Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 58. Stadtratssitzung vom 23. Mai 2019

 

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

Elternbeirat meldete sich zu Wort und stellte sich vor.

 

Top 2 - Ausschreibung der Reinigungsleistungen für die städtischen Gebäude

Die Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Glas- und Rahmenreinigung) der städtischen Gebäude sind seit dem 01.01.2015 (2 Jahres Vertrag mit 3-maliger Verlängerungsoption, um je ein weiteres Jahr) an zwei verschiedene Reinigungsfirmen vergeben. Um 2020 die neuen Verträge abschließen zu können, werden die derzeit bestehenden Verträge entsprechend der jeweiligen Konstellationen im Laufe des Jahres 2019 zum 31.12.2019 gekündigt.

Damit die Reinigungsleistungen rechtzeitig zum 01.01.2020 neu vergeben werden können, ist geplant, die Ausschreibung am 28. Mai 2019 zu veröffentlichen.

Die Leistungen sind aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes (221.000 €) europaweit im Wege des Offenen Verfahrens auszuschreiben. Aufgrund der umfangreichen Ausschreibung wurde die Firma Neumann & Neumann beauftragt, die Stadt Garching bei der Vorbereitung und Durchführung zu unterstützen.

Die Ausschreibung wird in 3 Lose unterteilt:

LOS 1: Vereinsheim FC Hochbrück, Grundschule Hochbrück, Offene Ganztagesschule Hochbrück, Jugendfreizeitheim Hochbrück, Vereinsräume OTZ, Sanitäranlagen U-Bahn Hochbrück, Stockschützenheim, Stadion am See, Dreifachturnhalle BCS, Grund- und Mittelschule West, Kinderhort West, VfR Vereinsheim

LOS 2: Rathaus, Bürgerhaus, Kläranlage, WC-Anlage am Maibaum, Musikschule, Jugendbürgerhaus Profil Garching, Grundschule Ost, Kinderhort Ost, Minikinderhaus, Kindergarten am Mühlbach, Kindergarten Falkenstein, Stadtbücherei, Altenwohnanlage + Seniorentreff

LOS 3: Glas- und Rahmenreinigung der städt. Objekte

Die Lose 1 und 2 wurden so gewählt, dass beide Lose ungefähr denselben Umfang (Größe/Quadratmeter) haben. Ebenfalls wurde bei der Aufteilung darauf geachtet, dass die Gebäude eines Loses nahe beieinanderliegen.

Die Glasflächen der Stadt Garching sind in Los 3 zusammengefasst.

Gegenüber dem bisherigen Reinigungsturnus wurde nur beim Stadion am See eine wesentliche Änderung vorgenommen. Das Stadion wird häufiger und von mehr Mannschaften als wie vor einigen Jahren genutzt. Von Montag bis Freitag trainieren zwischen 4-7 Mannschaften am Tag. Die Spiele finden während der Winterzeit ausschließlich samstags und sonntags statt, während der Sommerspielzeit auch unter der Woche abends. Somit werden täglich die Sanitäranlagen und Umkleiden genutzt. Mit Ausnahme der Winterschließzeit (zwischen 4 und 6 Wochen). Der Reinigungsturnus von 3x wöchentlich wurde daher auf 6x wöchentlich (Mo- Sa) erhöht. 

Bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen sollte nicht nur der Preis als Wertungskriterium zugrunde gelegt werden. Es werden auch andere Kriterien, wie die Qualität und Erfahrung der Leitung, sowie die Qualität des..

  • Personalkonzepts
  • Implementierungskonzepts
  • Umweltschutz- und Nachhaltigkeitskonzepts
  • Schulungskonzepts
  • Qualitätssicherungskonzepts und Reklamationsmanagement angesetzt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Reinigungsleistungen für die im Sachvortrag genannten Gebäude im Wege des Offenen Verfahrens zum 01.01.2020 europaweit neu auszuschreiben.

 

Top 3 - Umstellung des Stadtbusbetriebs in Garching (Buslinie L290) auf Elektrobusbetrieb

Für die Stadtratssitzung am 22.10.2018 hat die Verwaltung den Stadtrat davon in Kenntnis gesetzt, dass auf der Garchinger Stadtbuslinie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens Ende 2022, eine Umstellung auf Elektrobusbetrieb möglich wäre.

Die Stadt Garching wäre eine von weiteren 3 Gemeinden Im Landkreis München, auf der ein Batteriebusbetrieb starten könnte. Weitere Linien mit Elektrobusbetrieb könnten sein:

- Linie 225 Taufkirchen

- Linie 227 Oberhaching

- Linie 261 Fürstenried.

Der Stadtrat ist in seiner Sitzung am 22.10.2018 dem Vorschlag der Verwaltung auf Übernahme der im Schreiben der MVV GmbH vom 19.09.2018 dargestellten Kosten

a) für den Kauf und die Errichtung der Ladeinfrastruktur (voraussichtlich 2023, einmalig geschätzt ca. 250.000 Euro)

b) für einen Vollservicevertrag (ab 2023 jährlich geschätzt ca. 8.000 Euro)

nicht gefolgt und hat den vorgeschlagenen Beschluss auf Kostenübernahme vorläufig zurückgestellt.

Nachdem in der Zwischenzeit die anderen drei Gemeinden ihre grundsätzliche Zustimmung zum Elektrobusbetrieb signalisiert haben, hat der Landkreis München die Stadt Garching um eine abschließende Mitteilung gebeten, ob sie bereit ist, die Kosten von einmalig 250.000 Euro für den Kauf und die Errichtung der Ladeinfrastruktur sowie die Kosten von jährlich ca. 8.000 Euro für einen Vollservicevertrag zu übernehmen. Nur im Falle einer Kostenübernahme der Ladeinfrastrukturkosten sei ein Elektrobusbetrieb auf der Garchinger Stadtbuslinie möglich.

Im Falle einer Zustimmung müssten in den Folgejahren entsprechende Haushaltsmittel in den Garchinger Haushalt eingestellt werden.

BESCHLUSS

Hier gab es rege Diskussionen um die Kosten von allen Fraktionen.

Der Stadtrat erklärte die grundsätzliche Bereitschaft, die im Schreiben der MVV GmbH vom 19.09.2018 dargestellten Kosten für den Kauf und die Errichtung der Ladeinfrastruktur (voraussichtlich 2023, einmalig geschätzt ca. 250.000 Euro) einschl. Vollservicevertrag (ab 2023 jährlich geschätzt ca. 8.000 Euro) zu übernehmen. Die Abstimmung erfolgte hier mehrheitlich dafür.

 

Top 4 - Feststellung der Jahresrechnung 2017

Der Rechnungsprüfungsausschuss überprüfte die am 15.05.2018 vom Stadtrat gebilligte und zur Prüfung verwiesene Jahresrechnung 2017 in 5 Sitzungen. Die örtliche Prüfung wurde am 06.05.2019 beendet. Folgende Bereiche wurden in Stichproben geprüft. 

  • Grünpflege
  • Wertstoffhof
  • Kultur
  • Straßenunterhalt
  • Mieten und Pachten

Es gab folgende Beanstandungen bzw. Anregungen:

Der RPA empfiehlt eine Überarbeitung der Eintrittsgelder und Raummieten nach Beendigung der Sanierung, die den Verbesserungen (Klimaanlage usw.) Rechnung tragen.

Der RPA fordert bei der Umsetzungen von Maßnahmen im Bereich Grünpflege und Straßenunterhalt eine umfangreichere Kontrolle/Abnahme mit entsprechender Protokollierung.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die Jahresrechnung 2017 wie vorgetragen gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen. Die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.

 

Top 5 - Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 GO für das Jahr 2017

Gemäß dem am 01.08.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBL S. 272) stellt der Stadtrat als kommunales Vertretungsgremium nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Jahressabschlüsse) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadenersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.

Auf Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden für die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung der Verwaltung getrennte Beschlüsse gefasst.

BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschloss die Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2017.

 

Top 6 - Verweisung der Jahresrechnung 2018 zur örtlichen Prüfung

Die Gesamt-Einnahmen und Ausgaben erhöhten sich bei der Jahresrechnung gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan um 4.816.098,29 €, das sind ca. 5,3 %.

Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts waren um 3.848.061,97 € höher als veranschlagt (ca. 4,3 %). Hauptursache waren wieder die Steuereinnahmen. Die Mehreinnahmen gegenüber den bereits im Nachtragshaushalt angehobenen Ansätzen betrugen ca. 3,32 Mio. €. Davon entfielen auf die Gewerbesteuer ca. 2,81 Mio. € (Rechnungsergebnis ca. 39,81 Mio. €), die Einkommensteuerbeteiligung ca. 112 T€ (Rechnungsergebnis ca. 12,81 Mio. €), die Umsatzsteuerbeteiligung ca. 102 T€ (Rechnungsergebnis ca. 3,85 Mio. €) und sonstige Zuweisungen ca. 261 T€. Bei den Einnahmen (und Ausgaben) aus der Verrechnung von Bauhofleistungen fielen ca. 360 T€ weniger an als veranschlagt (davon ca. 117 T€ wegen nicht notwendigem Winterdienst). Die sonstigen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb waren ca. 79 T€ höher als geplant. Die

Mehreinnahmen bei den sonstigen Finanzeinnahmen betrugen ca. 445 T€. Davon entfielen ca. 789 T€ auf den Budgetübertrag. Dagegen wurden bei den Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer ca. 145 T€ und bei den Zinseinnahmen ca. 186 T€ weniger eingenommen als veranschlagt.

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalt (ohne Zuführung an den Vermögenshaushalt) lagen insgesamt um ca. 2,48 Mio. € unter dem Ansatz. Die Personalkosten lagen um ca. 454 T€ (ca. 4,0 %) unter dem Ansatz. Für den Gebäude- und Grundstücksunterhalt (ohne Bauhofleistungen) wurden ca. 1,9 Mio.€ weniger ausgegeben als geplant. Für Mieten und Pachten konnten ca. 148 T€, für die Bewirtschaftung der städtischen Grundstücke und Gebäude ca. 306 T€ weniger ausgegeben werden als geplant. An laufenden Zuschüssen und Zuweisungen wurden ca. 138 T€ weniger ausgegeben als geplant, für die sonstigen Verwaltungs- und Betriebsausgaben ca. 104 T€ und den sonstigen Geschäftsausgaben ca. 194 T€. Die Zinsausgaben waren um ca. 48 T€ geringer, da sich Ismaning teilweise noch an den Zinszahlungen des Zweckverbandes Gymnasium beteiligte. Dagegen mussten wegen der Steuermehreinnahmen ca. 641 T€ mehr an Gewerbesteuerumlage gezahlt werden.

Nach der KommHV sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung gedeckt werden. Nach dem Haushaltsplan war eine Zuführung von 11.147.400 € vorgesehen (ohne Zuführung zur Sonderrücklage U-Bahn). Zugeführt wurden tatsächlich 17.498.652,97 €, das sind ca. 6,35 Mio. € mehr. Die Mindestzuführung hätte 460.200 € betragen und wurde somit deutlich überschritten.

Die Einnahmen des Vermögenshaushalts erhöhen sich unter Einbeziehung der gebildeten Haushaltseinnahmereste um 968.036,32 € (ca. 4,9 %). Hauptursache ist die Überschreitung des Ansatzes bei der genannten Zuführung vom Verwaltungshaushalt von ca. 6,35 Mio. €. Dagegen fielen Beiträge und Kostensätze um 0,915 Mio. € und die Investitionszuweisungen um 0,825 Mio. € geringer aus als veranschlagt, meist wegen Verzögerungen im Bauablauf. Die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 3,684 Mio. € musste nicht getätigt werden.

Die Ausgaben des Vermögenshaushalt (ohne Rücklagenzuführung) reduzieren sich unter Einbeziehung der Haushaltsausgabereste um ca. 1,2 Mio. € gegenüber den Ansätzen. Davon resultieren ca. 645 T€ aus dem Vermögenserwerb, ca. 340 T€ aus Hochbau- und ca. 206 T€ aus Tiefbaumaßnahmen (teilweise 2019 neu veranschlagt).

Beim Jahresabschluss 2018 wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 583.000,00 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 12.145.334,87 € neu gebildet sowie alte Haushaltseinnahmereste in Höhe von 40.000,00 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.095.069,78 € in Abgang gebracht.

Eine Übersicht aller 2018 neu gebildeten bzw. in Abgang gebrachten Haushaltsreste ist in der Anlage 2 beigefügt.

Im Ergebnis der Jahresrechnung 2018 können 2.192.794,11 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, von denen allerdings 624.000 € im Haushaltsplan 2019 wieder entnommen werden sollen. Ursprünglich war im Haushaltsjahr 2018 keine Rücklagenzuführung geplant. Der Rücklagenstand der allgemeinen Rücklage stieg zum 31.12.2018 auf 30.315.471,22 €.

Außerdem können weitere 437.976,27 € der Sonderrücklage U-Bahn zugeführt werden. Der Rücklagenstand zum 31.12.2018 steigt hier auf 5.745.078,76 €.

Die in Anlage aufgeführten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben sind entstanden und müssen vom Stadtrat noch genehmigt werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis, verwies sie an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung und nahm die neuen Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 12.662.937,63 € und die neuen Haushaltseinnahmereste in Höhe von insgesamt 1.633.000,00 € zur Kenntnis. Die in Anlage aufgeführten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben wurden genehmigt.

 

Top 7 - Kostenübernahmevereinbarung mit der MVG bezüglich Weichenerneuerung U6 Hochbrück

Die Stadt Garching ist Eigentümerin der U-Bahnstrecke U 6 von Fröttmaning bis zum Garchinger Forschungszentrum. Der 1. Bauabschnitt Fröttmaning – Garching-Hochbrück wurde im Oktober 1995 in Betrieb genommen. Gemäß § 4 Abs. 3 Betriebsübernahmevertrag vom 03.02.1993/10.10.2006 ist für diesen Abschnitt die Stadt Garching alleiniger Träger von Ersatzinvestitionen.

Im Juni 2018 wurde die Stadt Garching durch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) informiert, dass im Bereich Garching-Hochbrück (Abschnitt Fröttmaning bis Garching-Hochbrück) in 2019 eine Erneuerung mehrerer Weichen ansteht. Die Weichen müssen altersbedingt bzw. aufgrund von Verschleißerscheinungen an den Schwellen und an der Fahrbahn ersetzt werden. Gleichzeitig werden sie auf den neuesten Stand der Technik gebracht.

Die aktuelle Kostenschätzung der MVG liegt bei ca. 2,0 Mio. € netto (davon ca. 1,95 Mio. € in 2019), wobei die Ausschreibung noch aussteht. Ursprünglich waren 1,8 Mio. € netto angemeldet, aber aufgrund der aktuellen Marktentwicklung in der Baubranche wird inzwischen mit höheren Kosten gerechnet.

Im Haushalt 2019 der Stadt Garching sind unter der Haushaltsstelle 2.82000.95000 dafür 2.140.000 € eingestellt. Die Stadt Garching ist für diesen Bauabschnitt nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Laut Auskunft der Regierung von Oberbayern (Sachgebiet 31.2 Schienen- und Seilbahnen) sind Ersatzinvestitionen nicht förderfähig.

Vor Baubeginn ist die in der Anlage beigefügte Kostenübernahmevereinbarung von beiden Seiten zu unterzeichnen. Die Kosten für den Schienenersatzverkehr während der Bauzeit tragen gemäß Betriebsübernahmevertrag und Kreistagsbeschluss vom 29.09.2014 der Landkreis München und der Freistaat Bayern.

BESCHLUSS

Hier kam Frage von der CSU Fraktion, ob wir als Stadt Garching von den Einnahmen des MVV etwas bekommen, wenn schon die Strecke von uns finanziert wird. Leider sind wir hier nicht beteiligt.

Der Stadtrat ermächtigte den Ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung der in der Anlage beigefügten Kostenübernahmevereinbarung mit der MVG.

 

Top 8 - Angenommene Anträge aus den Bürgerversammlungen 2019

Am 02.04.2019 wurden in der Bürgerversammlungen in Garching mehrere Anträge von der Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen.

Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Das heißt, die Empfehlungen müssen auf die Tagesordnung des Stadtrates, der sich damit befassen muss. Es steht dem Stadtrat jedoch frei, ob er die Empfehlung annehmen oder ablehnen will. Die Anträge können jedoch auch an den zuständigen Ausschuss verwiesen werden.

Für folgende Anträge wurde in den Bürgerversammlungen 2019 mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat beschlossen:

1. Harald Kirchner- Keine Standmiete und Bewachungskosten für Garchinger Vereine auf dem Christkindlmarkt und weiteres:

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung mit der Prüfung, ob für die Garchinger Vereine keine Standmiete und Bewachungskosten (derzeit 60,00 €) auf dem Garchinger Christkindlmarkt erhoben werden. Ferner stellt die Stadt Garching durch den Bauhof ein Prüfgerät zur Zertifizierung der benötigten Elektrogeräte und Kabeltrommeln zur Verfügung, damit die Vereine den jährlichen E-Check kostenfrei durchführen können. Die Stadt Garching als Veranstalter stellt außerdem ein evtl. benötigtes Handwaschbecken zur Verfügung, sofern dieses wiederrum vom Landratsamt München gefordert wird.

Begründung:

Der Christkindlmarkt in Garching ist ein seit vielen Jahren bestehendes gesellschaftliches und kulturelles Ereignis, das insbesondere durch die Garchinger Vereine geprägt und mit Leben gefüllt wird. Die Vertreter der teilnehmenden Garchinger Vereine erbringen bereits ein hohes ehrenamtliches, zeitintensives Engagement um eine Teilnahme am Christkindlmarkt zu ermöglichen. Es fallen bereits erhebliche Unkosten an durch den Einkauf von Waren, Zubereitung von Speisen und Getränken, Gebühr für eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis, Gesundheitszeugnis, evtl. abzuschließende Haftpflicht und Diebstallversicherung. Aufgrund der von Jahr zu Jahr steigenden Anforderungen im Bereich Sicherheit und Hygiene und die damit verbundenen erheblichen finanziellen Mehraufwendungen stellen sich nach meiner Information immer mehr Vereine die Frage, ob sich eine Teilnahme am Garchinger Christkindlmarkt noch lohnt. Wenn wie im letzten Jahr bei denkbar schlechten Wetter nach drei Tagen und insgesamt investierten 30 – 40 Stunden ein Betrag von plus minus Null in der Kasse ist und man froh ist, zumindest die Unkosten gedeckt zu haben, stellt sich für viele Standelbetreiber die Frage, ob sich ein erneutes Engagement im nächsten Jahr lohnt. Wenn aber der Garchinger Christkindlmarkt nur noch von professionellen gewerblichen Betreibern bestimmt wird, geht das Flair unseres Christkindlmarkts verloren. Viele Leute kommen, um sich an ihrem Vereinsstand zu treffen, dort zu feiern und anschließend über den Christkindlmarkt und dem hoffentlich bald wieder stattfindenden Künstlermarkts zu schlendern.

Es muss daher im ureigenen Interesse der Stadt Garching sein den Vereinen unter die Arme zu greifen und für finanzielle Entlastung zu sorgen. Ich bitte Sie daher meinen Antrag anzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anwesenheit der Vereine auf dem Christkindlmarkt soll die Attraktivität des Christkindlmarktes steigern und den Vereinen eine Gelegenheit zu Präsentation und Mitgliedergewinnung bieten. Den einzelnen Vereinen sollen dabei keine Kosten entstehen, die nicht durch die Einnahmen gedeckt werden können. Eine Standmiete wird für Garchinger Vereine nicht erhoben. Die Nutzungsgebühr für eine Bude beträgt gemäß HFA-Beschluss vom 12.03.15, 40 Euro pro Veranstaltung. Die Kosten für das Auf-/Abbauen einer Bude betragen ca. 160 Euro, welche die Stadt Garching übernimmt.

50 % der Bewachungskosten werden derzeit auf alle Standbetreiber umgelegt. Diese betragen 20 Euro pro Stand (Verein und Dritte).

Um die Vereine hier zur entlasten, könnten die Bewachungskosten zu 100 % auf die Stadt umgelegt werden, ebenfalls könnte die Nutzungsgebühr entfallen.

Die Prüfung von mobilen elektrischen Geräten regeln u. a. die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Da die Prüfung nur von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden darf, erübrigt sich die Zurverfügungstellung eines Prüfgerätes an Unsachkundige. Die Vereine müssen ihre Geräte unabhängig vom Christkindlmarkt regelmäßig prüfen lassen, da diese sicherlich auch bei anderen Gelegenheiten zum Einsatz kommen.

Die Art des Standes auf dem Christkindlmarkt obliegt den Vereinen - hieraus ergeben sich auch die Auflagen lt. Hygieneschutzrichtlinien bzw. EU-Verordnungen. Die Hygieneausstattung gehört daher genauso zur Gesamtausstattung des Standes wie ein Grill oder eine Fritteuse.

2. Elke Endriß Bund Naturschutz Ortsgruppe Garching-:

Sperrung des Bürgerparks für jeglichen privaten KfZ-Verkehr und den sofortigen Rückbau der provisorischen Parkplätze

Begründung:

Der Bürgerpark ist als Erholungsgebiet geplant, mit für Pflanzen und Insekten neu angesäten Grünflächen. Erholung ist nicht gewährleistet, solange dort jeder reinfahren kann, auf Grünflächen parkt oder wendet und Menschen gefährdet. Bei diversen Veranstaltungen konnten die Fußgänger nicht mal mehr die Fußwege nutzen, weil alles zugeparkt wurde. Außerdem werden sämtliche Randstreifen auch der anliegenden Straßen kaputt gefahren. Insbesondere bei Veranstaltungen muss der Park und auch die umliegenden Feldwege (z.B. Hüterweg, etc.) wirkungsvoll für Kfz gesperrt sein, um Missbrauch auszuschließen. Pkw-Fahrern muss jedoch eine andere Alternative geboten werden, z.B. das Parkhaus unter dem Rathaus und ein entsprechender Shuttle Service. Außerdem sollte in der Ankündigung von Veranstaltungen darauf hingewiesen werden, dass es keine Parkplätze vor Ort gibt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung erstellt derzeit - auch auf Antrag der CSU-Fraktion hin - ein Gesamtkonzept für die künftige Verkehrssituation im Bürgerpark. Es werden mehrere Varianten geprüft und anschließend dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

3. Bund Naturschutz Ortsgruppe Garching- Elke Endriß

Die Stadt Garching möge sich stark machen, dass ein zweispuriger Ausbau der 471 mit Ertüchtigung der Kreuzung sowie die Einrichtung einer zusätzlichen Busspur als ausreichend erachtet wird.

Begründung:

Durch den ständig wachsenden Verkehr steht es immer wieder im Raume, dass die B471 vierspurig für den Kfz-Verkehr ausgebaut werden soll. Dies gilt es zu verhindern, da:

  • Größere Straßen mit mehr Spuren mehr Verkehr fördern
  • Der Individualverkehr noch mehr gefördert würde 
  • Der Bus auch weiterhin im Stau stände
  • Es für Fahrradfahrer noch unattraktiver wird am Autoverkehr vorbeizufahren
  • Auch wir Garchinger etwas gegen den Flächenfraß tun müssen.

In vielen Studien wurde bereits nachgewiesen, dass durch Straßen mehr Verkehr statt weniger Stau entsteht. Garching ist bereits jetzt extrem durch den Autobahnverkehr und die B471, wie sie jetzt besteht, belastet. Sollte die B471 ausgebaut werden, steht zu befürchten, dass noch mehr Kfz diese als Ausweichroute nutzen und den gleichen Stau produzieren, wie wir ihn jetzt schon haben, mit negativen Folgen für uns Garchinger und unsere Umwelt. Der öffentliche Nahverkehr sollte den ganzen Münchener Norden besser vernetzen und auch der Radverkehr sollte gestärkt werden, insbesondere da Pedelecs/E-Bikes immer häufiger genutzt werden. Außerdem könnte der Bus eine separate Spur auf der B471 bekommen, damit er eine Alternative zum Auto darstellt. Auch an sinnvollen Verbindungen für Radfahrer sollte hierbei gedacht werden.

Daher fordern wir, die Gründung eines Arbeitskreises, der nach sinnvollen Alternativen sucht, wie der Verkehr reduziert werden kann, statt ihn noch mehr zu fördern.

Stellungnahme der Verwaltung:

"Die Stadt Garching bzw. die Nordallianzgemeinden tragen dem Antrag bereits dahingehend Rechnung, als im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan mit Schreiben vom 29.04.2016 Stellung genommen hat.

Bezug genommen wird auf eine Stellungnahme von Verkehrsgutachter Prof. Kurzak vom 27.04.2016. Darin wird deutlich gemacht, dass leistungssteigernde Maßnahmen im Bereich der Knotenpunkte erforderlich sind, aber kein genereller 4-streifiger Ausbau, insbesondere das Teilstück zwischen Garching ST 2350 und Ismaning. Aktuell werden durch das Staatliche Bauamt Freising, Servicestelle München, die Planungsleistungen für den Abschnitt zwischen ST 2350 und Ismaning ausgeschrieben.

Dies wurde auch von Herrn Rinderer, Staatliches Bauamt, im Rahmen der Bürgerversammlung erläutert.

Die Stadt Garching steht mit der Nachbargemeinde Ismaning und dem Staatlichen Bauamt im Austausch, um eine einvernehmliche, flächensparende Ausbauvariante zu erreichen. Im Rahmen dieser Gespräche wurde auch von Seiten der Stadt Garching die Prüfung einer eigenen Busspur gefordert.

Die Stadt Garching wird weiterhin den Kontakt mit den o.g. Beteiligten suchen, um planbegleitend eine gute Lösung für Garching zu erreichen."

4. Herr Fischer

Einrichtung eines Zebrastreifens über die Freisinger Landstraße vom Lidlparkplatz hinüber zum Friedhof

Stellungnahme der Verwaltung:

An dieser Stelle befindet sich bereits eine Querungshilfe. Dennoch kann die Verwaltung die Errichtung eines Fußgängerüberweges prüfen.

5. Lebendiges Garching- Doreen Pietzsch, Ingrid Stanglmeier und Brigitte Betzner Zertifizierung der Stadt Garching als Fairtrade-Town

Begründung:

Siehe Anlage 1

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung ist der faire Handel ein erstrebenswertes Ziel und die Kommune sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Eignung der Stadt zu überprüfen und die Akteure auf Teilnahmebereitschaft zu befragen und bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Grundsatzbeschluss vorzulegen.

BESCHLUSS

Auch hier wurde kontrovers diskutiert, ob denn Anträge der Bürger abgelehnt werden sollen oder u.U. die Verwaltungsvorlage oder der Antrag der CSU sogar weitergehend sei. Deshalb hat man den Beschluss wie unten angegeben geändert.

Der Stadtrat nahm alle Anträge aus der Bürgerversammlung 2019 an und verwies sie in die Ausschüsse.

 

Top 9 - Dringlichkeitsantrag der Fraktion der GRÜNEN zur sozialgerechten Bodennutzung.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat geht am 27.04.2019 ein Dringlichkeitsantrag zur sozialgerechten Bodennutzung (s. Anlage 1) ein.

Die Fraktion beantragt:

„Der Stadtrat fasst einen Grundsatzbeschluss zu einem kooperativen Baulandmodell zur Beschaffung bezahlbaren Wohnraums mit den im Antrag genannten Verfahrensgrundsätzen für die Bauleitplanung.“

Stellungnahme Verwaltung:

Grundsätzlich ist zwischen den Begriffen der „sozialgerechten Bodennutzung“ und der in Garching praktizierten und im Antrag zitierten Erhebung von Folgelasten „InFol“ zu unterscheiden.

Zu den rechtlichen Voraussetzungen der sozialgerechten Bodennutzung, d.h. den städtebaulichen Möglichkeiten von gefördertem Wohnraum, wird auf die Stellungnahme der Kanzlei Meidert & Kollegen vom 06.07.2015 - die in der Sitzung des Stadtrates vom 29.07.2015 behandelt wurde und die Voraussetzungen zusammenfasst - verwiesen.

In der verbliebenen Zeit war es der Verwaltung nicht möglich eine Stellungnahme zu allen Punkten des Antrages, insbesondere zu Teil IV, zu fertigen. Es wird daher empfohlen, die Verwaltung mit einer Stellungnahme zu beauftragen und diese gem. GeschO über den vorberatenden Bauausschuss erneut dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Eine Dringlichkeit in der Form, dass die Schaffung von neuem Baurecht den o.g. Antrag gefährdet, ist derzeit nicht gegeben.

BESCHLUSS

Klare Aussage der CSU Fraktion: Wir unterstützen es, dass eine rechtliche Stellungnahme erarbeitet wird, allerdings lehnt die CSU ab, dass bis dahin irgendwelche Bebauungspläne zurückgestellt werden und somit Maßnahmen blockiert werden.

Daraufhin wurde der Beschlussvorschlag zunächst mehrheitlich abgelehnt.

Im zweiten Beschlussvorschlag wurde dann der Satz mit dem Stopp von neuen Bebauungsplänen gestrichen.

Der Stadtrat nahm den Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung eine rechtliche Stellungnahme zu erarbeiten und verwies den Antrag in den Ausschuss.

 

Top 10 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine

 

Top 11 - Mitteilungen aus der Verwaltung

keine

 

Top 12 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Bürgermeister Dr. Gruchmann machte zur Forderung FC Türkspor nach einem eigenem Vereinsheim seine Position klar. Er hat nichts versprochen und hier entscheidet der Stadtrat. Hr. Dr. Gruchmann erläutert noch weiteres zur Thematik Vermarktung von FC Türkspor und Gleichbehandlung mit dem VfR Garching. Dr. Gruchmann sagte zudem, dass er möglicherweise in Gesprächen mit dem FC Türkspor zu unvorsichtig war.
  • Der Geh- und Radweg zwischen Garching und Eching wird in Bälde fertig gestellt.
  • Anfrage von Stadtrat Kick, beim Skaterpark wurden Gegenstände verrutscht, Verwaltung soll sich das mal anschauen
  • Anmerkung von Stadtrat Kick, Flutlichtanlage im Stadion sollte überprüft werden.