Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 62. Stadtratssitzung (öffentlicher Teil) vom 24. Oktober 2019

Top 1 - Bürgerfragestunde

  • Bürger fragte, wie der Sachstand hinsichtlich der Schadstoffbelastung des Bodens in der Kommunikationszone ist. Bürgermeister kann die genauen Zahlen im Moment nicht sagen.
  • Frage eines Bürgers nach Sachstand Lagerfläche Taubenhaus für Fischereiverein. Bürgermeister sagte, dass Verwaltung noch sucht, möglicherweise gibt es aber in Hochbrück eine Lagerhalle, so dass das Taubenhaus nächstes Jahr evt. zur Verfügung steht.

 

Top 2 - Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses mit Wohnungen - Untere Straßäcker; Fortschreibung Gesamtkosten

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 10.12.2015 die Projektgenehmigung erteilt und den Entwurf mit Kostenberechnung in Höhe von 6.737.836,30 € zur weiteren Bearbeitung freigegeben. Mit Beschluss vom 28.01.2016 hat der Stadtrat sich für das umsetzten einer Photovoltaikanlage ausgesprochen. Damit ergibt sich zu dem Budget des Kinderhauses eine Kostenmehrung von 27.000 €. Die Gesamtkosten erhöhen sich somit auf 6.764.836,30 €.

Mit Beschluss vom 31.05.2016 hat der Stadtrat die Umsetzung eines kinderfreundlichen Bodenbelags in Höhe von 40.017,06 € freigegeben. Die Gesamtkosten wurden somit auf 6.804.853,36 € brutto erhöht. Mit Beschluss vom 28.09.2017 hat der Stadtrat die begründeten Mehrkosten für den Neubau der Kindertagesstätte in Höhe von 303.540,00€ zugestimmt. Die Gesamtkosten wurden somit auf 7.108.393,36 € brutto erhöht.

Die Baustelle ist größtenteils abgeschlossen. Kleine Mängelbeseitigungen sind noch ausstehend und auch noch einige Schlussrechnungen, welche wir dieses Jahr noch erwarten. Mit der Kostenverfolgung vom August 2019 haben die Planer eine Prognose über die Abrechnung der Baumaßnahme erstellt. Die Prognose der Gesamtkosten beläuft sich auf 7.863.438,44 € Die Mehrkosten sind im Wesentlichen aufgrund des Brandes und aufgrund des Verzuges Fa. Mickan; Baumeister und Fa. HAMA; Fensterbauer zurückzuführen.

Die Mehrkosten aufgrund des Brandes belaufen sich für KG 200-700 auf 690.210,86 € brutto. Davon betreffen 488.127,12 € die Baukosten (KG 200-600), 135.512,49 € die Baunebenkosten (KG 700) und 66.571,25 € die längere Vorhaltung der Containeranlagen. Von der Versicherung wurden bisher 240.000,00 € für den Brand zurückerstattet. Der Betrag, welcher tatsächlich von der Versicherung übernommen wird, liegt derzeit noch nicht vor. Die restlichen Kosten von momentan 450.210,86 € wurden dem Brandverursacher angezeigt und von dessen Schlussrechnungssumme abgezogen bzw. eingeklagt (ca. 335.000,00 €).

Die Mehrkosten aufgrund des Verzuges der Fa. Mickan und der Fa. HAMA belaufen sich auf gesamt 495.670,02 €. Hiervon sind Kosten in Höhe von 159.318,95 € auf die längere Vorhaltung der Containeranlage bzw. der Erweiterung der Containeranlage geschuldet. Bei der Fa. Hama und der Fa. Mickan werden entsprechend Einbehalte getätigt und nichts mehr ausgezahlt. Es wird eine rechtliche Überprüfung benötigt, um die Kosten korrekt aufteilen zu können. Beide Firmen haben signalisiert, zu Gesprächen bereit zu sein, um die Angelegenheit miteinander zu klären.

Auftragserhöhungen – in den Mehrkosten enthalten:

Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme und auf Grund des Verzugs durch die Fa. Mickan und die Fa. Hama sowie des Brandes kam es bei folgenden Gewerken zu notwendigen Nachträgen.

Sanitärtechnik – Fa. Gebrüder Peters:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.02.2018 beschlossen die Fa. Gebrüder Peters München GmbH aus 80807 München mit den Sanitärtechnikarbeiten für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto-Auftragssumme von 202.718,09 € zu beauftragen, in der Sitzung vom 24.07.2018 die Auftragssumme um die Nachträge 1-10 auf 282.762,90 € zu erhöhen. Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgende 7 Nachträge in Höhe von 33.021,85 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme vom HLS-Planer Bloos Däumling Huber aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 2.

Die Auftragssumme der Gebrüder Peters erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 319.287,90 € brutto. Die Auftragssumme wurde in der Sitzung vom 24.07.2018 bereits auf eine Summe von 282.762,90 € erhöht. Die durch Bloos Däumling Huber Beratende Ingenieure für Versorgungstechnik GmbH prognostizierte Abrechnungssumme beläuft sich auf 319.287,90 € brutto.

Heizungstechnik – Fa. Höber

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.02.2017 beschlossen die Fa. Höber GmbH aus 94034 Passau mit den Heizungstechnikarbeiten für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto-Auftragssumme vom 181.760,33 € zu beauftragen, in der Sitzung vom 06.11.2018 die Auftragssumme um die Nachträge 01-07 auf 257.214,87 € zu erhöhen.

Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wird folgender Nachtrag in Höhe von 1.870,25 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme vom HLS-Planer Bloos Däumlich Huber aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 3.

Die Auftragssumme der Fa. Höber erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 258.482,40 € brutto. Die Auftragssumme wurde in der Sitzung vom 06.11.2018 bereits auf eine Summe von 256.612,15 € erhöht. Die durch Bloos Däumling Huber Beratende Ingenieure für Versorgungstechnik GmbH prognostizierte Abrechnungssumme beläuft sich auf 258.482,40 € brutto.

Lüftungstechnik – Fa. Trenker

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.02.2017 beschlossen die Fa. Trenker GmbH aus 85718 Garching b. München mit den Lüftungstechnikarbeiten für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto-Auftragssumme vom 102.466,87 € zu beauftragen. Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgende fünf Nachträge in Höhe von insgesamt 30.529,97 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme HLS-Planer Bloos Däumling Huber aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 4.

Die Auftragssumme der Fa. Trenker erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 132.996,84 € brutto. Die Fa. Trenker wurde in der Bau- Planung- und Umweltausschusssitzung vom 14.02.2017 mit einer Auftragssumme von 102.466,87 € brutto beauftragt. Die durch Bloos Däumling Huber Beratende Ingenieure für Versorgungstechnik GmbH prognostizierte Abrechnungssumme beläuft sich auf 132.996,84 € brutto.

Elektrotechnik – Fa. Gebrüder Peters

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.02.2017 beschlossen die Fa. Gebrüder Peters München GmbH aus 80807 München mit dem Gewerk Elektrotechnik für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto-Auftragssumme vom 270.810,70 € zu beauftragen. Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgende 8 Nachträge in Höhe von insgesamt 86.964,65 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme des ELT-Planers Ingenieurteam München aufgrund des Baufortschritts, der Sanierung des Brandschadens und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 5.

Die Auftragssumme der Fa. Gebrüder Peters erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 357.103,14 € brutto. Die Fa. Gebrüder Peters wurde in der Bau- Planung- und Umweltausschusssitzung vom 14.02.2017 mit einer Auftragssumme von 270.810,70 € brutto beauftragt. Die durch das Ingenieurteam München prognostizierte Abrechnungssumme beläuft sich auf 377.775,35 € brutto, in welcher der Fachplaner zusätzlich noch eine Massenmehrung von ca. 20.000,00 € berücksichtigt.

Landschaftsbauer – Fa. Gaissmaier

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.01.2018 beschlossen die Fa. Gaissmaier aus 85356 Freising mit den Landschaftsbauarbeiten für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto-Auftragssumme von 227.042,60 € zu beauftragen. Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgende 9 Nachträge in Höhe von 117.321,51 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme von „grabner huber lipp landschaftsarchitekten“ aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 6.

Die Auftragssumme der Fa. Gaissmaier erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 344.364,11 € brutto. Die Fa. Gaissmaier wurde in der Bau- Planung- und Umweltausschusssitzung vom 23.01.2018 mit einer Auftragssumme von 227.042,60 € brutto beauftragt. Die durch die „Graben Huber Lipp Landschaftsarchitekten“ prognostizierte Abrechnungssumme beläuft sich auf 368.614,11 € brutto, in welcher der Fachplaner zusätzlich geschätzte Mehrkosten für Massenmehrungen, Regieleistungen und Änderungen durch den GUVB in Höhe von 24.250,00 € berücksichtigt.

Fenster und Außentüren – Fa. HAMA

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.05.2017 beschlossen die Fa. HAMA Alu+Holzbauwerk GmbH aus 84056 Rottenburg mit dem Gewerk Fenster und Außentüren für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto- Auftragssumme von 725.092,97 € zu beauftragen, in der Sitzung vom 06.11.2018 die Auftragssumme um die Nachträge 03 ,04 und 05 auf 827.900,49 € zu erhöhen.

Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgender Nachtrag in Höhe von 1.286,39 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme von „Schindhelm Moser Architekten“ aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 7.

Die Auftragssumme der Fa. HAMA erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 829.186,88 € brutto. Die Auftragssumme wurde in der Sitzung vom 06.11.2018 bereits auf eine Summe von 827.900,49 € erhöht. Die durch Schindhelm Moser Architekten prognostizierte Abrechnungssumme beläuft sich auf 831.840,41 € brutto. In diesen Kosten ist eine Prognose in Höhe von 2.653,53 € für die Entsorgung des Brandmülls, zusätzlicher noch nicht vollumfänglich anerkannter Regieleistungen und einem nicht beauftragten Nachtrag für die ausgleichsebene der Fugenebene aufgrund der Betontoleranzen. Die Schlussrechnungssumme der Fa. Hama beläuft sich auf 876.848,08 €, welche allerding noch nicht vollumfänglich geprüft wurde, da die Rechnung bisher noch nicht prüffähig ist. Es wurden Nachträge für die verschiedenen Leistungen angefordert, müssen allerdings noch geprüft werden. Eine Aussage, ob diese Leistungen gerechtfertigt sind, kann erst nach einer Prüfung erfolgen.

Fassadenarbeiten – Fa. Obermeier

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.05.2017 beschlossen die Fa. Obermeier Holzbau GmbH aus 83093 Bad Endorf mit dem Gewerk Fassadenarbeiten für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto- Auftragssumme von 188.908,92 € zu beauftragen.
Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgende 8 Nachträge in Höhe von 41.436,38 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme vom Architekturbüro Schindhelm Moser aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 8.

Die Auftragssumme der Fa. Obermeier erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 230.345,30 € brutto. Die Auftragssumme wurde in der Sitzung vom 06.11.2018 bereits auf eine Summe von 188.908,92 € erhöht. Die durch Schindhelm Moser Architekten prognostizierte Abrechnungssumme beläuft sich auf 242.960,38 € brutto. In diesem Betrag sind die Massenmehrungen aus der Schlussrechnungssumme in Höhe von 11.562,50 € mitberücksichtigt.

Schlosser – Fa. Ihsen

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 beschlossen die Fa. IMS Walther Metallbau GmbH & Co. KG aus 80993 München mit dem Gewerk Schlosserarbeiten für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen vorbehaltlich der abschließenden Prüfung dem wirtschaftlichstem Bieter IMS Walther Metallbau GmbH & Co. KG mit einer Brutto- Auftragssumme von 148.737,33 € zu beauftragen. Es wurde entschieden, im Falle, dass die Fa. IMS Walther Metallbau GmbH & Co. KG der Prüfung nicht stand hält, das nächste Angebot mit einer Angebotssumme von 180.657,98 € brutto zu beauftragen.

Da die Firma IMS Walther Metallbau GmbH und Co. KG der Prüfung, da die nachgeforderten Unterlagen nicht Fristgerecht eingereicht wurden, nicht standgehalten hat, wurde Fa. Wilhelm Ihsen Kunstschmiede aus 82054 Sauerlach-Arget mit der Brutto-Auftragssumme von 180.657,98 € mit den Schlosserarbeiten für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen beauftragt.

Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgende 11 Nachträge in Höhe von 22.290,62 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme vom Architekturbüro Schindhelm Moser aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 9.

Die Auftragssumme der Fa. Ihsen erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 202.948,60 € brutto.

Trockenbau – Fa. Bohle

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.09.2017 beschlossen die Fa. Bohle Innenausbau GmbH & Co. KG aus 85551 Kirchheim mit dem Gewerk Trockenbau für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto- Auftragssumme von 70.258,59 € zu beauftragen.
Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgende 7 Nachträge in Höhe von 1.149,08 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme vom Architekturbüro Schindhelm Moser aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 10.

Die Auftragssumme der Fa. Bohle erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 70.941,78 € brutto. Die durch Schindhelm Moser Architekten prognostizierte Abrechnungssumme beläuft sich auf 111.921,16 € brutto. In diesen Kosten ist eine Prognose für die Bauzeitverlängerung, die Mehrkosten aus Mindermengen und Mehrkosten für das Anspachteln der Fliesenebene in Höhe von 40.979,38 € als Prognose enthalten.

Beschichtung Tiefgarage – Fa. Bauschutz

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.09.2018 beschlossen die Fa. Bauschutz GmbH & Co. KG aus 85391 Allershausen mit dem Gewerk Beschichtung Tiefgarage für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto- Auftragssumme von 89.106,55 € zu beauftragen.
Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurde folgender Nachtrag in Höhe von 40.515,93 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme vom Architekturbüro Schindhelm Moser aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 11.

Die Auftragssumme der Fa. Bauschutz erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 129.622,48 € brutto. Die Schlussrechnungssumme der Fa. Bauschutz beläuft sich auf 133.014,67 € welche aufgrund zusätzlicher Massenmehrungen erforderlich waren.

Fliesenleger – Fa. Die Fliese

Der zweite Bürgermeister hat am 16.05.2018 den Auftrag für die Fliesenarbeiten an die Fa. Die Fliese aus 85737 Ismaning mit einer Brutto-Auftragssumme von 41.945,99 € für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen erteilt. Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgende 9 Nachträge in Höhe von 14.445,07 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme vom Architekturbüro Schindhelm Moser aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Aufgrund dieser Nachträge sind wir bei diesem Gewerk über 50.000 € Auftragssumme gerutscht. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 12.

Die Auftragssumme der Fa. Die Fliese erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 56.391,06 € brutto. Die Schlussrechnungssumme beträgt bei diesem Gewerk 48.255,63 €.

Holzständerwände – Fa. Neuberger

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.07.2018 beschlossen die Fa. Neuberger Rupert Voss & Partner aus 82024 Taufkirchen mit dem Gewerk Schreinerarbeiten – Holzverkleidung Innenwände für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto- Auftragssumme von 78.322,65 € zu beauftragen.

Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgende 2 Nachträge in Höhe von 12.877,53 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme vom Architekturbüro Schindhelm Moser aufgrund des Baufortschritts, des Verzugs durch den Brand und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 13.

Die Auftragssumme der Fa. Neuberger erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 91.200,18 € brutto. Die Schlussrechnungssumme beträgt für dieses Gewerk 82.875,88 €.

Baumeister – Fa. Mickan

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.12.2016 beschlossen die Fa. MICKAN General-Bau-Gesellschaft Amberg mbH & Co. KG aus 92224 Amberg mit dem Gewerk Baumeisterarbeiten für den Neubau des Kinderhauses mit Wohnungen mit einer Brutto- Auftragssumme von 1.876.287,22 € zu beauftragen.

Im Zuge der Baudurchführung der Maßnahme wurden folgende 13 Nachträge in Höhe von 144.889,98 € bei diesem Gewerk notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme vom Architekturbüro Schindhelm Moser aufgrund des Baufortschritts, der Sanierung des Brandes und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt. Liste der Nachträge mit kurzer Begründung in Anlage 14.

Die Auftragssumme der Fa. Mickan erhöht sich mit diesen zusätzlichen, aber unabdingbaren Leistungen somit auf 2.021.177,20 € brutto. Die durch Schindhelm Moser Architekten prognostizierte Abrechnungssumme beläuft sich auf 2.383.032,76 € brutto. In diesen Kosten ist eine Prognose für die Bauzeitverlängerung in Höhe von 361.855,56 noch enthalten. Diese Kosten wurde der Fa. Mickan zurückgewiesen, sind aber strittig und deswegen in der Kostenverfolgung eingetragen.

Die aktuelle Kostenverfolgung (Anlage 1) liegt diesem Beschluss bei, ebenso wie die Auflistung der Gesamtkosten aus dem Brand (Anlange 15) und die Auflistung zu den Verzugskosten aufgrund des Rohbauers und des Fensterbauers (Anlage 16).

Die freigegebenen Kosten durch den Beschluss des Stadtrates vom 28.09.2017 liegen bei 7.108.393,36 €. Resümierend kann festgehalten werden, dass das Budget um ca. 66.000 € mit Mehrleistungen überschritten wurde. Diese setzten sich aus der Ausstattung für die Wohnungen wie z.B. den Küchen, den Vorhangstangen und den Duschabtrennungen zusammen.

Der Bau-, Planung- und Umweltausschuss fasste in seiner Sitzung vom 12.09.2019 den einstimmigen Beschluss, den Sachvortrag mit der Darstellung der Nachtragsbeauftragungen zur Kenntnis zu nehmen und dem Stadtrat zu empfehlen, der Budgeterhöhung zuzustimmen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat folgte der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 12.09.2019 und nahm den Sachvortrag mit der Darstellung der Nachtragsbeauftragungen zur Kenntnis und stimmte der Budgeterhöhung zu.
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Top 3 - Stellungnahme der Stadt Garching zum Antrag der CSU- Fraktion - Klimaschutzkonzept Garching

Die CSU-Fraktion hat am 3.10.2019 den Antrag gestellt, einen Sachstand über die bisher umgesetzten Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes zu erhalten. Darüber hinaus sollte das Klimaschutzkonzept für das nächste Jahrzehnt neu überarbeitet werden, um weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Das „Integrierte Klimaschutzkonzept“, das seinerzeit im Juli 2010 vom Stadtrat verabschiedet wurde, enthielt eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekte, von denen erwartet wurde, dass sie von der Stadt Garching in den darauffolgenden Jahren umgesetzt oder angeregt werden.

Eine Vielzahl dieser Projekte und Maßnahmen konnten auch schnell realisiert werden, da sie in der unmittelbaren Kompetenz und Entscheidungsgewalt der Stadt Garching lagen. Diese wurden auch in einem Bilanzworkshop am 30. März 2012 vorgestellt, zu dem die damaligen Protagonisten des Klimaschutzkonzeptes und die Stadträte der Stadt Garching eingeladen wurden.

Auszug aus den bisher umgesetzten Projekten, soweit sie im Aufgabenbereich des Umweltreferats lagen:

  • Einrichtung einer Energiedatenbank für die öffentlichen Einrichtungen (existiert seit 1996)

  • Jährliches Energiesparförderprogramm (seit 2011)

  • Kostenlose Energieberatung (seit 2010)

  • Solarpark Garching (2010)

  • Quartiersmäßige Erfassung der Energieverbräuche aller Garchinger Ortsteile (2012)

  • Energiepotentialanalyse (2012)

  • Elektromobile für die Rathausverwaltung und den Bauhof (seit 2011)

  • Erste öffentliche Elektroladestation in der Tiefgarage (seit 2011)

  • „Bioenergiedorf Dirnismaning“ (hier ist der Versuch, eine autarke Energieversorgungslösung für Dirnismaning zu schaffen an den zu erwarteten hohen Investitionskosten gescheitert)

  • Bus mit Füßen (seit 2011)

  • Einrichtung von sogenannten „Mobilitätsstationen“ (Planungen seit 2013)

  • Klimaschutztage (2011,2013,2015)

  • Öffentlichkeitsarbeit in Form von Flyern und Artikeln in Zeitschriften, hauptsächlich zum Thema „Energieeinsparung“ und naturschutzfachliche Themen

Einen Aufschluss darüber, was im Rahmen des Klimaschutzkonzepts umgesetzt worden ist, gab auch der „Bilanzworkshop“ am 12.03.2012, bei dem Bilanz hinsichtlich der Umsetzung des 2010 formulierten Klimaschutzkonzepts gezogen wurde, was bereits umgesetzt wurde, in Bearbeitung ist oder noch realisiert werden sollte.

Zwischenzeitlich hat sich der Klimaschutzgedanke auch in einer Vielzahl von Projekten manifestiert und ist auch zur Selbstverständlichkeit geworden. Die betrifft insbesondere die Anforderungen an den Hochbau, die Nutzung erneuerbarer Energien und energetische Maßnahmen bei kleineren und größeren Gebäudesanierungen (z.B. der Austausch von herkömmlichen Beleuchtungskörpern durch LED’s).

Auch wurden seit 2010 alle städtischen Objekte, bei denen eine Heizungsumstellung erforderlich wurde, an die Geothermie angeschlossen oder mit andere erneuerbare Energien versorgt (z.B. Pelletheizung im Stadiongebäude). Durch diese Maßnahmen konnte der CO2-Ausstoß aller öffentlichen städtischen Einrichtungen trotz der Addierung weiterer Gebäude gegenüber 2010 um 36,2 % reduziert werden. Das erklärte Ziel des Landkreises München beinhaltet eine CO2-Reduzierung bis 2030 um 48 %. Gemäß des Stadtratsbeschlusses vom April 2019 ist die Stadt damit beauftragt worden, durch einen externen Energieberater Gebäudeanalysen hinsichtlich weiterer Energieeinsparmaßnahmen vorzunehmen. Das Leistungsverzeichnis dazu wird derzeit erarbeitet und die Ausschreibung wird noch in diesem Jahr erfolgen.

Im Rahmen des damals formulierten Konzeptes war auch die Windenergie noch kein Thema. Erst durch den Reaktorunfall in Fukushima 2011 ist diese Form der regenerativen Energiegewinnung auch in Garching wieder thematisiert worden, was sich bereits in weitrechenden Planungen von zwei Windkraftanlagen zwischen B11 und A9 im Norden Garchings manifestiert hat. Westlich der A9 ist außerdem der Bau einer großen Freiflächenphotovoltaikanlage im Gespräch. Diese könnte zwischen 750 und 2000 kWp Leistung erbringen.

Seit dem 5. Oktober 2018 konnte endlich das Fahrradmietsystem „MVG Rad“ in Garching eingeweiht werden. Hier hat die Stadt Garching mit insgesamt 17 Stationen das dichteste Netz an Mietradstationen zu bieten und mit einem Drittel aller Fahrradbewegungen im Landkreis München den mit Abstand größten Nutzerkreis.
Die Stadt Garching kann voraussichtlich im November 2019 zwei Ladestationen (= 4 Ladepunkte) am Maibaumplatz einweihen. Dies wird der Startschuss für weitere Ladestationen im Stadtgebiet Garching sein, die die Stadt Garching selbst und auch mit hohem Kostenaufwand errichtet. Hier zeigt die Stadt Garching ihre Vorbildfunktion sehr deutlich.

Diese beiden Projekte sind Teil der Einrichtung sogenannter „Mobilitätsstationen“, wie sie auch im damaligen Klimaschutzkonzept angedacht worden sind. Dieses Beispiel zeigt aber auch, wie lange es dauern kann, bis solche Maßnahmen umgesetzt werden können.

Im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes wurde das Thema CO2-Minderung durch Bäume und andere naturschutzfachliche Maßnahmen gänzlich außen vor gelassen, da dies den Förderrichtlinien für dieses Konzept widersprochen hätte. Bei einer Revision oder Überarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die kommenden Jahre sollte dies aber zwingender Bestandteil sein. Durch die Pflanzung einer Vielzahl von Bäumen im Garchinger Bürgerpark und das Anlegen von einigen ha Blühwiesen in den letzten Jahren zeigt hier die Stadt Garching ein großes Engagement. Durch die Bürgerbeteiligung in Form von Baumpatenschaften erhält das Wort „integriert“ hier noch eine zusätzliche Qualität.

Sicherlich ist es nach fast 10 Jahren „Integriertes Klimaschutzkonzept“ in Garching an der Zeit, kritische, aber vor allem konstruktiv Bilanz zu ziehen. Die Stadt Garching kann deshalb den CSU-Antrag dahingehend nur unterstützen und das Garchinger Klimaschutzkonzept insoweit reformieren, dass es den Herausforderungen der nächsten Jahre standhält und auch realistisch umzusetzen ist.

BESCHLUSS

Sehr kontroverse Diskussionen, insbesondere von den Grünen, welche offensichtlich beleidigte Leberwurst spielen. Die Grünen vertragen es halt leider nicht, wenn eine Partei wie die CSU Themen wie Klima u.a. besetzt.
Aussage Ascherl: wenn die CSU diese Umweltthemen besetzt, sind vielleicht andere Parteien bald überflüssig?

Der Stadtrat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und stimmte dem Antrag der CSU-Fraktion zu, das Garchinger Klimaschutzkonzept im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen der nächsten 10 Jahre zu überarbeiten, unter Einbindung, Stadtrat und externer Berater.

 

Top 4 - Antrag Gemeinde- und Landkreiswahl 2020 - Berufung Wahlleiter

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz beruft der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. Zum Wahlleiter kann gem. Satz 4 kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Aus den v. g. Gründen wird vorgeschlagen für die Kommunalwahlen 2020 (15. März und evtl. Stichwahl am 29. März)

  • Madlen Groh, Geschäftsbereichsleiterin Zentrale Dienste und Bürgerservice, zur Wahlleiterin und

  • Claus Jakob, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Bürgerservice, zum stellvertretenden Wahlleiter

zu berufen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, dass für die Kommunalwahlen 2020

  • Frau Madlen Groh, Geschäftsbereichsleiterin Zentrale Dienste und Bürgerservice, zur Wahlleiterin und
  • Herr Claus Jakob, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Bürgerservice, zum stellvertretenden

Wahlleiter berufen werden.

 

Top 5 - Einführung eines Bürgertaxis

Der Seniorenbeirat hat mit Schreiben vom 06.07.2018 die Einrichtung eines Bürgerbusses beantragt. Die CSU- Fraktion stellte mit Schreiben vom 31.07.2019 einen ähnlichen Antrag – nämlich die Einrichtung eines Senioren- /Behindertentaxis. Beide Anträge sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Ein Bürgerbus ist laut Wikipedia ein Nahverkehrsangebot, das sich in der Regel auf eine bürgerschaftliche Initiative gründet, um Lücken im öffentlichen Personennahverkehr auszugleichen. Bürgerbusse können sowohl im Linienverkehr nach einem festen Fahrplan, als auch als Rufbus betrieben werden.

Ein Senioren- und Behindertentaxi wiederum bietet seinen Fahrdienst nur für Senioren und Beeinträchtige an. Diese werden nach vorheriger Terminabsprache zu Hause abgeholt und ggf. auch am Ziel begleitet und betreut und anschließend wieder nach Hause gefahren.

Grundsätzlich gibt es bei der Einführung eines Busses bzw. Taxis für die Garchingerinnen und Garchinger viele Faktoren, die zu beachten sind.

Zunächst einmal sollte die Nutzergruppe bestimmt werden:

  • Senioren (z. B. ab 65 Jahre)

  • Beeinträchtigte (z. B. ab GdB 50)

  • alle Bürgerinnen und Bürger

Auch ist festzulegen, ob nur bestimmte Haltepunkte innerhalb einer Route angefahren werden sollen oder ob jeder Fahrgasttransport individuell planbar sein soll.

Die Nutzungszeit ist ebenfalls im Vorfeld festzulegen, da eine 24/7-Nutzung nicht dem Sinn und Zweck eines Bürgerbusses oder Seniorentaxis entspricht. Aus Sicht der Verwaltung sollte sich das Angebot werktags innerhalb eines Zeitraums von 8 bis 18 Uhr erstrecken.

Ein nicht unerheblicher Aspekt sind die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Hier gibt es die Möglichkeit den Transport kostenfrei zu Verfügung zu stellen oder aber einen prozentualen Anteil beizusteuern (z. B. 50 %). Eine Alternative wäre auch, dass die Stadt den Nutzungsberechtigten eine gewisse Anzahl an Tickets oder Gutscheinen pro Monat kostenfrei zur Verfügung stellt.

Aber all diese Punkte können natürlich nicht ohne ein entsprechendes Fahrzeug umgesetzt werden. Und auch hier gibt es wieder viele Optionen:

  • Soll das Fahrzeug behindertengerecht (also auch für Rollstuhlfahrer geeignet) sein?

  • Soll das Fahrzeug von der Stadt beschafft und der Fahrdienst betrieben werden?

  • Soll ein werbefinanziertes Fahrzeug beschafft werden, bei dem die Stadt alle Unterhaltskosten trägt (kostenfreie Übergabe des Fahrzeuges an die Stadt nach Ablauf der Kooperationsvereinbarung oder Rückgabe an den Kooperationspartner)

  • Soll der Fahrdienst über einen Vertragspartner laufen, der Fahrzeug und Fahrer/-in stellt?

    Sofern die Stadt ein Transportfahrzeug unterhält, muss sie auch einen Fahrer/eine Fahrerin stellen. Der Fahrer/die Fahrerin muss jedoch einen Personenbeförderungsschein besitzen. Sowohl die Kosten im Unterhalt als auch die Organisation des Fahrdienstes sind nicht zu unterschätzen. Eine Kooperation mit einem Fahrdienstleister wäre aus Sicht der Verwaltung die bessere Variante, da zum einem alle Fahrer/-innen bereits einen Beförderungsschein besitzen und zum anderen aus einem vorhanden Fuhrpark immer das passende Fahrzeug gewählt werden kann. Des Weiteren sind viele Fahrer/-innen speziell auf die Beförderung von älteren und beeinträchtigten Menschen geschult. Ebenso würde die Bestellung des Fahrzeuges direkt über den Vertragspartner laufen. Lediglich die Kosten würden mit der Stadt verrechnet werden.

Abschließend lässt sich feststellen, dass es drei Möglichkeiten für die Einführung eines Bürgerbusses/Seniorentaxis gibt:

  1. Anschaffung des Fahrzeuges, Beschäftigung eines Fahrers/einer Fahrerin und Organisation durch die Stadt Garching.

  2. Anschaffung des Fahrzeuges durch einen Kooperationspartner. Beschäftigung eines Fahrers/einer Fahrerin und Organisation durch die Stadt Garching.

  3. Beförderung und Organisation durch einen Fahrdienstleister im Auftrag der Stadt Garching.

Auch dem Seniorenbeirat wurden nochmals alle Varianten aufgezeigt. Dieser spricht sich klar für einen Bus für alle aus, die aus den verschiedensten Gründen Probleme haben, innerhalb der Stadt von A nach B zu kommen. Rein geografisch ist Garching mit Hochbrück und Dirnismaning ziemlich ausgedehnt. Es ist definitiv nicht jede Adresse von allen zu Fuß oder per Rad zu erreichen und vielen steht kein Privatauto zur Verfügung; auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es nur beschränkte Verbindungen – so die Stellungnahme des Seniorenbeirats. Die Beiratsmitglieder haben sich bei Ihrem Antrag von der Gemeinde Haar inspirieren lassen, welche bereits seit mehreren Jahren erfolgreich einen Bürgerbus einsetzt. Zusammenfassend hält der Seniorenbeirat die Einführung eines allgemein zur Verfügung stehenden Bürgerbusses für die beste und zukunftsträchtigste Lösung und schlägt Folgendes vor:

  • Bus für alle, ohne Begründung der Nutzung

  • 2 Euro pro Fahrt

  • werktags von 8 bis 18 Uhr

  • keine festen Haltestellen, sondern Rufsystem

Die NordAllianz hat im Übrigen in einer ihrer letzten Sitzung den „Bürgerbus“ im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes thematisiert. Die Gemeinden und Städte wurden nun gebeten konkret dazu Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der Umfrage steht noch aus.

Aufgrund der vielen Faktoren, die sechsmonatigen Pilotprojektes allen Bürgertaxis (über einen Fahrdienstleister) anzubieten und im Zuge dessen die Fahrten zu evaluieren (z. B. Alter, Beeinträchtigung ja/nein, Start, Ziel, Uhrzeit, Sonderwünsche, Unterstützung durch Fahrer/-in gewünscht). Mit Abschluss der Pilotphase wird die Verwaltung dem Stadtrat die Fahrtenauswertung vorlegen, aufgrund dessen dann über eine künftige Bereitstellung eines Bürgertaxis entschieden werden soll. Im Anschluss daran wird die Verwaltung alle Vorbereitungen für dessen Einrichtung treffen sowie entsprechende Richtlinien ausarbeiten.

Bereitstellung Bürgertaxi über einen Fahrdienstleister

  • 60 Euro/Stunde inkl. Beförderung
  • ein Werktag von 10 bis 14 Uhr (außerhalb dieser Zeiten kein barrierefreies Auto)

  • barrierefreies Auto für einen Rollstuhl und zusätzlich fünf Sitzplätze

  • Terminabwicklung direkt über Fahrdienstleister

  • Bestellung der Fahrt bis zu 24 Stunden vor Fahrtantritt möglich

Fahrer verfügen über einen Personenbeförderungsschein und stehen bei Bedarf auch während des Termins begleitend zur Verfügung.

BESCHLUSS

Anmerkung Ascherl: Der Seniorenbeirat muss dringend mit eingebunden werden. Die Antragsstellung der CSU und der Senioren hat sich hier überschnitten, deshalb ist sehr wichtig den Seniorenbeirat hinzu zu ziehen. Der Antrag wird zunächst zurück gestellt. Es wird der Seniorenbeirat und der Behindertenbeirat jetzt intensiv mit eingebunden und dann wird demnächst ein neuer Beschlussvorschlag im Stadtrat eingebracht.

 

Top 6 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine

 

Top 7 - Mitteilungen aus der Verwaltung

  • Bushaltestelle B 471 westliches Ende Hochbrück wird ab kommenden Samstag frei gegeben

  • Ersatzbäume für geplante Fällungen, hier gibt Bürgermeister Sachstand, welche Bäume hier gepflanzt werden

  • Luftmesssensoren in der Nordallianz sind jetzt aktiv und es kann online abgefragt werden, wie die Luftqualität in Garching ist.

  • Kulturarbeitskreis Hr. Becke legt Amt nieder

  • Ampel im Norden an der Ludwig-Prandl-Straße führt zu massiven Staus. Schaltung wurde hier umgestellt und es soll wieder umprogrammiert werden.

 

Top 8 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • CSU Disanto: Anfrage zu den geplanten Baumaßnahmen alte B 471, ob es hier zu Sperrungen kommt und wie die Anlieger betroffen sind. Bürgermeister wird hier noch informieren.

  • FDP Dombret und CSU Ascherl: die Anlieger Kommunikationszone hätten gerne eine Information, wie es dort weitergeht. Es wird umgegraben und laut Ascherl immer wieder von einer Mondlandschaft zur nächsten Erde verschoben. Bürgermeister versprach, er wird hierzu eine Presseinfo rausgeben.