Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 56. Stadtratssitzung vom 22. März 2019

 

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Information zum Geh- und Radwegbau an der Zeppelinstraße

In dem Projekt Klimaschutz im Radverkehr ist in einem Teilprojekt ein Geh- und Radweg entlang der Zeppelinstraße zwischen der Schleißheimer Straße (B471) und dem Schafweideweg, als Lückenschluss, enthalten. Eine detaillierte Planung soll nun zur Ausschreibung freigegeben werden. Dazu stellen wir die Planung dem Stadtrat vor.

Der im Bebauungsplan 133 enthaltene östliche Geh- und Radweg der Zeppelinstraße wird vom Business Campus mit dem Planungsbüro DV Plan GmbH hergestellt. Die Planung und Ausschreibung der Straßenquerung nördlich des Kreisverkehrs und zwischen Dieselstraße und Schafweideweg westlich des Nord- Westring übernimmt ebenfalls das Planungsbüro DV Plan GmbH, in Abstimmung mit dem Business Campus. Die vorliegende Planung für die Überquerung des Nord-Westring nördlich des Kreisverkehrs wurde bereits mit dem Fahrradbeauftragten und dem Behindertenbeirat der Stadt Garching abgestimmt. Von beiden erhielt die Verwaltung eine positive Stellungnahme zur Wegführung sowie Gestaltung des behindertengerechten Ausbaus.

Die Kostenschätzung des Planungsbüros beläuft sich auf Brutto 89.884,27 € incl. Straßenbeleuchtung. Die Kosten sind im Projekt Klimaschutz im Radverkehr enthalten und werden mit 70 % gefördert, so dass für die Stadt Garching ein Anteil von ca. 27.000,- € verbleibt.

Haushaltsmittel sind im nötigen Umfang eingestellt. Die Baumaßnahme soll bis April ausgeschrieben werden. Es ist geplant die Geh- und Radwege bis Juli 2019 fertigzustellen.

Die Verwaltung bittet den Stadtrat die Planung zur Kenntnis zu nehmen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat der Stadt Garching nahm die Planung zur Herstellung von Geh- und Radwegen entlang der Zeppelinstraße, zwischen der B471 und dem Schafweideweg, zur Kenntnis.

 

Top 3 - Umbenennung Teilstück Daimlerstraße in Graf-Zeppelin-Platz

Die Firma Zeppelin plant auf dem bisherigen Grundstück Daimlerstraße 22 den Erweiterungsbau ihrer Konzernzentrale. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 dem Bebauungskonzept zugestimmt.

Die Firma Zeppelin hat mit Mail vom 18.02.2019 gebeten, ein Teilstück der Daimlerstraße in Graf-Zeppelin- Platz umzubenennen. Dies ermöglicht, dass der Neubau die gleiche postalische Adresse wie die jetzige Konzernzentrale hat.

Nachdem keine weiteren Grundstückseigentümer oder Unternehmen von der Umbenennung des Teilstücks betroffen sind, befürwortet die Verwaltung den Antrag.

BESCHLUSS

Der Stadtrat stimmte der Umbenennung des rot markierten Teilstücks der Daimlerstraße in Graf-Zeppelin-Platz um. 

 

Top 4 - Jahresbericht 2018 des Seniorenbeirates der Stadt Garching b. München

Entfiel aufgrund eines Trauerfalls.

 

Top 5 - Sanierung Bürgerhaus - Vorstellung Entwurf Aussenanlagen mit Kostenberechnung zur Freigabe

Mit Beschluss vom 24.11.2016 hat der Stadtrat für die Sanierung des Bürgerhauses, die Sanierungsstufe 1 + Stufe 2.1 (Wiederaufbau Lesegarten) inkl. der notwendigen Brandschutzmaßnahmen, sowie die Umsetzung des alternativen Lüftungskonzepts mit einem Budget von 8.928.339,55 € zur Umsetzung freigegeben. Mit Beschluss vom 05.11.2018 hat der Stadtrat die Mehrkosten von zusätzlich 1.442.282,95 € freigegeben. Darin enthalten war ein Ansatz für die Wiederherstellung der Freianlagen von 208.250 € brutto.

Auf dieser Grundlage hat das Ingenieurbüro Kagerer einen Entwurf mit Kostenberechnung erarbeitet. Diese beläuft sich auf 223.497,11 € brutto. Die Differenz zwischen Kostenberechnung und der Prognose von 15.247,11 € begründet sich zum einen aus dem Wunsch der Kulturabteilung, einen Busparkplatz für Tourbusse umzusetzen. Des Weiteren sind in der Kostenschätzung Kosten für die Behindertenrampe enthalten, welche zuerst bei den Baumeisterarbeiten enthalten waren, nun aber im Zuge der Außenanlagen umgesetzt werden sollen. Der Grund hierfür ist eine vorgezogene Umsetzbarkeit der Maßnahme.

Umfang und Ziel der Maßnahme:

Aufgabe des Planers ist es, den Umgriff des Bürgerhauses sowie angrenzende Teile des Bürgerplatzes zu analysieren und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung Bürgerplatz sowie des aktuell gültigen Bebauungsplans Nr. 077-Ortszentrum neu zu gestalten.

Ziel ist es, im Zuge der Bürgerhaussanierung ein stimmiges Gesamtbild der Freiflächen zu erhalten und eine passende Bepflanzung der Dachpflanztröge zu ermitteln. Des Weiteren sollen sämtliche Gefahrenstellen im Umgriff des Planungsbereichs beseitigt werden.

Entwurf:

In erster Linie beinhaltet der Entwurf des IB Kagerer die Wiederherstellung der bestehenden Oberflächen, im Sinne von Austausch und Neuverlegung des vorhandenen Pflasterbelags.

Ebenso werden die vorhandenen Pflanzbeete und Grünflächen wiederhergestellt und mit neuen, bunt blühenden Strauchmischungen bepflanzt.

Die Rankdrähte an der Nordseite der Fassade zum Rathaus sollen wieder mit Rankpflanzen bepflanzt werden. Nach Vorgabe der Stadt Garching wurden um das gesamte Bürgerhaus möglichst viele Fahrradständer geplant um den hohen Bedarf von Fahrradstellplätzen am Bürgerplatz abzudecken. Diese sollen aus gestalterischen Gründen als Bügel umgesetzt werden.

Im südlichen, sowie im östlichen Freiflächenbereich des Restaurants, schlägt das IB Kagerer die Pflanzung von jeweils einer Schirmplatane vor. Diese sollen die Gastronomiebereiche im Freien zum Bürgerplatz abgrenzen und strukturieren.

Alternativ zu den Neupflanzungen der beiden Bäume besteht die Möglichkeit die vorhandenen Pergolen wieder aufzubauen um somit die gastronomischen Freiflächen einzufassen. Diese waren ursprünglich mit Bezug zur alten Lesegartenfassade, welcher aufgrund des Umbaus nun allerdings nicht mehr gegeben ist. Die Pergolen könnten somit deplatziert wirken und den Bereich überfrachten.

Der Lieferhof muss nach Grabungsarbeiten im Zuge der elektrischen Leistungserhöhung neu gepflastert und an die geplante Behindertenrampe angearbeitet werden. Hierbei soll ein Müllhäuschen an der Grundstücksgrenze zur Telschowstraße entstehen.

Die hochgewachsenen Platanen an der Telschowstraße im Bereich des Lieferhofs werden von einem Baumgutachter überprüft. Im Bereich dieser Bäume treten bereits mechanische Beschädigungen des Gehwegs auf. Außerdem besteht die Gefahr von Beschädigungen der Bürgerhausfassaden und -dächer, da die Entfernung zur Außenwand des Gebäudes an einer Stelle weniger als einen Meter beträgt. Des Weiteren muss zwischen zwei der Platanen eine neue Kabeltrasse für die Anschlusserhöhung des Bürgerhauses verlegt werden, aufgrund von Gasleitungen ist eine abweichende Trassierung nicht möglich. Deshalb soll überprüft werden, ob eine Fällung und eine somit notwendige Ersatzpflanzung in Erwägung gezogen werden kann.

Nach Vorgaben der Kulturabteilung sollte überprüft werden, ob ein Busstellplatz im Bereich der Bühnenanlieferung umgesetzt werden kann. Dieser wurde im Entwurf an der nordwestlichen Gebäudekante, zwischen Künstlergarderoben und Telschowstraße im Grünbereich angegliedert. In diesem Bereich werden einige der wild gewachsenen Bäume entfernt und durch Neupflanzungen von diversen Sträuchern ersetzt.

Die bereits morschen Holz-Palisaden im Bereich des Kellerabgangs an der Nordseite des Gebäudes werden entfernt und durch eine ähnlich abgetreppte Variante aus Beton ersetzt, welche zwischen den Stufen bepflanzt sind.

Herr Stefan Reisch vom Ingenieurbüro Kagerer wird den Entwurf in der Sitzung vostellen. Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle 2.76200.94000 in ausreichender Höhe vorhanden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Entwurf i.d. Fassung vom 14.03.2019 zur Umsetzung. Das Projekt wird genehmigt und das aufgezeigte Budget freigegeben.

 

Top 6 - Grundsatzdiskussion Kindergartengebühren

Die Stadt Garching erhebt seit 01.09.2015 auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München (KiTaGebS) vom 26.05.2015 Gebühren für die Städtischen Kindergärten und Horte. Die Gebühren liegen im Kindergartenbereich je nach Buchungszeit zwischen 95,00 € und 155,00 € monatlich (ohne Geschwisterermäßigung).

Im letzten Jahr im Kindergarten, dass der Vollzeitschulpflicht nach Art. 35 f. und Art. 37 ff. des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S.414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-K), unmittelbar vorausgeht, wird die monatliche Benutzungsgebühr nach § 6 KiTaGebS um den § 21 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) vom 5. Dezember 2005 (GVBl S.633, BayRS 2231-1- 1-A) genannten Betrag (derzeit 100,00 € monatlich) reduziert. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an die Einrichtung, in der das Kind betreut wird. Ein sich eventuell errechnendes Plus wird nicht an den Gebührenschuldner ausgezahlt. Der Anspruch auf Beitragszuschuss besteht derzeit für maximal 12 Monate vor der Einschulung.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass der Freistaat Bayern ab April 2019 künftig alle drei Kindergartenjahre „beitragsfrei“ stellt, indem in gleicher Weise auch für das erste und zweite Kindergartenjahr monatlich 100 Euro pro Kind gewährt werden. Eine gesetzliche Umsetzung steht noch aus. Aus technischen Gründen soll das Geld voraussichtlich ab Juli 2019 (rückwirkend) über die Gemeinden an die Träger gezahlt werden.

Die Landeshauptstadt München will ab 1. September 2019 die komplette Gebührenfreiheit für die Betreuung von Kindergartenkindern ermöglichen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats (geplant am 22.05.2019) soll die neue Regelung Anwendung in allen städtischen Kindergärten und Häusern für Kinder finden, die 3- bis 6-jährige Kinder betreuen. Außerdem soll sie gelten für die Kindergärten der Einrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger, die an der Münchner Förderformel teilnehmen.

Inzwischen ist die „Beitragsfreiheit“ auch in anderen Städten und Gemeinden in der Diskussion.

Eine komplette Abschaffung der Gebühren ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Art. 19 BayKiBiG verlangt als Fördervoraussetzung für Kindertageseinrichtungen eine nach Buchungszeit gestaffelte Erhebung von Elternbeiträgen.

Um die „Beitragsfreiheit“ trotzdem zu erreichen, müsste die Gebührenstaffelung so geändert werden, dass die Gebühr für die maximale Buchungszeit 100,00 € beträgt. Die Hochrechnung der Verwaltung hat anhand der derzeitigen Belegung Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 78.000 € jährlich für die städtischen Kindergärten ergeben.

Da alle freien Träger von Kindereinrichtungen in Garching, mit denen die Stadt eine Defizitvereinbarung abgeschlossen hat, die (nahezu) gleiche Gebührenstaffelung haben wie die Stadt, müssten für eine „Beitragsfreiheit“ von der Stadt zusätzlich ca. 107.000 € jährlich bereitgestellt werden, um die dortigen Einnahmeausfälle zu kompensieren. In die Rechnung nicht einbezogen wurden die Kinderbetreuungseinrichtungen im Forschungsgelände.

Allerdings ist anzunehmen, dass eine nicht kalkulierbare Zahl von Eltern bei einer Beitragsfreiheit auf längere Buchungszeiten drängen werden, was zu einem höheren Personalbedarf in den Einrichtungen führen würde, um den empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1:10 zu gewährleisten. Dieser zusätzliche Personalbedarf dürfte angesichts der Arbeitsmarktsituation für alle Träger nur schwer zu decken sein und ist in der Hochrechnung nicht berücksichtigt. Auch müssten einige Einrichtungen voraussichtlich baulich erweitert werden, um den zusätzlichen Bedarf (z.B. mehr Essenskinder, Aufenthaltsräume für mehr Personal) zu decken. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber Regelungen trifft, um Luftbuchungen (die dann auch eine höhere staatliche Förderung bedeuten würden) zu vermeiden.

Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde sowie der Bay. Gemeindetag empfiehlt den Gemeinden, mit einer Satzungsänderung der Benutzungsgebühren für Kitas zu warten, bis die gesetzlichen Grundlagen feststehen.

Die Verwaltung möchte aber vorab ein Meinungsbild des Stadtrates haben, um zeitnah eine Entscheidung vorbereiten zu können.

BESCHLUSS

CSU-Fraktion, Jürgen Ascherl, stellte den Antrag, die Verwaltung soll bei der benachbarten Gemeinde Unterföhring erheben, wie sich die dortige Belegung erhöht hat, nachdem die Gebühren weggefallen sind. Wir wollen für Garching wissen, welche Kosten hier auf uns zu kommen. Die CSU Fraktion begrüßt grundsätzlich die Abschaffung der Gebühren.

Die Grünenfraktion hielt an ihrem Antrag fest, eine Sozialstaffelung zu prüfen, damit dass grüne besser verdienende Wählerklientel finanziell beteiligt wird.

Dies macht aus Sicht der CSU Fraktion wenig Sinn, allerdings begrüßen wir eine ausschließliche Beteiligung des grünen Wählerklientels ... Die Grünen zogen daraufhin Ihren Antrag zurück.

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtrat nach Inkrafttreten der geänderten gesetzlichen Vorgaben zu informieren und einen neuen Satzungsentwurf vorzulegen.

 

Top 7 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Top 7.1 - Antrag der Stadt Garching bei der Baugesellschaft München Land GmbH auf Verzicht der Anwendung von Schweizer Anlagengrenzwerten bei Liegenschaften in der Stadt Garching

Seit vielen Jahren nutzen Mobilfunkbetreiber die Liegenschaften der Baugesellschaft München-Land GmbH in der Max-Plank-Str. 7, der Otto-Hahn-Str. 2 und der Königsberger Str.76 als Mobilfunkstandorte.

Die Standorte sind nach Aussage der Mobilfunkbetreiber funktechnisch überdurchschnittlich gut geeignet. Dennoch scheitern die Mobilfunkanbieter an einer zeitgemäßen Ausgestaltung dieser Standorte mit mobilen Datendienste (LTE) und der neuen Mobilfunkgeneration 5G, da an diesem Standort die dort geltenden spezifischen Immissionsauflagen der Baugesellschaft München-Land GmbH ("10% Grenzwertausschöpfung") gelten.

Bundesweit gelten in Deutschland als auch in der Schweiz entsprechend der Empfehlungen der WHO die Grenzwerte der 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung). Daneben existiert die Schweizer Vorsorgeregelung für Orte mit empfindlicher Nutzung. Davon sind z.B. Wohnräume, Kindergärten, Schulen, Pflegeheime und Krankenzimmer betroffen. Für diese Ausnahmefälle sind die Grenzwerte auf 1/10 der sonstigen Grenzwerte herabgesetzt. Folge ist, dass beispielsweise eine Grenzwertausschöpfung von 20 % nach der BImschV einen Wert von 200% nach dem Schweitzer Vorsorgemodell darstellt und somit zu einer Grenzwertüberschreitung führt.

Dieser Schweizer Anlagenwerte für Orte mit empfindlichen Nutzungen (OMEN) wird seit 2013 auf eigenen Wunsch der Gemeinde Haar für ihre Liegenschaften angewandt. Diese hausinterne Festsetzung wird auch auf andere Mobilfunkstandorte, somit auch Garching angewandt, um die umliegende Bevölkerung, nach Aussage der Baugesellschaft München Land, besser als gesetzlich gefordert, zu schützen.

Aufgrund dieser Schweitzer Anlagenwerte kann das mobile Breitband nicht angeboten werden.

Hierüber gibt es Beschwerden aus der Bevölkerung auch Stadtrat Kick hat hierzu eine Anfrage im Stadtrat gestellt und gebeten, dass die Stadt Garching hier tätig wird und die Abschaffung dieser selbstauferlegten Werte fordert.

Die Verwaltung hat die die beiden Akteure (Mobilfunkbetreiber und Baugesellschaft München-Land GmbH) um Stellungnahme gebeten.

Telekom:

Zusammenfassend erklärt die Telekom, dass diese Thematik der Emissionen umfassend und zeitgemäß durch die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt ist. Die Versorgung der Stadt Garching mit mobilem Breitband hängt von der Modernisierung dieser beiden Standorte der Baugesellschaft München-Land ab. Ohne diese beiden exponierten Standorte, müssten zur Kompensation pro Netzbetreiber mindestens drei Standorte im bebauten Bereich errichtet werden.

Die Telekom AG verweist auf einen Beschluss Landeshauptstadt München aus 2017, die im Zuge ihrer Digitalisierungsstrategie das Münchner Vorsorgemodell (Entspricht dem Schweitzer Anlagewert) aus dem Jahre 2003 für kommunale Liegenschaften abgeschafft hat und zu den bundeseinheitlichen Grenzwerten der 26. BImSchV auch für städtische Liegenschaften zurückgekehrt ist.

Die Landeshauptstadt München begründet, ebenso wie die Telekom, dass diese Thematik der Emissionen umfassend und zeitgemäß durch die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt ist, die auf Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK) beruht.

Wie eine im Jahr 2015 von der Technischen Universität Ilmenau mit Unterstützung des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München durchgeführte, systematische Erfassung der hochfrequenten Exposition im Alltag gezeigt hat, wird die persönliche Gesamtexposition von der Nutzung des eigenen Mobiltelefons (am Kopf) dominiert - nicht von den Sendestationen.

Baugesellschaft München Land GmbH:

Die Baugesellschaft München-Land GmbH hat am 13.11.2018 zu dieser Problematik ihre Stellungnahme an den Ersten Bürgermeister geschickt. Hierin wird durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der konkrete Anlagenausbau in Garching sowie auch die nach den Prognosen zu erwartenden Funkimmissionen dargestellt.

Nach dem derzeitigen Stand wäre der Anlagenausbau nach der 26.BImschV an allen Standorten zulässig. An Bereichen, an denen der Grenzwert aber über 10 % ausgeschöpft wird, wären die Vorsorgewerte nach der Schweizer Vorsorgeregelung für OMEN aber überschritten und das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht realisierbar.

Die Baugesellschaft München Land überlässt die Entscheidung, ob für die Garchinger Immobilien weiterhin die hausinternen Regelungen auf Einhaltung der Schweizer Anlagenwerte gelten sollen dem Stadtrat der Stadt Garching und erklärt ausdrücklich, dass diese einem Verzicht nicht entgegenstehen wird.

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 31.01.2019 beschlossen, bei den in Garching befindlichen Gebäuden der Bau Gesellschaft München-Land GmbH auf die freiwillig auferlegten Schweizer Anlagenwerte zu verzichten und den Ersten Bürgermeister beauftragt, dies bei der Baugesellschaft München- Land GmbH zu erwirken, um der Garchinger Bevölkerung den Zugang zum mobilen Breitband zu ermöglichen.

Der Erste Bürgermeister hat auftragsgemäß den Antrag bei der Baugesellschaft München-Land GmbH gestellt.

KENNTNISNAHME

Anfrage der CSU Fraktion, Ascherl, wann hat der Bürgermeister den Antrag bei der Baugesellschaft gestellt. Es gab offensichtlich bei der Postsendung Probleme und deshalb kam es zu Verzögerungen und es kam erst gestern an. Deshalb kann der Vollzug noch etwas dauern.

Der Stadtrat nahm von dem Sachvortrag und der öffentlichen Bekanntmachung Kenntnis.

 

Top 8 - Mitteilungen aus der Verwaltung

Top 8.1 - Umbenennung der Altenwohnanlage

Auf Wunsch des Ersten Bürgermeisters wurde der Seniorenbeirat ermächtigt, sich eigenständig um einen neuen Namen für die Altenwohnanlage in der Mühlgasse zu engagieren. Um eine größtmögliche Akzeptanz bei der Neubenennung zu erreichen, führte der Seniorenbeirat im Rahmen des Offenen Kaffee`s der Nachbarschaftshilfe, im angrenzenden Seniorentreff, eine schriftliche Befragung der anwesenden SeniorInnen durch. Hierfür erarbeitete der Seniorenbeirat im Vorfeld eine Reihe von möglichen Namensgebungen. Zudem bestand auch die Möglichkeit auf dem Fragebogen eigene Namensvorschläge anzubringen. Die Befragung kam zu dem Ergebnis, dass die meisten SeniorInnen für die Bezeichnung „Seniorenwohnanlage in der Mühlgasse“ stimmten.

Insgesamt fiel das Ergebnis wie folgt aus:

  • Seniorenwohnanlage an der Mühlgasse: 42 Stimmen
  • Seniorenresidenz: 11 Stimmen
  • Haus Abendsonne: 8 Stimmen

Weitere Namen bekamen nur geringere Stimmzahlen. Die Umbenennung der Altenwohnanlage in „Seniorenwohnanlage in der Mühlgasse“ erfolgt zum 21.3.2019.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Umbenennung der Altenwohnanlage in „Seniorenwohnanlage in der Mühlgasse“ zur Kenntnis.

 

Top 9 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Antrag CSU – Bepflanzung der städtischen Grünflächen
  • Antrag CSU – Verkehrssituation Hüterweg, östlich des Brunnenweg, hier kommt ein schriftlicher Antrag der CSU Fraktion, um die jetzige Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern.