Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 63. Stadtratssitzung (öffentlicher Teil) vom 21. November 2019

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Vereidigung der nachrückenden Stadträtin Patrizia Kempel und Ausschussneubesetzung durch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen

Stadträtin Ingrid Wundrak ist am 19.10.2019 verstorben. Listennachfolgerin ist Patrizia Kempel.
Mit Schreiben vom 29.10.2019 hat Frau Kempel schriftlich mitgeteilt, dass sie die Wahl zum Mitglied des Stadtrates annimmt und bereit ist, den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung zu leisten.

Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen Dr.Adolf wird gebeten, die Ausschußneubesetzung bekannt zu geben.

BESCHLUSS

Der Vorsitzende, bat Frau Kempel sich zu erheben und die Eidesformel nachzusprechen. Er wies darauf hin, dass der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann.
Frau Kempel leistet folgenden Eid:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen. So wahr mir Gott helfe“.

Der Fraktionsvorsitzende Stadtrat Dr. Adolf erklärte, dass die Fraktion die Ausschüsse wie folgt besetzt: Frau Kempel übernimmt dieselben Ausschüsse wie die verstorbene Frau Wundrak.

 

Top 3: Zwischenbilanz zu den Verhandlungen mit der DSD bezüglich der Einführung der "Gelben Tonne" im Holsystem und der Umstellung der Altglassammlung auf Depotcontainer; weitere Vorgehensweise

1) Beschlussfassung des Stadtrates vom 27.06.2019

Der Stadtrat hat am 27.06.2019 eine Grundsatzentscheidung über die Einführung der „Gelben Tonne“ im Holsystem zur Erfassung der Leichtverpackungen ab dem 1. Januar 2021 getroffen. In diesem Beschluss wurde auch formuliert, welche Tonnengrößen bereitgestellt werden sollten und mit welchem Abfuhrrhythmus die „Gelben Tonnen“ idealerweise geleert werden sollten.

Die Gelben Tonnen - zur Auswahl wären 120 l-, 240 l- und 1100 l-Tonnen wünschenswert - sollten demnach analog der Restmülltonne im 14-tägigen bzw. wöchentlichen Rhythmus entleert werden. Aktueller Ausschreibungsführer für die LVP-Sammlung und damit Ansprechpartner ist die DSD GmbH.

Ebenso beschlossen wurde die Umstellung der Altglassammlung von Umleerbehältern auf Depotcontainer („Iglus“). Neben der platzsparenden und vandalismussicheren Eigenschaft dieser Behälter ist der Hauptgrund die langfristige Umstellung auf Unterflurbehälter an möglichst vielen Standorten. Aktueller Ausschreibungsführer für die Altglassammlung und damit Ansprechpartner ist in diesem Fall die Interseroh Dienstleistungs GmbH.

Für die sehr komplexen Verhandlungen und zur rechtlichen Beratung mit den Ausschreibungsführern hat die Stadt Garching das Anwaltsbüro „Gruneberg Rechtanwälte“ eingeschaltet. Herr Rechtsanwalt Walter Hartwig war auch bei dem Vorgespräch mit der DSD in Augsburg dabei.

2) Vorgespräch mit der DSD GmbH

Am 11.09.2019 fand eine erste Besprechung bei der DSD in Augsburg statt, die für die Ausschreibungen in dieser Region zuständig ist (Der Hauptsitz der DSD befindet sich in Köln). Dort wurde in einem konstruktiven Gesprächsrahmen scheinbar eine erste Annäherung erzielt, bei der folgende Kompromissformel gefunden wurde, über die in weiteren Gesprächen verhandelt werden kann.

LVP

Die 1,1m3-Tonnen können wöchentlich und nur 240 (keine120) Liter Tonnen 4-wöchentlich entleert werden mit der Option, Säcke zur Abfuhr dazu stellen zu können. Die Säcke haben eine vorgegebene Größe und müssen transparent sein. Die Sammlung am Wertstoffhof kann nur bestehen bleiben, wenn bei diesem Standort auf das Nebenentgelt verzichtet wird (muss schriftlich garantiert werden).

Aufgrund unseres bestehenden Sammelsystems könnte es genehmigt werden, wenn 2/3 der Betreiber (6 von 8) zustimmen. Sollte kein positives Ergebnis zustande kommen, wird die Stadt per Rahmenvorgabe mit den im Stadtratsbeschluss vorgebrachten Ausgangswünschen (1,1m3 wöchentlich, 120+240 Liter 14-tägig) einen Sofortvollzug anordnen. In diesem Fall beabsichtigt die DSD vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.

Altglas

Die Umstellung von Umleer- auf Depotcontainer sollte zunächst kein Problem darstellen. Bei der Einrichtung von Unterflursystemen ist die Kostenfrage allerdings noch nicht geklärt. Es müsste mit Kosten von ca. 30.000 € pro Standort gerechnet werden. Bei 20.000 EW müssen 25 Stellplätze für die Altglassammlung bestehen bleiben, sonst fällt das Nebenentgelt ganz weg.

Kurze Zeit nach diesem Gespräch hat das DSD Augsburg jedoch fernmündlich kundgetan, auf den Kompromiss bei den LVP-Verhandlungen nicht einzugehen und auf dem Status Quo beharren zu wollen.

3) Schreiben an die DSD – weitere Vorgehensweise

Aufgrund der festgefahrenen Verhandlungssituation sah sich die Stadt Garching veranlasst, über das Anwaltsbüro „Gruneberg Rechtanwälte“ ein Schreiben verfassen zu lassen, in dem die wesentlichen Verhandlungspunkte nochmals zusammengefasst und das weitere Vorgehen seitens der Stadt vorgeschlagen wurde.

  1. Beide Parteien nehmen von einer vorzeitigen Kündigung der im Jahr 1993 geschlossenen Abstimmungsvereinbarung Abstand, die damit zumindest bis zum 31.12.2022 weiterläuft. Die notwendigen Anpassungen an das VerpackG werden zunächst in Form von textlichen Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Damit soll ein abstimmungsloser Zustand vermieden werden, was dem Interesse beider Seiten dienen dürfte. Falls alle anstehenden Themen (s. 2.-4.) abschließend geklärt werden können, kann die alte Vereinbarung auch jederzeit ohne Kündigung durch eine neue Vereinbarung auf Basis der sog. Orientierungshilfe ersetzt werden.
  2. Zu den von der Stadt Garching geforderten, aber seitens des DSD abgelehnten Änderungen des LVP- Sammelsystems, wird die Stadt Garching zeitnah eine Rahmenvorgabe nach § 22 Abs.2 VerpackG erlassen. Nach Bestandskraft des Bescheids kann daraus eine Systemfestlegung als Anlage zur Abstimmungsvereinbarung entwickelt werden.
  3. Zur Fraktion Glas wird die Stadt Garching unmittelbar mit dem Ausschreibungsführer Interseroh in Kontakt treten, um zunächst eine Systembeschreibung für die folgende Ausschreibungsperiode zu vereinbaren. DSD als gemeinsamer Vertreter würde parallel auf dem Laufenden gehalten werden.
  4. Zur Fraktion PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) besteht Handlungsbedarf bereits zum 1.1.2020, da die bisherigen Leistungsverträge ausnahmslos zum 31.12.2019 gekündigt wurden. Insoweit ist die Stadt Garching bereit, nach dem am 30.9. 2019 mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelten und mittels einer „Anlage 7“ ausgearbeiteten Kompromiss eine Vereinbarung für die Jahre 2020 und 2021 zu treffen, die der bestehenden Abstimmungsvereinbarung beigefügt wird.
  5. Die Stadt Garching ist außerdem zur Fortführung der Nebenentgeltvereinbarung zu unveränderten Konditionen über den 31.12.2020 hinaus bereit.

Herr Rechtsanwalt Hartwig wird dem Stadtrat diese Vorgehensweise näher erläutern.

 

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, der dargestellten Vorgehensweise zu den weiteren Verhandlungen mit den Ausschreibungsführern DSD und Interseroh zuzustimmen.

 

Top 4 - Benutzungssatzung Bürgerpark

Aufgrund der Verkehrssituation im Bürgerpark während des Theaterzeltbetriebes 2018/2019 beantragte die CSU-Fraktion am 21.03.2019 die Verwaltung die Verkehrssituation im Bürgerpark zu prüfen und entsprechend umzugestalten. Auch der Bund Naturschutz in Bayern e. V. - Ortsgruppe Garching - beantragte mit Schreiben vom 28.03.2019 die Sperrung des Bürgerparks für jeglichen Kfz-Verkehr sowie den sofortigen Rückbau der provisorischen Parkplätze.

Des Weiteren beantragte der Bund Naturschutz in Bayern e. V. - Ortsgruppe Garching - zusammen mit der Agenda 21 Garching mit Schreiben vom 03.02.2019 und 23.05.2019, dass die Beleuchtung im Bürgerpark auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden soll und verweist gleichzeitig auf Art. 11 a des Bayerischen Naturschutzgesetzes: „Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden [...] Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.“ Die Antragsteller befürchten durch eine ständige Beleuchtung eine Beeinträchtigung der Entwicklung von Tier- und Pflanzenwelt in ihrer Vielfalt und fordern deshalb, dass der Bürgerpark weiterhin den Lebensraum von Insekten und nachtaktiven Tieren schützen soll.

All diese Anträge hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die Situation im Bürgerpark zu überprüfen und die Nutzung dessen in einer Satzung zu reglementieren.

Die neue Bürgerparksatzung regelt im Wesentlichen:

§ 1 Geltungsbereich:
Der Bürgerpark ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Garching b. München und dient vorrangig der Erholung und Freizeitgestaltung.

§ 2 Verhalten im Bürgerpark:
Es ist insbesondere verboten im Bürgerpark zu nächtigen, zu grillen und Plakate anzuschlagen.

§ 3 Befahren und Begehen der öffentlichen Wege:
Im Rahmen des Theaterzeltbetriebes und des hohen Besucheraufkommens wurden am Rande der artenreiche Spielwiese 42 provisorische Stellplätze errichtet. Diese werden nun im Zuge der Baumaßnahmen am Südweg zurückgebaut. Die bereits vorhandenen Parkplätze im Hüterweg (zwischen Geothermieweg und Nordweg) werden als Pkw-Parkplätze ausgewiesen und mit den Verkehrszeichen 314 "Parken" und dem Zusatzzeichen 1048-10 "nur Personenkraftwagen" versehen. Dies bedeutet, dass auf diesen Parkplätzen ausschließlich als Pkw zugelassene Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3,5 Tonnen parken dürfen. Wohnmobile, Anhänger, Krafträder oder Kraftomnibusse beispielsweise dürfen hier, obwohl sie grundsätzlich auch der Personenbeförderung dienen, nicht abgestellt werden, da sie eben nicht als Pkw zugelassen sind.

Bei größeren Veranstaltungen können, sofern erforderlich, im vorderen Sponsorenhain weitere Parkplätze ausgewiesen werden. Dies soll in enger Abstimmung mit dem Veranstalter und dem städtischen Ordnungsamt sowie dem Umweltreferat erfolgen. Bauliche Veränderungen werden jedoch nicht vorgenommen. Die Parkplätze dürfen nur während der Veranstaltung genutzt werden. Während Auf- und Abbaubauarbeiten ist eine Nutzung ausgeschlossen.

Sobald der Südweg hergestellt ist (voraussichtlich 06/2020) kann die Multifunktionsfläche nur noch über den Südweg erreicht werden. Dies gilt auch für die Zeltbauer. Die Bimmelbahn bzw. der Shuttleverkehr bei Veranstaltungen weiterhin über den Geothermieweg. Mit Inkrafttreten der Bürgerparksatzung sowie der Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen, sind grundsätzlich nur noch Fußgänger und Fahrradfahrer im Bürgerpark gestattet, wobei Fußgänger Vorrang haben.

§ 4 Nutzung der Multifunktionsfläche:
Grundsätzlich dürfen auf der Multifunktionsfläche 15 Veranstaltungen im Jahr durchgeführt werden. Die Verwaltung hat sich darauf verständigt, dass nur besondere Veranstaltungen nach vorheriger Antragstellung zugelassen werden sollen. Wobei kein Anspruch auf Genehmigung besteht. Somit soll ausgeschlossen werden, dass durch viele kleine Veranstaltungen (Firmen-, Geburtstags- und Vereinsfeiern) der Bürgerpark nicht mehr seinem Zweck entspricht und verkehrlich überbeansprucht wird.

§ 5 Führen und Halten von Tieren:
Hunde dürfen im Bürgerpark nur angeleint mitgeführt werden.

§ 6 Beleuchtung und Winterdienst:
Die Beleuchtung wird Sommer wie Winter um 22 Uhr abgeschaltet. Bei Veranstaltungen wird die Beleuchtung erst nach Ende der Veranstaltung abgeschaltet.

Im Bürgerpark findet grundsätzlich kein Winterdienst statt. Den Kindern soll somit die Möglichkeit gegeben werden, den Bürgerpark mit dem Schlitten zu befahren und den Rodelhügel zu nutzen.

§ 7 Beseitigungspflicht:
Verunreinigungen und Beschädigungen sind unverzüglich zu beseitigen.

§ 8 Platzverweis:
Der Sicherheitsdienst der Stadt Garching b. München wird mit der Bestreifung des Bürgerparks sowie der Überwachung der Einhaltung der Bürgerparksatzung beauftragt. Stellt dieser oder Mitarbeiter der Stadt Garching b. München Zuwiderhandlungen oder Ordnungswidrigkeiten fest, kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

§ 9 Anordnungen:
Anordnungen der Polizei oder der Beauftragten der Stadt Garching b. München ist unverzüglich Folge zu leisten.

§ 10 Haftung:
Das Betreten und die Benutzung des Bürgerparks erfolgen auf eigene Gefahr.

§ 11 Zuwiderhandlungen:
Wer vorsätzlich zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro belegt werden.

§ 12 Ersatzvornahme:
Ein ordnungswidriger Zustand kann auf Kosten des Zuwiderhandelnden von der Stadt beseitigt werden.

 

BESCHLUSS

Ergänzend wurde von der CSU Fraktion Ascherl und Biersack noch angemerkt:

  • Es sind noch weitere bauliche Maßnahmen erforderlich, um ein Parken oder Befahren der Grünanlagen zu verhindern.

  • Der landwirtschaftliche Verkehr darf ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.

  • Zudem erinnern wir hier wieder an unser Gesamtverkehrskonzept.

Der Stadtrat beschloss die Benutzungssatzung für den Bürgerpark der Stadt Garching b. München und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes.

 

Top 5 - AG Kultur - Abberufung eines Mitglieds

Mit E-Mail vom 21.10.2019 ist Herr Herbert Becke mit sofortiger Wirkung als Mitglied und als Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur zurückgetreten. Er gibt u. a. an, dass für die ehrenamtliche Funktion ein notwendiges Mindestmaß an gegenseitigem Vertrauen und Unterstützung nicht mehr gegeben ist.

Gemäß § 8 der Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe Kultur können Mitglieder der AG durch den Stadtrat abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser wichtige Grund liegt vor.

Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Becke als Mitglied der Arbeitsgruppe Kultur abzuberufen und den bisherigen Vertreter für den Bereich bildende Kunst, Herr Jürgen Pichler, gleichzeitig als ordentliches Mitglied zu berufen. Aufgrund des baldigen Endes der Amtszeit der Mitglieder, soll auf die Benennung eines neuen Vertreters verzichtet werden. Die AG Kultur bestimmt selbständig einen neuen Sprecher.

 

BESCHLUSS

Auf Antrag der Grünen wurde der Beschluss geändert.
Der Stadtrat nahm den Rücktritt von Herrn Herbert Becke als Mitglied der AG Kultur zur Kenntnis und berief gleichzeitig Herrn Jürgen Pichler als ordentliches Mitglied.

 

Top 6 - Anträge der CSU-Fraktion bzgl. verschiedener Punkte aus dem Nachtspaziergang vom 21.08.19, sowie auf Herabsenkung der Geschwindigkeit in der Schleißheimer Straße - Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss

Mit Schreiben vom 04.09.2019 stellte die CSU-Fraktion gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgende Anträge:

1.) Der Stadtrat möge beschließen, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die im Antrag aufgeführten Örtlichkeiten (siehe Anlage) zu überprüfen und aufgeführte Mängel zu beheben.

2.) Der Stadtrat möge beschließen, die Geschwindigkeit in der Schleißheimer Straße, beginnend ab Nr. 1 bis zur Maier-Leibnitz-Str./Umgehungsstraße auf 30 km/h zu begrenzen.

Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d und i der Geschäftsordnung fällt der Antrag in den Aufgabenbereich des Haupt- und Finanzausschusses. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag entsprechend zu verweisen.

 

BESCHLUSS

Anmerkung CSU, Ascherl: Danke für die Annahme, allerdings hätte man nicht 2 Monate verstreichen lassen müssen.

Der Stadtrat beschloss die Verweisung des Antrages zur beschlussmäßigen Behandlung an den Haupt- und Finanzausschuss.

  

Top 7 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine

 

 

Top 8 - Mitteilungen aus der Verwaltung

keine

 

Top 9 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • BfG – Anregung hinsichtlich Wahlkampf und Plakatierung, die Menge zu reduzieren. Dies wurde mehrheitlich nicht so gesehen.
  • Anfrage CSU-Fraktion, Biersack: Radweg durch Dirnismaning ist sehr gefährlich, da Radfahrer auch in falscher Richtung fahren. Er regt farbliche Markierungen an.

  • Anfrage CSU-Fraktion, Ascherl: Bürgerbeschwerden hinsichtlich Verkehrssituation Prof.- Angermair-Ring, Haltverbote zu früh aufgestellt, Verkehrsführung chaotisch. Verwaltung wird gebeten, sich das ganze mal anzuschauen und zu überprüfen.

  • Grüne, Kratzl, regt an, wie die Verwaltung aktiv das Silvesterböllern einschränken kann.