Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat - Juni 2019

Newsletter aus der 59. Stadtratssitzung vom 27. Juni 2019

 

Top 1 - Bürgerfragestunde:

Frage von Jakob Schneider, was Sachstand mit dem Cafe in der Maier-Leibnitz-Str. / Schleißheimer Str. ist. Laut Bürgermeister wird das Cafe dieses Jahr noch fertig gestellt.

 

Top 2 - Information zum aktuellen Stand und Ausblick auf das weitere Vorgehen bezüglich des genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Bereich der Kommunikationszone

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Stattbau München GmbH am 14.03.2019 mit den Beratungsleistungen für die Vergabe von Grundstücken für gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte in der Kommunikationszone beauftragt.

Zwischenzeitlich wurden hierzu die folgenden Termine durchgeführt:

27.03.2019: Auftaktgespräch mit der Verwaltung und Stattbau München um den Projektablauf abzustimmen.

10.05.2019: Führung im Domagkpark in München durch die Stattbau München mit Stadtratsmit-gliedern und Verwaltungsmitarbeitern. Dabei wurden zwei ausgezeichnete genossenschaftliche Wohnprojekte mit unterschiedlichen Konzepten vorgestellt und besichtigt um einen Eindruck vermittelt zu bekommen, wie diese Projekte funktionieren und welche Leistungen sie für Ihre Bewohner und die Nachbarschaft erbringen. Das Wogeno-Projekt erhielt 2018 den deutschen Bauherrenpreis zum Thema „Bauen für Nachbarschaften“, das Projekt von WagnisArt hat 2016 den deutschen Städtebaupreis erhalten. Die Teilnehmer an der Führung konnten einen guten Eindruck von der Funktionsfähigkeit der Projekte und was diese für ihre Bewohner und das Quartier leisten gewinnen.

27.05.2019: Erster Workshop mit Vertretern aus Stadtrat und Verwaltung bei dem die Ziele, die mit dem genossenschaftlichen Wohnungsbau erreicht werden sollen zunächst grob definiert wurden:

Demnach soll durch genossenschaftlichen Wohnungsbau eine Bezahlbarkeit für Normalverdiener sichergestellt werden, die zum einen durch den Genossenschaftscharakter (Nutzen statt Besitzen) und zum anderen durch das Prinzip der gemeinschaftlichen Nutzung von Angeboten, über die nicht jeder in seiner eigenen Wohneinheit verfügen muss (Gästeappartement, Musikzimmer, Werkstatt, etc.), also durch wohnungsübergreifende Gemeinschaftsnutzungen, evtl. auch halböffentlich, erreicht werden kann.

Als Zielgruppe kommen neben den unteren Einkommensgruppen ältere Menschen und Familien in Frage. Vorrangig berücksichtigt werden sollen, soweit sich dies EU-konform gestalten lässt, Einheimische und Einpendler.

Gegebenenfalls kommt auch eine Mischung aus genossenschaftlichem Wohnungsbau und EOF-Wohnungen in Betracht, da die entsprechenden Bauräume benachbart sind und sich genossen-schaftliche Wohnprojekte durch ihre Gemeinschaftsorientierung besonders eignen, eine breite Bewohnervielfalt zu integrieren.

Um das Ziel bezahlbaren Wohnraums zu erreichen, soll nicht nach Höchstgebot sondern nach Konzept ausgeschrieben werden. Daher ist für den genossenschaftlichen Wohnungsbau und ebenso für den EOF- Wohnungsbau ein Festpreis, der sich aus einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt und der den haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechen muss, anzusetzen. Ziel sollte es sein im freifinanzierten Bereich eine Miete von ca. 11 Euro zu erreichen und diese auch auf 5 Jahre mit anschließender Deckelung auf Grundlage des Lebenshaltungsindex festzusetzen.

Da ein Genossenschaftsprojekt generationsübergreifend gestaltet werden sollte, sind gemischte Wohnungsgrößen mit einem Anteil von 30 % Familienwohnungen mit 4 und mehr Zimmern angedacht. Auch inklusives Wohnen wird begrüßt, wobei dies kein verbindliches Kriterium sein soll. Bei einem Inklusionsprojekt bietet es sich zudem an mit in Garching tätigen sozialen Trägern zu kooperieren und deren Bedarfe aufzugreifen.

Gemeinschaftsflächen für Bewohner und Quartier sollen angeboten werden, es werden jedoch keine speziellen Angebote gefordert, da die Genossenschaften bei der Gestaltung ihrer Konzepte einen gewissen Spielraum haben sollten.

Mobilitätskonzepte werden begrüßt und sollen alternative Mobilitätsformen fördern. Genossen-schaften sind erfahrungsgemäß sehr offen dafür. Wichtig ist, dass die Mobilitätskonzepte in sich stimmig sind und für die Projekte funktionieren.

Um genossenschaftliche Wohnprojekte umzusetzen sind verschiedene Varianten denkbar:

  1. Wünschenswert wäre es, wenn sich eine Initiative aus der Garchinger Bürgerschaft bildet, eine solche Genossenschaftsgründung benötigt Zeit und müsste durch die Stadt begleitet werden. Herr Stadtrat Dombret hat hier bereits erste Schritte unternommen und eine offene Bürgerinitiative organisiert, die über www.gemeinsam-in-garching.de zu erreichen ist. Interessenten wird außerdem der Besuch des Wohnprojekttages am 12. und 13. Juli in München empfohlen, bei dem anschaulich aus Projekten berichtet wird und Grundlagen genossenschaftlichen Wohnens vermittelt werden.
  2. Neben der regionalen Initiative haben auch die bestehenden Genossenschaften ein großes Interesse an Flächen im Umland von München, wobei hier darauf geachtet werden muss, dass die Garchinger ausreichend zum Zuge kommen, was im Rahmen der Konzeptvergabe berücksichtigt werden kann.
  3. Eine weitere Variante wäre eine Kooperation einer lokalen Initiative mit einer bestehenden Genossenschaft, was den Vorteil hätte, dass eine Einbindung in bestehende Strukturen mit vorhandenem Fachwissen erfolgen könnte.

Die Ausschreibung der Grundstücke soll im Rahmen einer Konzeptvergabe erfolgen, so dass bei einem festgesetzten Preis das beste Konzept für die Stadt, das Quartier und die Bewohner nach Maßgabe der von Verwaltung und Stadtrat ausgewählten Kriterien entscheidet. Um das Potential von unvorhergesehenen Konzepten und Ideen zu nutzen sollte kein Bewertungskatalog nach Punkten definiert werden, sondern das beste Konzept durch ein möglichst breit aufgestelltes Gremium aus Politik, Verwaltung und Bürgerschaft ausgewählt werden. Mindeststandards (z.B. Energiestandard) können durch das Festlegen von Grundanforderungen gesichert werden. Grundsätzliche Ziele sollen ein bunt gemischtes Wohnen für alle Lebensphasen und alle Einkommensgruppen sowie das gemeinschaftliche Wohnen im Quartier sein.

Die Ergebnisse dieses ersten Workshops und die dabei aufgetretenen Fragen werden bis zum Herbst von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit Stattbau München bearbeitet um dann im Anschluss den Stadtrat im Rahmen eines zweiten Workshops in die inhaltliche Ausgestaltung für die Vergabe einzu-binden. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat zur inhaltlichen Ausgestaltung von Ausschreibung und Konzeptvergabeverfahren kann dann Anfang 2020 erfolgen, die Ausschreibung ca. Mitte 2020. Begleitend wird die Öffentlichkeit über die Presse und eine Infoveranstaltung im Herbst 2019 informiert, um die Bildung einer Garchinger Initiative für genossenschaftlichen Wohnungsbau zu unterstützen.

Frau Dr. Winter von der Stattbau München GmbH ist bei der Sitzung anwesend und gibt einen Ausblick auf den weiteren Verlauf der Zusammenarbeit mit der Stadt und steht für Fragen zur Verfügung.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 3 - Jahresbericht 2018 des Seniorenbeirates der Stadt Garching b. München

Der Seniorenbeirat der Stadt Garching wurde am 19.10.2017 vom Stadtrat gewählt.
Seine Aufgabe ist es, sich aktiv für die Belange der Seniorinnen und Senioren in Garching einzusetzen und als Sprachrohr für die älteren BürgerInnen zu fungieren. Zudem berät er die Stadtverwaltung bei allen seniorenpolitischen Fragen.

Aus diesem Grund fungiert der Seniorenbeirat in dieser Konstellation zum ersten Mal auch mit einer eigenen Satzung und dadurch auf einer juristischen Grundlage. Das Gremium berichtete über das vergangene erste Jahr und die Aktivitäten des Seniorenbeirates. Themen sind unter anderem die Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates, die Mitwirkung zur Umbenennung der Altenwohnanlage und der Ausbau des Netzwerkes innerhalb der Stadt Garching, wie z.B. das Pflegeheim oder der „Runde Tisch Gesundheit, Behinderung und Senioren.“

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Jahresbericht des Seniorenbeirates der Stadt Garching zur Kenntnis.

 

Top 4 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur sozialgerechten Bodennutzung

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ging am 27.04.2019 der beiliegende Dringlichkeitsantrag ein, welcher in der folgenden Sitzung des Stadtrates vom 23.05.2019 behandelt wurde. Neben der Feststellung, dass es sich um keinen Dringlichkeitsantrag handelt, wurde der Antrag einstimmig an den zuständigen Bau-, Planungs- und Umweltausschuß zur Vorberatung verwiesen.

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 03.06.2019 wurde über den Antrag vorberaten, von der Verwaltung wurde hierzu auf Grundlage des obigen Antrags eine „Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung und zur Erhebung von Infrastrukturellen Folgelasten“ vorgelegt. In der Beratung wurden von der beantragenden Fraktion noch Präzisierungen zu Punkt 4. Voraussetzungen angeregt:

  • Geltungsbereich und Umfang,

  • zum Begriff des Planungsbegünstigten, und

  • zum verbleibenden planungsbedingten Wertzuwachs vorgenommen werden sollten.

In der Sitzung vom 03.06.2019 wurde kein Empfehlungsbeschluss gefasst, die Beschlussfassung wurde auf die folgende Stadtratssitzung verschoben.

Die vorstehenden Anregungen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat die Verwaltung ergänzt. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um keine grundlegenden Änderungen, sondern um textliche Präzisierungen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird die Richtlinie im „Änderungsmodus“ angefügt.

Aus Sicht der Verwaltung wird mit der Richtlinie die jahrelange, einzelfallbezogene Beschlusslage und Verwaltungspraxis zur Erhebung von Folgelasten und zur Abtretung von Sozialquoten bestätigt und in ein transparentes, langfristig verbindliches Regelwerk überführt. Die Richtlinie wird von der Verwaltung daher begrüßt.

BESCHLUSS

Die CSU stellte den Antrag, die Richtlinie zu ergänzen. Zum Schluss muss eingefügt werden:

"Ausnahmen: Der Stadtrat ist darüber hinaus berechtigt, im Einzelfall abweichende Regelungen zu treffen. Das wurde von allen angenommen."

Der Stadtrat beschloss, die Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung und zur Erhebung von Infrastrukturellen Folgelasten gemäß Anlage 1 in der abgeänderten Version als Grundlage künftiger städtebaulicher Entwicklungen zu erlassen.

 

Top 5: Antrag der Fraktion der GRÜNEN: Beitritt der Stadt Garching zum "European Energy Award" (eea)

Aufgrund des umfangreichen Schreibens, anbei der Link.

BESCHLUSS

Der Antrag der GRÜNEN vom 27.04.2019 über den Beitritt der Stadt Garching zum „European Energy Award“ (eea) wurde abgelehnt.

 

Top 6 - Einführung der Gelben Tonne im Holsystem zur Erfassung der Leichtverpackungen (LVP) ab dem 01.01.2021; Grundsatzentscheidung

Auch hier verweise ich aufgrund des Umfangs auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, der Einführung der Gelben Tonne im Holsystem zur Erfassung der Leichtverpackungen (LVP) ab dem 01.01.2021 mit der in dieser Beschlussvorlage dargelegten Vorgehensweise zuzustimmen.

 

Top7 - Umstellung der Altglassammlung von Umleerbehältern auf Depotcontainer ("Iglus") (Empfehlungsbeschluss im BPU am 04.06.2019 einstimmig)

Gleichzeitig mit der Einführung der „gelben Tonne am Haus“ ist die Umstellung der Altglassammlung von Umleerbehältern auf Depotcontainer („Iglus“) vorgesehen. Hauptgrund dafür ist die langfristige Einrichtung sogenannter Unterflurbehälter für die Altglassammlung, um die Wertstoffsammelstellen in der bisherigen Form vollständig entbehrlich zu machen. Bereits im Zuge des Baus der Kommunikationszone soll dort die Altglassammlung in Unterflurbehältern angeboten werden.

Diese Unterflurbehälter sind rein technisch betrachtet nichts anderes als in den Boden versenkte Depotcontainer, die mittels eines Kranes angehoben werden. Aus Rentabilitätsgründen ist eine Umstellung aller in Betrieb befindlichen Altglassammelbehälter erforderlich, wenn mit der Einrichtung von Unterflurbehältern begonnen werden soll.

Derzeit wird das Altglas an allen 25 Wertstoffsammelbehältern noch in 1,1 m3-Umleerbehältern gesammelt, getrennt nach Grün-, Brau- und Weißglas. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Standorte und die Anzahl der dort befindlichen Altglassammelbehälter.
Die Depotcontainer haben in der Standardausführung ein Fassungsvermögen von 2 m3. Sie sind standardmäßig mit einem Fallschutz ausgerüstet, der Lärmimmissionen auch in Wohngebieten auf das zumutbare Maß beschränkt. Die Einschränkung auf bestimmte Einwurfzeiten, dass derzeit für die Nutzung der Altglassammelbehälter im Stadtgebiet Garching gilt, wird auch weiterhin Bestand haben.

In einer Ortsbesichtigung am 13.06.2019 zusammen mit dem Abfuhrunternehmer wurde grundsätzlich festgestellt, dass trotz der Umstellung auf Depotcontainer weitgehend alle Wertstoffsammelstellen in ihrer jetzigen Form beibehalten werden können. Lediglich die Sammelbehälter an der Altenwohnanlage müssen nach vorne zum Mühlfeldweg versetzt werden. Gegenüber der BPU-Beschlussvorlage vom 04.06.2019 sind also keine Umbaumaßnahmen erforderlich.

Neben des Rückbaus der Wertstoffsammelstellen „Auweg Ecke alte B471“, „Einsteinstr./Max-Planch-Str.“, „Postgelände“, „Rosenstr./Kreuzstr.“, „Römerhofweg/DAWAG“ und „Voithstr./Seilerweg“ kann auch die Altglassammelstelle „Brunnenweg“ geschlossen werden, da auch im Wertstoffhof eine Altglassammlung angeboten wird. Das dort entbehrliche Behältervolumen kann durch den Standort „Parkplatz Kinderhaus Kreuzeckweg“ leicht kompensiert werden, weil natürlich auch dort durch den Wegfall der LVP-Sammlung ausreichend Platz dafür vorhanden ist.

In den nächsten Jahren sollen dann die oberirdischen Altglasbehälter Zug um Zug durch Unterflurbehälter ersetzt werden.

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz hat am 04.06.2019 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, der beabsichtigten Umstellung der Altglassammlung von Umleerbehältern auf Depotcontainer zugestimmt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die derzeitige Altglassammlung mittels Umleerbehälter auf Depotcontainer umzustellen. Diese Umstellung erfolgt gleichzeitig mit der Einführung der „Vierten Tonne am Haus“ zur Erfassung der Leichtverpackungen (LVP) ab dem 01.01.2021.

 

Top 8 - Einrichtung eines Jugendbeirates für die Stadt Garching, Antrag Stadtratsfraktion Unabhängige Garchinger, Stellungnahme der Verwaltung (Verweisungsbeschluss)

Die Fraktion der Unabhängigen Garchinger beauftragt die Stadtverwaltung zur Initiierung eines Jugendbeirates, inklusive der Ausarbeitung der dazugehörigen Satzung. Der Jugendbeirat soll analog zu den bereits vorhandenen Beiräten der Stadt Garching (Integration, Behinderung, Senioren) als Sprachrohr für die Jugendlichen in Garching fungieren und den Stadtrat und die Stadtverwaltung auf jugendpolitische Themen innerhalb der Stadt aufmerksam machen und beratend tätig sein.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Antrag der Fraktion Unabhängige Garchinger zur Einrichtung eines Jugendbeirates für die Stadt Garching zur Kenntnis und verweist ihn nach § 8 Abs. 3 Nummer 1 der Geschäftsordnung der Stadt Garching an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss.

 

Top 9 - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München, Satzungsänderung

Aufgrund des Umfangs verweise ich auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Position der CSU Fraktion, wir favorisieren Variante 1 mit der Gebührenfreiheit.

Variante I: Der Stadtrat beschließt eine Änderung der Satzung der Stadt Garching b. München über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung Ihrer Kindertageseinrichtungen gemäß dem vorliegenden Entwurf der Variante I. Dies beinhaltet die Gebührenfreiheit für den Kindergartenbesuch, die Erhöhung der Neben- und Verpflegungskosten und die Erhöhung der Hortgebühren zum 01.09.2019.

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Unterzeichnung der beschlossenen Änderung der Gebührensatzung.

Die Verwaltung wird beauftragt die freien Träger über die zum 01.09.2019 in Kraft tretende Änderung der Gebührensatzung zu informieren und empfiehlt eine Anpassung an das städtische Gebührenmodell. Die Verwaltung wird beauftragt die geltenden Defizitvereinbarungen mit den freien Trägern zu überarbeiten und dem zuständigen Gremium, Haupt- und Finanzausschuss zur Bewilligung vorzulegen.

Variante 1 wurde dann einstimmig zugestimmt.

Variante II: Der Stadtrat beschließt eine Änderung der Satzung der Stadt Garching b. München über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung Ihrer Kindertageseinrichtungen gemäß dem vorliegenden Entwurf der Variante II. Dies beinhaltet die Beibehaltung der Gebühren für den Kindergartenbesuch unabhängig der 100, 00 € Beitragsermäßigung durch den Freistaat Bayern. Ebenfalls inkludiert sind die Erhöhung der Neben- und Verpflegungskosten und die Erhöhung der Hortgebühren zum 01.09.2019.

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Unterzeichnung der beschlossenen Änderung der Gebührensatzung.

Der Stadtrat beschließt eine zweckgebundene Verwendung der Ausgleichsbeträge aus der Gebührenstaffelung Kindergarten für die Qualitätssicherung der städtischen und freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen (sofern eine Defizitvereinbarung vorliegt).
Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung zur Erarbeitung eines Modells, um die Differenzbeträge von etwa 78.000,00 € (städtische Kinderbetreuungseinrichtungen) und etwa 107.000,00 € (frei gemeinnützige Kinderbetreuungseinrichtungen) den Personalkosten für das erzieherische Personal zuzuführen. Daraus resultierende Folgen und Maßnahmen sind im zuständigen Gremium vorzustellen und gegebenenfalls beschlussmäßig zu behandeln.

 

Top 10 - Sanierung Bürgerhaus - Vorstellung der aktuellen Kostensituation mit Darlegung der Kostenerhöhung und Freigabe Auftragserhöhungen

Aufgrund des Umfangs auch hier der Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die nötigen Mehrkosten für die Sanierung des Bürgerhauses für KG 300-700 in Höhe von 870.288,97 € brutto freizugeben und die Mittel zur Verfügung zu stellen, die Erweiterung der Heizung Saal vorläufig zurückzustellen und den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen die Auftragserhöhungen in den Gewerken zu beauftragen.

 

Top 11 - Antrag der SPD-Fraktion für die Ausleihe der Ausstellungen der Weiße Rose Stiftung

Die SPD Fraktion beantragt die Ausleihe der Ausstellung der Weißen Rose Stiftung und Präsentation an einem geeigneten Ort in Garching. Die Begründung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

BESCHLUSS

Anlässlich der Namensbenennung der Bundeswehr-Liegenschaft "Hochbrück“ in Christoph-Probst-Kaserne wird die Verwaltung beauftragt mit der Weiße Rose Stiftung Kontakt aufzunehmen, um die Wanderausstellungen auszuleihen und diese möglichst zeitnah zum Festakt an einem geeigneten Ort in Garching zu präsentieren.

 

Top 12 - Erwerb eines Bauwagens für den Naturkindergarten (Waldkindergarten)

Mit Beschluss vom 18.09.2018 (B III/680/2018) hat der Haupt- und Finanzausschuss den Bedarf eines naturnahen bzw. eines Waldkindergartens in Garching anerkannt. Die Verwaltung wurde beauftragt weitere Schritte zur Ermöglichung eines solchen Kindergarten einzuleiten. Dies beinhaltet auch den Erwerb eines Bauwagens für den Naturkindergarten. In die Planungen zur Anschaffung und Ausstattung des Bauwagens wurde die AWO (Träger des Naturkindergartens) mit einbezogen.

Die Verwaltung führte eine nationale Verhandlungsvergabe für die Beschaffung eines Bauwagens für den Naturkindergarten durch. In der Ausschreibung wurde darauf hingewiesen, dass die Angebotswertung nach folgenden Zuschlagskriterien und Gewichtung erfolgt:

Preis 60 %, Lieferzeit 30 % sowie Qualität und Funktionalität 10 %.
Es wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Interesse an einer Angebotsabgabe haben 4 Firmen hinterlegt. Tatsächlich haben davon 2 Firmen ein Angebot abgegeben. Beide Angebote wurden geprüft und gewertet. Die Prüfung der Angebote ergab, den Zuschlag für den Bauwagen an die Firma Martens Forsttechnik zu empfehlen. Die Kriterien waren bei dem Bauwagen von Martens Forsttechnik besser zu bewerten, das zur Höchstpunktzahl führte, und somit das wirtschaftlichere Angebot darstellt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Zuschlag für den Erwerb eines Bauwagens an die Firma Martens Forsttechnik GmbH aus Bensheim-Auerbach zu vergeben.

Die vorläufige Auftragssumme beträgt 62.488,10 € brutto.

Durch optionale Zusätze kann sich die vorläufige Auftragssumme auf 72.912,50 € brutto erhöhen. Die optionalen Zusätze für den Bauwagen sind:

  • Gasheizung mit 7,0kW statt 5,0kW,

  • die Außenbeplankung des Bauwagens in Lärche Natur, anstelle der standardmäßig verbauten Nut- und Federbretter aus Fichte,

  • Unterlaufschutz unter den Bauwagen und

  • Einstiegsgitterrost vergrößert auf 140x140cm, anstelle der standardmäßigen Dimensionierung von BxT=125x120 cm.

Die Verwaltung prüft derzeit, welche der optionalen Zusätze für den Bauwagen in Betracht kommen.

Im Haushalt sind unter der Haushaltsstelle 46407.93500 Mittel in ausreichender Höhe vorhanden.
Nach erfolgter Auftragsvergabe, kann die Lieferung des Bauwagens bis spätestens Ende Oktober 2019 erfolgen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss, den Auftrag für den angebotenen Bauwagen an die Firma Martens Forsttechnik GmbH mit einer vorläufigen maximalen Auftragssumme von 72.912,50 € zu vergeben.

 

Top 13 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

 

keine

 

Top 14 - Mitteilungen aus der Verwaltung;

BewerbungderStadtGarchingzurTeilnahmeamModellprojekt "Selbstbestimmt leben mit Demenz in der Kommune- Wege gemeinsam gehen"

Im Rahmen der Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes des Landkreises München, wurde durch das Bündnis Demenz, eine Demenzstrategie für den Landkreis München entwickelt. Darin enthalten sind eine Vielzahl von Maßnahmen, um Menschen mit einer Demenzerkrankung und ihre Angehörigen zu unterstützen und ein Netzwerk aufzubauen, das Hilfe und Betreuung anbietet.

Um auch die Gemeinden und Städte in diesen Gestaltungsprozess zu integrieren, wurde das Modellprojekt "Demenzfreundliche Kommune" entwickelt, dieses wird durch den Landkreis unterstützt und gefördert.

Ziel des Projektes ist es, sich einen Überblick über die bereits bestehenden Angebote zum Thema Demenz zu verschaffen und diese sinnvoll zu ergänzen bzw. zu erweitern. Hierfür stellt der Landkreis eine Förderung von 4.500 € zur Verfügung, die gleiche Summe muss auch die Stadt Garching im Falle einer erfolgreichen Bewerbung tragen. Die Stadt Garching bewirbt sich um eine Förderung. Bei einer Zusage sind die nächsten Schritte die Erstellung einer Bedarfsanalyse und die Erarbeitung eines Konzeptes.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Mitteilung über die Bewerbung der Stadt Garching zur Teilnahme am Modellprojekt „Demenzfreundliche Kommune“ zur Kenntnis.

 

Top 15 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • -CSU Ascherl: Die stellv. Vorsitzende der Seniorenunion hat es ja angesprochen und uns damit schon ein bisschen was vorweggenommen. Bei gemeinsamen Radwegen ist aus unserer Sicht grundsätzlich dass Zusatzschild anzubringen: „Radfahrer Rücksicht nehmen, Fußgänger haben Vorrang“.

  • CSU Ascherl: Sachstandsanfrage bei der geplanten Postfiliale, Bürgermeister informiert in Kürze darüber.

  • CSU Biersack: Neuer Radweg durch Dirnismaning, die dortige Einfädelstellen und Verschwenkungen sind aus unserer Sicht nicht ungefährlich, dies sollte man noch einmal überprüfen.

  • FDP Dombret: Sachstand Solarpark an der Autobahn, Bürgermeister wird nachberichten.