht zur Photovoltaik westlich der BAB A9 und südlich der BAB-Anschlussstelle Garching Nord auf den stadteigenen Grundstücken FlNr. 1826/Teil und 1827/

Anfang des Jahres 2019 wurde die Verwaltung vom Stadtrat damit beauftragt, die verschiedenen Varianten der Umsetzung einer Photovoltaikanlage westlich der BAB A9 und südlich der BAB-Anschlussstelle Garching Nord, auf den stadteigenen Grundstücken Fl.Nr. 1826/Teil und 1827/, wie z. B. Eigenbetrieb, Bürgerbeteiligung, weiter zu verfolgen. Es folgte ein schriftlicher Antrag der CSU Fraktion am 05.09.2019.

Die Verwaltung hat sich in diese Thematik vertieft, da ihr bislang Erfahrungswerte über den Bau und Betrieb sowie Kenntnisse über die verschiedenen Varianten der Bürgerbeteiligung sowie Renditeberechnungen bei Photovoltaikanlagen fehlen. Hierzu hat sie auch Experten des Bayerischen Gemeindetags kontaktiert:

Auf Grund der Komplexität dieses Themas wurde von dort mitgeteilt, dass eine abstrakte Beurteilung aller möglichen Konstellationen durch den Bay. Gemeindetag nicht möglich sei.
Diese Thematik ist sehr kompliziert, da Fragen des Vergaberechts, des Beihilferechts, des Kartell- und Wettbewerbsrechts, der Prospektpflicht, des Steuerrechts etc. im Einzelfall relevant sein können.

Deshalb wurde empfohlen, den bayerischen kommunalen Prüfungsverband mit einem Prüfauftrag zu betrauen, der intensive die möglichen Betriebsformen, die Zulässigkeitsvoraussetzungen und rechtlichen Vorgaben prüft und eine sorgfältige Abwägung der Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteile im Einzelfall vornimmt.

Derzeit läuft eine Anfrage beim BKPV, ob eine derartige Prüfung vorgenommen werden könnte, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wann Ergebnisse vorliegen können.

Klare Aussage der CSU Fraktion, wir hoffen, dass dies die letzte Instanz ist, man könnte auch bei der Gemeinde Brunnthal mal nachfragen, dort läuft ein solches Projekt ähnlicher Art schon. Auch die Grünen unterstützen uns hier und fordern endlich eine klare Positionierung.

 

Top 10 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Anfragen CSU – Biersack, wie schaut es mit Planungen in Sachen Unterbringung Heimatverein in Sachen Tanzen im Bürgerhaus aus, hier wäre es schön, wenn der Heimatverein eine klare Zusage der Verwaltung bekommt, dass er im Bürgerhaus einen geeigneten Raum zum Tanzen zur Verfügung gestellt bekommt und dies auch schriftlich mitgeteilt bekommt.

  • Anfragen CSU – Ascherl, am Parkplatz der Grundschule Ost sollte mal überprüft werden, ob hier zur Schulzeit eine verkehrliche Maßnahme, z.B. Poller oder Schranke angebracht werden kann, um eine Gefährdung der Schulkinder durch Eltern-Pkws, welche ihre Kinder zur Schule bringen, auszuschließen.

  • Anfrage CSU - Ascherl – Gehweg zwischen Stettiner Weg und Danziger Str. seit 2 Jahren Schilder „Gefahrenstelle“ und auch Gehweg dort aufgeworfen. Laut Verwaltung wird dies dieses Jahr behoben.