Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 3. Stadtratssitzung (öffentlicher Teil) vom 25. Juni 2020

Top 1 - Bürgerfragestunde

Frage einer Bürgerin zu Stellplätzen am Erdinger Weg, lt. der Bürgerin wäre bei einem Stellplatz eine Feuerwehrzufahrt nicht möglich. Bürgermeister wies die Bürgerin auf die rechtlichen Möglichkeiten hin.

 

Top 2 - Jahresbericht 2019 des Integrationsbeirates der Stadt Garching

Im Jahre 2005 richtete die Stadt Garching zum ersten Mal einen Integrationsbeirat ein. Das Ziel des Integrationsbeirates war und ist es, im Interesse guter zwischenmenschlicher Beziehungen, zwischen der einheimischen Bevölkerung und den in der Stadt lebenden ausländischen Mitbürger*innen zu vermitteln und Brücken zu bauen.

Die Mitglieder des Integrationsbeirates setzen sich für alle Mitbürger*innen in Garching ein und legen viel Wert auf Kommunikation, Kooperation und Vernetzung innerhalb der Stadt Garching. Hierfür suchen sie sowohl den Dialog mit den Bürger*innen, wie auch mit institutionellen Vertreter*innen landkreis- und bundesweit.

In seinem Jahresbericht informiert der Integrationsbeirat über sein Aufgabenfeld und die durchgeführten Aktionen im Jahr 2019 wie z.B. die Teilnahme am Internationalen Tag gegen Rassismus, am Straßenfest oder auch am Europafest zur Europawahl. Zusätzlich berichten sie über ihren Integrationsausflug in Kooperation mit dem Deutschen Alpenverein und dem Bund Naturschutz und legen ihre Teilnahme an interkulturellen Fortbildungen und Kooperationen mit diversen Institutionen dar.

Ergänzend bat Hr. Comani um einen Raum, in dem der Integrationsbeirat Sachen, wie z.B. schriftliche Unterlagen und auch Pavillons etc....

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Jahresbericht des Integrationsbeirates der Stadt Garching zur Kenntnis.

 

Top3 - Berufung der Mitglieder der AG Kultur sowie deren Stellvertreter für die Dauer der laufenden Legislaturperiode 

Mit der neuen Legislaturperiode des Stadtrats werden lt. „GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE ARBEITSGRUPPE KULTUR DER STADT GARCHING B. MÜNCHEN“ auch die Mitglieder der AG Kultur sowie deren Stellvertreter auf Vorschlag des Kulturforums berufen.

Aufgrund der momentan noch bestehenden Kontaktbeschränkungen erfolgte die Abfrage der möglichen Kandidaten für die AG Kultur schriftlich über den Verteiler Kulturforum. Insgesamt ergaben sich hieraus 8 Bewerberinnen und Bewerber, die auf Vorschlag der bisherigen Sprecherin der AG Kultur, Sylvia Schmidt, mit Zustimmung des 1. Bürgermeisters einer Erweiterung der AG Kultur um die Sparte „Heimatpflege und Brauchtum“ zugestimmt und sich einvernehmlich auf die jeweilige Kandidatur der Positionen verständigt haben.

BESCHLUSS

Der Stadtrat berief einstimmig folgende Mitglieder der AG Kultur sowie deren Stellvertreter für die laufende Legislaturperiode aufgrund der schriftlichen Nominierungen aus dem Kreise des Kulturforums:

 

1. und 2. Bürgermeister:

Stadtverwaltung Garching:

Sparte Theater:

Sparte Musik:

Sparte Bildende Kunst:

Sparte Heimatpflege & Brauchtum:

Vetreter/in

Dr. Dietmar Gruchmann

Thomas Gotterbarm

Sylvia Schmidt

Holger Hochmuth

Ursula Busch

Birgit Steger

Stellvertreter/in

Jürgen Ascherl

Vanessa Rinkenbach

Albert Neuhauser

Gerd Pöllitsch

Aileen Koeppl

Hilde Weidendorfer

 

Top 4 - Neubau Feuerwache in Garching; Freigabe der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung

Der Stadtrat hat den Vorentwurf mit den aufgezeigten Raum- und Flächenänderungen und dem Budget von brutto 22.210.687,- € am 25.07.2019 zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

In den weiteren, vertiefenden Abstimmungen zur Fertigstellung des Entwurfs, wurde der Nutzer sehr eng einbezogen. Alle Nutzerwünsche wurden in ihren Abläufen und Anforderungen vertieft durchgespielt, planerisch untersucht und bis zur Entwurfsreife diskutiert.
Durch die sehr intensiven und detaillierten Abstimmungen, konnte der ursprünglich aufgezeigte Ablaufplan nicht gehalten werden, so dass die fertig abgestimmte Entwurfsplanung nunmehr ca. 6 Monate später zur Freigabe vorgestellt wird. Der vorbesprochene weitere Planungs- und Bauablauf sieht vor, unmittelbar nach Freigabe des Entwurfs durch den Stadtrat, den Bauantrag fertigzustellen und einzureichen. Bis zum Spätherbst sollen die Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnisse fertiggestellt werden, so dass in der günstigen Zeit zum Jahresende und Anfang 2021 das erste Ausschreibungspaket auf den Markt gebracht wird, mit dem Ziel im Frühjahr 2021 mit den Bauarbeiten beginnen zu können.

Die Aufteilung der Leistungen in Gewerke und Ausschreibungspakete wird dem Stadtrat voraussichtlich im September vorgestellt.

Veränderungen gegenüber der Vorentwurfsplanung:

1. Konstruktion

Im konstruktiven Bereich wurden als wesentliche Änderung gegenüber dem Vorentwurf, die bis dahin geplanten Spannbetondecken über EG und OG des Wachgebäudes aufgegeben. Gründe hierfür waren Überlegungen zur Nachhaltigkeit, im Sinne einer Robustheit gegenüber späteren, heute noch nicht vorhersehbaren Veränderungen, bzw. Anforderungen aus der Nutzung (Stichwort „nutzungsneutrale Räume“). Das Tragwerk bildet nun ein einfaches System aus Wandschotten und unterzuglosen Flachdecken mit im Betonbau wirtschaftlichen Spannweiten von i.d.R. 5,5 Metern, das sich -soweit funktional sinnvoll- über alle drei Geschosse entwickelt.

Weitere kleinere konstruktive Änderungen ergeben sich natürlicherweise aus der vertieften Planung von Vorentwurf zu Entwurf (z.B. Bodenplatten der Gründung, Bauteildimensionen etc.). Besondere Abweichungen haben sich nicht ergeben.

2. Organisation

Während der gesamten Dauer der Entwurfsplanung wurde der Bereich der Einsatzgarderoben schwerpunktmäßig weiter entwickelt und bearbeitet. Das Ergebnis ist ein in Bezug auf die Nutzergruppen (Männer/Frauen/Jugendliche) flexibel, d.h. neutral nutzbarer Umkleidebereich, der auch auf zahlenmäßige Veränderungen der einzelnen Gruppen im Laufe der Zeit reagieren kann.
Im Erdgeschoss wurden auf Wunsch der FFW einzelne Nutzungen weiter optimiert, so wird z.B. der Atemschutzwerkstatt eine Schwarz/Weiß-Materialschleuse vorgeschaltet. Ebenso wurden auf Wunsch der FFW der Fahrzeughalle zwei WCs direkt zugeordnet.
Im 1. Obergeschoss konnten zwei kleinere Lagerräume im Sportbereich und im Schulungsbereich
(Garderobe und Stuhllager) zusätzlich gewonnen werden ohne die BGF oder die Kubatur zu erhöhen.

3. Flächenänderungen

Im Vergleich zur Vorentwurfsplanung ergeben sich im Entwurf geringfügige Flächenmehrungen von 2% bei der Bruttogrundfläche und dem Nutzflächenanteil der Nettoraumflächen. Entsprechend ist der Anstieg bei den Rauminhalten (4%).

BGF Entwurf: 7.162 m2 / BGF Vorentwurf: 7.034 m2

NF Entwurf: 4.316 m2 / NF Vorentwurf: 4.233 m2

BRI Entwurf: 32.719 m3 / BRI Vorentwurf: 31.445 m3

Die wesentlichen Flächenmehrungen rechnen sich dabei im Untergeschoss auf; zum Vorentwurf konnte das unterirdische Bauwerk für Übungs-, Wartungsgrube und Vorratsbehälter der Übungs-hydranten in den Außenanlagen mangels Planungstiefe noch nicht erfasst werden. Eine weitere
Flächenmehrung im 1. Obergeschoss ergibt sich als reiner Flächengewinn (ohne Erhöhung der Kubatur) aus der Aufgabe des verbliebenen 2-geschossigen Luftraums im Bereich des darunter liegenden Foyers für eine Garderobe und das Stuhllager. Ebenso verzeichnen die Wohnungen im 2. und 3. OG einen leichten Flächengewinn durch den Verzicht auf die bislang geplanten Wintergärten zugunsten eines einfachen Balkons. Die gegenüber den Flächenmehrungen nochmals leicht überproportional erhöhte Kubatur rührt aus den stärkeren Bodenplatten (Gründung) der Entwurfsstatik gegenüber der Vorentwurfsstatik.

4. Qualitäten

Die Ausstattungsqualitäten wurden gegenüber dem Vorentwurf im Wesentlichen beibehalten und nur im Detail verändert. Einzelne Änderungen ergaben sich bei den Bodenbelägen der beiden Hauptgeschosse (EG und 1.OG). Auf Wunsch der FFW soll die Fahrzeughalle einen Rüttelfliesenbelag erhalten – trotz Bedenken der Planer, wegen der nicht eindeutig geregelten und daher risikobehafteten Bauweise. Die Aufenthaltsräume des EG und OG erhalten einen Parkettbelag, alle Verkehrsflächen und Treppenhäuser einen veredelten Nutzestrich. Die übrigen, das Gebäude charakterisierenden Materialien werden wie im Vorentwurf beibehalten.

In der Fahrzeughalle wurde das bislang durchlaufende Oberlichtband um 75% der Fläche auf eine Reihe von einzelnen Oberlichtern reduziert, um die notwendige Einsparungen zur Einhaltung der Kosten zu realisieren (s. Punkt 5).

5. Kostenplanung

Bei der Planung der Kosten waren vom Vorentwurf zum Entwurf ca. 3,34% Baupreisindexsteigerungen (1.Quartal 2019 zu 1.Quartal 2020) zu berücksichtigen und Kostensteigerungen aus den Fachplanungen (ca. € 20 Tsd.) und der Landschaftsarchitektur (ca. 130 Tsd. wg. Muldenversickerung) zu kompensieren. Diese Mehrkosten wurden im Bereich der Hochbauplanung durch diverse Einsparungen, wie z.B. Reduzierung der Glasoberlichter, aufgefangen.

Mit diesem Entwurf kann das freigegebene Budget bestätigt werden.
Die Kostenberechnung summiert sich über alle Kostengruppen auf 22.208.840,90 €.

Sachstand Förderung:

Am 20.05.2020 wurden der Regierung von Oberbayern die Planungsunterlagen zugesandt. Eine Stellungnahme wurde am 22.05.2020 übermittelt:
Aus der fachlichen Sicht ist der Entwurf des neuen Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Garching notwendig und zukunftsweisend. Das Raumprogramm entspricht dem überdurchschnittlich umfangreichen Aufgabenspektrum der Feuerwehr Garching. Feuerwehrhäuser sind Bestandteil kritischer Infrastrukturen, daher werden an diese besondere Anforderungen (vgl. DIN 14 092) gestellt.

Der Einbau der Dienstwohnungen ist sehr zu begrüßen, da die Anwesenheit von Einsatzkräften "vor Ort" einerseits dem geregelten Dienstbetrieb dient und die schnelle Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Einsatzkräften im Einsatzfall verbessern wird. Sofern sich am Fahrzeugbestand seit der letzten E-Mail keine Änderungen ergeben haben, sind 12 Stellplätze und die Kompaktanlage zur Schlauchpflege förderfähig.

Anmerkung: Der Feuerwehrturm ist zu Ausbildungszwecken fachlich notwendig. Dieser kann aber nicht separat gefördert werden, da er nicht als Schlauchturm verwendet wird. Die notwendige Stellungnahme des Kreisbrandrates steht noch aus. Der Förderantrag wird auf Basis des freigegebenen Entwurfs bei der Regierung eingereicht.

BESCHLUSS

Der Stadtrat gab die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung, Stand 09.06.2020, frei. Der Bauantrag und der Antrag auf Förderung sollen eingereicht werden.  (bei 3 Gegenstimmen zugestimmt)

 

Top 5 - Stilllegung von Spielplätzen

In den Jahren 2017 / 2018 wurde von Frau Francesi und Herrn Belm eine Bestandsaufnahme mit Bewertung der 36 öffentlichen Spielplätze durchgeführt. Bewertet wurden der Standort, der bauliche Zustand und der Gesamteindruck, die Multifunktionalität sowie der Erlebnis- und Aufenthaltswert.

Bei 2 der bestehenden Spielplätzen, nämlich Grundschule Ost hinter der Turnhalle und am Riemerfeldring gegenüber dem KiGa Spatzennest, wurden bereits nach der Dekra Begehung im Jahr 2019 die beiden dort stehenden Spielgeräte auf Grund des maroden Zustandes abgebaut. An der Grundschule muss nur noch der Fallschutz mit Einfassung entfernt werden und am Riemerfeldring noch ein paar Holzpflöcke. Dann können beide Flächen als Grünflächen angelegt und genutzt werden. Bis heute gab es von den Bürgern keine Nachfrage ob hier wieder Ersatzgeräte aufgestellt werden. Das heißt, die Spielplätze wurden kaum genutzt. Weiterhin ist auf Grund der durchgeführten Bewertung zu überlegen, ob 3 weitere kleine Spielplätze aufgelöst werden, da diese weder gut genutzt werden und auch durch die Größe des Platzes sowie der dort vorhandenen Spielgeräte keinen Spielwert für die Kinder bringen. Dies wären der Taubenbergweg (1 Seilpyramide mit Fallschutz), der Erdinger Platz (1 Sandkasten) und die Danziger Straße Ost (1 Rutsche). Nach entfernen der Geräte können die Flächen auch hier durch auffüllen mit Erde und ansäen von Rasen in die bereits angrenzenden Grünflächen integriert und dementsprechend genutzt werden.

Im Gegenzug kann man klären, was eine Aufrüstung mit Spielgeräten bzw. Umgestaltung von größeren Spielplätzen kosten würde. Hier würden sich die Spielplätze Fröttmaninger Weg (Umgestaltung mit Kletterkombination, Schaukel und Tischtennisplatte), Falkensteinweg Ost (Aufrüstung mit Spielgeräten zum Bestand passend) und Einsteinstraße (Aufrüstung mit Naturstein als Klettermöglichkeit, Naturhölzer zum Balancieren) anbieten. Die Kosten für diese Umgestaltung bzw. Aufrüstungen müssten je nach Planung noch ermittelt werden.

Weiterhin wird der Spielplatz am Rathausplatz gemäß dem bereits vorliegendem Beschluss umgestaltet, Haushaltsmittel stehen hierfür bereit..

Kontroverse Diskussion von allen Fraktionen, lediglich die BfG hat nichts gegen eine Stilllegung. Da mehrheitlich, auch von der CSU Fraktion, gegen eine Stilllegung votiert wurde, ließ der Bürgermeister den Punkt 1 unten erstmal streichen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung zur Ermittlung der Kosten für die Umgestaltung bzw. Aufrüstung der 3 genannten Spielplätze

 

Top 6 - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzgl. Einführung eines Warnsystems für atomare Störfälle und den Katastrophenschutz - Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss

Mit Schreiben vom 20.05.2020 (eingegangen am 12.06.2020) stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgrund der erneuten Störfälle im FRM II im März und April 2020 gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Antrag:

„Die Stadt Garching führt ein Warnsystem für atomare Störfälle und den Katastrophenschutz ein. Dazu werden im Stadtgebiet flächendeckend überall gut hörbare Sirenen installiert. [...]“

Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e der Geschäftsordnung fällt der Antrag in den Aufgabenbereich des Haupt- und Finanzausschusses. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag entsprechen zu verweisen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verweisung des Antrages zur beschlussmäßigen Behandlung an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss.

 

Top 7 - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Resolution gegen die Wiederinbetriebnahme des Forschungsreaktors München II/FRM II" - Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss

Mit eingegangenen Schreiben vom 25.05.2020 stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Antrag:

„Resolution gegen die Wiederinbetriebnahme des FRM II – Der Stadtrat der Stadt Garching appelliert an das als Aufsichtsbehörde zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, an die Fraktionen im Bayerischen Landtag und an den Bayerischen Ministerpräsidenten, den derzeit stillstehenden FRM II nicht wieder in Betrieb zu nehmen. Der FRM II muss endgültig abgeschaltet bleiben. [...]“

Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e der Geschäftsordnung fällt der Antrag in den Aufgabenbereich des Haupt- und Finanzausschusses. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag entsprechen zu verweisen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verweisung des Antrages zur beschlussmäßigen vorberatenden Behandlung an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss.
(auf Antrag der Grünen wurde vorberatend eingefügt und beschlussmäßig gestrichen, dann einstimmig so angenommen)

 

Top 8 - Antrag der Fraktion Bürger für Garching zur Erhebung von Infrastrukturfolgelasten bei Bauvorhaben im Falle von Wohnraummehrung.

Die Fraktion Bürger für Garching beantragt gem. § 24 GeschO dem Stadtrat folgenden Antrag zur Entscheidung vorzulegen:

„Die Stadt Garching erhebt bei Bauvorhaben im Fall von Wohnraummehrung anteilige Infrastrukturfolgelasten (z.B. für Kindergarten, Schulen). Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechenden allgemeingültige Satzung zu entwerfen und dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.“

Zur Begründung des Antrags wird auf das als Anlage 1 beiliegende Antragsschreiben verweisen.

Stellungnahme Verwaltung:

In der Begründung des Antrags wird darauf abgestellt, dass bei rechtskräftigen Bebauungsplänen sehr oft Befreiungen vom zulässigen Nutzungsmaß (= GF oder GFZ) erteilt werden. Gleiches gilt für die Betrachtung im Innenbereich nach § 34 BauGB und in geringem Maß auch im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Intention des Antrags durchaus nachvollziehbar. Jedoch ist rechtlich darauf hinzuweisen, dass der Gemeinde/Stadt bei der Beurteilung der Bauanträge durch bereits erteilte Befreiungen vom Nutzungsmaß wenig bis kein Ermessensspielraum mehr zusteht und es sich um eine sog. „gebundene Entscheidung“ handelt. D.h. im Falle eines Versagens der Befreiung würde höchstwahrscheinlich das Landratsamt oder spätestens das Verwaltungsgericht diese Entscheidung aufheben. Bei einer gebundenen Entscheidung ist es dann auch nicht möglich, die Erteilung an eine Bedingung - z.B. die Erhebung von Folgelasten - zu knüpfen, da der Antragsteller bei gleich gelagerten Fällen gewissermaßen einen „Anspruch“ auf Erteilung der Befreiung hat.

Nichts anderes ergibt sich, wenn die Gemeinde/Stadt in so einem Fall eine Veränderungssperre zur Aufstellung/Änderung eines Bebauungsplanes erlassen würde. Auch im Bebauungsplan würde sich die Festsetzung des zulässigen Nutzungsmaßes am vorhandenen Bestand orientieren müssen. Somit wäre auch hier kein neu geschaffenes Baurecht - für welches Folgelasten erhoben werden könnten - zu unterstellen, da vorher im Gebiet nach § 34 BauGB bereits ein ähnliches Nutzungsmaß zulässig wäre. Der Bebauungsplan würde dann soz. „nur noch“ das Nutzungsmaß im Maximum beschränken.

Die Verpflichtung im Rahmen der Baugenehmigung den Nachweis von notwendigen Stellplätzen zu erbringen oder die Erhebung von Herstellungsbeiträgen ergibt sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie der Bayerischen Bauordnung (BayBO) oder dem Kommunalabgabengesetz (KAG).

Für den Fall, dass eine beantragte Nachverdichtung die Grundzüge der Planung berührt und ein Bauleitplanverfahren nach sich zieht, hat die Stadt Garching mit der 2019 beschlossen „SoBon-Richtlinie“ ein geeignetes Instrument zur Hand.

Eine Rechtsgrundlage für den gegenständlichen Antrag ist aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben, der Antrag kann daher nicht unterstützt werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bürger für Garching nicht zuzustimmen. (bei 3 Gegenstimmen)

 

Top 9 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine

 

Top 10 - Mitteilungen aus der Verwaltung

keine

 

Top 11 - Sonstiges; Anträge und Anfragen

  • Anfrage von Hr. Kraft, BfG, kleines Biotop am Mühlfeldweg bei der Straße sollte ertüchtigt werden. Bürgermeister sagte zu, dass hier was passiert.

  • Grünwald, Unabhängige Garchinger, wann funktionieren Poller am Bürgerplatz. Lt. Bürgermeister werden die Poller dann in Kraft gesetzt, wenn Bauarbeiten abgeschlossen sind.

  • Kratzl, Grüne, weiß man wann und ob der Biergarten öffnet. Lt. Bürgermeister wartet der Wirt nur noch auf die Genehmigung des LRA. Könnte Ende Juni noch klappen

  • Kick, CSU, Zufahrt Wertstoffhof spielen sich regelmäßig Dramen und Verkehrschaos ab. Kann man hier nicht was verbessern.