Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 4. Stadtratssitzung (öffentlicher Teil) vom 22. Juli 2020

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Themen

 

Top 2 - Jahresbericht 2019 des Behindertenbeirates der Stadt Garching b. München

Der Behindertenbeirat der Stadt Garching setzt sich aktiv für die Belange der beeinträchtigten Menschen in Garching ein. Hierfür beteiligt er sich z.B. bei der Planung und Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und Flächen in Garching.

Die Barrierefreiheit auf allen Ebenen und für alle Beeinträchtigungen ist dem Behindertenbeirat ein wichtiges Anliegen. Hierzu zählen neben der körperlichen Beeinträchtigung auch die Sinnesbeeinträchtigungen Hören, Sehen und die geistige Behinderung. Auch die Sensibilisierung Nicht-Selbst-Betroffener steht auf dem Aufgabenzettel der Mitglieder.

Auch im diesjährigen Jahresbericht möchte der Behindertenbeirat seine Tätigkeiten im Jahr 2019 dem Stadtrat präsentieren. Unter anderen geht es dabei um Themen wie die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen und Inklusionsprojekten, aber auch die Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei, der Grundschule Garching West und unterschiedliche Kooperationen mit Vertretern von örtlichen Vereinen oder Institutionen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Jahresbericht des Behindertenbeirates der Stadt Garching zur Kenntnis.

 

Top 3 - Jahresbericht 2019 des Seniorenbeirates der Stadt Garching b. München 

Der Seniorenbeirat der Stadt Garching setzt sich für die Belange der weit über 3000 Senior*innen in Garching ein. Er berät und informiert bei altersbedingten Fragen und Problemen, gibt Hilfestellung oder leitet Anliegen der Bevölkerung an die entsprechenden Verwaltungsstellen der Stadt weiter.

Die Mitglieder sollen als Sprachrohr für die Seniorinnen und Senioren in Garching fungieren und sich durch Öffentlichkeitsarbeit aktiv für die Belange dieser einsetzen. Zudem berät er die Stadtverwaltung bei allen seniorenpolitischen Fragen.

Die Amtszeit des amtierenden Seniorenbeirates endet im Oktober 2020. Im diesjährigen Jahresbericht möchte die Vorsitzende Frau Poschenrieder einen Überblick über die Themen der letzten drei Jahre und einen kurzen Sachstand zum Thema Seniorenparcours geben, sowie eine Gesamtübersicht der erbrachten Sitzungen und Kooperationen darlegen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Jahresbericht des Seniorenbeirates zur Kenntnis.

 

Top 4 - Vorstellung des Forschungsprojekts "Providentia" zum autonomen Fahren

Das Projekt Providentia ist ein Projekt im Rahmen der "Förderrichtlinie automatisiertes und vernetztes Fahren auf digitalen Testfeldern in Deutschland" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Das Testfeld für automatisiertes und vernetztes Fahren, ist derzeit auf der Autobahn A9 auch auf dem Teilabschnitt in Garching angesiedelt.
Es erstreckt sich von der Anschlussstelle Garching-Nord über München-Schwabing bis zum Hauptsitz von fortiss, ein Institut der Technischen Universität München.

Prof. Alois Knoll der Fakultät für Informatik der TU München sowie die Herren Laksmi Narasimhan, Juri Kuhn, Gereon Hinz werden das Projekt und weitere Planungen hierzu vorstellen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm von der Vorstellung Kenntnis.

 

Top 5 - Vorstellung eines Verpflegungskonzeptes für die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Garchinger Grund- und Mittelschulen

„Ernährung ein Thema von höchster Priorität“

Pädagogischer Sachverhalt und Zielsetzung:

Kita und Schule werden für Kinder und Jugendliche durch Ganztagsbetreuung zum zentralen Lebens- und Erfahrungsraum. Dadurch nimmt der Einfluss von Kitas und Schulen auf die Verpflegung und Essgewohnheiten der Kinder zu. So hat die Verpflegung eine zentrale Bedeutung für die Heranwachsenden-auch mit Blick auf das wachsende Übergewichtsproblem von Kindern und Jugendlichen. Die Ernährungsbildung verlagert sich von der Familie in die Kita bzw. Schule. Das gemeinsame Mittagessen in der Schulklasse oder der Kita-Gruppe ist ein zentrales pädagogisches Angebot, in der Kinder Gelegenheit haben, Tisch- und Esskultur einzuüben. Soziales Lernen findet statt und Kinder werden zu gesunder und ausgewogener Ernährung geführt. Mahlzeiten bieten gute Anknüpfungspunkte, um über Essen und Lebensmittel zu reden. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte haben dabei die Aufgabe, frühzeitig Ernährungsfehlern und ungünstigen Essgewohnheiten entgegenzuwirken.

Die Kinder sollen von einem abwechslungsreichen Angebot profitieren und so die Geschmacksvielfalt unterschiedlicher Lebensmittel kennenlernen. Der Anspruch ist eine gesundheitsfördernde, nährstoffoptimierte Mittagsverpflegung für die Garchinger Kinder und Jugendlichen.

Ausgangslage

Die Kinder und Jugendlichen in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie in der Garchinger Grund- und Mittelschulen werden hauptsächlich im Verpflegungssystem Cook & Hold versorgt.

Die Stadt Garching wird zum Schuljahr 2021/2022 die Kita- und Schulverpflegung neu ausschreiben. Es handelt sich um die 8 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sowie um 3 staatliche Schulen (2 Grundschulen 1 Mittelschule) bei denen die Stadt Garching Sachaufwandsträger ist. Dies sind insgesamt ca. 500 Portionen täglich, womit bei diesem Auftragsvolumen eine EU weite- Ausschreibung und Vergabe nötig ist.

Verpflegungskonzept und Leistungsbeschreibung

Bevor es zur Ausschreibung und Vergabe der Verpflegungsleistungen kommen kann, wurde vorab ein Verpflegungskonzept unter Mitwirkung der Einrichtungsleitungen und der Rektorinnen sowie des zuständigen Fachbereiches erstellt. Aus dem Verpflegungskonzept wird im nächsten Schritt die Leistungsbeschreibung erarbeitet. Die Leistungsbeschreibung ist dabei das „Kernstück“ der Vergabeunterlagen. Darin muss eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung(en) und des Auftragsgegenstandes stattfinden. Ebenso stellt die Leistungsbeschreibung eine Kalkulationsgrundlage für die Bieter dar.

Zu unterscheiden sind Eignungskriterien und Zuschlags- oder Wertungskriterien. Eignungskriterien sind z. B.

  • die Befähigung zur Erlaubnis (berufliche Qualifikationen- angestellter Köche) oder
  • die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Referenzen, Erfahrungen) sowie
  • die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Hygienekonzept, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, technische Kontrolle).

Zuschlags- oder Wertungskriterien sind z. B.

  • Preis,
  • Qualität,
  • umweltbezogene und soziale Aspekte (z. B. Warmhaltezeiten, Höhe des Bioanteils, Stornierungsfristen).

Es gilt stets den Zuschlag dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Dies bestimmt sich aus dem Preis- /Leistungsverhältnis.

Das erarbeitete Verpflegungskonzept orientiert sich an den Vorgaben der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung).

Auch in Zukunft ist keine Abrechnung des Essens für die Eltern mit dem Caterer bzw. einem externen Dienstleister vorgesehen, sondern mittels mtl. Pauschale über die Stadt Garching.
Dieses kosten- und personalintensive Serviceangebot möchten wir weiterhin als Stadtverwaltung für unsere Garchinger Familien beibehalten.

Die jeweilige vorhandene Infrastruktur (Küche, Einrichtung, Anlieferung, Müllentsorgung, Recycling) und die personellen Gegebenheiten vor Ort werden bei den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt.

Bei dem Ausschreibungsprozess der Kita- und Schulverpflegung wird die Stadt Garching durch die Fachfirma S&F-Gruppe Modernes Verpflegungsmanagement aus Pfaffenhofen begleitet. Einblicke in das Verpflegungskonzept und die Leistungsbeschreibung werden von Vertretern der S&F-Gruppe dem Stadtrat vorgestellt.

BESCHLUSS

Wortbeitrag CSU, Ascherl: die Staatsregierung hat festgelegt, dass in staatlichen Kantinen 50 % regionale Lebensmittel verwendet werden müssen. Dies würde der Stadt Garching auch gut zu Gesicht stehen und sollte im Verpflegungskonzept mit aufgenommen werden. Zudem rege ich an, nachdem die Stadt Garching jetzt ja fairtrade Kommune ist, dass auch im Verpflegungskonzept fairtrade in geeigneter Form mit einfließt.

Von allen Fraktionen wurde das Konzept kritisiert, deshalb wurde kein Beschluss gefasst. Erst im September schlägt die Verwaltung ein neues Konzept mit den dann eingebauten Vorschlägen der Fraktionen vor.

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 6 - Bekanntgabe der Schülerzahlen der Grund- und Mittelschulen in Garching bis Schuljahr 2026/2027

Die Verwaltung stellt mit diesem Sachvortrag dem Stadtrat die Entwicklung der Grund- und Mittelschulen je Schulsprengel bis zum Schuljahr 2026/2027 anhand der Geburtenentwicklung und der schuleigenen 5- Jahresstatistik vor.

In dieser Prognose sind die bereits geborenen Kinder sowie ein prozentualer Einwohnerzuwachs mit einem prognostizierten Zugang an Kindern (geplante Baugebiete, Nachverdichtungen) in Betracht gezogen worden.

Dadurch wird je Sprengel eine geschätzte Schülerzahl ermittelt, die mindestens je Schuljahr in den Grund- und Mittelschulsprengeln berücksichtigt werden müssen.

Laufende Veränderungen in der Bevölkerung (Zu- und Wegzug) werden als statistischer Ungenauigkeitswert nicht abgebildet. Erfahrungsgemäß gleichen sich Zu- und Wegzüge aus (ohne Nachverdichtung und Neubaugebiete).

Für die Bildung einer Grundschulklasse gelten als Untergrenze 13 Schüler*innen, als Obergrenze 28 Schüler*innen. Für die Mittelschule sind als Untergrenze 15 Schüler*innen, als Obergrenze 30 Schüler*innen vorgegeben. In allen Jahrgangsstufen mit einem Migrationsanteil von mehr als 50 % werden Klassenteilungen vorgenommen, sofern die Höchstschülerzahl 25 überschritten wird. Die Erfahrungen zeigen, dass die durchschnittliche Klassengröße in Garching bei ungefähr 20 Schüler*innen liegt.

Die Berechnung erfolgt auf einer konservativen Planung bei einem Bevölkerungsanstieg innerhalb der Stadt Garching bei prognostizierter Zugang an Kindern je Jahrgang mit

  • 0 % Schüler*innen je Einwohnerzuwachs,

  • 1 % Schüler*innen je Einwohnerzuwachs,

  • 1,2 % Schüler*innen je Einwohnerzuwachs sowie

  • 1,5 % Schüler*innen je Einwohnerzuwachs

Zusammenfassend sind die quantitativen Ergebnisse wie folgt zu erörtern:

Grundschule Garching-Hochbrück

Die Grundschule Garching-Hochbrück ist eine 1-zügige Grundschule und besitzt 4 Klassenzimmer. Es besteht derzeit ein Migrationsanteil pro Jahrgangsstufe von 50 – 70 %.

Im kommenden Schuljahr 2020/2021 werden nach jetzigem Stand 23 Kinder die 1. Jahrgangsstufe besuchen. Die 3. Jahrgangsstufe besuchen im Schuljahr 2020/2021 26 Schüler*innen. Dementsprechend muss eine Klassenteilung durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass ein Klassenzimmer fehlt und ein Fachraum zu einem Klassenzimmer umfunktioniert werden muss. Diese Situation setzt sich fort, bis dieser Jahrgang die Grundschule verlässt. Dementsprechend auch im darauffolgenden Schuljahr (2021/2022).

Nach aktuellem Stand wird ab dem Schuljahr 2022/2023 wieder mit einer 1-Zügigkeit der Schule gerechnet.

Bei Bevölkerungszuwachs (Baubeginn bis Fertigstellung Baugebiet Schleißheimer Kanal) in Garching- Hochbrück wird die Grundschule Hochbrück mittelfristig eine 2-zügige Grundschule.

Grundschule Garching-Ost

Die Grundschule Garching-Ost wurde als eine 3-zügige Grundschule mit zwölf Klassenzimmern errichtet. Im Moment bestehen 13 Klassenzimmer in der Grundschule Garching-Ost (ein Fachraum wurde bereits zu einem Klassenzimmer umfunktioniert). Zum neuen Schuljahr 2020/2021 werden 12 Klassen gebildet.

Derzeit besteht ein Migrationsanteil pro Jahrgangsstufe von 38 – 58 %.

Die Schülerzahl wird laut der Geburtenstatistik ab dem Schuljahr 2022/2023 steigen. Durch die hohen Geburtenzahlen ist in den darauffolgenden beiden Schuljahren je Jahrgangsstufen nahezu mit vier Klassen zu rechnen. Dadurch werden im Schuljahr 2023/2024 15 Klassenzimmer benötigt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann nicht mit einer Fertigstellung und Übersiedlung der Schüler*innen in die Grundschule Nord gerechnet werden.

Grundschule Garching-West

Die Grundschule Garching-West wurde als 3-zügige Grundschule mit zwölf Klassen errichtet. Im Moment bestehen 14 Klassen in dieser Grundschule. Für die fehlenden zwei Klassenzimmer wurden Fachräume zu Klassenräumen umfunktioniert. Es besteht ein Migrationsanteil pro Jahrgangsstufe von 46-55 %.

Die Schülerzahl wird laut der Geburtenstatistik konstant steigen. Bereits ab dem Schuljahr 2024/2025 ff. ist mit 16 Schulklassen zu rechnen; womit die Grundschule Garching-West eine 4-zügige Grundschule wird. Es werden somit dauerhaft vier zusätzliche Klassenräume benötigt.

Eine Entlastung kann nur eine Umsprengelung nach Neubau der Grundschule Nord herbeiführen. Zu dem Zeitpunkt der räumlichen Unterversorgung ist davon aber noch nicht auszugehen.

Max-Mannheimer-Mittelschule

Die Max-Mannheimer-Mittelschule besitzt derzeit 13 Klassenzimmer. Der Migrationsanteil pro Jahrgangsstufe beträgt derzeit 69-92%

Die Grundschule Garching-Ost sowie die Grundschule Garching-West prognostiziert, dass ca. 15 % der abgehenden Grundschüler die Mittelschule besuchen werden. Aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule Garching-Hochbrück werden 25 % der Schüler*innen in der Max-Mannheimer-Mittelschule beschult. Diese Prognose wurde für die 5. Jahrgangsstufe der Max-Mannheimer-Mittelschule dementsprechend übernommen. Des Weiteren ist in der Mittelschule je Jahrgangsstufe mit einem jährlichen Anstieg an Schülern*innen aus weiterführenden Schulen zu rechnen. In der Hochrechnung sind weiterhin die Deutsch-Klassen inbegriffen (die Grundlage für den Unterricht in der Deutschklasse stellt der Lehrplan Deutsch als Zweitsprache dar, und wird vom staatlichen Schulamt im Landkreis München in der Mittelschule Garching erwartet).

Ab dem Schuljahr 2021/2022 wird kalkuliert, dass eine 2-zügige Mittelschule erreicht wird. Durch den Auszug des Schulkindergartens 2019 konnte für Entlastung gesorgt werden (Nutzung von drei Räumen als zwei Klassenräume und ein Ganztagsklassenraum).

Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird nach aktuellem Stand ein Klassenzimmer fehlen.

Fazit

In der Grundschule Garching-West werden anhand der Geburtenzahlen (und der kleineren Klassen aufgrund des Migrationsanteils) kurzfristig Schulräume für die Klassenbildung benötigt. Weitere Räumlichkeiten stehen innerhalb der Schule nicht mehr zur Verfügung. Ohne bauliche Lösungen bzw. der Inbetriebnahme der geplanten Grundschule im Norden der Stadt ist ein regulärer Schulbetrieb nicht mehr gesichert.

Der Grundschule Garching-Ost werden gerade in den beiden jahrgangsstarken Schuljahren 2023/2024 sowie 2024/2025 zwei Klassenzimmer fehlen.

In der Max-Mannheimer-Mittelschule wird anhand der Prognose mittelfristig ein Klassenzimmer fehlen (ohne Bevölkerungszuwachs).

Ohne Bevölkerungszuwachs in Garching-Hochbrück bleibt die Grundschule Hochbrück kurzfristig eine 1-zügige Grundschule. Durch die Migrationsteilung im kommendem Schuljahr fehlt in den beiden kommenden Schuljahren ein Klassenzimmer.
Bei Bevölkerungszuwachs wird die Grundschule Hochbrück nach der Prognose eine 2-zügige Grundschule werden (4 fehlende Klassenzimmer).

Lösungsvorschläge

Grundschule Hochbrück

Eine Erweiterung der Grundschule Garching-Hochbrück ist nicht möglich. Für das fehlende Klassenzimmer in den kommenden beiden Schuljahren kann laut Aussage der Schulleitung kurzfristig ein Fachraum übergangsweise zu einem Klassenzimmer umfunktioniert werden.
Eine Erweiterung/Anbau der Schule wurde bereits geprüft und unter anderem aus statischen Gründen als nicht darstellbar bewertet.

Durch den erwartbaren Bevölkerungszuwachs in Garching-Hochbrück ist langfristig mit einem neuen Standort der Schule zu planen. Mit einem Neubau können auch die zusätzlich benötigten Räume für die nachschulische Betreuung bei Einführung eines Rechtsanspruchs berücksichtigt werden.

Grundschule Garching-Ost

Durch höhere Geburtenzahlen gerät die Grundschule Garching-Ost ab dem Schuljahr 2023/2024 an ihre Kapazitätsgrenzen. Ein weiterer Fachraum könnte laut Aussage der Schulleitung, noch zu einem Klassenzimmer umfunktioniert werden, womit insgesamt max. 14 Klassenzimmer zur Verfügung stehen. Unabhängig dessen fehlt dadurch in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025 ein Klassenzimmer.

Bei Bevölkerungszuwachs wird die Grundschule Garching-Ost langfristig 4-Zügigkeit erlangen.
Bis zur Fertigstellung der geplanten Grundschule im Norden muss ggf. mit einer Containerlösung gerechnet werden.

Grundschule Garching-West

Durch stärke Schuleingangszahlen (Schuljahr 2018/2019) gerät die Grundschule Garching-West bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen.
Bis zur Fertigstellung der geplanten Grundschule im Norden muss mit einer Containerlösung gerechnet werden.

Max-Mannheimer-Mittelschule Garching

Die Mittelschule Garching wird nach der Prognose voraussichtlich ab dem Schuljahr 2021/2022 eine 2-zügige Mittelschule. Womit ab diesem Zeitpunkt ein Klassenzimmer fehlt. Kurzfristig kann ggf. ein Fachraum in ein Klassenzimmer umfunktioniert werden.
Bei Bevölkerungszuwachs und den damit verbundenen steigenden Schülerzahlen müssen langfristig Anbau- Möglichkeiten an der Mittelschule in Betracht gezogen werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die vorgestellte Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde beauftragt, bauliche Vorschläge dem zuständigen Gremium vorzustellen.

 

Top 7 - Einrichtung eines Dynamischen Fahrgastinformationssystems an ausgewählten Garchinger Haltestellen

Aufgrund des umfangreichen Sachverhalts verweise ich auf beiliegenden Link.

Stadträte Kick und Ascherl sprechen sich für Alternative 2 aus. Stadtrat Kick würde aufgrund der derzeitigen Technik in Apps etc. eine solche Einrichtung generell ablehnen.

Stadträtin Kocher, Grüne würde gerne doch einzelne Stellen ausgewählt haben.

BESCHLUSS

Der Garchinger Stadtrat sieht sich aufgrund der durch die Entwicklung der Corona-Pandemie seit April dieses Jahres entstandenen Folgen, insbesondere der Einbrüche im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen, derzeit nicht imstande, die vom Ersten Bürgermeister mit Schreiben vom 09.04.2020 hinsichtlich der Übernahme der Kosten für den Bau und den Betrieb von DFI-Anzeigern unter Vorbehalt getroffene Entscheidung zu bestätigen. Zudem wird Bezug genommen auf eine E-Mail des Landratsamtes München vom 1.7.2020, in der festgestellt wird, dass möglicherweise die an den beiden U-Bahnhöfen „Garching“ und „Forschungszentrum“ bestehenden Zugangsanzeiger von MVG/SWM umrüstbar sein könnten (mit entsprechender Kosteneinsparung) in Zugangsanzeiger für U-Bahn und Busse. Solange diese Frage nicht abschließend beantwortet ist, ist eine verbindliche Zusage zur Anschaffung von Zugangsanzeigern nicht möglich.

 

Top 8 - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Resolution gegen die Wiederinbetriebnahme des Forschungsreaktors München II/FRM II"

Nach Verweisung des TOPs vom Stadtrat in seiner Sitzung am 25.06.2020 in den Haupt- und Finanzausschuss hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14.07.2020 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zu beschließen, dass sich die Stadt Garching an das als Aufsichtsbehörde zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und an die TU München als Betreiber des FRM II wendet, um zu erfahren, welche Maßnahmen ergriffen werden, um einen ähnlichen Zwischenfall zukünftig zu verhindern, entsprechend der Stellungnahme des Strahlenbeauftragter am FRM II in der Stadtratssitzung am 28.05.2020, wonach es Vorschläge gäbe, die "sowohl administrativ als auch technisch" mit den Behörden abgesprochen würden.

Es ist darzulegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitskonzepts und des Frühwarnsystems, evtl. Einführung des 4-Augenprinzips, ergriffen werden.

BESCHLUSS

Der Originalantrag der Grünen wurde mehrheitlich abgelehnt und der u.a. Beschluss wurde dann vorgeschlagen.

Der Stadtrat beschloss, dass sich die Stadt Garching an das als Aufsichtsbehörde zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und an die TU München als Betreiber des FRM II wendet, um zu erfahren, welche Maßnahmen ergriffen werden, um einen ähnlichen Zwischenfall wie der Zwischenfall, der sich im März / April am FRM II ereignet hat, zukünftig zu verhindern, entsprechend der Stellungnahme des Strahlenbeauftragter am FRM II in der Stadtratssitzung am 28.05.2020, wonach es Vorschläge gäbe, die "sowohl administrativ als auch technisch" mit den Behörden abgesprochen würden.

Es ist darzulegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitskonzepts und des Frühwarnsystems, evtl. Einführung des 4-Augenprinzips, ergriffen werden.

 

Top 9 - Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Photovoltaik-Bündelaktion

Die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in in Zusammenarbeit mit der Agenda 21 Garching beantragt:

  1. Die Stadt Garching beauftragt die Energieagentur Ebersberg-München mit der Durchführung einer Photovoltaik-Bündelaktion entsprechend des beigefügten Angebots zum nächstmöglichen Zeitpunkt (voraussichtlich Q3, 2021).

  2. Die Verwaltung wird beauftragt rechtzeitig für die Aufstellung des Haushaltsplans 2021 begründete Vorschläge zur Anpassung der Solarförderung im Energiesparförderprogramm vorzulegen, die ein reibungsfreies Zusammenspiel zwischen Förderprogramm und Sammelbestellung ermöglichen.

Die Anträge nebst zugehöriger Begründung bzw. Erläuterung sind dem Anhang zu entnehmen.

BESCHLUSS

Die Anträge wurden zur Erörterung und Beschlussfassung an den dafür zuständigen Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt verwiesen.

 

Top 10 - Antrag Fraktion der Grünen: Der Stadtrat beschließt, bei der Auswahl von Baustoffen nachhaltige und ökologische Produkte zu verwenden. Bei gleicher Eignung ist aufgrund seines CO2-Vermeidungseffektes dem Baustoff Holz auch bei tragenden Bauteilen der Vorzug zu geben.

Mit Schreiben vom 30.06.2020 stellte die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Antrag:

„Der Stadtrat beschließt, bei der Auswahl von Baustoffen nachhaltige und ökologische Produkte zu verwenden. Bei gleicher Eignung ist aufgrund seines CO2-Vermeidungseffektes dem Baustoff Holz auch bei tragenden Bauteilen den Vorzug zu geben. Für die wirtschaftliche Bewertung der Investitionen soll dabei der gesamte Lebenszyklus (Erstellung, Nutzung/Unterhalt und Entsorgung) des Baustoffes betrachtet werden. Das eingesetzte Holz soll ein FSC oder PEFC-Zertifikat besitzen. Der Beschluss soll grundsätzlich Anwendung finden: bei Neubauten bzw. Anbauten, bei Sanierungen und bei Dämmmaßnahmen der kommunalen Gebäude. Soweit möglich, sollen demnach Bauten in Holzbauweise ausgeführt werden und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden (z.B. Holzfaserdämmplatten oder Holzfaser-Verbundstoffe).“

Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 der Geschäftsordnung fällt der Antrag in den Aufgabenbereich des Bau- Planungs- und Umweltausschusses. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag entsprechen zu verweisen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verweisung des Antrages zur beschlussmäßigen Behandlung an den zuständigen Bau- Planungs- und Umweltausschuss.

 

Top 11 - Antrag von der Fraktion der Grünen: Die Stadtverwaltung wird beauftragt , entlang der Gaststätte "Neuwirt vom Helmut Karl- PLatz bis zu Schleißheimer Straße einen sicheren Gehweg zu schaffen und an der Schleißheimer Straße eine Fußgängerampel zu bauen.

Mit Schreiben vom 22.06.2020 stellte die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Antrag:

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, entlang der Gaststätte "Neuwirt“ vom Helmut Karl-PLatz bis zu Schleißheimer Straße einen sicheren Gehweg zu schaffen und an der Schleißheimer Straße eine Fußgängerampel zu bauen.“

Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 der Geschäftsordnung fällt der Antrag in den Aufgabenbereich des Bau- Planungs- und Umweltausschusses. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag entsprechen zu verweisen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verweisung des Antrages zur beschlussmäßigen Behandlung an den zuständigen Bau- Planungs- und Umweltausschuss.

     

Top 12 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine

 

Top 13 - Mitteilungen aus der Verwaltung

  • Wir sind fairtrade Stadt

  • Wettbewerb Hochbrück wurde kurz angesprochen, Modelle hingen aus und Projekt wird im Internet eingestellt.

 

Top 14 - Sonstiges; Anträge und Anfragen

  • Anfrage Ascherl, CSU: ich rege an, dass bei künftigen Veranstaltungen der Vereine in den jeweiligen Gestattungen mit aufgenommen wird, dass i.R. der Veranstaltungen immer ein fairtrade Produkt mit zum Einsatz kommt.

  • Anfrage Ascherl, CSU: alte B 471, wann ist es fertig und Anregung hier evt. eine Fahrradstraße zu prüfen.

  • Dombret, FdP, man sollte versuchen, den Schulen bis September einen Internetanschluss vorübergehend ermöglichen, bis dann alle Netze soweit ausgebaut sind. Dies sollte eine Übergangslösung sein.

  • Rieth, Grüne: verteilt einen Flyer des kommunalen Energieeffizienznetzwerkes. Sie fragte an, warum dies von Garching abgelehnt wurde. Dr. Gruchmann sagte, es wurde aufgrund Corona in der Zeit abgelehnt. Die Stadt Garching erarbeitet ein eigenes Klimaschutzkonzept.

  • Anfrage Baierl, er bittet darum, den im nichtöffentlichen Teil angekündigten Vortrag des Kämmerers Janich doch öffentlich vorzutragen. Daraufhin erfolgte eine kurze Information des Stadtrates und der Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Coronakrise auf die Finanzen der Stadt Garching:
    Herr Janich stellte dann klar, dass wir für 2020 einen zweistelligen Millionenbetrag weniger zur Verfügung haben werden. D.h. das wäre z.B. das Feuerwehrhaus. Hr. Janich hofft noch auf das Fördergeld der Bundesregierung. Zudem soll es erleichtert werden, Kredite aufzunehmen. Alles was nicht zwingend notwendig ist, wird jetzt nicht genehmigt. Anmerkung vom Bürgermeister, dort wo wir in der Verpflichtung sind und Verträge haben, müssen wir allerdings diese auch einhalten. Klartext: wir laufen auf eine Haushaltssperre hin.