Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 51. Stadtratssitzung vom 25. Oktober 2018

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Grundsatzentscheidung Errichtung eines Familienzentrums / Haus der Begegnung in Garching b. München

Aufgrund des sehr umfangreichen Sachverhalts verweise ich auf beiliegenden Link 

BESCHLUSS

Anmerkung CSU – Ascherl: die CSU-Fraktion findet eine solche Einrichtung grundsätzlich für eine tolle Institution und sicherlich für die Gemeinde eine Bereicherung. Allerdings sollte die Gemeinde erst ihre Pflichtaufgaben erfüllen, es stehen ja noch einige bevor, z.B. Feuerwehr, Bauhof, Realschule etc. Wir stellen den Antrag diese Grundsatzentscheidung hinter die Pflichtaufgaben zu stellen.

Dem pflichtete die Mehrheit bei. Der ursprüngliche Top 3 mit der Trägerschaft wurde zunächst gestrichen, weil man dies noch offen lassen will. 

  1. Der Stadtrat bekennt sich zu den Zielen und Aufgaben eines Familienzentrums („Haus der Begegnung“) in Garching und erkennt den Bedarf.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte zur Ermöglichung eines Familienzentrums („Haus der Begegnung“) einzuleiten und entsprechende Flächen vorzuhalten.
  3. Die Realisierung des Familienzentrums kann nach der Erfüllung der Pflichtaufgaben erfolgen 


Top 3 - Nachtragshaushalt 2018

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2018 wurde zugestellt. Hauptgrund für den Nachtragshaushalt 2018 sind die Steuermehreinnahmen und die zusätzlichen Kosten für die Interimslösungen bei der Kinderbetreuung.

Das Volumen des Verwaltungshaushalts steigt um 801.000 € auf 70.663.000 €. Dies beruht im Wesentlichen auf Mehreinnahmen aus Grundsteuer B (+ 350.000 €), Einkommensteuerbeteiligung (+ 200.000 €) und Zuweisungen vom Land (+ 250.000 €). Dazu gibt es Mehreinnahmen bei den Kostenersätzen für Feuerwehreinsätze (+ 48.000 €) und Einnahmen der Park&Ride-Anlagen (+ 13.000 €). Dagegen wird der Ansatz bei der Konzessionsabgabe Strom gemäß Abrechnung um 150.000 € reduziert.

Auf der Ausgabenseite wird der Ansatz für die Straßenentwässerung um 150.000 €, der Ansatz für Bankgebühren (Negativzinsen) wird um 30.000 € erhöht. Für die Miete zusätzlicher Container zur Kinderbetreuung werden 140.000 € bereitgestellt.

Die weiteren Ansatzänderungen entnehmen Sie bitte der Übersicht im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan.

Durch die positive Steuerentwicklung können insgesamt 544.000 € mehr dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Das Volumen des Vermögenshaushalts steigt um 93.000 € auf 19.591.000 €.

Die Investitionspauschale steigt um 36.000 €. Durch die staatlichen Förderungen können bei der Digitalfunkausrüstung der Feuerwehren 32.000 € und beim Umbau der Buswendeschleife am U-Bahnhof Hochbrück 98.000 € zusätzlich eingenommen werden.

Für den Umzug des Schulkindergartens sind zusätzlich 110.000 €, für die Erschließung des Festzeltplatzes und Maßnahmen im Bürgerpark zusätzlich 300.000 € und für die Planung des Umbaus der Gaststätte im Bürgerhaus 70.000 € eingeplant. Die Ansätze für die Baukosten der neuen Grundschule Nord (100.000 €), die Sanierung der Mühlgasse (350.000 €) und der Fenstersanierung in der Altenwohnanlage (150.000 €) wurden gestrichen, da heuer keine Umsetzung mehr erfolgt. Bei Letzterer soll erst ein Gesamtsanierungskonzept für die Gebäude erstellt werden.

Die geplante Rücklagenentnahme sinkt von 4.327.000 € um 643.000 € auf 3.684.000 €.

Der Finanzplan bleibt unverändert. Die Neuveranschlagung der reduzierten Ansätze erfolgt im Haushaltsentwurf 2019.

Zusätzliche Investitionen wurden nicht berücksichtigt, sondern sollen erst im Haushaltsentwurf 2019 zur Diskussion gestellt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss des 1. Nachtragshaushalts 2018.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den 1. Nachtragshaushalt 2018 mit der Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen.

 

Top 4 - Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Garching

Aufgrund des sehr umfangreichen Sachverhalts verweise ich auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Beteiligungsbericht für das Jahr 2017 zur Kenntnis.

 

Top 5 - Anpassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat bei seiner überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Garching b. München für die Jahre 2012 – 2015 angemerkt, dass die „Verordnung der Stadt Garching b. München über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Garching b. München“ vom 03.01.2002 fehlerhaft ist und daher angepasst werden muss.

Mit dieser Verordnung verpflichtete die Stadt Garching b. München die Vorder- und Hinterlieger, die Reinigungsarbeiten „jeden 1. Samstag im Monat“ vorzunehmen und „ den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat“ sowie „Gras und Unkraut“ zu entfernen (§ 5 der o.g. Verordnung). 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat vergleichbare Regelungen in seinem Urteil vom 04.04.2007, Az. 8 B 05.3195 (vgl. FSt 331 und 332/2007) für unwirksam erklärt. Die Abwälzung der Reinigungs-, Räum- und Streupflichten auf die Anlieger steht unter dem strikten Vorbehalt der Zumutbarkeit in persönlicher und sachlicher Hinsicht. Bei der nichtwinterlichen Reinigungspflicht ist in der Regel die Abwälzung folgender Pflichten auf Anlieger unzumutbar oder sonst unzulässig:

  • Reinigung von Teilen einer verkehrsmäßig hochbelasteten Fahrbahn
  • Entfernung von Kehricht, Schlamm oder Unrat, soweit diese Gegenstände nicht in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier und Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden können
  • Entfernung von flächenhaft in den Straßenkörper hereinwucherndem Gras oder Unkraut

Außerdem wurden bezüglich der Reinigungshäufigkeit Pauschalregelungen für unzulässig erachtet. Die Regelung muss auf einen entsprechenden Bedarf abstellen.

Diese Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) sowie die Änderung des Art. 51 Abs. 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) zum 01.01. 2008 (GVBl. 2007, S. 958) in Folge dieses Urteils, haben es notwendig gemacht, die „Verordnung der Stadt Garching b. München über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Garching b. München“ an die geänderte Rechtslage gemäß dem überarbeiteten Muster des Bayerischen Gemeindetages anzupassen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Erlass der angepassten „Verordnung der Stadt Garching b. München über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Garching b. München“.

 

Top 6 - Umstellung des Stadtbusbetriebes in Garching (Buslinie L290) auf Elektrobusbetrieb

Die Stadt Garching hat Anfang 2017 davon Kenntnis erlangt, dass im Jahr 2019 in der Gemeinde Unterföhring auf der MVV-Regionalbuslinie 232 die probeweise Einführung eines Elektrobusbetriebs erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Garching gegenüber dem Landkreis München mit Schreiben vom 16.01.2017 ihr grundsätzliches Interesse an einem Einsatz von batteriebetriebenen Bussen auf der Stadtbuslinie L290 (Ortsteil Hochbrück - Hochbrück (U) - Garching (U) - Untere Straßäcker) signalisiert.

Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur des Landkreises München hat am 24.04.2017 beschlossen, in Abstimmung mit der MVV GmbH ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten für den Einsatz weiterer Elektrobusse im Landkreis München. Letztlich wurden vom beauftragten Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme für den Einsatz von Batteriebussen vier Buslinien im Landkreis näher betrachtet, und zwar:

  • Linie 225 Taufkirchen
  • Linie 227 Oberhaching
  • Linie 261 Fürstenried
  • Linie 290 Garching

Der Kreistag des Landkreises München hat am 23.07.2018 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Landkreis befürwortet die Elektrifizierung weiterer MVV-Regionalbuslinien. Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt, bei den auf ihre E-Bustauglichkeit vertieft untersuchten MVV-Regionalbuslinien auf die betroffenen Kommunen zuzugehen, um das Umsetzungskonzept für die jeweilige Linie mit der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem MVV abzustimmen.
  2. Der Landkreis trägt die Kosten, die bei einem normalen Betrieb von Dieselbussen auf der Basis des Nahverkehrsstandards entstehen würden. Die für den Landkreis München entstehenden Personalkosten sowie der Regiekostenanteil der MVV GmbH werden der jeweiligen Gemeinde nicht in Rechnung gestellt. Näheres wird im Rahmen einer noch zu erarbeitenden Zweckvereinbarung zwischen der jeweiligen Kommune und dem Landkreis München geregelt.
  3. Der Landkreis München ermittelt Fördermöglichkeiten und denkbare technische bzw. betriebswirtschaftlichere Modellfortschritte mit dem Ziel der Senkung kommunaler Eigenanteile und langfristiger Übernahme derer durch den Landkreis.

Vor dem Hintergrund des Kreistagbeschlusses vom 23.07.2018 stellten Vertreter des Landkreises und der MVV GmbH am 18.09.2018 im Garchinger Rathaus den bisherigen Sachstand dar. Der MVV hat In dem Schreiben der MVV GmbH vom 19.09.2018 die bisherigen Eckpunkte mit allen kostenmäßigen Konsequenzen dargelegt (vgl. Anlage).

Vertreter des Landkreises und der MVV GmbH baten die Stadt Garching um entsprechende „Signale“, ob auf der Grundlage der dargestellten Planungen und Kostenschätzungen weitere Schritte zur Umstellung der Garchinger MVV-Stadtbuslinie 290 auf einen Elektrobusbetrieb erfolgen können, insbesondere vor dem Hintergrund der in den nächsten Jahren anfallenden Kosten.

BESCHLUSS

Aussage CSU – Ascherl: wir begrüßen die Elektromobilität, allerdings sollen die Kosten nicht von der Stadt Garching getragen werden.

Die Grünen lehnen es ab - wegen der Kostenfrage und weil der Strom nach wie vor zu 40 % aus Kohle etc. kommt. Die Unabhängigen Garchinger lehnen aus genannten Gründen auch ab.

Aufgrund der eher ablehnenden Haltung wurde der Beschluss vom Bürgermeister gestrichen...

 

Top 7 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 8 - Mitteilungen aus der Verwaltung

- keine -

 

Top 9 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Antwort des Bürgermeisters auf eine Frage der CSU aus der letzten Stadtratssitzung wegen der Cafeteria im Gymnasium: lt. Bürgermeister kann man die Cafeteria über die Stadtverwaltung anmieten und Vereine können dies nutzen.
  • Frage CSU – Stadtrat Furchtsam hat auch in der letzten Sitzung nachgefragt, nachdem Kegelbahn läuft, könnte man die Brandschutztüre wieder einbauen, damit der Nebenraum besser genutzt werden kann, auch hier Bitte an Bürgermeister wie der Sachstand ist. Bürgermeister wird in einer der nächsten Sitzungen berichten.
  • Anmerkung CSU – Ascherl: in Sachen Verkehrsangelegenheiten hätte ich noch zwei Bitten. Eine Bürgerin hat mich informiert, dass es wohl u.a. Beschilderungsprobleme beim Radweg von Garching nach Ismaning gibt.
  • Frage CSU Garching – Ascherl: der Stichweg Seiler in Richtung Althochbrück, Friedensstr. Ist lt. Bürgern eine äußerst gefährliche Ecke. Ich habe es mir persönlich angeschaut und auch ein Foto gefertigt, das ich der Stadtverwaltung gerne schicke. Es kommt hier immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern und Fußgängern.
  • Frage CSU Garching – Ascherl: Ein Bürger fragte bei mir an, wegen der Parksituation Föhrenweg; es wurden Schilder „Privatparkplatz“ Föhrenweg 1-3 vor gut 3 Monaten aufgestellt. Seitdem müssen die Bewohner, wenn Sie ihr Auto auf der großen Fläche abstellen, monatlich 10 € bezahlen. Wenn die Autos in den „Parkbuchten“ stehen, stehen sie zwar auf demselben öffentlichen Grund, aber für umsonst. Deshalb ist mittlerweile die Parkbucht im südlichen Föhrenweg vor Hausnummer 4 – 6a regelmäßig zugeparkt. Die o.a. Schilder wurden angeblich aufgestellt, weil zahlreiche Fremd Parker aus dem Business-Campus ihre Autos hier abgestellt hatten. Das Problem ist nun beseitigt. Dass jetzt die Mieter von Sozialwohnungen, die sowieso jeden Euro mehrmals umdrehen müssen bevor sie ihn ausgeben, jetzt für einen nicht markierten, besonders ausgewiesenen oder geschützten Platz bezahlen müssen, ist eine soziale Ungerechtigkeit sondersgleichen. Laut dem Bürger war er beim Bürgermeister. Meine Frage, gibt es da schon einen Sachstand....
  • Anmerkung CSU – Ascherl: wie man sieht, macht unser Antrag auf Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes durchaus Sinn, aber er liegt ja noch in der Warteschlange...
  • Anmerkung CSU – Kick: wir nennen uns Universitätsstadt Garching und haben eine sehr schlechte Netzabdeckung mit schnellem Internet und Handynetz.

Bürgermeister versprach, die Nachfragen in den nächsten Sitzungen zu beantworten.