Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 60. Stadtratssitzung vom 25. Juli 2019

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Themen

 

Top 2 - Eilantrag der CSU-Fraktion - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

Die CSU-Fraktion hat am 10.07.2019 einen Eilantrag im Hinblick auf die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme gestellt und beantragt, dass das städtische Verkehrssystem auf bereitstehende Fördermittel („Saubere Luft 2017-2020“) überprüft und eine Modernisierung erarbeitet wird. Die Fristen für entsprechende Förderanträge enden am 28.07.2019 bzw. 30.09.2019. Der vollständige Antrag ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Das Landratsamt München veranlasste über das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) im August 2018 eine rechnerische Ermittlung der Belastung der Anlieger mit den Luftschadstoffen NO2 (Stickstoffdioxid), PM10(Feinstaub – Schwebstaub) und PM2,5 (Feinstaub – Partikel ultrafein). Die Ermittlungen wurden nach einem Vorauswahlverfahren des LfU nur in denjenigen Bereichen durchgeführt, die aufgrund der Verkehrsstärke und der Struktur der Randbebauung relevante Schadstoffbelastungen erwarten ließen. Als Beurteilungsort wurde der dichteste Bebauungsbereich des jeweiligen Straßenabschnittes an der Fassade der Wohnbebauung in 1,5 Meter Höhe über der Straße verwendet.

An 57 ausgewählten Punkten im Landkreis München (in Garching: Ingolstädter Landstraße, B471 Schleißheimer Straße, Münchener Straße) wurden Immissionsberechnungen durchgeführt. Der Jahresmittelwert von 40 μg/m3 (PM10) bzw. 25 μg/m3 (PM2,5) wurde an allen betrachteten Beurteilungsorten nicht überschritten. Auch der Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m3) wurde nicht überschritten. Lediglich an drei Standorten (Gräfelfing, Grünwald, Planegg) wurde der Jahresmittelwert erreicht. Aber auch wenn dieser Wert erreicht wird, sieht das LfU keine Veranlassungen für NO2-Messungen, da bereits im laufenden Jahr mit einer niedrigeren Immissionskonzentration zu rechnen ist.

Die von der CSU-Fraktion benannten Fördergelder stehen nur Städten und Gemeinden zur Verfügung, die von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Wie bereits dargelegt gibt es im gesamten Landkreis München keine Grenzwertüberschreitungen, sodass auch Garching nicht förderberechtigt ist.

Ergänzend sei noch zu erwähnen, dass die Stadt Garching im Rahmen der NordAllianz Dauermessstellen einrichten wird, die die wesentlichen Luftschadstoffparameter (u. a. NOX, SO2, Staub) erfassen, messen und auswerten. In Garching selbst sollen vier Messstellen installiert werden. Nach dem aktuellen Stand sind dies Standorte im Wohngebiet Hochbrück, in der Einsteinstraße, Münchner Straße und Freisinger Landstraße. Die Ergebnisse der Messungen sollen über ein Onlineportal auch von den interessierten Bürgerinnen und Bürgern jederzeit eingesehen werden können. Die Messstationen sollen noch in diesem Jahr in Betrieb gehen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 3 - Flächennutzungsplanneuaufstellung; Beschluss, die im Rahmen der Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend zu würdigen und den Feststellungsbeschluss für den so geänderten Plan (Stand 25.07.2019) zu fassen

Aufgrund des Umfangs wird auf angeführten Link verwiesen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die eingegangen Stellungnahmen entsprechend zu würdigen und dem Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (Stand: 25.07.2019) zu fassen.

 

Top 4 - Bebauungsplan Nr. 177 "Gewerbegebiet am Graf-Zeppelin- Platz"; Aufstellungsbeschluss und Freigabe für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Die Firma Zeppelin hat mit Schreiben vom 28.06.2019 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt.
Die Firma Zeppelin plant in unmittelbarer Nähe ihrer jetzigen Konzernzentrale die Erweiterung der Hauptverwaltung mit einem Neubau. Hierfür konnte sie auf der gegenüberliegenden Straßenseite der bestehenden Konzernzentrale das Eckgrundstück an der Daimlerstraße erwerben.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau zu sichern, soll das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, welches ausschließlich das Vorhabensgrundstück umfasst. Sofern für das Vorhaben nachzuweisende Stellplätze auf dem Grundstück der jetzigen Hauptverwaltung nachgewiesen werden, wären diese durch eine Dienstbarkeit abzusichern.

Vertreter der Firma Zeppelin und der Architekten haben in der Sitzung am 18.12.2018 das Planungskonzept vorgestellt. Diesem hat der Stadtrat einstimmig zugestimmt

Im Weiteren hat die Firma Zeppelin die Planungen konkretisiert sowie die erforderlichen Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Wandhöhe beläuft sich auf 25,50 m. In den Unterlagen am 18.12.2018 war im Schnitt Technikaufbauten dargestellt. Diese sind jetzt um 2 m zurückversetzt, verkleidet und mit einer Höhe von 28,85 m geplant. Um Wartungsarbeiten an der Technik durchführen zu können, ist in dem Bereich ein Dachaufbau mit 29,60 m vorgesehen.

Durch die Erhöhung der Wandhöhe reduziert sich die versiegelte Fläche. Die attraktive Freiflächenplanung führt zu einer Aufwertung des Gesamterscheinungsbildes des Gewerbegebiets und trägt damit zum positiven Erscheinungsbild des Gebiets bei.

Damit wird die seit der Erstellung des Stadtentwicklungsplans im Jahr 2006 angestrebte Zielsetzung, eine Aufwertung des gesamten Gewerbegebiets auch in diesem Gebiet konsequent fortgesetzt.

Das Lärmschutzgutachten hat die Wohngebietsentwicklung Hochbrück berücksichtigt und sieht kein zusätzliches Konfliktpotenzial.

BESCHLUSS

Der Stadtrat fasst den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177 „Gewerbegebiet am Graf-Zeppelin-Platz“ (Planstand 25.07.2019) und erteilt die Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor den Städtebaulichen Vertrag zu verhandeln.

 

Top 5 - Bebauungsplan Nr. 180 "Wohngebiet zwischen ST2350 und Neufahrner Straße"; Aufstellungsbeschluss und Freigabe für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Die Modern Wohnbau GmbH beantragt mit Schreiben vom 11.06.2019 für die Grundstücke Fl.Nrn. 160/5, 160/2, 160/10, 160/9, 162/15, 162 und 163, Gemarkung Garching, Freisinger Landstraße 39 – 43, die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück statt der bisherigen Mischnutzung (GE und Wohnen) einen Geschoßwohnungsbau realisieren. In den Geltungsbereich sind Teilflächen der FlNr. 1881/7/Teil und 169/3 aufzunehmen. Geplant ist ein viergeschossiges Gebäude mit zusätzlich zurückgesetztem Dachgeschoß mit ca. 65 Wohnungen und einer Tiefgarage. Die aktuell rechtskräftigen Bebauungspläne sind mit dem Vorhaben nicht vereinbar, da sie die Grundzüge der Planung berührt. Deshalb sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Aus Sicht der Verwaltung werden die Planungsziele unterstützt, da damit ein weiteres Wohnungsangebot in Garching geschaffen werden könnte. Die L-förmige Anordnung der Baukörper lässt für die Hinterliegerbebauung eine deutliche Reduzierung der Lärmbelästigung der ST 2350 erwarten. Auch der Gartenbereich liegt im geschützten Bereich des Grundstücks. Der Stellplatznachweis erfolgt weitestgehend in einer Tiefgarage. Auch oberirdische Besucherstellplätze sind an der Westgrenze entlang des Neufahrner Weges vorgesehen. Die Tiefgaragenein und -ausfahrt ist über die ST 2350 vorgesehen. Hier wird sich im Bauleitplanverfahren zeigen, ob dies so möglich ist. An der Süd- und Nordgrenze sind öffentliche Verbindungswege vom Neufahrner Weg zur ST 2350 vorgesehen. Die geplante Geschoßfläche entspricht einer GFZ von rund 1,0.

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs.1 Nr. 1 BauGB handelt, kann dieser im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Der Bebauungsplan kann nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch dann aufgestellt werden, wenn er von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, bevor der Flächennutzungsplan der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Dem Antragsteller sind sowohl die Richtlinien der Sozialgerechten Bodennutzung sowie Infrastrukturfolgekosten bekannt. Aufgrund der beschränkten Anzahl an Wohneinheiten schlägt die Verwaltung in diesem Fall vor, von der Sobon-Quote 30 % abzuweichen. Für dieses Vorhaben erscheint es der Verwaltung sinnvoll, auf die Anteile sozialer Wohnungsbau und genossenschaftlichen Wohnungsbau zu verzichten. Ferner wird aufgrund der bereits Ende 2018 geführten Gespräche empfohlen, die SoBon-Quote auf die bis dahin geltenden 25 % zu beschränken.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.07.2019 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

BESCHLUSS

Der Stadtrat befürwortete das Planungsziel für die im Sachverhalt genannten Flächen einen Geschoßwohnungsbau zu ermöglichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierfür ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchzuführen.
Mit der Durchführung darf erst nach Abschluss einer Grundzustimmungserklärung begonnen werden. Die SoBon-Quote wird mit 25 % für Einheimischenmodell festgelegt.

Sobald dies vorliegt, wird die Verwaltung die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchführen.

 

Top 6 - Bebauungsplan Nr. 179 "Neubau Feuerwache westlich B471alt"; Aufstellungsbeschluss und Freigabe für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Garching wird auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1164 und 1165/4 für die Freiwillige Feuerwehr Garching eine neue Feuerwache errichten. Hierfür müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen eines Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens gesichert werden. Der Standort wurde im Vorfeld mit der Feuerwehr Garching abgestimmt. Er ist in Bezug auf Erreichbarkeit, Ein- und Ausrückzeiten festgelegt worden.

Das zu überplanende Grundstück liegt westlich der Grundschule West zwischen der B 471 alt und der BAB A 9 München – Nürnberg. Nördlich grenzen Grundstücke mit Wohnbebauung an. Im Süden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Rahmen der Bauleitplanung müssen mögliche Konfliktpunkte in Bezug auf Lärmemmissionen zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung bzw. für die geplanten Wohnungen im Neubau selbst, gelöst werden. Ferner soll mit dem Neubau der Feuerwache auf der Westseite der B 471 alt, zwischen Schleißheimer Straße und der Südgrenze der Fl.Nr. 1165/4 ein Fuß- und Radweg gesichert werden.

Der Umgriff im Bereich des Grundstücks mit der Fl- Nr. 1156 wird insoweit angepasst, dass der Fuß- und Radweg sowie die für das Vorhaben notwendige Flächen im Bebauungsplanumgriff verbleiben.

Der vorgeschlagene Planungsumgriff ist in der Anlage 1 dargestellt. Mit dem Vorhaben werden bisher nicht bebaute Flächen in Anspruch genommen. Dies bedeutet einen Eingriff in den Naturhaushalt, für den im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsflächenbilanzierung entsprechende Ausgleichsflächen bereitzustellen sind.

Dem Planungsauftrag ging ein Realisierungswettbewerb voraus, der vom Stadtrat für die weitere Bearbeitung freigegeben wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vorentwurfsplanung in Abstimmung mit dem Architekturbüro Reinhard Bauer, Projektanten und der FFW Garching voranzutreiben. Daraus ergeben sich für die Planungsziele folgende Eckdaten:

Grundfläche Gebäude: 4.000 m2, Gebäudehöhe: max. 15,0 m, Höhe Übungsturm: max. 27,0 m.

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.07.2019 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 179 „Neubau Feuerwache westlich der B 471 alt“. Der Umgriff des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes entspricht der Anlage 1. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob der Umgriff im Bereich des Fl. Nr. 1156 auf den Fuß- und Radweg sowie die für das Vorhaben notwendigen Flächen begrenzt werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren durchzuführen und die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Top 7 - Neubau Feuerwache in Garching; Vorstellung Vorentwurf; weiteres Verfahren

Nach Durchführung des Planungswettbewerbs, das Ergebnis wurde im Stadtrat am 25.09.2018 vorgestellt, und den beschlossenen Vergaben der Planerleistungen vom 22.11.2018 und 11.04.2019, wurde in Abstimmung mit der FF Garching der Wettbewerbsbeitrag des Architekturbüros Reinhard Bauer angepasst und in einigen Bereichen nach Anfordernissen der Feuerwehr überarbeitet. Mit den Fachplanern erfolgten dann weitere Vorentwurfsabstimmungen.

Nunmehr liegt der größtenteils abgestimmte Vorentwurf sowie die Kostenschätzung vor. Beschreibung des Vorentwurfs AB Reinhard Bauer:

  • Gebäudeorganisation: Die einzelnen Nutzungen der neuen Wache entwickeln sich von Osten her mit der Eingangssituation und dem Stüberl nach Westen hin zu dem großen Umkleidebereich, der Fahrzeughalle und den Werkstätten. Im 1. Obergeschoss sind der große Schulungsraum, die Büros, der Jugendraum und die Fitnessräumlichkeiten angeordnet. Die Wohnungen werden als Maisonetten im 2. und 3. Obergeschoss entwickelt. Das Untergeschoss beherbergt einige Werkstätten, verschiedene Lager, die Atemschutzübungsstrecke und die Technikräume.
  • Konstruktion: Die tragenden Teile des Bauwerks werden als konventionelle Stahlbetonkonstruktion errichtet. Die Decken sind, je nach Erfordernis, als Flachdecken, Spannbetondecken oder Halbfertigteildecken ausgebildet. Bodenplatte und die Umfassungswände des Untergeschosses werden als Weiße Wanne erstellt.
  • Materialität: Eingefriedet wird das Grundstück von einer Natursteinmauer. Die geschlossenen Fassadenteile des Gebäudes werden in Sichtbeton hergestellt und die verglasten Flächen erhalten öffenbare Holz-Aluminium-Fenster, bzw. im Bereich der Fahrzeughalle Sektionaltore aus Aluminium mit einer Isolierverglasung.
  • Die Innenräume prägen der Sichtbeton der tragenden Bauteile und das geschlämmtes Mauerwerk der nichttragenden Trennwände als robuste und der Nutzung angemessene Materialen. In den Sozialbereichen kommen Holz- und Glasflächen als zusätzliche Akzente hinzu.
  • Das Dach des Bauwerks wird extensiv begrünt. In einem Teilbereich über der Fahrzeughalle befindet sich außerdem eine PV-Anlage, die zur Abdeckung des Eigenbedarfs des Gebäudes ausgelegt ist. Veränderungen gegenüber dem Wettbewerbsbeitrag
  • Das Gebäude wurde Richtung Westen um eine Stellplatzachse verlängert. So können sämtliche zwingend im Erdgeschoss anzuordnenden Lager- und die zu vergrößernden Umkleideflächen untergebracht werden. Gegenüber dem Wettbewerbsstand wird auch ein zusätzliches Treppenhaus an der Umgehungsstraße eingeführt, das ausschließlich der Erschließung der Wohnungen dient.
  • Der Verteilerflur im Arbeits- und Umkleidebereich wird auf ein Minimum reduziert. Die Umkleiden können so, wie gewünscht, vergrößert werden. Zugleich wird die Schwarz-Weiß-Trennung im Bereich der Fahrzeughalle und der anliegenden Räume nun konsequent ausformuliert.
  • Wegen der zusätzlich zum Raumprogramm notwendig gewordenen Nutz- und Technikflächen wird das Untergeschoss vergrößert.

Gegenüber dem verabschiedeten Raumprogramm vom 15.03.2018 und der Auslobung zum Wettbewerb haben sich im Vorentwurf folgende Änderungen bei den Räumen oder den Flächen ergeben (Flächenberechnung als Anlage 2 beigefügt):

Gliederung nach Bauteilen und Geschossen:

1.1 Feuerwache - Untergeschoss

  • zusätzlicher Raum: Lüftungszentrale West, 29,8 m2 - zusätzlicher Raum: Wasserzentrale West, 7,5 m2
  • zusätzlicher Raum: Jugend 1, 15,7 m2
  • zusätzlicher Raum: Jugend 2, 15,7 m2
  • zusätzlicher Raum: Wasserzentrale West, 15,0 m2 - zusätzlicher Raum: Heizung, 40,9 m2
  • zusätzlicher Raum: Lüftungsanlage Ost, 152,3 m2 - zusätzlicher Raum: ELT-Anschluss, 15,6 m2
  • Mehrfläche Atemschutzübungsstrecke, wegen zusätzlicher Toiletten, inkl. Gang, 8,3 m2 - Mehrfläche Notstrom, 7,4 m2
  • Raum entfällt: Waschanlage für CSA, 30,0 m2
  • Flächenmehrung der Nutz- bzw. Technikfläche im UG: 263,2 m2
  • Die lichte Flurbreite von 3 m für die gewünschte komfortable Handhabung des Staplers und Bewegungen im Gebäude ist eine Anforderung der Feuerwehr

1.2 Feuerwache - Erdgeschoss

  • Mehrfläche Umkleiden, wegen zusätzlichem Platzbedarf für Sanitärflächen, den großzügigen Bewegungsräumen entlang der Fassade und der Wand zur Fahrzeughalle, sowie der großzügige Abstand zwischen den Spinden. Die Spinde werden gegenüber dem Raumprogramm etwas breiter gewünscht (Thematik Schwarz-Weiß-Trennung)
  • Resultierender erhöhter Flächenbedarf gegenüber dem Raumprogramm: 165,2 m2 - Mehrflächen durch WC-Anlagen; im Raumprogramm ohne Flächenansatz
  • Flächenmehrung der Nutzfläche im EG: 199,8 m2
  • Die Anordnung und direkte Anbindung der Bereiche Umkleiden, Fahrzeughalle, Waschhalle und Arbeitsbereiche ist für das Funktionieren des Gebäudes zwingend. Unter Berücksichtigung der Raumtiefe der Fahrzeughalle, und der nördlich und südlich gelegenen, notwendigen Erschließungsflächen im Außenbereich, ergibt sich durch die Größe der Umkleiden eine 10 m tiefe Spange mit räumlichen Konsequenzen für das 1. Obergeschoss. Siehe nachfolgender Gliederungspunkt.
  • Statisch ergibt sich ein erhöhter Aufwand bei der Deckenkonstruktion über dem EG, da sich das 1. Obergeschoss strukturell nicht im EG abzeichnen soll, also zum Beispiel über durchgehende Wandscheiben. Diese würden den Abstand zwischen den Spinden verringern, was nicht gewünscht ist.

1.3 Feuerwache - 1. Obergeschoss

  • Die nördliche Raumspange aus Flur und Büroräumen ergibt sich aus den Zwängen des Erdgeschosses und ist mit 10 m sehr tief. Die Büros werden mit einer Tiefe von 6,6 m ausgebildet und sind im Vergleich zum Raumprogramm etwas größer; insgesamt ca. 40 m2.
  • Mehrflächen durch WC-Anlagen; im Raumprogramm ohne Flächenansatz
  • Mehrflächen durch Aufzugsüberfahrt; im Raumprogramm ohne Flächenansatz Flächenmehrung der Nutz- bzw. Technikfläche im 1. OG: 89,0 m2
  • Die lichte Flurbreite für die Büroerschließung, ausgelegt mit 3 m, folgt dem Aufbau des Erdgeschosses, welches die geforderten Raumbeziehungen abbildet.
  • Statisch ergibt sich ein erhöhter Aufwand bei der Deckenkonstruktion über dem 1. OG, da sich das 1. Obergeschoss strukturell nicht im EG abzeichnen soll, also zum Beispiel über durchgehende Wandscheiben. Diese würden den Abstand zwischen den Spinden verringern, was nicht gewünscht ist.

1.4 Feuerwache - 2. / 3. Obergeschoss

  • Veränderung des Wohnungsschlüssels mit aktuell drei Stück 3-Zimmer-Wohnungen und einem Appartement, Wohnfläche gesamt 261,1 m2. Hinzu kommen Abstellflächen für die Mieter.
  • Ursprünglich wurde im Raumprogramm eine 4-Zimmer-Wohnung, zwei 3-Zimmer-Wohnungen und zwei Appartements gewünscht. Wohnfläche gesamt 300 m2.
  • Flächenminderung der Nutzfläche im 2. / 3. OG: 26,9 m2
  • Wie gewünscht werden die Wohnungen von allen Flächen der Feuerwehr abgewandt, nach Osten, orientiert. Durch die Erschließung der Wohnebene über ein autarkes Treppenhaus entfällt eine Schotte im Norden und mindert so die nutzbare Wohnfläche.
  • Da der Saal im 1. OG liegt und weitgehend ohne Stützen ausgebildet werden soll, ergibt sich ein statisch erhöhter Aufwand für die Abfangung der Lasten aus den darüber liegenden Wohngeschossen. Dies betrifft die Bauteile Decke über 1. OG, Bereich Saal und Wandartiger Träger im 2. / 3. OG.

Zusammenfassung Flächenmehrungen bei Nutz- und Technikflächen:

263,2 m2 (UG) + 199,8 m2 (EG) + 89,0 m2 (1. OG) - 26,9 m2 (2. / 3. OG) = 525,1 m2 zusätzliche Nutz- bzw. Technikfläche

2 Außenanlagen und Freiflächen

  • zusätzliche Fläche: Übungsplatz Löschschaum, Mehraufwand für Flächenversiegelung und Kanalanschluss - zusätzliche 2 Stück Übungsgruben

3 Turm

  • Zu Übungszwecken soll der Turm verraucht werden können und erhält somit eine geschlossene Fassade. Damit einher geht ein erhöhter statischer Aufwand, im Bereich der Gründung, um die zusätzlichen Windlasten der geschlossenen Flächen abzutragen.

Für die Nutzflächen des Raumprogramms Auslobung wurde eine Bruttogeschossfläche von 5.427,50 m2 angesetzt. Mit diesem Vorentwurf wird eine BGF von 7.410 m2 abgebildet.

Zur Kostenschätzung:

Zur Durchführung des Wettbewerbs und der Vergabeverfahren wurde ein nach BKI (statistische Kostenkennwerte realisierter Maßnahmen) ermittelter Kostenrahmen von rd. 15 Mio. € angesetzt. Diese Zahlen lagen auch der Finanzplanung und den Haushaltsansätzen der vergangenen Jahre zugrunde.
Angesetzt wurde ein Mittelwert von 1.928 €/m2 BGF (12/2017)

Die vorliegend ermittelte Kostenschätzung über alle Kostengruppen beläuft sich derzeit auf: 22.210.687 €.

Damit ergibt sich ein Kostenkennwert von 2.285 €/m2, der regionalisiert im Rahmen liegt (statistische regionalisierte Obergrenze bei 2.439 €/m2) und somit keine überhöhten Ansätze abbildet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorentwurf und damit auch die Kosten naturgemäß noch eine Unschärfe beinhalten, da noch einige Themen bis zur Entwurfsreife abgestimmt und diskutiert werden.

Die Feuerwehr hat die Abbildung ihrer benötigten Bedarfe mit diesem Vorentwurf bestätigt.

Weiteres Vorgehen:

Nach Freigabe dieses Vorentwurfs zur weiteren Bearbeitung, soll der Entwurf mit Kostenberechnung voraussichtlich im September gemäß Geschäftsordnung zur Freigabe vorgelegt und zeitnah der Bauantrag eingereicht werden. Gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan (Baueingabe ca. im Juli/August)wäre man damit noch im Rahmen.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 23.07.2019 dem Stadtrat mehrheitlich (12:1) empfohlen den Vorentwurf mit den aufgezeigten Raum- und Flächenänderungen und dem aufgezeigten Budget zuzustimmen und zur weiteren Bearbeitung freizugeben.

BESCHLUSS

Der Stadtrat gab den Vorentwurf mit den aufgezeigten Raum- und Flächenänderungen und dem aufgezeigten Budget zur weiteren Bearbeitung frei.

 

Top 8 - Fahrradschnellweg München Garching/Unterschleißheim; Sachstandsbericht, weiteres Vorgehen

Die vom Landratsamt München (LRA) beauftragte Machbarkeitsstudie zum Radschnellwegekozept wurde am 22.02.2018 dem Stadtrat vorgestellt. Zu der darin dargestellten Trassenführung wurde von der Stadt Garching und verschiedenen anderen Beteiligten (u.a. Staatliches Bauamt FS, Oberste Baubehörde) Bedenken geäußert. Insbesondere an der Strecke entlang der B471 durch Hochbrück und der diagonalen Querung über die Autobahn und das Egernfeld. Trotz mehrfachen Nachfragen beim LRA, bekamen wir kaum Informationen über weitere Schritte bei der Planung. Die Aussagen liefen immer in die Richtung ` die Stadt München müsse noch die nötigen Beschlüsse fassen`.

Durch Kontakte zur neuen Fahrradbeauftragten im LRA konnte die Verwaltung im Mai dieses Jahres einen Termin vereinbaren, bei dem es um den Aktuellen Stand der Planung und das weitere Vorgehen gehen sollte. Über den Termin der am 28.05 2019 stattfand, möchten wir den Stadtrat informieren:

Im letzten Jahr wurden im LRA neue Mitarbeiter eingestellt, die sich speziell um die Radschnellwegplanungen im Landkreis München kümmern. Zu dem Termin am 28.05. kamen Herr und Frau Klinger und Frau Reece zu uns nach Garching. Unsere Bedenken hinsichtlich der bisherigen Streckenführung werden ebenfalls vom LRA geteilt. Gemeinsam wurden neuere Trassen gesucht und festgelegt. Als Vorzugsvariante gilt die im Plan in roter Farbe dargestellte südliche Strecke entlang des Schleißheimer Kanals zwischen B13 und Keltenweg. Von der B13 aus kann noch eine diagonale Abkürzung über die Fläche des Sportgeländes in Hochbrück genommen werden. Die Brücke am östlichen Rand der Bebauung müsste verbreitert werden. Vom Schleißheimer Kanal aus kann der Radweg dann über den Keltenweg weiter führen. Der Bogen am Anfang des Keltenweges (gestrichelt dargestellt) könnte durch einen Flächentausch mit dem anliegenden Grundstückseigentümer beseitigt werden. Ab der Straße Am See verläuft die Trasse auf der bisherigen Fahrradstraße bis zur Umgehungsstraße und von dort aus weiter parallel zum Autobahnzubringer, dann über die L.-Prandtl-Str. bis zum Universitätsgelände.

Die Grundstücke für diese Trasse sind, bis auf den Anfang am Keltenweg, der getauscht werden sollte, im Eigentum der Stadt Garching, des Freistaats Bayern oder der BRD. Ob naturschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden müssen, will das LRA prüfen. Die Trasse liegt nicht direkt in Landschaftsschutzgebieten, jedoch in der Nähe von Schutzgebieten.

Zu den Zuständigkeiten haben sich die Mitarbeiter des LRA dahingehend geäußert, dass das LRA z.B. als Straßenbaulastträger auftreten könnte und damit bei Planung und Baudurchführung die Federführung übernimmt. Über eine Vereinbarung würde dann geregelt, dass die Stadt Garching den Unterhalt der Anlage übernehmen würde, oder eine Ablösesumme für den Unterhalt bezahlt.

Weiterhin plant das LRA an tangentialen Radwegverbindungen. Dafür wäre eine Trasse von Unterschleißheim aus über den Mallertshofer Feldweg, Schafweideweg, durch die Ortslage Garching (weitestgehend Tempo 30 Zonen) und die Alte B471 nach Ismaning näher zu untersuchen (im Plan in gelber Farbe dargestellt).

Weiterhin wurde über die Verbesserung der Anbindung nach München gesprochen. Hier wurde ein Ausbau des westlichen Parallelwegs zur U-Bahn (in grüner Farbe dargestellt) als mögliche Trasse für einen asphaltierten Radweg in Radschnellwegqualität favorisiert. Das Grundstück dafür ist im Eigentum der Stadt Garching. Das LRA hat im Mai eine Ausschreibung für ein neues Planungsbüro durchgeführt, das die Planungsleistungen übernehmen soll. Wenn dieses Büro mit den Arbeiten beginnt, soll die Stadt Garching aktiv mit eingebunden werden.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 dem Stadtrat empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt München, für den Radschnellweg entlang der B471 durch Hochbrück Alternativlösungen zu erarbeiten.

BESCHLUSS

Die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt München, für den Radschnellweg entlang der B471 durch Hochbrück Alternativlösungen zu erarbeiten.

 

Top 9 - Ortsumfahrung Dietersheim – Sachstandsbericht

Die Ortsumfahrung Dietersheim wurde vom Stadtrat zuletzt am 24.04.2018 behandelt. Der Stadtrat fasste den einstimmigen Beschluss, den Bürgermeister zu beauftragen, zunächst

  • -die Finanzierung der Ortsumfahrung Dietersheim,

  • die Umstufungsmöglichkeiten der Ortsumfahrung Garching und Ortsdurchfahrt,

zu verhandeln. Damit überhaupt über Finanzierungen gesprochen werden kann, müssen Kosten benannt werden können. Deshalb wurde in den letzten Monaten darüber verhandelt, eine entsprechende Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen. Hierzu fand am 09.04.2019 ein Gespräch bei Herrn Prof. Herrmann in der TU München statt. Es wurde vereinbart, dass die TU München, Fachgebiet Siedlungsstruktur und Verkehrsplanung, geleitet von Prof. Wulfhorst, die Machbarkeitsstudie durchführen wird.

An den Kosten beteiligt sich die TU München mit 50 %. Dies wurde seitens der TU München mit Schreiben vom 12.06.2019 bestätigt.
Die restlichen 50 % trägt die Gemeinde Eching zu 2/3. Die Stadt Garching trägt 1/3. Nach aktuellem Stand geht die Verwaltung davon aus, dass der Kostenanteil für die Stadt Garching ca. 20.000 € beträgt.

Die Mittel hierfür stehen unter der HHSt. 61000.65500 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

Top10 - Sanierung Restaurant Bürgerhaus - Vorstellung des geänderten Entwurfs und der angepassten Kostenberechnung

Auch hier wird aufgrund des Umfangs auf beiliegenden Link verwiesen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat folgte der Empfehlung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses und beschloss den Entwurf zur Umsetzung entsprechend der angepassten Planung freizugeben, die weitere Projektbearbeitung zu genehmigen und das aufgezeigte Budget freizugeben.

Der Stadtrat folgte der Empfehlung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses und ermächtigte den Ersten Bürgermeister, die stufenweisen Aufträge für Architekten- und Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 1- 4 und 5-8 für die Verkleinerung des Restaurants Bürgerhaus mit den genannten Büros abzuschließen.

Der Stadtrat beschloss, den Ersten Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann zu ermächtigen, die Aufträge für alle erforderlichen Gewerke nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern sich die Angebote in Bereich der genehmigten Kosten befinden.

 

Top 11 - nicht öffentlich

 

Top 12 - Bewerbung der Stadt Garching als "Fair-Trade Stadt" im Rahmen der internationalen Kampagne "Fairtradetowns" von Transfair.

Der Verein "Lebendiges Garching e. V." hat in der Bürgerversammlung am 02.04.2019 den Antrag gestellt, dass die Stadt Garching die Zertifizierung als „Fairtrade-Town“ anstreben solle.  Der Stadtrat hat sich in der Stadtratssitzung am 23.05.2019 damit befasst und die Verwaltung beauftragt zu überprüfen, ob die Stadt Garching die Voraussetzung hierfür erfüllen kann.

Für eine Zertifizierung müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  1. Ratsbeschluss: Es bedarf der Verabschiedung eines Ratsbeschlusses zur Unterstützung des fairen Handels. Hierbei soll fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel bei allen Sitzungen des Ausschusses und Rates sowie im Bürgermeisterbüro ausgeschenkt werden.
  2. Bildung einer Steuerungsgruppe: Die Steuerungsgruppe koordiniert die Aktivitäten zum fairen Handel am Ort. Diese besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Es haben sich im Bereich der Zivilgesellschaft von dem Verein "Lebendiges Garching e. V." sowie von den Kirchengemeinden Interessenten gezeigt. Es ist davon auszugehen, dass ebenfalls aus der Wirtschaft und der Politik Teilnehmer gefunden werden.
  3. Produkte: Des Weiteren sollen in den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants mindestens zwei Produkte aus dem fairen Handel angeboten. Die Anzahl der Geschäfte und gastronomischen Betrieben sind von der Einwohnerzahl der Kommune abhängig. Die Stadt Garching hat zum Stichtag 30.06.2019 18.641 Einwohner (ohne Nebenwohnsitz). Somit werden mindestens vier Geschäfte und zwei Gastronomiebetriebe benötigt. Es gibt in Garching bereits ausreichende Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe, die Fairtrade- Produkte im Sortiment anbieten, sodass die erforderliche Anzahl an Geschäften gedeckt ist. Dennoch sollte das Ziel sein, weitere Geschäfte zum Mitmachen zu gewinnen.
  4. Zivilgesellschaft:  Außerdem sollen in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen sowohl Fairtrade-Produkte verwendet, als auch Informations- und Bildungsaktivitäten zum fairen Handel durchgeführt werden. Hierzu liegt der Bedarf in Stadt Garching bei einer Schule, einer Kirchengemeinde und einem Verein. Die Evangelische Laudatekirche, die Pfadfinder in Garching, der Verein Lebendiges Garching e. V. haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert. Die Schulleitung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums hat mittgeteilt, dass nach der Befragung einzelner Mitglieder des Schulforums und der Befragung des Nachhaltigkeitsteams eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Thema nachhaltiger Handel als erstrebenswert angesehen wird. Um jedoch sich genau diesem „Label“ anzuschließen, bitten Sie sich mehr Zeit aus, um sich intensiver mit dem Thema beschäftigen zu können. Denn es müssten der Kiosk und die Kantine mitberücksichtigt werden. Es bleibt zu hoffen, dass das Werner-Heisenberg-Gymnasium hier zusagt, denn die Max-Mannheimer- Mittelschule haben ebenso wie die Grundschule Hochbrück und die Grundschule Ost leider abgesagt. Eine Antwort der Grundschule Ost steht noch aus.
  5. Medien und Öffentlichkeitsarbeit: Zuletzt wird gefordert, dass die örtlichen Medien über Aktivitäten auf dem Weg zur "Fairtrade-Stadt" berichten. Es sollten mindestens vier Artikel pro Jahr in den regionalen Medien veröffentlicht werden.  Im Jahr 2019 erschienen bisher drei Artikel jeweils im Stadtspiegel, im Münchner Merkur und in der Süddeutschen Zeitung. Es wird auch ein Bericht auf der Homepage von Stadt Garching veröffentlicht.

Wenn der Stadtrat den Beschluss unter Nr. 1 fasst und eine Schule ihre Teilnahme erklärt, wären alle Kriterien erfüllt bzw. erfüllbar und die Stadt Garching könnte sich bewerben. Die Produktion fair gehandelter Produkte hat ganz unterschiedliche Zielsetzungen im Blick: Vermeidung von rechtswidriger und ausbeuterischer Kinderarbeit, Gentechnikfreiheit, verantwortungsvoller Umgang mit Wasser, Anreize zu biologischer und klimafreundlicher Landwirtschaft.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag des Vereins "Lebendiges Garching e.V." zu unterstützen. Zum einen kann auch die Universitätsstadt auf diese Weise zu einer der größten Herausforderungen unserer heutigen Zeit beitragen, zum anderen könnte sie mit gutem Beispiel vorangehen und andere motivieren, den gleichen Schritt zu gehen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss:

  • im Rahmen der internationalen Kampagne „Fairtrade Towns“ den Titel „Fairtrade Town“ anzustreben. Hierzu sollen die fünf Kriterien der Fairtrade-Towns Kampagne erfüllt werden.

  • im Bereich des Bürgermeisterbüros ein Kaffee aus fairem Handel und ein weiteres Produkt aus fairem Handel ( z.B.: Kekse, Nüsse; Zucker, Saft) zu verwenden.

  • Bei den Stadtrats- und Ausschusssitzungen erfolgt keine regelmäßige Bewirtung mit Heißgetränken. Sollte eine Bewirtung stattfinden, so soll ein Kaffee aus fairem Handel ausgeschenkt werden und ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet werden.
    Die Stadt kompensiert den unzureichenden Beschluss mit der Verwendung von fair gehandelten Produkten bei städtischen Veranstaltungen.

 

Top 13 - Bereitstellung eines Informationsangebotes über die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf Privatgrundstücken

Obwohl Elektrofahrzeuge aktuell noch nicht in allen Fällen eine im Vergleich zu Verbrennungsmotoren bessere Ökobilanz und vergleichbare Alltagstauglichkeit aufweisen, ist davon auszugehen, dass sich die Technologie in Folge intensiver Forschungs- und Entwicklungsarbeit auf absehbare Zeit deutlich verbessern wird. Perspektivisch wird dadurch eine im Vergleich zum Verbrennungsmotor umweltfreundlichere Fortbewegung ermöglicht.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Alltagstauglichkeit der Technologie ist es, dass Elektrofahrzeuge unkompliziert geladen werden können – insbesondere auch zu Hause.

Während die Errichtung einer Ladestation bereits bei Einfamilienhäusern auf eigenem Grund mit einigem Aufwand und Recherchebedarf verbunden ist, stellt sie für Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen derzeit ein nahezu unüberwindliches Hindernis dar.

Häufig besteht Unklarheit über rechtliche Fragestellungen, wie z.B. die Zustimmungspflicht der Miteigentümer bei Errichtung einer Ladestation am eigenen Stellplatz in der gemeinschaftlichen Tiefgarage. Auch auf technischer Seite müssen sich Eigentümergemeinschaften mit einigen komplexen Fragen befassen (z.B. maximale Kapazität der vorhandenen Verkabelung bei Errichtung mehrerer Ladestationen in einer Sammeltiefgarage, Lastmanagement, verursachergerechte Abrechnung des Energieverbrauchs). Diese Komplexität erschwert die Errichtung von Ladestationen und damit die Verbreitung der Elektromobilität erheblich.

Ziel des hier beantragten Informationsangebotes ist es, an der Errichtung einer Ladestation interessierte Bürgerinnen und Bürgern bei ihrem Vorhaben zu unterstützen. Daneben soll in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Anbieter (z.B. Energieversorger, Netzbetreiber) ein Komplettangebot für die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen bereitgestellt und mit dem städtischen Informationsangebot verknüpft werden. Durch ein solches Komplettangebot können Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften alle technischen Fragestellungen vollständig in die Verantwortung des Anbieters übergeben, wodurch die Errichtung und der Betrieb von Ladestationen von Unklarheiten und Risiken befreit und somit deutlich vereinfacht wird.

Als Beispiel für ein solches Komplettangebot kann das entsprechende Angebot der SWM in der Landeshauptstadt München dienen - siehe https://www.swm.de/privatkunden/m- mobilitaet/elektromobilitaet/private-ladestationen.html

BESCHLUSS

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Garchinger Bürgerinnen und Bürgern ein Informationsangebot über die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf Privatgrundstücken bereitzustellen.

Die Verwaltung soll ferner darauf hinwirken, dass durch einen geeigneten Anbieter (z.B. Energieversorger, Netzbetreiber) ein standardisiertes Komplettangebot für die nutzerfinanzierte Errichtung und den Betrieb von Ladestationen erarbeitet und im Stadtgebiet verfügbar gemacht wird.
Die Verwaltung überprüft zudem, inwieweit auf der homepage dazu aktuelle Infos eingestellt werden können.

 

Top 14.1 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Verlängerung der EOF-Belegungsbindung für die Wohnanlage Blütenstraße 9-12 in Garching

Der Stadtrat hat am 27.06.2019 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit über die Verlängerung der EOF-Belegungsbindung für die Wohnanlage Blütenstraße 9-12 in Garching, einstimmig beschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 15.11.2018 in nichtöffentlicher Sitzung die Verlängerung der EOF- Belegungsbindung für die Wohnanlage Blütenstraße 9-12 in Garching ab November 2019 um weitere 15 Jahre beschlossen. Die Stadt Garching hat weiterhin das Vorschlagsrecht für Neumieter.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 14.2 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Abschluss des Gestattungsvertrages für das Grundstück Fl.Nr. 1844 für die Errichtung eines Waldkindergartens in Garching

Der Stadtrat hat am 27.06.2019 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit über den Abschluss des Gestattungsvertrages für das Grundstück Fl.Nr. 1844, einstimmig beschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.09.2018 den Bedarf eines naturnahen bzw. eines Waldkindergartens in Garching anerkannt und die Verwaltung beauftragt, weitere Schritte zur Ermöglichung eines solchen Kindergartens einzuleiten.

In seiner Sitzung vom 15.11.2018 hat der Haupt- und Finanzausschuss, nach den durchgeführten Verhandlungen, den Abschluss des Gestattungsvertrages für das Grundstück Fl.Nr. 1844 beschlossen. Am 21.01.2019 wurde der Gestattungsvertrag unterzeichnet.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 14.3 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Anpassung des Vertrages über Bandenwerbung und Stadionnamen

Der Stadtrat hat am 27.06.2019 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit über die Anpassung des Vertrages über Bandenwerbung und Stadionnamen, einstimmig beschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 14.06.2016 in nichtöffentlicher Sitzung der Neufassung des Vertrages über Bandenwerbung und Stadionnamen zugestimmt. In seiner Sitzung vom 17.07.2018 hat der Haupt- und Finanzausschuss, auf Antrag der VfR Garching, die Anpassung des Vertrages über Bandenwerbung und Stadionnamen beschlossen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 14.4 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Kauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1231 - Verkehrsmäßige Erschließung der Ortsteilerweiterung Hochbrück

Der Stadtrat hat am 27.06.2019 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit für den Kauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1231 – Verkehrsmäßige Erschließung der Ortsteilerweiterung Hochbrück, einstimmig beschlossen. Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.06.2018 wurde der Erste Bürgermeister zum Abschluss eines Straßengrundabtretungsvertrages für die verkehrsmäßige Erschließung der Ortsteilerweiterung Hochbrück bevollmächtigt. Es geht um den Ankauf einer Teilfläche von ca. 20.000 m2 aus dem Grundstück Fl.Nr. 1231 der Gemarkung Garching mit Option auf den Erwerb zusätzlicher Flächen abhängig von der konkreten Straßenplanung. Die Beurkundung erfolgte am 02. Juli 2018, URNr. B 2039/2018, Notar Dr. Gregor Basty. Der vereinbarte Kaufpreis wurde bereits bezahlt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 15 - Bestands- und Zustandserfassung der Straßen und Wege im Stadtgebiet Garching; Vorstellung der Projektergebnisse

Die Stadt Garching hat Fa. Lehmann + Partner GmbH in Erfurt am 19.12.2017 beauftragt die Bestands- und Zustandserfassung der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze) einschließlich der Nebenanlagen im Stadtgebiet durchzuführen. Mit der Durchführung einer Zustandserfassung und –bewertung sollten die Straßen und Wege der Stadt Garching nach objektiven Kriterien erfasst und bewertet werden. Diese sollten die Grundlage für die Einführung einer systematischen Straßenerhaltung bilden.

Die Ziele des Projektes waren insbesondere:

  • Erstellung Knoten-Kanten-Modell
  • Erfassung von Bestandsdaten (Realflächen, Inventardaten)
  • Qualitätssicherung mittels einer durchgängigen Fotodokumentation - Zustandserfassung und –bewertung der Straßen und Wege
  • Operatives Erhaltungsmanagement
  • Datenaufbereitung für Riwa-Gis

Sämtliche Informationen insbesondere die Bilder stehen dann den Mitarbeitern innerhalb der Verwaltung zur Verfügung. Bei Beratungen können die Daten zur Verdeutlichung der Sachlage und damit zur Entscheidungsfindung beitragen. Darüber hinaus lassen sich aus den Bilddaten für Planungen weitere Straßeneigenschaften ableiten und ermitteln. Insgesamt wurde die Basis für ein systematisches Erhaltungsmanagement geschaffen.

Die Messungen auf den Straßen und Wegen der Stadt Garching fanden in der Zeit vom 22.06.2018 bis 24.06.2018 und 08.07.2018 bis 09.08.2018 statt. Im Rahmen der Bearbeitung wurden z. B. folgende Objekte erfasst:

  • 6.699 Flächenelemente (Realflächen) - 2.596 StVO-Zeichen
  • 1.919 Abläufe
  • 1.597 Lichtmasten
  • 2.571 Schachtdeckel
  • 348 Absperrschieber
  • 1.552 Wasserschieber
  • 989 Poller
  • 2.873 Bäume
  • 95 Bänke

Nach dem Ergebnis der Zustandserfassung der Straßen und Wege der Stadt Garching befinden sich ca. 3 % der Abschnitte in einem sehr guten, ca. 28 % in einem guten, ca. 49 % in einem befriedigenden und ca. 20 % der Abschnitte in einem kritischen bzw. sehr schlechten Zustand. Bei dieser Berechnung wurde die Durchschlagsregel für einzelne Zustandswerte nicht angesetzt. Bei Anwendung der Durchschlagsregel befinden sich ca. 3 % der Abschnitte in einem sehr guten, ca. 28 % in einem guten, ca. 37 % in einem befriedigenden und ca. 32 % der Abschnitte in einem kritischen bzw. sehr schlechten Zustand. Für diese Bereiche sind kurzfristige bzw. mittelfristige und langfristige Maßnahmen zu planen.

Im Rahmen eines operativen Erhaltungsmanagements erfolgte primär eine detaillierte Betrachtung einzelner erhaltungsbedürftiger Abschnitte mit dem Ziel, die Grundlagen für ein objektbezogenes Bauprogramm zu schaffen, die erforderlichen Kosten abzuschätzen sowie eine Dringlichkeitsreihung vorzunehmen. Der Zeithorizont eines operativen Erhaltungsmanagements umfasst den vordringlichen und den kurzfristigen primären Bedarf für die nächsten Jahre.

Das strategische Erhaltungsmanagement orientiert sich demgegenüber langfristig über einen Zeitraum und betrachtet ein komplettes Netz bzw. Teilnetze. Demnach werden die Entwicklung des Zustandes und der künftige Bedarf zur Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur abgeschätzt.

Im Straßennetz der Stadt Garching gibt es insgesamt 245 Bereiche, für die Erhaltungsmaßnahmen notwendig sind. Für diese ergibt sich ein Erhaltungsbedarf von ca. 14,5 Mio. €. Ein kurzfristiges Bauprogramm für die nächsten Jahre wurde in einer Maßnahmenliste erstellt. Im kurzfristigen Bauprogramm sind insgesamt 60 Bereiche mit einem geplanten Erhaltungsbedarf von ca. 3,7 Mio. € enthalten.

Herr Weltzien von der Fa. Lehmann + Partner stellt die Projektergebnisse vor.

KENNTNISNAHME

Der Stadtrat nahm von dem vorstehenden Sachvortrag Kenntnis.

 

Top 16 - Mitteilungen aus der Verwaltung

Workshop genossenschaftliches Wohnen am 17.09.19, 19.30 Uhr für Stadträte in der Kommunikationszone

 

Top 17 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • CSU Ascherl: Anfrage, was kann die Stadt Garching für ältere Bürger, die schlecht zu Fuß sind, anbieten, damit sie auch z.B. in den Biergarten kommen. Ideal wäre eine Art Seniorentaxi, dass zu gewissen Zeiten verfügbar ist und schlecht zu Fuß gehende Senioren kostenfrei z.B. in den Biergarten gefahren werden.

  • Anfrage, wann Mühlgasse wieder geteert wird, Bürgermeister sagte zu, sich drum zu kümmern.

  • Sachstandsanfrage, wie geht es denn mit der Kommunikationszone weiter, Bürgermeister berichtet nach.