Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 7. Stadtratssitzung – öffentlicher Teil - vom 25. November 2020, 19.30 h bis 21.45 h

 

Top 1 - Eröffnung der Sitzung

 

Top 2 - Bürgerfragestunde

keine Themen

 

Top 3 - Wohnen am Schleißheimer Kanal; Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses und Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, für das Baugebiet am Schleißheimer Kanal in Hochbrück einen Einladungswettbewerb im Namen und auf Kosten des Investors durchzuführen.

Die Preisgerichtssitzung fand am 14.07.2020 statt. Den ersten Preis erhielt das Büro architekten mühlich, fink & partner, ulm mit architekten fink + jocher, müchen, Peter Fink, Dietrich Fink, studio B Landschaftsarchitektur, München Elke Berger.

Das Preisgericht kam zu folgendem Ergebnis:

„Das städtebauliche Bild ist ansprechend und sofort ablesbar, zum einen die klare Achse in West-Ost-Richtung, aber auch die Erschließung und Raumbildung in die Tiefe. Sehr positiv fällt die Durchmischung des Geschoßwohnungsbaus und der Einfamilien-/Doppel- und Reihenhäuser auf, insbesondere durch die dreigeschossigen Gebäude an den Stichstraßen. Die vier großen, gleichzeitig offenen Hofstrukturen gliedern das Gebiet positiv und beruhigen den Verkehr. Die soziale Durchmischung ist durch die Gebäudeanordnung ins den Stichstraßen sehr wohltuend. Hier sind alle Eigentumsformen denkbar und umsetzbar. In allen Bereichen ist eine hohe gestalterische Umsetzung im Miet- und Eigentumsbereich möglich.

Die großen Wohngebäude mit fünf Geschossen sind sehr gut dimensioniert, eine Abminderung des Dachgeschosses mit Hilfe von Dachterrassen fehlt und ist wünschenswert. Die vorgeschlagene Nutzung der EG-Flächen als Gewerbeflächen ist sinnvoll, insbesondere im Bereich des Quartiersplatzes.

Der Schallschutz wird durch die 16 m hohe Randbebauung hergestellt. Im Bereich der Gebäudelücken gilt das Schallschutzprinzip keine öffenbaren Fenster von Aufenthaltsräumen auch für die Ost- und Westfassaden ebenso wie am Nordrand. Die Gebäudetiefe von 10 m am Nordrand kommt der erforderlichen Grundrissgestaltung entgegen.

Der Quartiersplatz liegt günstig an der Haupterschließung und bildet einen angemessenen, hochwertigen Auftakt in das neue Quartier. Die Fokussierung auf einen Quartiersplatz ist für das Gebiet richtungsweisend und prägend. Die Ausgestaltung gegebenenfalls mit Bushaltestelle ist zu detaillieren, bietet aber breits jetzt alle Möglichkeiten. Positiv ist die gelungene Integration der Kindertagesstätte an dieser Stelle.

Die vorgeschlagene Straßenanbindung ist positiv, weil zum Gewerbegebiet ein Anschluss als Norderschließung besteht. Die Ost-West-Anbindung ist gegeben, ein Einbahnstraßenanschluss an die Voithstraße ist möglich, außerdem ist der Anschluss zur U-Bahn vorhanden und der möglicherweise neu entstehende Schulkomplex kann gut angegliedert und erschlossen werden. Zur Heidenheimerstraße ist ein Fuß- und Radweg vorhanden und verbindet das Quartier in Ost-West-Richtung. Der ruhende Verkehr befindet sich in Garagen und Stellplätzen, der Anteil an Tiefgaragenstellplätzen ist nicht unnötig hoch. Ein Überangebot an Stellplätzen wird zukunftsweisend vermieden.

Der Entwurf trifft mit seinem Städtebau und den dadurch entstandenen Grünflächen den richtigen Maßstab für den Ort. Die Freiräume lassen mannigfaltige Nutzungen, Qualitäten und Möglichkeiten zur Aneignung erwarten.

Kammartig verweben sich die Grünfinger mit der Baustruktur, öffnen sich nach Süden und gegen den Blick frei in die weite Landschaft. Die Bauzeilen werden von einer abwechslungsreichen Angerzone erschlossen, die geschützte, identitätsstiftende Eingangsbereiche bieten. Warm welcome. Alle Wohnungen haben Zugang zu den großzügigen Freiräumen und zum allseits präsenten Kanal."

Der Plan sowie die Dokumentation, die dem Protokoll der Preisgerichtssitzung entspricht und im Rahmen der Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses auch öffentlich auslagen, liegen als Anlage 1 und 2 bei.

Der beiliegende Auszug für das Entwurfskonzept aus dem Bericht der Vorprüfung für den Städtebaulichen Wettbewerb (Anlage 3) stellt die Leitidee Städtebau und Grünordnung, die wesentlichen Werte des Wettbewerbsentwurfes und die Funktionalität der geforderten Nutzungen dar.

Die Nettobaulandfläche liegt bei 69.500 m2 (54 %), der öffentliche Freiflächenanteil bei 46.700 m2 (37 %) und die Öffentlichen Verkehrsflächen bei 11.000 m2 (9%). Die GFZ im Geschoßwohnungsbau ist bei ca. 1,29, im Einfamilien-, Doppelhaus- und Reihenhausbebauung bei ca. 0,64. Der Entwurf sieht 81 % (35.600 m2) der Flächen für Geschosswohnungsbau und 19 % (31.500 m2) im verdichteten EFH-Bau vor. Die Geschossfläche liegt im Geschosswohnungsbau bei 45.800 m2, im verdichteten EFH-Bau bei 20.300 m2. Für Nichtwohnnutzung sind 1000 m2 GF vorgesehen. Der Einwohnerzuwachs liegt bei 1650.

Herr Prof. Fink stellt das Entwurfskonzept vor und steht für Fragen zur Verfügung.

Der Investor hat die erforderliche Grundzustimmungserklärung unterzeichnet. Um mit dem Bauleitplanverfahren beginnen zu können, ist ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan erforderlich. Der Bebauungsplan trägt die Nr. 188 und soll „Wohnen am Schleißheimer Kanal“ heißen.

Gleichzeitig ist mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag zu verhandeln. Es ist beabsichtigt, dass der Investor alle notwendigen Planungsleistungen und Gutachten beauftragt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm das Wettbewerbsergebnis mit den Anmerkungen des Preisgerichts zur Kenntnis und beschloss, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 188 „Wohnen am Schleißheimer Kanal“ auf Grundlage des vorgestellten Wettbewerbsergebnisses zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Investor den Städtebaulichen Vertrag zu verhandeln.

 

Top 4 - Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Garching b. München

Nach Art. 7 Abs. 2 Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz, BayAbfG) i. V. m. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) erheben die Gemeinden Benutzungsgebühren. Die Benutzungsgebühr ist eine Abgabe, die eine Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme der Produktions- und Dienstleistung einer Gemeinde darstellt.

Da die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung nicht exakt wie Strom oder Wasserverbrauch gemessen werden kann, muss die Gebühr nach dem Äquivalenzprinzip bemessen werden. Für den Leistungsnehmer muss ein angemessenes Verhältnis zwischen Höhe der Gebühr und dem Wert der gewährten Leistung bestehen. Das angemessene Verhältnis bezieht sich dabei auf die Beziehung zwischen Entsorgungseinrichtung und Leistungsempfänger. Die Gebührenbemessung nach diesem Prinzip erfordert es, dass die kommunale Leistung finanziell quantifizierbar ist.

Weiterhin gilt das Kostendeckungsprinzip. Dieses besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll. Eine bewusste Überdeckung ist stets unzulässig. Dagegen ist eine ungewollte Überschreitung oder aber auch eine Unterschreitung zunächst unschädlich, soweit sie im nächsten Kalkulationszeitraum gebührenmindernd oder gebührenerhöhend wieder berücksichtigt wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gemeinde nicht dem Vorwurf ausgesetzt ist, sie lasse sich gewährte Vorteile „über Gebühr“ erstatten. Des Weiteren soll ausgeschlossen werden, dass die Allgemeinheit zur Finanzierung der Begünstigung Einzelner über die allgemeinen Steuermittel herangezogen wird. Basis für die Gestaltung der Abfallgebühr ist somit ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab.

Die Höhe der Abfallgebühren ist gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) mindestens alle 4 Jahre zu überprüfen und unter Berücksichtigung etwaiger Kostenüber- oder –unterdeckungen des vorherigen Abrechnungszeitraumes neu festzusetzen. Zum 31.12.2020endet der derzeitige Kalkulationszeitraum (01.01.2017 – 31.12.2020), so dass die Abfallgebühren für den nächsten Kalkulationszeitraum neu kalkuliert werden müssen. Unter Beachtung des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips werden die Abfallgebühren für einen vierjährigen Kalkulationszeitraum (01.01.2021 – 31.12.2024) neu festgelegt.

Daher wurde eine Kostenkalkulation durchgeführt, bei der die Ergebnisse der die Ergebnisse der vergangenen Jahre ebenso berücksichtigt wurden wie die zu erwartenden Mehrkosten der Sperrmüllentsorgung und sonstige Preisentwicklungen. Dabei wurde wie bisher auf die Einführung einer Grundgebühr verzichtet, sondern die Kosten wurden entsprechend der Tonnengröße und Abholhäufigkeit umgelegt.

Aufgrund der neu abgeschlossenen Verträge mit den Entsorgungsunternehmen durch das Landratsamt (u.a. wegen Ausfall der AR-Recycling GmbH) und dem Rückgang der Einnahmen aus dem Verkauf von Altpapier und Altmetall wurde in der letzten Abrechnungsperiode (vor allem 2019/20) ein Defizit eingefahren, der bei der Kalkulation 2016 nicht absehbar war (ca. 758.000 €, davon 2020 allein ca.337.000 €). Diese „Unterdeckung“ ist im neuen Kalkulationszeitraum bei der Gebührenermittlung auszugleichen.

Die Müllgebühren steigen um durchschnittlich ca. 65 %. Garching liegt mit den neu kalkulierten Müllgebühren in etwa wieder auf dem Niveau der GarchingerAbfallgebührenvon 2009-2012 und im Bereich der Nachbargemeinden und der Landeshauptstadt München, wobei in keiner anderen Gemeinde eine solche Tonnenvielfalt herrscht wie in Garching.

Für die Nutzung der Bio- und Papiertonnen werden weiterhin keine separaten Gebühren erhoben. Damit soll erreicht werden, dass diese Wertstoffsammelsysteme noch stärker genutzt werden. Ebenso bleibt die Nutzung des Wertstoffhofes für die Privathaushalte auch weiterhin gebührenfrei. Für die Annahme von haushaltsüblichen Mengen an Hausratsperrmüll, sowie Problemstoffen und Wertstoffen auf dem Wertstoffhof und beim Giftmobil werden ebenfalls keine separaten Gebühren erhoben, was erheblich zur Entgiftung des Hausmülls beiträgt.

Risiken künftiger Entwicklung:

Die Abfuhrleistungen werden erst 2021 europaweit ausgeschrieben. Das Ergebnis kann deutlich von den in der Gebührenkalkulation angenommenen Zahlen abweichen.

Politisch ist weiterhin geplant, die Mülltrennung weiter voranzutreiben und so die Recyclingquote zu erhöhen. Zusätzliche Mülltrennung würde wohl die Platzkapazitäten des derzeitigen Wertstoffhofes in Garching übersteigen. Die Kosten eines neuen Wertstoffhofes wären auf die Abfallgebühren kaufmännisch (Abschreibungen, kalkulatorischer Zins) umzulegen.

Immer noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob die Abfallgebühren mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 2023 umsatzsteuerpflichtig werden. Ein entsprechender Passus wurde vorsorglich in dieAbfallgebührensatzung mit aufgenommen (§ 4 Abs.5). Außerdem wurde zur Klarstellung, wer Gebührenschuldner ist, § 2 um die Absätze 4 und 5 ergänzt.

Die Verwaltung schlägt die Einführung der neuen Abfallgebühren und den Neuerlass der Abfallgebührensatzung zum 01.01.2021 vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich dem Stadtrat, die Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Garching b. München zum 01.01.2021 (Anlage) zu beschließen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Garching b. München zum 01.01.2021 (Anlage).

 

Top 5 - Bericht über die Abschlussprüfungen der Jahresabschlüsse 2017-2018 der Stadtwerke Garching

Gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung sind Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben einer Prüfung zu unterziehen. Mit Schreiben vom 17.09.2014 hat die Regierung von Oberbayern aufgrund § 5 Abs. 2 KommPrV zugelassen, dass die Jahresabschlüsse der Stadtwerke Garching von zwei Jahren in einer Prüfung zusammengefasst geprüft werden können.

Der Stadtrat beschloss am 24.09.2020, die SWMP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerprüfungsgesellschaft PartGmbB aus Augsburg (vertreten durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann) mit den Abschlussprüfungen der Jahresabschlüsse 2017-2018des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ zu beauftragen.

Der Abschlussbericht liegt nun vor. Die Zusammenfassung ist in der Anlage beigefügt.
Der vollständige Prüfbericht und die Anlagen können bei Bedarf in der Finanzverwaltung eingesehen oder angefordert werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Bericht über die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2017-2018 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Garching“ zur Kenntnis. Er beschloss die Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2017-2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 Bay. Gemeindeordnung.

 

Top 6 - Stellungnahme der Verwaltung zur lufthygienischen Situation in den Garchinger Schulen

Zum Antrag der SPD Fraktion Garching vom 29.10.2020: „Beratung im Ausschuss für Bauplanung und Umwelt zur lufthygienischen Situation in den Garchinger Schulen.“

Darin aufgeworfene Fragen an die Verwaltung:

  • Informationen darüber, wie die Schulen lüftungstechnisch gerüstet sind.
  • Ist es technisch möglich und in der Praxis umsetzbar, die Klassenzimmer so regelmäßig und so gut zu lüften, dass die Ansteckungsgefahr tatsächlich herabgesetzt wird? - Beschaffung und Kosten von Luftreinigungsgeräten.

Bauliche Beschaffenheit an den einzelnen Schulen:

In der Grundschule West wurde im Zuge der Generalsanierung eine mechanische Lüftung realisiert in den Bauteilen C (Mittagversorgung mit Küche), Bauteil D, E mit Horträumen und F. Dem technischen Aufbau nach wurde eine Be- und Entlüftungsanlage umgesetzt, wobei ständig Frischluft angesaugt wird und die verbrauchte Luft wieder abgegeben wird. Zusätzlich können alle Aufenthaltsräume mittels Fensteröffnung und Stoßlüftung belüftet werden.

In der Max-Mannheimer-Mittelschule (Bauteile A und B) ist keine mechanische Lüftung verbaut, diese war aufgrund der Nachweise zur EnEV 2006 damals noch nicht notwendig (Dichtheit der gedämmten Gebäudehülle). In der neuen Aula und den zwei aufgestockten Klassenräumen sowie in Bauteil B UG (Mittagsbetreuung) ist eine Lüftung mit Zu- und Abluft verbaut worden. Der notwendige Luftaustausch ist durch gezieltes Lüften möglich, da in allen Räumen öffenbare Fenster verbaut wurden.

In der Grundschule Ost ist keine mechanische Lüftung in den Klassenräumen verbaut. Jedoch sind alle Fenster öffenbar und das Gebäude so konzipiert, dass über die Öffnungen im Sheddach der Aula und die natürliche Ventilation sehr gutes Lüften möglich ist. Die Turnhalle wird durch eine Lüftungsanlage mit Frischluft versorgt.

Ebenso ist in der Grundschule Hochbrück keine mechanische Lüftungsanlage verbaut, jedoch sind alle Klassen und Turnhalle mittels Öffnungen gut natürlich zu belüften.

Damit sind aus Sicht der Verwaltung alle priorisierten und empfohlenen Lüftungsmaßnahmen des Umweltbundesamtes in den städtischen Schulen gegeben. Kein für den Unterricht genutzter Raum ist aus innenraumhygienischer Sicht für den Unterricht ungeeignet.

Die zurzeit sehr stark diskutierten Luftreinigungsgeräte sollten jedoch explizit nur erwogen werden, wenn ein ungeeigneter Raum dennoch zu Unterrichtszwecken genutzt werden soll. So wird es auch in den Förderrichtlinien zur Beschaffung solcher Geräte als Fördervoraussetzung genannt.
Die Pflicht zum regelmäßigen Lüften als bester Prävention, besteht ausdrücklich weiterhin.

Als Kosten wurden die recherchierten Kosten für den Einsatz eines Gerätes pro Raum, benannt:

  • Luftreinigungsgerät: 3.500,00 bis 4500,00 € netto

  • Anschluss und evtl. elektroseitige Versorgung: 150,00 € netto (Hinweis: Hier sind eventuell noch bauseitig die Gegebenheiten und Leistungsverfügbarkeiten zu prüfen)

  • Wartung, Unterhalt, Verbrauch je Gerät/Monat: 125,00 € netto

Für leistungsstarke Geräte (die üblichen, bekannten Gerätegrößen bewegen sich bei einer Lautstärke von ca. 45 dB (A) bei 1.200 m3/h), die auch mittlerweile im schallemittierenden Bereich wohl nachrüsten, werden uns immer noch Stückpreise von ca. 3.000 € netto bis 6.000 € genannt.
Die ebenfalls geförderte Anschaffung von CO2-Sensoren wird hingegen als Indikator für verbrauchte Luft und damit einer möglichen Aerosolkonzentration, für die Regelung der Lüftungsmaßnahmen und -intervalle empfohlen und grundsätzlich für jeden Klassen- und Fachraum gefördert.

Der Bau-Planungs- und Umweltausschuss hat am 03.11.2020 den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis genommen und beraten.
Die Verwaltung wurde gebeten, bei den Schulen abzufragen, wie sie zu den Geräten stehen und wo konkret Befürchtungen bestehen, nicht ausreichend lüften zu können.

Auf die Abfrage gab es Rückmeldung von den Schulleitungen GS Hochbrück und GS Ost. (s. Anlagen)
Beide befürworten die Anschaffung von CO2-Ampeln, bestätigen aber auch eine gute Lüftungsmöglichkeit der Unterrichtsräume.
In einem gemeinsamen Termin konnten der Schulleitung GS Ost die Bedenken zur Lüftung der Turnhalle ausgeräumt werden, weil eine mechanische Lüftungsanlage verbaut ist. Ein Szenario zur möglichen zusätzlichen Stoßlüftung wurde ebenfalls besprochen.
Resümierend befürworten die Schulleiter die Beschaffung von geförderten CO2-Ampeln als Unterstützung zum bedarfsgerechten Lüften für alle Klassen- und Fachräume.

Die Verwaltung möchte den Schulen aber auch Erfahrungen mit den mobilen Umluftreinigern ermöglichen, zumindest was die Beurteilung von Geräuschentwicklung, Platzbedarf, Umgang mit Installation (Verkabelung) tangiert. Eine Beurteilung in technischer Sicht, kann aus Sicht der Verwaltung lediglich durch die Begleitung eines Fachingenieur-Büros erfolgen, was auch die Rücksprache mit einigen Kommunen bestätigte.
Aus diesem Grunde werden voraussichtlich für KW 48,2 Probegeräte eines Herstellers geordert. Über die Erfahrungen werden wir berichten.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, gemäß den technischen Anforderungen der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R), mobile CO2-Sensoren für Klassen-, Fachräume und Lehrerzimmer für alle Garchinger Schulen zu beschaffen und den Förderantrag zu stellen.

 

Top 7 - Wahl des zukünftigen Seniorenbeirates der Stadt Garching b. München

Der Stadtrat hat mit Satzung vom 06.12.2016 die Einrichtung eines Seniorenbeirates für die Stadt Garching b. München beschlossen. Die Zusammensetzung desSeniorenbeirates ist in § 6 (2) der Satzung für den Seniorenbeirat wie folgt geregelt: Der Seniorenbeirat umfasst sieben Mitglieder, die ihren Hauptwohnsitz in Garching haben. Der Seniorenbeirat hat gemäß § 6 (1) der geltenden Satzung eine Amtsperiode von 3 Jahren. 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.02.2018 wurde beschlossen, dass der Stadtrat die zukünftigen Mitglieder direkt per Wahlschein wählt. Im Zuge des öffentlich bekannt gemachten Bewerbungszeitraumes (13.7. – 2.10.2020) erhielt die Stadtverwaltung insgesamt neun Bewerbungen, die die notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Der Stadtverwaltung liegen neun geprüfte Bewerbungen von sechs Frauen und dreiMännern vor, alle Interessenten haben ihren Hauptwohnsitz in Garching.

Zur besseren Vergleichbarkeit hat der Fachbereich Bildung & Soziales einen standardisierten Bewerbungsbogen entworfen, der den Stadträt*innen einen Eindruck der bisherigen/aktuellen Tätigkeit geben soll und die Motivation zur Teilnahme kurz skizziert.
Die Namen der Bewerber*innen lauten wie folgt:

  • Erath, Franz (gewählt)
  • Le Maire, Ingeborg (gewählt)
  • Löhr, Danielle Gesa (gewählt)
  • Peteranderl, Gertraud (gewählt)
  • Ponkowsky, Marion (gewählt)
  • Poschenrieder, Helga (gewählt)
  • Scholbeck, Ingeborg (gewählt)
  • Wien, Hans-Eugen
  • Voges, Dr. Wolfgang (gewählt)

Wahlablauf: Der Wahlschein wird zu Beginn der Sitzung verteilt. Nachdem der Seniorenbeirat aus sieben Mitgliedern besteht, hat jedes Stadtratsmitglied die Möglichkeit, maximal sieben Personen per Kreuz zu wählen. Werden mehr als sieben Stimmen vergeben, ist der Wahlschein ungültig. Die sieben Mitglieder mit den meisten Stimmen sind automatisch festes Mitglied im neuen Seniorenbeirat. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los zwischen den stimmgleichen Bewerber*innen.

Das Ergebnis wird am Ende der öffentlichen Sitzung bekannt gegeben.

BESCHLUSS

Der Stadtrat benennt die sieben festen Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Garching für die Dauer von drei Jahren. Gewählt wurden: 1. Le Maire, Ingeborg; 2. Löhr, Danielle Gesa; 3. Peteranderl, Gertraud; 4. Ponkowsky, Marion; 5. Poschenrieder, Helga; 6. Scholbeck, Ingeborg; 7. Voges, Dr. Wolfgang.

 

Top 8 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Top 8.1 - Erste Änderung zum Vertrag vom 22.04.2013 zur Betreuung der Flächen des Nationalen Naturerbes innerhalb und außerhalb des Naturschutzgebietes Mallertshofer Holz

Der Stadtrat hat am24.09.2020in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit über die erste Änderung zum Vertrag vom 22.04.2013 zur Betreuung der Flächen des Nationalen Naturerbes innerhalb und außerhalb des Naturschutzgebietes Mallertshofer Holz zugestimmt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 9 - Mitteilungen aus der Verwaltung

  • Schrotträder an den Bahnhöfen wurden mit Banderolen im Oktober versehen, 87 markiert und 63 wurden jetzt entfernt und bei der P + R Gesellschaft eingelagert

  • Ismaning ist jetzt offiziell aus dem Zweckverband Gymnasium ausgetreten

  • Garchinger Ehrenamtspreise wurden diese Woche einzeln vom Bürgermeister übergeben

  • Die ausgeschiedenen Stadträte erhalten in der nächsten Stadtratssitzung seine Präsente

  • Bürgermeister will Stimmungsbild hinsichtlich Anschaffung von weiteren Laptops für bedürftige Schüler während Coronakrise:

    • Ascherl, CSU-Fraktion, für Eltern die sich das nicht leisten können (d.h. Bedürftigkeit sollte im Vordergrund stehen), sollten wir zusätzliche Geräte für möglichen Unterricht zu Hause anschaffen

    • Seymen, CSU sagte ergänzend, es gibt ja auch Eltern mit mehreren Kindern, deshalb ist der Druck hier groß

    • SPD stellt auch auf Bedürftigkeit ab und möchte Kostenschätzung und zudem die Sicherheit, dass die Tablets die notwendige technische Unterstützung bekommen. Bildungsgerechtigkeit geht hier in jedem Fall vor

    • Bei der Bedürftigkeit verlassen wir uns laut Bürgermeister auf die Schulleitungen und deren Anfrage

    • Frage der Grünen, ob dafür auch schnelles Internet vorhanden ist bei einzelnen Schülern, hierauf weiß die Stadtverwaltung allerdings keine Antwort

    • Adolf, Grüne, steht einer solchen Vorfinanzierung skeptisch gegenüber. Er hat folgende Idee, eine Spendenaktion zu starten innerhalb Garchings bei den Bürgern. Dr. Gruchmann sieht hier das Problem der technischen Variante

    • Biersack, CSU, stellt die Frage nach der Bedürftigkeit und ob die Prüfung durch die Schule hier ausreicht, sieht er eher kritisch

    • Grünwald, Unabhängige Garchinger, lehnt eine solche Anschaffung ab

 

Top 9.1 - Fragen und Antworten zur "Gelben Tonne" in Garching

Ab dem 04.Januar 2021 werden in Garching die Leichtverpackungen (LVP) mit der „Gelben Tonne am Haus“ abgeholt und geleert. Die Abgabemöglichkeit an den insgesamt 25 Wertstoffsammelstellen entfällt damit.
Der Einführung der Gelben Tonneliegen in erster Linie die Tatsachen zu Grunde, dass die Wertstoffsammelstellen und insbesondere die dort befindlichen Sammelbehälter für die Leichtverpackungen (LVP) häufig als Abladestelle für Unrat und Müll missbraucht wurden und werden und zudem die Sortenreinheit der LVP deutlich zu wünschen übrig ließ. Die Erfahrungen aus anderen Kommunen im Landkreis München und darüber hinaus zeigen eindeutig, dass die Chargen, wenn sie über Tonnen am Haus eingesammelt werden, erheblich unverschmutzter und sortenreiner und somit brauchbarer für das Wertstoffrecycling sind.

Für Garching ist diese Abfuhr neu und damit verbunden sind natürlich einige Fragen, zu denen die Stadtverwaltung in den letzten Monaten individuell schon reichlich Antworten gegeben hat. Zu den häufig gestellten Fragen, die auch von den Mitgliedern des Garchinger Stadtrates gestellt wurden, seien hier die wesentlichsten noch einmal zusammengefasst.

Wer ist für die Organisation und Abfuhr der Gelben Tonne verantwortlich?

Die Organisation, Abfuhr und Entsorgung der Verkaufsverpackungen liegt in der Verantwortlichkeit des Dualen System Deutschland (DSD) und deren beauftragten Abfuhrunternehmern. Für die Stadt Garching wurde von der DSD für die Bereitstellung, Verteilung und Entleerung der Gelben Tonnen die Firma Remondis beauftragt.

Ist die Gelbe Tonne für die Bürger verpflichtend?

Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Eine Verpflichtung für die Gelbe Tonne besteht zwar nicht, dennoch ist der Verbraucher zur getrennten Sammlung seiner Verkaufsverpackungen verpflichtet. Um dieser Trennpflicht nachzukommen, bietet das DSD und damit auch die Stadt Garching die „Gelbe Tonne am Haus“ an. Andere Systeme, Leichtverpackungen getrennt zu sammeln und zu entsorgen, werden in Garching nicht angeboten.

Besteht neben der Gelben Tonne auch die Möglichkeit einer Gemeinschaftstonne für Restmüll, Biomüll und Altpapier?

Bei der Gelben Tonne ist dies mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden, da dafür lediglich eine einfache Ummeldung erforderlich ist, die bis Ende Oktober bei der Stadt Garching möglich war. Bei einer Gemeinschaftstonne für den Restmüll muss ein gemeinsamer Gebührenschuldner benannt werden, an den die Müllgebühren gerichtet werden können. Diese beinhaltet aber auch eine gemeinsame Nutzung von Altpapier und Biomüll. Sowohl für Altpapier als auch für Biomüll werden keine separaten Müllgebühren erhoben. Eine Gemeinschaftstonne ausschließlich für Altpapier oder nur Biomüll ist deshalb nur möglich, wenn auch für den Restmüll eine Gemeinschaftstonne genutzt wird. die An- Um- und Abmeldungen von Hausmülltonnen bearbeitet die Gebührenstelle innerhalb der Kämmerei.

Wo kann ich jetzt noch meine Gelbe Tonne an- bzw. ummelden?

Die Stadt Garching hat bis einschließlich 31.10.2020 sämtliche An- und Ummeldungen entgegengenommen und der Firma Remondis weitergereicht. Diese Frist musste gesetzt werden, weil die Firma Remondis auch das Kontingent der zu beschaffenden Gelben Tonnen für Garching kalkulieren und bestellen musste. Sollten jetzt noch „Nachzügler“ Ummeldungen vornehmen wollen, kann dies noch direkt bei der Firma Remondis unter der Service-Hotline 0800 1223255 vorgenommen werden.

Kostet die „Gelbe Tonne“ extra Gebühren?

Die Gelbe Tonne ist gebührenfrei. Die Kosten für die Abfuhr und Entsorgung ist bereits mit dem „Grünen Punkt“ auf den der Verkaufsverpackungen abgegolten. Die Gelbe Tonne selbst wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Wann genau wird meine Gelbe Tonne geleert?

Die Leerung für die 120 und 240 l-Tonne erfolgt 14-tägig, die der 1.100 l-Tonne wöchentlich. Die genauen Wochentage der Leerungen sind genau wie bei den bisherigen drei Hausmülltonnen je nach Gebiet an unterschiedlichen Wochentagen. Diese sind der demnächst erscheinenden Garchinger Abfallbroschüre für das Jahr 2021 und im Internet unter www.garching.de/gelbetonne zu entnehmen.

Darf die Gelbe Tonne auf öffentlichen Grund abgestellt werden?

Die Gelbe Tonne darf – wie die anderen Tonnen auch - nur am Tag bzw. Vortag der Leerung auf öffentlichem Grund bereitgestellt werden. Ansonsten ist sie auf dem eigenen Anwesen oder extra dafür ausgewiesenen Abstellmöglichkeiten bzw. Mülltonnensammelplätzen zurückzustellen.

An wen muss ich mich wenden, wenn meine Tonne nicht geleert, stark beschädigt oder entwendet wurde?

In solchen Fällen muss man sich bitte direkt an die Firma Remondis wenden. Diese wird den Austausch bzw. den Ersatz veranlassen. Die Service-Hotline finden Sie auf dem Aufkleber der Tonnen.

Was hat es zu bedeuten, wenn ein Roter Punkt auf meiner Tonne klebt?

Sollte der Inhalt der Tonne allerdings nicht geleert und diese mit einem „Roten Punkt“ gekennzeichnet sein, bedeutet dies, dass die Tonne nicht geleert wurde, weil Abfälle darin sind, die nicht hinein gehören. Die Firma Remondis leert die Tonne erst dann wieder, wenn die Fehleinwürfe aus der Tonne entnommen sind. Bei mehrfachem Verstoß behält sich die Entsorgungsfirma vor, die Tonne ganz zu entfernen.

Bis wann können die öffentlichen Wertstoffsammelstellen für die Entsorgung der LVP’s genutzt werden?

Mit der Abfuhr der Gelben Tonnen ab dem 4.1.2021 werden auch die Sammelbehälter für die LVP an den Sammelstellen nach und nach abgezogen. Eine Übergangsfrist wird daher nicht eingeräumt. Bis zum 31.12.2020 müssen die Wertstoffsammelstellen genutzt werden, weil bis dahin die Gelben Tonnen noch nicht geleert werden.

Was darf in die „Gelbe Tonne“ rein und was nicht?

Auf den Tonnen selbst ist ein Aufkleber vorhanden, der eine Grobanleitung dafür gibt, was in die Tonne eingegeben werden darf. Eine detaillierte Trennhilfe, was in die Gelbe Tonne rein darf und auch nicht, finden Sie unter der Homepage www.muelltrennung-wirkt.de. Diese Seite gibt im Übrigen auch in gleicher Weise Auskunft über die Mülltrennung für die Altglascontainer.

Wird meine Gelbe Tonne wirklich direkt „am Haus“ abgeholt?

Da das Einsammeln der LVP keine kommunale Aufgabe, sondern eine Einrichtung des Dualen System Deutschland (DSD) ist, kann es gegenüber der in Garching gewohnten Hausmüllabfuhr für Restmüll, Bioabfälle und Altpapier zu Abweichungen und Service-Einschränkungen kommen. Dies betrifft diejenigen Häuser in engen Straßen und Wegen, die vom Müllfahrzeug nicht direkt angefahren werden können. Hier müssen die Gelben Tonnen für die Leerung an der nächstmöglichen, vom Müllfahrzeug anfahrbaren Stelle bereitgestellt werden. Die Firma Remondis prüft derzeit, welche Straßen und Wege mit deren Müllfahrzeug direkt anfahrbar sind und welche nicht. Welche wenigen Straßenzüge von dieser Serviceeinschränkung betroffen sind, werden wir ggf. erst zu Jahresbeginn mitteilen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich dieses neue Abholsystem für Garching erst „einspielen“ muss. Daher kann es insbesondere in den ersten Wochen zu manchen Unregelmäßigkeiten kommen.

BESCHLUSSANTRAG

Der Stadtrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Top 10 - Sonstiges; Anträge und Anfragen

  • CSU Fraktion, Seymen, Coronateststation in Garching ist auf der homepage eine nicht mehr aktuelle Pressemitteilung drin, bitte herausnehmen
  • Grüne, Kocher, Kindertheater Thea hat wohl finanzielle Schwierigkeiten und sie bittet darum, hier den Betroffenen die richtige Stelle zu nennen. Laut Bürgermeister wird das schwierig, da ja derzeit keine Auftritte sind
  • SPD, Dr. Krause, wenn ein Verein wegen Corona nicht auftreten kann, können wir nicht helfen und sollten dies auch nicht ausgleichen
  • Dr. Schmolke, SPD, wie viel Notstromaggregate gibt es in Garching und wie funktioniert unsere Notstromversorgung – Bürgermeister macht sich schlau.