Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

 

Newsletter aus der 49. Stadtratssitzung vom 26. Juli 2018

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

Anfrage einer Bürgerin, wann denn endlich die Beschilderung auf dem Bürgerplatz und Rathausplatz in Kraft gesetzt wird. Bürgermeister Dr. Gruchmann sagte, er habe die Anordnung bereits unterschrieben, warum dies noch nicht umgesetzt ist, versteht er auch nicht. Der Bürgermeister wird nachfragen und die Bürgerin informieren.

 

Top 2 - Zuschussantrag Mittagsbetreuungen der Nachbarschaftshilfe an den Grundschulen Ost/ West

Mit Schreiben vom 11.07.2018 beantragt die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. einen Zuschuss i.H.v. 51.511,66 € für die Kalendermonate September bis Dezember 2018. Bisher wurden Zuschussanträge von der NBH stets auf das Schuljahr bezogen gestellt bzw. abgerechnet. Ab dem Kalenderjahr 2019 möchte der Träger - analog der kindbezogenen BayKiBiG Finanzierung im Kinderbetreuungsbereich - auf das kalendarische Haushaltsjahr umstellen. Eine Budgetplanung für das Kalenderjahr 2019 wird der Stadtverwaltung im Herbst vorgelegt.

Mit HFA Beschluss vom 22.06.2017 (B III/ 573/ 2017) wurde der Nachbarschaftshilfe ein Zuschuss für das Schuljahr 2017/ 2018 von 124.728 € gewährt.

Beide Mittagsbetreuungen sind im lfd. Jahr vollständig belegt, die Nachfrage ist konstant hoch und die Zufriedenheit bei Kindern, Eltern und Schulen insgesamt sehr positiv. Seit 2 Jahren bieten die Mittagsbetreuungen ebenfalls eine tageweise Ferienbetreuung an. Für das kommende Schuljahr werden in der Mittagsbetreuung West 7 Kinder/ in der Mittagsbetreuung Ost 1 Kind mehr aufgenommen, um die Bedarfe zu decken. Daher ist mit Mehreinnahmen durch die Elternbeiträge zu kalkulieren, als aktuell angegeben.

Der Finanzierungsplan sieht für die Monate September bis Dezember 2018 für beide Einrichtungen folgende Ausgaben / Einnahmen vor:

Ausgaben:

  • Personalkosten (einschl. Tariferhöhungen)56.800,00 €
  • Spiel- und Bastelmaterial 1.840,00 €
  • Sonstige Ausgaben u.a. Verwaltungskosten15.210,00 €
  • Gesamtausgaben73.850,00 €

Einnahmen:

  • Zuschuss der Regierung von Obb. 5.538,34 € Elternbeiträge16.800,00
  • Zuschuss Stadt Garching b. München51.511,66 €
  • Gesamteinnahmen73.850,00 €

Die Diskrepanz der Personalkosten zwischen beiden Einrichtungen erklärt sich wie folgt:

  • 1 Teammitglied mehr in der MIBE Ost (zweite Fachkraft)
  • die Wochenarbeitszeit der Leitung MIBE Ost ist durch übergeordnete Personalaufgaben höher
  • Abrechnung der Reinigungskraft über Budgetplanung MIBE Ost, Arbeitsort jedoch in beiden Häusern

Insgesamt werden die erhöhten Ausgaben im Personalbereich mit gestiegenen Gehältern (Anpassung an tarifvertragliche Erhöhungen) sowie den gestiegenen Verwaltungskosten begründet.

Die monatlichen Gebühren liegen unverändert bei gesamt 65,00 € für eine 5 Tage Woche (46,00 € bei 3 Tagen) zzgl. Kosten der Ferienbetreuung.

Die Mittagsbetreuung an der Grundschule West bietet ab dem Schuljahr 2018/ 2019 ein warmes Mittagessen an, dafür sind derzeit 37 Kinder angemeldet.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. für die Durchführung der Mittagsbetreuung an den Grundschulen Ost und West für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2018 einen Zuschuss von bis zu 51.511,66 € zu gewähren. Das tatsächliche Defizit der Mittagsbetreuung ist nach Ende des Schuljahres 2017/ 2018 sowie des Kalenderjahres 2018 nachzuweisen.

 

Top 3 - Antrag auf Fortsetzung der Erweiterung der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Garching

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 28.07.2016 einstimmig beschlossen, die Jugendsozialarbeit (JSA) ab 01.09.2016 um eine halbe Stelle im Zusammenhang mit den Übergangsklassen zu erweitern und leistet die erforderliche Kostenübernahmeerklärung. Die halbe Stelle wurde vorerst auf 2 Jahre befristet. Diese Frist zur Erweiterung der JSA in der Mittelschule Garching endet somit am 31.08.2018.

Am 11.07.2018 stellte der Kreisjugendring München-Land den Antrag auf Fortsetzung der Erweiterung der JSA an der Mittelschule Garching. Auch die Mittelschule Garching b. München beantragt mit Schreiben vom 12.07.2018 die Einrichtung einer (Weiterführung der) zusätzlichen halben Stelle für die JSA.

Situation in der Mittelschule

Derzeit besuchen 238 Schüler*innen in zwölf Regelklassen und drei Übergangsklassen die Mittelschule. Die Herkunft der Schülerschaft besteht aus vielen unterschiedlichen Nationen. Es haben ca. 85 % der Kinder einen Migrationshintergrund. Im kommenden Schuljahr 2018/2019 werden voraussichtlich 253 Schüler*innen die Schule besuchen. Die Anzahl der Mittelschüler*innen wird voraussichtlich in den kommenden Jahren konstant bei ca. 250-280 Schüler*innen betragen (vgl. Stadtratsbeschluss vom 21.06.2018 TOP 4: Bekanntgabe der Schülerzahlen der Grund- und Mittelschulen in Garching bis Schuljahr 2024/ 2025, Vorlage Nr. B III/663/2018). Auch die Anzahl der Übergangsklassen wird durch den Zuzug von Schüler*innen mitunter aus dem europäischen Ausland ohne Deutschkenntnisse konstant 2-3 Klassen betragen.

Die Schüler*innen der Mittelschule Garching benötigen, nach Begründung des Kreisjugendrings und der Mittelschule Garching weiterhin ein hohes Maß an Unterstützung und Förderung in den Bereichen Einzelfallhilfe, Sozialkompetenz, Klasseninterventionen, Präventionsprojekte und Berufsorientierung. Laut Antrag kann dies wegen der hohen Anzahl der Schüler*innen kaum mit einer 1,0-Vollzeitstelle abgedeckt werden.

Finanzierung

Es wurde im März 2018 ein neues Rahmenkonzept zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis München beschlossen (siehe Anhang). Hier wird unter anderem auch die Finanzierung (5. ff. des Rahmenkonzeptes) durch den Landkreis München geregelt. Laut 5.1.5 des Rahmenkonzeptes wird für hauptamtliche Fachkräfte bei Neu- und Wiederbesetzungen von Stellen der Jugendsozialarbeit an Mittelschulen je 100 Schüler*innen 0,45 VZÄ-Stellen gefördert. Für bereits im April 2018 bestehende und vom Landkreis München geförderte Stellen, auch über den Personalschlüssel hinaus, besteht Bestandsschutz. Somit würde wie bisher der Landkreis 1,5 VZÄ-Stellen mit 50 % der nicht durch staatliche Zuschüsse und Elternbeiträgen gedeckten Kosten bezuschussen.

Der Kreisjugendring gibt an, dass voraussichtlich eine Wiederbesetzung der 0,5 VZÄ-Stelle der JSA in der Mittelschule erfolgt. Durch dies greift der oben genannte Bestandsschutz für diese Stelle nicht. Der Landkreis würde keine Förderung über den genannten Stellenschlüssel gewähren und die Stadt Garching müsste die Kosten von ca. 32.000,00 € jährlich alleine tragen.

Laut dem Rahmenkonzept zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis München kann über den Schulaufwandsträger beim Landkreis München ein Antrag mit entsprechender Begründung für einen höheren Stellenmehrbedarf gestellt werden. Über diesen Antrag entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Wird dieser Antrag genehmigt, würde sich der Landkreis entsprechend beteiligen. 

Fazit

Die Situation seit dem Beschluss des Stadtrates vom 28.07.2016 für die Erweiterung der Jugendsozialarbeit hat sich nicht geändert. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Anzahl sowie die Zusammensetzung der Schülerschaft in den kommenden Jahren konstant bleibt. Auch mit Übergangsklassen ist weiterhin zu rechnen.

Der pädagogische Bedarf in der Mittelschule Garching ist laut Stellungnahme der Schulleitung sowie des Kreisjugendrings weiterhin gegeben.

Da für die 0,5 VZÄ-Stelle voraussichtlich eine Wiederbesetzung erfolgt, würde der Landkreis München durch den überschrittenen Stellenschlüssel (0,45 VZA-Stellen pro 100 Schüler*innen) keine Förderung für diese Stelle gewähren. Es kann jedoch ein Antrag an den Landkreis München mit entsprechender Begründung für den Stellenmehrbedarf gestellt werden. Über diesen Antrag entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Sollte dieser Antrag in diesem Gremium abgelehnt werden, muss die Stadt Garching die Kosten von ca. 32.000,00 € jährlich alleine tragen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Fortsetzung der Erweiterung der Jugendsozialarbeit ab 01.09.2018 um eine halbe Stelle und leistet die erforderliche Kostenübernahmeerklärung. Der Bedarf dieser halben Stelle wird anerkannt, solange die Schülerzahl mindestens 150 Schüler*innen beträgt und Übergangsklassen in der Mittelschule gebildet werden. Ein entsprechender Antrag auf Stellenmehrbedarf nach 5.1.5 des Rahmenkonzeptes zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis München ist unverzüglich an den Landkreis München zu zustellen. Die zusätzlichen Mittel sind in der Finanzplanung einzustellen.

 

Top 4 - Vereinsheim / Vereinsräume für den Heimatverein Garching e.V.

Der Heimatverein Garching e.V. hat sich mit Schreiben vom 15.02.2018 an die Stadt Garching gewandt mit der Bitte um Unterstützung bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten für ein eigenes Vereinsheim bzw. eigene Vereinsräume um die Vereinsaktivitäten auch in Zukunft gut ausüben zu können.

Hintergrund der Anfrage ist der Wunsch des Tanz-Studios im Römerhof den vorhandenen Boden durch einen Tanzboden zu ersetzen. Der Heimatverein nutzt derzeit diesen Raum an 2 Stunden pro Woche und wäre aber beim Einbau eines neuen Bodenbelags an der Ausübung der für den Heimatverein spezifischen Tänze und dem Schuhplattl’n gehindert, da hierfür ein Holzboden benötigt wird. In einem gemeinsamen Termin mit dem Tanz-Studio, dem Heimatverein und einem Hersteller von Tanzböden konnte keine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden werden.

Dem Heimatverein wurde zugesichert, dass kein neuer Bodenbelag im Tanz-Studio eingebaut wird, bevor nicht klar ist, dass dieser auch weithin und ohne Einschränkungen vom Heimatverein genutzt werden kann bzw. für den Heimatverein andere, zumindest gleichwertige Räumlichkeiten gefunden werden.

Die Überlegung des Heimatvereins im neuen Feuerwehrhaus entsprechende Räume vorzusehen wurde von der Feuerwehr mit Schreiben vom 09.03.2018 abgelehnt (Anlage). Die Feuerwehr stellt dagegen die Überlegung in den Raum, den Sozialtrakt des alten Feuerwehr-Gerätehauses nach einem Umzug der Feuerwehr als „Haus der Vereine“ zu nutzen. Dazu müsste jedoch zunächst über die zu-künftige Nutzung des derzeitigen Feuerwehrareals entschieden werden. Aber auch dabei handelt es sich jedoch um keine kurzfristige Lösung und ggf. nur eine Übergangslösung.

In einem Gespräch mit dem Heimatverein am 11.07.2018 wurden weitere Optionen besprochen.

1) Der in der Bürgerversammlung in Hochbrück angenommene Antrag für einen Feststadl. Der Heimatverein ist mit einer Mehrfachnutzung einverstanden, benötigt wird lediglich eine Nutzung von ca. 6 Stunden in der Woche, verteilt auf 2 Tage. Grundsätzlich wäre ein mit entsprechendem Boden ausgestatteter Stadl durchaus vorstellbar, allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit in Hochbrück v.a. für die Kinder und Jugendlichen. Es wird daher ein zentral gelegener Ort in Garching bevorzugt.

2) Ein Raum im Südflügel des Römerhofs, der derzeit vom Theater für Kinder für Proben genutzt wird. Das Theater für Kinder wäre grundsätzlich mit einer Doppelnutzung einverstanden. In einem noch zu vereinbarenden Besichtigungstermin soll geklärt werden, ob sich der Raum eignet. Bei einer Sanierung des Südflügels müsste jedoch wieder eine Ersatzlösung gefunden werden.

3) Das bisherige Nebenzimmer der Gastronomie im Bürgerhaus, evtl. mit zusätzlichen Flächen aufgrund der Verkleinerung des Küchenbereichs. Der Heimatverein benötigt eine Raumgröße von ca. 100 m2, dies könnte an dieser Stelle ggf. realisiert werden. Um in der Raumnutzung flexibel zu bleiben sollten 2 Räume im Bereich der bisherigen Gastronomienutzung geplant werden, die jedoch bei Bedarf zu einem großen Raum verbunden werden können. Für den Heimatverein wäre eine Nutzung an dieser Stelle ideal, zumal ggf. auch Räume im Keller als Lagerfläche angeboten werden könnten. Da der Heimatverein den Raum nicht dauerhaft nutzt, sind auch weitere Vereinstätigkeiten dort möglich. Aufgrund der zentralen Lage wird diese Nutzungsmöglichkeit vom Heimatverein favorisiert. Sollte ein Austausch des Bodenbelags für die Nutzung erforderlich sein, würde sich der Heimatverein an den Mehrkosten beteiligen.

4) Für die Unterbringung der Vereinsutensilien wurde der vom Fischereiverein überlassene Werkstattcontainer in Aussicht gestellt, soweit sich der Container eignet und der Heimatverein ein geeignetes Grundstück für die Aufstellung des Containers einbringen kann.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen eine Nutzungsmöglichkeit für den Heimatverein im Römerhofsüdflügel oder in den zukünftigen Vereinsräumen im ehemaligen Gastronomiebereich des Bürgerhauses zu prüfen.

 

Top 5 - Vereinsheim / Vereinsräume für den Fischereiverein Garching e.V.

Der Fischereiverein Garching nutzt bereits seit vielen Jahren den westlichen Teil des alten Lokschuppens im Hacklholz (Fl.Nr. 1804). Seit 1998 gibt es einen Vertrag, der u.a. regelt, dass dieser Gebäudeteil und der Zaun zur Erhaltung der Bausubstanz vom Fischereiverein instand zu setzen und auf die Dauer der Nutzung in einem pfleglichen Zustand zu erhalten ist. Unterhaltungsmaßnahmen sind mit der Stadt abzustimmen. Für die Dauer von 5 Jahren wurde kein Nutzungsentgelt festgelegt, für die Folgezeit sollte unter Berücksichtigung des nachgewiesenen und voraussichtlich künftigen Erhaltungsaufwands der Stadt eine Pacht festgelegt werden. Eine solche Pacht wurde bislang jedoch nicht verlangt.

Nachdem ein bereits genehmigtes Vereinsheim für den Fischereiverein am Garchinger See nicht realisiert wurde und sich der Zustand des Lokschuppens im Laufe der Jahre immer weiter verschlechterte, wurde vom Fischereiverein der Antrag gestellt, entweder das ehemalige Tauben-züchterhaus hinter der Business-Campus- Sporthalle nutzen zu dürfen oder den Lokschuppen zu sanieren.

Nach Einstellung der Nutzung als Taubenzüchterhaus wurde das Gebäude von der Stadt Garching übernommen und wird seither als Unterstellmöglichkeit u.a. für einen Kubota mit Winterdienst-ausrüstung und Mähwerk für die Business-Campus-Sporthalle sowie als Werkstatt und Lager für Arbeitsgeräte und Ersatzteile, u.a. die komplette Weihnachtsbeleuchtung, genutzt. Die vom Fischereiverein angebotenen Garagen bzw. Container stellen dafür keinen gleichwertigen Ersatz dar, auch können die in dem Taubenzüchterhaus eingelagerten Gegenstände nicht vollumfänglich in Garagen untergebracht werden. Stellt man dem Fischereiverein das Taubenzüchterhaus zur Verfügung müssten neue Lagermöglichkeiten für die städtischen Belange gefunden oder neu gebaut werden.

Im Haushalt 2018 wurden daher Mittel in Höhe von 50.000,- € für die Sanierung des westlichen Gebäudeteils des Lokschuppens eingestellt. Die Überlegung den östlichen Gebäudeteil abzureißen und den Fischern hier die Möglichkeit zu geben die Garagen für weitere Lagermöglichkeiten aufzustellen kann nicht umgesetzt werden, da sich das Anwesen im Außenbereich befindet und hierfür keine Genehmigung erteilt werden kann. Bei einem Abriss kann an dieser Stelle somit keine Neubebauung erfolgen. Soll eine weitere Lagermöglichkeit für den Fischereiverein geschaffen werden, müsste daher auch dieser Teil saniert werden. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel müssten im Haushalt 2019 zusätzlich neu eingestellt werden. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Ortsbesichtigung durch den Kreisheimatpfleger dessen Bericht zu dem Ergebnis führte, dass eine vertiefende Prüfung der Denkmaleigenschaft aufgrund der fehlenden bzw. nur in geringem Umfang vorhandenen historischen Substanz, nicht angezeigt war.

Da es sich beim Lokschuppen um eine städtische Liegenschaft handelt, ist in jedem Fall über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Alternativen zur Sanierung wären ein Auszug der Fischer mit zur Verfügung Stellung einer Ersatzlösung und dann Abriss oder Verfall (mit Sicherungsmaßnahmen) des Lokschuppens, was ebenso Kosten nach sich zieht.

Am 12.07.2018 fand ein weiteres Gespräch mit dem Fischereiverein statt, bei dem man sich, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, auf das folgende weitere Vorgehen einigen konnte:

Der Lokschuppen sollte im gesamten Bestand und, soweit möglich, einbruchsicher saniert werden. Dafür ist u.a. ein tragfähiges Mauerwerk mit neuen Dachstuhl und einbruchsicheren Toren zu errichten. Da die Verlegung einer Stromleitung aufwändig und zu teuer wäre, soll ein Stromaggregat im Gebäude integriert werden, so dass dann auch eine Beleuchtung installiert und Reparaturarbeiten durchgeführt werden können. Ebenso soll eine Brauchwasserversorgung (Regenwasser oder Brunnen) eingerichtet werden. Der Fischereiverein wird sich auch mit Eigenleistungen, z.B. dem Verlegen der Stromleitungen vom Aggregat einbringen. Während der Sanierung sind dem Fischereiverein entsprechende Lagermöglichkeiten, z.B. Container zur Verfügung zu stellen. Die vom Fischereiverein angebotenen 2 Garagen und der Doppelwerkstattcontainer sind zwischenzeitlich der Stadt übergeben worden und lagern vorübergehend im Gelände der BIMA in Hochbrück. Diese würden dann der Stadt endgültig überlassen werden.

Weiterhin wird die Verwaltung prüfen, ob die bestehende Fischerhütte direkt am Garchinger See durch eine größere Hütte ersetzt werden kann, so dass dann auch hier eine bessere Nutzungs-möglichkeit gegeben ist.

Vorgesehen ist, mit den Planungen in diesem Jahr zu beginnen, so dass im Frühjahr 2019 mit der Sanierung begonnen werden kann. Für den sanierten Lokschuppen ist ein neuer Nutzungsvertrag auszuarbeiten.

BESCHLUSS

Hier wurde heftig diskutiert von allen Fraktionen und dann der u.a. Beschluss neu gefasst.

Der Stadtrat beschloss die Verwaltung zu beauftragen, für die Sanierung des kompletten Lokschuppens eine Kostenschätzung oder Alternativen dazu zu erarbeiten.

 

Top 6 - Vereinsheim / Vereinsräume für den FC Türk Sport Garching

Der FC Türk Sport Garching e.V. hat einen Antrag auf Errichtung eines Vereinsheims eingereicht. Begründet wird dies damit, dass für ein funktionierendes Vereinsleben ein fester Standort, an dem sich die Mitglieder treffen und Besprechungen abhalten können, erforderlich ist und so auch der Aufbau der Jugendarbeit erleichtert wird, da am derzeitigen Treffpunkt (Café Alan) der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist und der Verein verhindern will, dass die dort aufgestellten Spielautomaten von jugendlichen Spielern genutzt werden.

Als Standort schlägt der Verein die ursprünglich für den Fischereiverein vorgesehene Fläche am Garchinger See vor um dort ein ca. 135 m2 großes Gebäude zu errichten. Der Verein bietet auch an, durch Eigenleistungen die Baukosten zu reduzieren. Der Restbetrag müsste dann über eine Mietzahlung abgegolten werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte an dieser Stelle jedoch nur ein Vereinsheim für den Fischereiverein oder aber ein Vereinshaus für eine allgemeine Vereinsnutzung oder auch für Feste entstehen. In diesem Zusammenhang sollten auch Überlegungen zu einem Feststadl einbezogen werden, auch wenn dieser auf der Bürgerversammlung für den Ortsteil Hochbrück gefordert wurde.

Alternativ würde sich dagegen anbieten, im Zuge einer in nächster Zeit erforderlichen Sanierung des Stadiondaches An- oder Aufbauten (auf den bestehenden Garagen) zu prüfen, in denen z.B. der Ausschank aber auch Vereinsräume integriert werden könnten. Zudem hätte auch die Polizei Interesse an Räumlichkeiten im Stadion, um dort ggf. die Einsatzzentrale bei Risikospielen unterzubringen, die bislang vom Stockschützenheim aus agiert. Hier würden sich dann auch Doppelnutzungen anbieten. Für den FC Türk Sport Garching käme evtl. eine solche Doppelnutzung mit dem Integrationsverein in Frage.

Als weiterer möglicher Standort könnte eine Fläche im Umfeld des für die Verlagerung des Bauhofes vorgesehenen Grundstückes an der Autobahn-Anschluss-Stelle Garching Nord näher untersucht werden, da hier auch die nördlich des Stadions gelegenen Fußballfelder in unmittelbarer Umgebung liegen.

BESCHLUSS

Auch hier Diskussionen der Fraktionen. Die Grünen lehnten es komplett ab.

Der Stadtrat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, Nutzungsmöglichkeiten für den FC Türk Sport Garching wie im Sachvortrag beschrieben im Zuge konkreter Planungen zu prüfen. Die Grünen und große Teile der BfG stimmten geschlossen dagegen.

 

Top 7 - BPl. 172 Misch- und Wohngebiet Keltenweg/Hardtweg, Vorlage eines überarbeiteten städtebaulichen Gesamtkonzeptes für BA1-3; Änderungsbeschluss.

Zum Sachstand des Bauleitplanverfahrens bzw. der Gespräche mit den Eigentümern wurde zuletzt in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 03.05.2018 im nicht-öffentlichen Teil informiert.

Mit Schreiben vom 23.04.2018 wird ein Gesamtkonzept für BA1 - 3 vorgestellt, welches als Grundlage der weiteren Planung herangezogen werden sollte. Angepasst werden soll die bisherige Festsetzung eines „SO“ im BA1 zu einem „MI“. Ebenso soll im BA1 die Gewichtung von WA und MI zugunsten eines ausgeglichenen Verhältnisses angepasst werden. Mit den Änderungen geht eine städtebaulich verträgliche Erhöhung des Nutzungsmaßes einher. Die drei winkelförmigen Baukörper im MI entlang der Schleißheimer Straße im BA1-3 und der im BA1 gelegene Nord-Süd ausgerichtete Baukörper werden ein Geschoss erhöht. Die Grundfläche des Punkthauses am Kreisverkehr wird ebenfalls verstärkt. Hierdurch entsteht ein städtebaulich homogener Übergang von der 7-geschossigen gewerblichen Bebauung des Business Campus in Richtung der Wohnbebauung östlich des Keltenwegs. Durch die Stärkung der GR des Punkthauses wird der städtebaulich gewollte Hochpunkt am Kreisverkehr zusätzlich gestützt.

Es wird eine GF von 23.443 m2 künftig entstehen, die Verteilung von MI und WA beläuft sich auf 13.114 m2 GF (MI) und 10.329 m2 GF (WA). Der Anteil an gewerblicher Nutzung im MI beträgt 30%, was 3.924 m2 GF bedeutet.

Die Situation der Abstandsflächen wird durch die Erhöhung entlang der Schleißheimer Straße verändert. Die drei Winkelbaukörper überschreiten die Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche mehr als bisher. Die Interessen des nördlich angrenzenden Business Campus würden hierdurch aber nicht beeinträchtigt. Selbst bei maximaler Ausnutzung des Baurechts kommt es zu keiner Überschneidung der Abstandsflächen. Zudem liegt eine Äußerung vor, dass hinsichtlich der Aufstockung aus Sicht des Business Campus keine Bedenken bestehen. Da keine Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Belichtung und Belüftung nicht zu gewährleisten wären, könnte die Abstandsflächensituation im Rahmen der Bauleitplanung durch Festsetzung einer Baulinie entlang der Schleißheimer Straße und der Wandhöhe rechtlich gelöst werden.

Im beiliegenden TG-Konzept wird nachgewiesen, dass die zu prognostizierenden Stellplätze zahlenmäßig nachgewiesen werden könne. Durch die teilweise Anordnung von Duplex-Parkplätzen wird ein 2. UG vermieden. In der neuen Stellplatzsatzung werden Anreize für Mobilitätskonzepte geboten, was u.U. die Zahl der Stelllätze noch beeinflussen könnte. In den Gesprächen hat sich der künftige Bauherr sehr offen gegenüber diesen Angeboten bzw. den Möglichkeiten der E-Mobilität gezeigt.

Den im Rahmen der durchgeführten Auslegung vorgebrachten Bedenken der Eigentümer des BA4 wird auch Rechnung getragen. Die vormals westlich seines Grundstücks am Hardtweg angeordnete TG-Abfahrt konnte durch das Gesamtkonzept verlegt werden. Stattdessen soll es eine Ein-/Ausfahrt zur Schleißheimer Straße und eine Ein-/Ausfahrt im westlichen Teil des Hardtwegs, in Nähe zum Kreisverkehr, geben.

Aus Sicht der Verwaltung bietet das vorliegende Gesamtkonzept die Möglichkeit, im Plangebiet die städtebaulich gewünschte Aufwertung vorzunehmen. Da das Konzept von den Eigentümern im BA1-3 mitgetragen wird, wäre auch eine zeitnahe Umsetzung gewährleistet. Zudem hätte die Stadt nur 1 Ansprech- und Vertragspartner hinsichtlich des abzuschließenden städtebaulichen Vertrags. Die immissionschutzrechtlichen Auswirkungen der Änderung wurden durch den in der Bauleitplanung beteiligten Fachgutachter dahingehend überprüft, ob die Flächenausweisung „WA“ im süd-östlichen Teil des BA1 grundsätzlich möglich ist. Der Fachgutachter kommt zur Einschätzung, dass dies - wenn auch unter Auflagen - grundsätzlich möglich ist.

Die Änderung des bislang festgesetzten „SO Hotel“ begründet sich mit der räumlich nahen Konkurrenzsituation bestehender Anlagen. Auch im Business Campus soll ein neues Hotel entstehen. Die im BPl. 172 zu Verfügung stehende GF für das Hotel ist zudem an der unteren wirtschaftlichen Grenze anzusiedeln, d.h. einen Betreiber zu finden, wird schwer. Unter Berücksichtigung der geschilderten Argumente, ist die Verwaltung der Meinung, dass eine Änderung zum MI städtebaulich zu bevorzugen ist.

Aus Sicht der Verwaltung überwiegen daher die o.g. Vorteile der städtebaulichen Aufwertung. Es wird daher das vorgelegte Entwurfskonzept positiv beurteilt und unterstützt.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss ist am 05.07.2018 dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die am 23.04.2018 vorgelegte Planung als Grundlage des weiteren Bauleitplanverfahrens zu BPl. 172 heranzuziehen.

 

Top 8 - Behandlung der Anträge der Fraktion Unabhängige Garchinger vom 28.06.17 zur Förderung von generationsübergreifenden, genossenschaftlichen Wohnprojekten und barrierefreiem Wohnen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.17 zu barrierefreiem Bauen.

Aufgrund des sehr umfangreichen Tops hier der Link.

Bei diesem Top gab es natürlich von den Grünen umfangreiche Anmerkungen, die ich mir hier erspare. Bei der Abstimmung wurde mehrheitlich zugestimmt, die Grünen stimmten dagegen.

 

Top 9 - Bebauungsplan Nr. 174 "Gewerbepark Business Campus, Neuaufstellung"; Würdigung der i. R. d. öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss

Top wurde abgesetzt

 

Top10 - Änderung der Straßennamen im Bereich des Masterplans "Science City"

In der Stadtratssitzung vom 31.01.2018 wurden die Straßennamen im Bereich der westlichen Campuserweiterung (Hans-Piloty-Str. und Friedrich-Ludwig-Bauer-Str.) beschlossen.

Im Zuge der Planung für die Fakultät der Elektrotechnik hat die TU München festgestellt, dass sich der Hauptzugang des gesamten Gebäudekomplexes an der östlichen Friedrich-Ludwig-Bauer-Str. befindet. Nun äußert die TU München den Wunsch, die beiden Straßennamen zu tauschen, da es sich bei Hans Piloty um einen Pionier der Elektrotechnik handelt und dieser thematisch besser zur Fakultät der Elektrotechnik passen würde.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Wunsch entsprochen werden. Die Straßennamen Hans-Piloty-Str. und

Friedrich-Ludwig-Bauer-Str. können aus Verwaltungssicht getauscht werden (siehe Anlage).

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die Straßennamen im Bereich der Campuserweiterung des Masterplans „Science City“ gemäß der Anlage 1 zu ändern. Anlage 1 ist Teil des Beschlusses.

 

Top 11 - Benennung des Platzes am U-Bahnaufgang in Maibaumplatz

Der Maibaum stellt in der Stadt Garching eine zentralen Punkt dar. Die Garchinger Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung nennen den Platz an dem der Maibaum steht stets den Maibaumplatz. Jedoch ist dieser Platz offiziell nicht so benannt und somit weder auf Plänen, offiziellen Dokumenten der Stadt noch auf Routenplanern auffindbar.

Es finden Veranstaltungen und der Wochenmarkt an diesem Ort statt. Ein Verweis auf den Maibaumplatz als Örtlichkeit ist deshalb aktuell eigentlich formal nicht korrekt, da diese Bezeichnung so bisher nicht existiert.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Platz um den Maibaum als Maibaumplatz zu benennen.

Um Adressänderungen zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, nicht den gesamten Platz neu zu benennen, dies würde nämlich zu Adressänderungen der Bewohner und Gewerbetreibenden der Bürgermeister-Amon-Str. 2 führen. Es erscheint ausreichend, nur den Ort um den Maibaum herum so zu bezeichnen.

Im Rahmen der Einführung des Mietradsystems MVG Rad ist eine Station an diesem Platz geplant.

Jede Station erhält einen markanten Namen, der die Auffindbarkeit erleichtern soll. Diese Station könnte Maibaumplatz heißen und wäre dann auch tatsächlich auf Karten auffindbar.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, den Platz am U-Bahnaufgang, an dem der Maibaum steht, entsprechend der Anlage 1 als Maibaumplatz zu benennen.

Die Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. 

 

Top 12 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 13 - Mitteilungen aus der Verwaltung;

  • Antrag der BfG – Tempo 30 Zone auf der Staatsstraße – wurde vom LRA abgelehnt
  • MVV Tarifreform, Aussage des Bürgermeisters, es ist zwar eine kleine Verbesserung, aber wir verstehen insgesamt nicht, warum nicht alle Landkreiskommunen im Norden in der M-Zone sind. Bürgermeister stellte Antrag, dass die Stadt Garching und der Landkreis in die M-Zone kommen. Anmerkung von der CSU, Ascherl: einen solchen gleich lautenden Antrag hat die CSU jetzt erst beschlossen und wir können dies eins zu eins mittragen. Der Stadtrat stimmte dann einstimmig zu.
  • Moscheeanfrage CSU kann beantwortet werden. Gebetsraum wurde überprüft, Rettungswege etc. nicht in Ordnung, wird jetzt alles durch LRA genau angeschaut.

 

Top 14 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • FDP, Dombret, Fahrradabstellanlage Maibaumplatz ist Beleuchtung defekt
  • Grüne, Wundrak, Umgehungsstraße umwidmen in Kreisstraße, bitte prüfen
  • CSU, Furchtsam, Daimlerstr. ist Beleuchtung komplett zugewachsen, ist der komplette Weg zur U-Bahn