Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 52. Stadtratssitzung vom 22.  November 2018

 

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Projektvorstellung "Erweiterung Zeppelin Zentrale Garching"

abgesetzt

 

Top 3 - Vorstellung des Heideflächenverein Münchener Norden e.V. 

Die „Garchinger Heide“ ist ein europaweit bedeutsames Naturschutzgebiet mit einer außergewöhnlichen Artenvielfalt.

Im Jahre 1990 wurde der Heideflächenverein gegründet. Die Mitglieder (Eching, Neufahrn, Oberschleißheim, Garching, Unterschleißheim, Landkreis Freising, Landkreis München sowie die Landeshauptstadt München) verfolgen das Ziel, die charakteristische Heidelandschaft im Münchener Norden zu sichern und zu entwickeln.

Der Heideflächenverein will die Reste der ehemals 15.000 ha großen Heiden erhalten, wieder ausdehnen und zu einem Biotopverbund verknüpfen. In einem Landschaftsplanerischen Konzept werden Perspektiven für eine künftige Gestaltung der Heidelandschaft aufgezeigt und Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes mit den Belangen der Landwirtschaft und der Naherholung abgestimmt.

Seit 1990 ist schon einiges passiert. Einen Rückblick und Ausblick gibt die Geschäftsleiterin Dipl. Ing. Christine Joas.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm der Sachvortrag von Frau Joas zur Kenntnis.

 

Top 4 - Bestätigung des Grundstückserwerbs aus dem Jahr 2007 in der Fröttmaninger Heide durch die Mitgliedskommunen des Heideflächenvereines

Die Mitgliedsgemeinden Eching, Neufahrn, Oberschleißheim, Garching, Unterschleißheim und LH München haben in den Jahren 2006 / 2007 einen anteiligen Finanzierungsbeitrag an den HFV geleistet und sich am 24.05.2007 in einer gemeinsamen Erklärung über das weitere Vorgehen verständigt. In dieser Erklärung aus dem Jahr 2007 wird mehrfach der Begriff „Refinanzierung der Kosten des Erwerbs“ verwendet, was nach einer aktuellen rechtlichen und steuerrechtlichen Prüfung zu Missdeutungen und steuerrechtlichen Nachteilen für den Heideflächenverein führen könnte. Einzig zielführend im Sinne des Heideflächenvereins ist, dass die Zahlungen der Mitgliedsgemeinden als zweckgebundener Zuschuss zu verstehen sind.

Die rückwirkende Prüfung hat auch ergeben, dass in den Mitgliedskommunen unterschiedlich lautende Beschlüsse gefasst wurden. Diese deuten vereinzelt darauf hin, dass erwartet wurde, dass die Gelder irgendwann zurückfließen. Die sechs Mitgliedsgemeinden wurden vom Heideflächenverein daher gebeten, in ihren kommunalen Gremien entsprechende Beschlüsse zu fassen, die eindeutig klarstellen, dass die damaligen Zuwendungen als Zuschüsse zu verstehen sind. Eine beabsichtigte und in Aussicht gestellte künftige Verteilung von Ausgleichsflächen bleibt davon prinzipiell unberührt. Entsprechend dem Satzungszweck wurden diese von der Mitgliederversammlung des Heideflächenvereins am 14.11.2018 durch eine eindeutige, entsprechende Beschlussfassung weiterhin ermöglicht.

Die Zuteilung von Ausgleichsflächen orientiert sich am damaligen prozentualen Finanzierungsbeitrag der Gemeinden am Flächenerwerb, wobei kein expliziter Anspruch auf Flächenzuteilung besteht. Weil der Bedarf in den Kommunen unterschiedlich hoch ist, haben sich die Gemeinden und Städte im Heideflächenverein bezüglich der Ausgleichsflächenverteilung darauf verständigt, sich an dem bisher kommunizierten Verteilungsschlüssel zu orientieren, mit der Möglichkeit, bei Bedarf von diesem abzuweichen. Dabei soll bei erhöhtem Abruf von Ausgleichsflächen (prozentualer Mehrbedarf) ein vereinsinterner Ausgleich erfolgen, indem zusätzliche Kosten der Erhaltungspflege (+ 10 Jahre) übernommen werden.

Sachbericht Garching:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Garching hat am 5.10.2006 im Wortlaut beschlossen:

„Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz möge beschließen, die Finanzmittel für den Kauf der Grundstücke südlich der Autobahn A99 – Fröttmaninger Heide – in Höhe von 280.402,17 Euro für den Heideflächenverein zur Verfügung zu stellen. Die Mittel werden im Haushalt 2007 für die Haushaltsstelle „Allgemeine Grünflächen – Grundstücke“ bereit gestellt.“

Der Heideflächenverein hat im Rahmen seiner letzten Mitgliederversammlung am 14.11.2018 beschlossen, dass eine Rückzahlung dieses Zuschusses nicht erfolgt. Bei der Zuteilung der Ausgleichsflächen soll sich der Verein jedoch auch zukünftig daran orientieren, in welcher Höhe die Kommunen einen Zuschuss geleistet haben.

Im Einzelnen wird auf anliegenden Beschluss verwiesen (Niederschrift zur 39. MV des HFV- wird als Tischvorlage in der Sitzung bzw. Anlage vorgelegt).

CSU – Albert Biersack mahnt an, dass mit der Vergabe der möglichen Ausgleichsflächen an andere Kommunen sorgsam umgegangen wird, und die Stadt Garching nur dann von ihrem Anspruch zurücktritt, wenn absolut sicher ist, dass sie über Generationen hier keine Ausgleichsflächen benötigt. In diesem Zusammenhang fordert er eine Aufstellung unserer möglichen Ausgleichsflächen und eine Schätzung, bis zu welchem Wachstum der Stadt Garching diese ausreichen.

BESCHLUSS

einstimmig angenommen

Der Stadtrat stimmte den in der Mitgliederversammlung des Heideflächenverein Münchener Norden e.V. vom 14.11.2018 gefassten Beschlüssen zum Grundstückskauf 2007 in der Fröttmaninger Heide und zur Verteilung der Ausgleichsflächen zu.

 

Top 5 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Top 5.1: Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Einigung mit dem Philisterverein Rhaetia e.V.

Der Stadtrat hat am 10.09.2018 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit für die Einigung mit dem Philisterverein Rhaetia e.V. einstimmig beschlossen.

In seiner Sitzung vom 14.12.2017 hat der Stadtrat der Einigung mit dem Philisterverein Rhaetia e.V. zugestimmt. Die Beurkundung erfolgte am 30.01.2018, URNr. B 265/2018, Notar Dr. Gregor Basty. Mit Beurkundung des Nachtrages und der erfolgten Zahlung des Nachbewertungsbetrages wurden sämtliche vertragliche Vereinbarungen erfüllt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis. 

Top 5.2: Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Rückkauf der 3 Zi-Wohnung im Mühlfeldweg 19 in Garching

Der Stadtrat hat am 10.09.2018 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit für den Rückkauf der 3 Zi-Wohnung im Mühlfeldweg 19 in Garching einstimmig beschlossen.

Der Haupt-undFinanzausschuss hat am 21.09.2017 beschlossen, im Falle des Eintritts des Wiederkaufsrechts für die 3 Zi-Wohnung im Mühlfeldweg 19 dieses unter den festgelegten Bestimmungen im Kaufvertrag vom 29.07.2010, URNr. 1821/2010, Notar Dr. Basty auszuüben. In seiner Sitzung vom 07.12.2017 hat der Haupt- und Finanzausschuss nach den durchgeführten Verhandlungen beschlossen, die 3 Zi-Wohnung zurückzukaufen und anschließend als Werkmietwohnung zu vermieten.

Die Beurkundung erfolgte am 09.01.2018, URNr. B 0072/2018, Notar Dr. Gregor Basty. Der vereinbarte Kaufpreis wurde bereits bezahlt.

Die Wohnung ist als Werkmietwohnung ab 01.10.2018 vermietet.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

Top 5.3: Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Grunderwerb der landwirtschaftlichen Grundstücke Fl.Nr. 2172, 2172/37 sowie 1/2 Miteigentumsanteil aus Fl.Nr. 2173

Der Stadtrat hat am 10.09.2018 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit für den Grunderwerb der landwirtschaftlichen Grundstücke Fl.Nr. 2172, 2172/37 sowie 1/2 Miteigentumsanteil aus Fl.Nr. 2173 einstimmig beschlossen.

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 31.01.2018 wurden die landwirtschaftlichen Grundstücke Fl.Nr. 2172, 2172/37 sowie 1/2 Miteigentumsanteil aus Fl.Nr. 2173 erworben.

Die Beurkundung erfolgte am 01.02.2018, URNr. B 293/2018, Notar Dr. Gregor Basty. Der vereinbarte Kaufpreis wurde bereits bezahlt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

Top 5.4: Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Kauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 165 - Errichtung eines Kreisverkehrs zur Erschließung der "Kommunikationszone"

Der Stadtrat hat am 10.09.2018 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit für den Kauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 165, Errichtung eines Kreisverkehrs zur Erschließung der "Kommunikationszone", einstimmig beschlossen. 

In seiner Sitzung vom 08.02.2018 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 165 zu erwerben.

Die Beurkundung erfolgte am 21.03.2018, URNr. B 869/2018, Notar Dr. Gregor Basty. Der vereinbarte Kaufpreis wurde bereits bezahlt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 6: Kinderbetreuung in Garching, Kapazitäten und Entwicklung, Datenerfassung und Planungen

Aufgrund des sehr umfangreichen Sachvortrages verweise ich auf beiliegenden Link.

CSU – Albert Biersack regt an, in Zukunft beim Bau neuer Betreuungseinrichtungen mehr Gruppen pro Einrichtung zu planen.

Unabhängige Garchinger – Michaele Theis fordert, dass die Stadt mehr Betreuungspersonal ausbilden soll

SPD – Ulrike Haerendel fordert mehr Inklusionsplätze

BESCHLUSS

einstimmig angenommen

Der Stadtrat nahm den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Kinderbetreuung in Garching zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die vorliegende Statistik regelmäßig fortschreiben und Daten sowie Platzkapazitäten dem Gremium jährlich vorzulegen.

Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung zur Prüfung folgender Maßnahmen auf bauliche, organisatorische und pädagogische Machbarkeit:

  1. Zeitnahe Umwandlung des Kinderklubs im Römerhof in eine Großtagespflege.
  2. Fortführung der Nutzung des Standortes an der Pfarrer-Stain Str. als einen Hort oder eine Mittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2019/ 2020 für den Bereich des Schulsprengels West.
  3. Umwandlung einer bisherigen Kindergartengruppe in eine Hortgruppe in einem Kindergarten des Schulsprengels West.
  4. Untersuchung einer teilweisen Anschlussnutzung des jetzigen Feuerwehrhauses für eine Kinderbetreuungseinrichtung nach Auszug der Feuerwehr in den Neubau.
  5. Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung am Hüterweg („Wohnen am Bürgerpark“) mit der priorisierten Betreuungsform Hort.
  6. Neubau eines Anbaus oder eines separaten Gebäudekörpers im Bereich des Schulkomplexes West (vorrangig für die Nutzung durch außer- bzw. nachschulische Angebote: ca. 200 Betreuungsplätze).
  7. Aufstellen von Containermodulen im Bereich des Schulkomplexes West, soweit die benötigten Plätze nicht wie unter Punkt 2 und 3 erläutert, vorgehalten werden können.

 

Top 7 - Neubau Feuerwache; Bekanntgabe Ergebnis Verhandlungsgespräche Auftragsvergabe Architektenleistungen Gebäude und Freianlagen

Der Stadtrat wurde am 25.09.2018 über die Entscheidung des Preisgerichts zum Wettbewerb in Kenntnis gesetzt. Das Gremium zur Führung der Verhandlungsgespräche wurde beschlossen.

Anhand der per Beschluss vom 15.03.2018 festgelegten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung (bekanntgemacht am 23.03.2018 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) wurden am 07.11.2018 die Verhandlungsgespräche mit den drei Preisträgern geführt: 

  • Reinhard Bauer Architekt BDA, München mit Nowak Partner Landschaftsarchitekten
  • Steimle Architekten GmbH, Stuttgart mit Möhrle und Partner, Stuttgart
  • TRU Architekten, Berlin mit Hoch C Landschaftsarchitekten PartGmb, Berlin

Die Eignung der Preisträger wurde im Vorfeld der Gespräche geprüft und nachgewiesen, so dass sie zur Abgabe ihres Erstangebots aufgefordert wurden.

Die Verhandlung wurde über den gesamten Angebotsinhalt geführt; über den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und das hierfür abgegebenen Angebot, Konditionen und das Honorar.

Nach den Verhandlungsgesprächen konnten die Bieter ihr Angebot überarbeiten. Die Aufforderung zur Abgabe des Zweitangebots erfolgte am 08.11.2018 mit Fristsetzung zum 15.11.2018.

Nach Auswertung der Einzelbewertungen und des verbindlichen Honorarangebots ergibt sich gemäß Rangfolge der 1. Platz für die Büros Reinhard Bauer Architekt BDA, München und Nowak Partner Landschaftsarchitekten.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlung und den kommunalen Vertragsmustern für Architektenverträge bei Gebäude und Freianlagen, können nunmehr nach Information an die Bieter und nach Ablauf der Stillhaltefrist, die Verträge abgeschlossen werden.

BESCHLUSS

einstimmig angenommen

Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt, mit dem Architekturbüro Reinhard Bauer und Nowak Partner Landschaftsarchitekten stufenweise Architektenverträge für die ausgeschriebenen Architektenleistungen in den Leistungsphasen 2-9 nach HOAI abzuschließen.

 

Top 8 - Erlass einer Erhaltungssatzung für den Bereich Geschosswohnungsbau am Römerhofweg

Aufgrund des sehr umfangreichen Sachvortrages verweise ich auf beiliegenden Link.

Alle Fraktionen sehen den Erlass einer Erhaltungssatzung als notwendig

SPD fragt an, ob eine Erhaltungssatzung auch in anderen Gebieten sinnvoll ist.

CSU – Albert Biersack signalisiert die Zustimmung der CSU Fraktion und bedauert, dass so ein Schritt notwendig ist, um bezahlbaren Wohnraum für sozial schwächer gestellte Bürger zu erhalten. Er gibt jedoch zu bedenken, dass durch diese Satzung eine wünschenswerte bessere Mischung des sozialen Milieus und eine moderate Sanierung der Gebäude in diesem Bereich wohl erschwert wird.

BESCHLUSS

einstimmig angenommen

Der Stadtrat beschloss, zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Römerhofweg“) vom 22. November 2018 zu erlassen.

 

Top 9 - Satzung über die Herstellung von Garagen, Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder sowie den Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Garagen-, Fahrrad- und Stellplatzsatzung - GaFStS)

Im Nachgang zur Diskussion in der Bau, Planungs- und Umweltausschusssitzung am 13.09.2018 und am 6.11. ist die Satzung überarbeitet und angepasst worden.

In der Beschlussvorlage für die Stadtratssitzung 22.11.2018 wird nur auf die Änderungen seit dem 6.11.2018 eingegangen.

Zu § 3 Abs. 2 hat das Landratsamt angemerkt, das für Regelungen mit Ortsbezug die Rechtsgrundlage fehlt. Daher ist die Formulierung „Stellplätze für den Lieferverkehr sind auf Privatgrund nachzuweisen“ in „Auf ausgewiesenen Ladezonen für den Anlieferverkehr dürfen keine Stellplätze nachgewiesen werden“ angepasst worden.

In § 4 Abs. 1 ist die Regelung zu den baulichen Voraussetzungen für eine jederzeitige Ausstattung mit einer Elektroladestation angepasst worden. Der Verweis auf § 3 der Ladesäulenverordnung ist mit aufgenommen worden, um zu definieren, welcher Standard die jederzeitige Nachrüstung erfüllen können soll.

In § 9 ist vor den Fahrradabstellmöglichkeiten das Wort „notwendig“ eingefügt worden. Diese Ergänzung ist auf Grund der Anpassungen in § 13 notwendig geworden sind.

Beispiel: Sollte ein Bauherr mehr Fahrradabstellplätze als nach Berechnung der Richtzahlenliste erforderlich sind, errichten, so kann aber nach § 13 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nur für die notwendigen Abstellmöglichkeiten erfolgen, nicht für die zusätzlich freiwillig errichteten Stellplätze.

Die Anpassung mit einzelnen Regelungen in § 13 Ordnungswidrigkeiten war basierend auf der Gesetzesänderung in der Zivilprozessordnung (ZPO) anzupassen. Danach sind die Tatbestände, die zu einer Ordnungswidrigkeit führen können, zu benennen.

In § 9 Abs. 4 ist die Regelung zu den Lastenfahrrädern basierend auf dem Beschluss vom 6.11.2018 angepasst worden.

BESCHLUSS

angenommen gegen die Stimmen der BfG

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Herstellung von Garagen, Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder sowie den Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Garagen-, Fahrrad und Stellplatzsatzung – GaFStS) mit ihren Anlagen.

 

Top 10 - Sanierung Bürgerhaus - Vorstellung der aktuellen Kostensituation mit Darlegung der Kostenerhöhung und Freigabe Auftragserhöhungen

Aufgrund des sehr umfangreichen Sachvortrages verweise ich auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

einstimmig angenommen

Der Stadtrat beschließt die nötigen Mehrkosten für die Sanierung des Bürgerhauses für KG 300-700 in Höhe von 1.442.282,95 freizugeben und die Gesamtkosten somit auf 10.764.537,18 € brutto zu erhöhen.

 

Top 11 - Bürgerhaus Garching - Vorstellung Entwurf Verkleinerung Restaurant mit Kostenberechnung zur Projektgenehmigung

abgesetzt

 

Top 12 - Mitteilungen aus der Verwaltung

- keine -

 

Top 13 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

CSU – Albert Biersack gibt die Beschwerde von Bürgern bzgl. der Laubbeseitigung im städtischen Friedhof weiter.

CSU – Albert Biersack fordert einen Sachstandsbericht über die derzeitige Belegung des Flüchtlingswohnheims und einen Ausblick über die zukünftige Entwicklung. Der Bürgermeister sagt dies zu.

CSU – Albert Biersack fragt nach, wie lange die Bauarbeiten am Fuß- und Radweg nach Dirnismaning noch dauern werden und ob nicht eine bessere Umleitung möglich wäre. Herr Zettl geht davon aus, dass die Bauarbeiten in 2 Wochen abgeschlossen sind, eine bessere Umleitung ist nicht möglich.

CSU – Salvatore Disanto fragt nach, was für Erdarbeiten derzeit im Bereich der Kommunikationszone stattfinden. Herr Zettl teilt mit, dass hier archäologische Sondierungen durchgeführt werden. Eine Genehmigung liegt vor.