Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 6. Stadtratssitzung – öffentlicher Teil - vom 22. Oktober 2020, 19.30 h bis 22.20 h

 

Top 1 - Eröffnung der Sitzung

 

Top 2 - Bürgerfragestunde

keine Themen

 

Top 3 - Vorstellung eines Verpflegungskonzeptes für die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Garchinger Grund- und Mittelschulen

Aufgrund des umfangreichen Tops anbei der Link.

BESCHLUSS

CSU Fraktion, Albert Biersack, hatte bereits im Vorfeld gefordert, dass hier bei der Ausschreibung regionale Lebensmittel enthalten sein müssen, hier hat die Verwaltung jetzt nachgebessert.

Der Stadtrat nahm den geänderten Sachvortrag zur Kenntnis. Der Stadtrat beschloss das vorgelegte Verpflegungskonzept. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit dem vorliegenden Verpflegungskonzept eine Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Kita- und Schulverpflegung für die städtischen Kita-Einrichtungen und die Grundschule Hochbrück sowie für den Schulkomplex West ab dem Schuljahr 2021/2022 zu erstellen, und durchzuführen. Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Vertragsunterzeichnung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes.

 

Top 4 - Straßenbeleuchtung; Vorstellung des LED-Check-Ups; weiteres Vorgehen 

In der Stadtratssitzung am 23.04.2020 (TOP 14.2) hat die Verwaltung zur Kenntnis gegeben, das bestehende Straßenbeleuchtungsnetz hinsichtlich Energieeinsparungsmaßnahmen und Finanzierung untersuchen zu lassen. Wie angekündigt erstellte das Büro Energievision Franken GmbH den LED Check-Up. Das Gutachten in der Fassung vom 19.08.2020 liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Der Abschlussbericht ist in 7 Abschnitte gegliedert:

  • Hintergrund
  • Methodik
  • Bestandsaufnahme
  • Einsparpotential
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Fördermöglichkeiten
  • Handlungsempfehlungen

Der LED-Checkup kommt zu dem Ergebnis, dass die technische und ökologische Sinnhaftigkeit einer Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtung durch hocheffiziente LED-Technik nachgewiesen wird. Dabei wird der Stadt Garching dringend empfohlen, die entsprechenden Fördermittel (ca. 252.000 €) aus der Kommunalrichtlinie in Anspruch zu nehmen. Damit kann die Armortisationszeit der Umrüstungsmaßnahme um ca. 3 Jahre verkürzt werden.

Mit dem aufgezeigten Umrüstungskonzept kann der derzeitige jährliche Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung von rund 482.500 kWh auf ca. 198.100 kWh reduziert werden. Dies entspricht einem möglichen Gesamteinsparungspotential in Höhe von 59 % über den gesamten Straßenbeleuchtungsstromverbrauch. Innerhalb der umgerüsteten Leuchtsysteme kann eine Gesamteinsparung von 75 % erzielt werden

Durch Einführung einer mehrstufigen Nachtabsenkung sind weitere Einsparpotentiale möglich.

Im Laufe des Betrachtungszeitraumes von 15 Jahren ergeben sich erhebliche Einsparungspotentiale. In diesem Zeitraum können insgesamt 4.266.800 kWh Energie in Form von elektrischem Strom eingespart werden. Die jährliche Energieeinsparung entspricht etwa dem durchschnittlichen Jahresstrombedarf von 79 3- Personenhaushalten. Bezogen auf die CO2-Emissionen ergibt sich durch die Umrüstung eine Gesamtreduktion von über 2.086 Tonnen des klimaschädlichen Treibhausgases.

Wie im Abschlussbericht beschrieben, gibt es im Bestand ca. 50 verschiedene Leuchttypen.

Diese außerordentlich hohe Heterogenität an Lampen könnte mit einer Umrüstung deutlich reduziert werden. Dies würde ein einheitlicheres Ortsbild schaffen bzw. könnten damit in der Folge Kosten an Lagerhaltung bzw. Einzelbeschaffung gespart werden.

Schon allein wegen der enormen Energieeinsparpotentiale sollte aus Sicht der Verwaltung die Umrüstung mit Inanspruchnahme von Fördermitteln die Handlungsempfehlungen entsprechend dem Abschlussbericht (Einreichung von 2 Förderanträgen, Sanierungsfahrplan sowie Überprüfung der Schaltstellen auf Überspannungsschutzeinrichtungen) veranlasst werden.

Bedingung für die Bezuschussung ist unter anderem, dass die Straßenbeleuchtungsanlage im Eigentum der Stadt Garching steht.

Für den Erwerb der gesamten Straßenbeleuchtungsanlagen (Lampen, Leitungsnetz, Verteiler- /Steuerungsschränke) sind im Haushalt 2020 450.000 € vorgesehen.

Hinsichtlich der Finanzierung der Umrüstung (Gesamtkosten ca. 1.173.535,28 €) gibt es verschiedene Ansätze (mit Eigenkapital, mit Krediten etc.).

Die Finanzierung sollte aus Sicht der Verwaltung in den Beratungen zum Haushalt 2021 festgelegt werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag sowie den Abschlussbericht der Check-Up Straßenbeleuchtung in der Fassung vom 19.08.2020 zur Kenntnis und fasste folgenden Beschluss: Die Verwaltung wurde beauftragt, den Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage von den Bayernwerken voranzutreiben.

Nach Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage stellt die Stadt Garching die entsprechenden Förderanträge. Sobald die erforderlichen HH-Mittel bereit gestellt sind, wird das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen durchgeführt. Im Rahmen der HH-Beratungen zum HH-Jahr 2021 wird die Finanzierung festgelegt.

 

Top 5 - Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitskonzepts (C14-Austritt) und des Frühwarnsystems am FRM II

Frau Anke Görg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim FRM II) und Herr Michael Schmidt (Fachbereichsleiter Reaktorüberwachung und Strahlenschutzbeauftragter des FRM II) haben in der Stadtratssitzung der Stadt Garching am 28.05.2020 Ausführungen zu den Zwischenfällen (C14-Austritt) gegeben, die sich Ende März und Anfang April dieses Jahres im Bereich des FRM II in Garching ereignet hatten. Auf Nachfrage zu den Verbesserungen zur zukünftigen Verhinderung eines ähnlichen Zwischenfalls führte Herr Schmidt aus, dass es Vorschläge gäbe, die "sowohl administrativ als auch technisch" nun mit den Behörden abgesprochen würden. Frau Görg teilte mit, dass mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet werde, damit sich ein solcher Vorfall nicht widerhole.

Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020 hat die Stadt Garching bei dem als Aufsichtsbehörde zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und bei der TU München als Betreiber des FRM II nachgefragt, welche Maßnahmen ergriffen werden, um zukünftig einen ähnlichen Zwischenfall wie der Zwischenfall, der sich im März April am FRM II ereignet hat, zu verhindern. Es sollte dargelegt werden, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitskonzepts und des Frühwarnsystems, evtl. Einführung des 4-Augenprinzips, ergriffen werden.

In der Stadtratssitzung am 22. Oktober 2020 wird die TU München über aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitskonzepts (C14 - Austritt) und des Frühwarnsystems am FRM II berichten. Ihre Teilnahme haben zugesagt:

  • Dr. Axel Pichlmaier (Technischer Direktor)
  • Michael Schmidt (Strahlenschutzbeauftragter)
  • Andrea Voit und Anke Görg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Ausführungen der Vertreter der TU München zur Kenntnis.

 

Top 6 - Sanierung Restaurant Bürgerhaus - Vorstellung der aktuellen Kostensituation und Freigabe zusätzlicher Maßnahmen

Aufgrund des sehr umfangreichen Tops, anbei der dazugehörige Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die zusätzlich nötigen Maßnahmen und die Mehrkosten für KG 300-700 zum Umbau und Sanierung des Restaurants im Bürgerhaus in Höhe von 596.156,44 € brutto freizugeben und somit das Gesamtbudget auf 4.212,880 € zu erhöhen, und den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen die Aufträge und Auftragserhöhungen zu beauftragen.

 

Top 7 - Sanierung Bürgerhaus - Vorstellung der aktuellen Kostensituation und Freigabe zusätzlicher Maßnahmen

Aufgrund des sehr umfangreichen Tops, anbei der dazugehörige Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die zusätzlich nötigen Maßnahmen und die Mehrkosten für KG 300-700 zur Sanierung des Bürgerhauses in Höhe von 192.050,00 € brutto freizugeben und somit das Gesamtbudget auf 11.882.392,57 € zu erhöhen, und den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen die Aufträge und Auftragserhöhungen zu beauftragen.

 

Top 8 - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising zum neuen Kreisverkehr an der St2350 gemäß BPl. 171 Kommunikationszone; Genehmigung durch den Stadtrat.

Im Zusammenhang mit BPl. 171 Kommunikationszone bedarf es hinsichtlich des Kreisverkehrs auf der St2350 als Einfahrt in die Kommunikationszone noch einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising als Träger der Straßenbaulast.

Vom Fachbereich Bauleitplanung wurde hierfür als Vorbereitung einer solchen Vereinbarung eine Vorentwurfsplanung des Kreisverkehrs mit begleitendem Radweg und Querungshilfe von einem Fachbüro beauftragt. Diese Vorplanung dient auch als Grundlage für den notwendigen Grunderwerb des Kreisverkehrs an der Westseite und für den Bebauungsplan.

Die Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising liegt im Entwurf bei, dabei fallen Unterhaltskosten i.H.v. 304.000,- € als Einmalbetrag an. Der Ablösebetrag beinhaltet die kapitalisierten Kosten des Unterhalts inkl. Markierung, Beschilderung sowie eine Pauschale für Verwaltungskosten. Diese Kosten wurden (genauso wie Grunderwerb und Vorplanung Kreisverkehr) bereits im Rahmen des städtebaulichen Vertrages an die übrigen Beteiligten weitergegeben. Die Fälligkeit des Ablösebetrages entsteht mit Verkehrsfreigabe.

Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss der Vereinbarung.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.10.2020 hierzu einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss der Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising gem. Anlage 1 zuzustimmen. Bei der Planung sind Fahrradweganschlüsse zu und von der Kommunikationszone zu berücksichtigen.

 

Top 9 - Antrag der Fraktion Bürger für Garching zur autofreien Kommunikationszone

Die Fraktion Bürger für Garching (BfG) legt mit Schreiben vom 24.09.2020 einen Antrag zur autofreien Kommunikationszone mit folgendem Wortlaut vor:

„Der Bebauungsplan Nr. 171 Kommunikationszone wird dahingehend überarbeitet, dass die Kommunikationszone autofrei geplant wird. Autofreies Wohnen in diesem Sinne bezeichnet die Schaffung eines Wohnangebots an Haushalte ohne (eigenes) Auto.“

Stellungnahme Verwaltung:

Es ist darauf hinzuweisen, dass bereits in der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Kommunikationszone (vom 30.04.2012) ein detaillierter Stellplatzsschlüssel für Kfz und Fahrräder unter „Teil C - Erschließung“ von der Ausloberin (Stadt Garching) definiert und hierzu im Wettbewerb eine Lösung von den Teilnehmern gefordert wurde.

In der Sitzung des Stadtrates am 24.01.2013 wurde der Siegerentwurf des Wettbewerbs vorgestellt, auch hier ist eine detaillierte Aufstellung der Stellplätze gem. Plankonzept enthalten. Dass der Stellplatznachweis aufgrund der geforderten Baudichte, zumindest überwiegend, in Tiefgaragen erfolgt, ist aus dem Plankonzept ersichtlich. Der Empfehlung des Preisgerichts zum Siegerentwurf wurde vom Gremium einstimmig nachgekommen und das Plankonzept wurde zur Grundlage der weiteren Bauleitplanung herangezogen. Mit Sitzung vom 25.02.2016 wurde einstimmig der Aufstellungsbeschluss zu BPl. 171 auf Grundlage des Siegerentwurfes des Wettbewerbs gefasst.

Am 28.01.2017 fand (unter Teilnahme der beantragen Fraktion) eine Klausurtagung des Stadtrates zur Kommunikationszone statt. Hier wurde im Leitfaden bei Ziff. C.10) die Zahl der Stellplätze und deren Nachweis je Quartier vor dem Hintergrund des zulässigen Nutzungsmaßes und des anzunehmenden Eingriffs in das Grundwasser bei 2-geschossigen Tiefgaragen dargelegt. Von der Verwaltung wurde ein Stpl-Schlüssel vorgestellt, und die Frage eines ggf. vorstellbaren Stpl-Verzichts künftiger Bewohner mit vertraglicher Zusicherung oder z.B. bei grundbuchrechtlicher Sicherung in den Raum gestellt.

Mit Sitzung des Stadtrates vom 23.03.2017 wurde zu den Inhalten der Klausur unter Ziff. 9) einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung ein bedarfsgerechtes Stellplatzkonzept entwickeln soll, bei dem auch Reduzierungen z.B. für besonderen Wohnformen oder geförderten Wohnungsbau möglich ist. Die Möglichkeit eines Stpl-Verzichts wurde nicht beschlossen.

In der Folge wurde die Entwurfsplanung auf Grundlage des Wettbewerbs bzw. der fortlaufenden Beschlusslage des Gremiums weiter fortgeschrieben. Mit dem kürzlich erfolgten Abschluss des städtebaulichen Vertrages und dem vorherigen Abschluss der Umlegungsvereinbarung wurden zudem – auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes und mit Zustimmung des Stadtrates – die ergänzenden vertraglichen Regelungen bereits geschlossen. Das Bauleitplanverfahren befindet sich somit im finalen Stadium, die öffentliche Auslegung nach §§ 3(2), 4(2) BauGB könnte demnächst erfolgen.

Mit der Neufassung der Stellplatzsatzung besteht zudem (gemäß Beschluss vom 23.03.2017) ein innovatives Regelwerk mit Möglichkeiten zur Stellplatzreduzierung beim Nachweis von Mobilitätskonzepten.

Eine Zustimmung zum Antrag würde eine grundlegende Neuplanung bedeuten, da die Grundzüge der Planung und des durchgeführten Wettbewerbs berührt bzw. geändert würden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies mit der herrschenden Beschlusslage nicht zu vereinen. Ob für eine solche Entscheidung die erforderlich planungsrechtliche Begründung hergeleitet werden kann, wird aus Sicht der Verwaltung sehr kritisch gesehen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem gegenständlichen Antrag nicht zuzustimmen. Die Planung zu BPl. 171 Kommunikationszone sollte auf Grundlage der bisherigen Beschlusslage und des mehrheitlichen Auslegungsbeschlusses des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 05.06.2018 fortgeführt und abgeschlossen werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss dem Antrag der Fraktion Bürger für Garching (BfG) zur autofreien Kommunikationszone nicht zuzustimmen.

 

Top 10 - 1. Nachtragshaushalt 2020

Hauptgrund für den Nachtragshaushalt 2020 sind die Folgen der Coronakrise und Verzögerungen in der Kommunikationszone und bei Baumaßnahmen. Außerdem werden die Ansätze im Kinderbetreuungsbereich der neuen Rechtslage angepasst und die Kreditermächtigung für ein Wohnbaudarlehen in Höhe von 1,2 Mio. € für die geplanten Wohnungen auf dem neuen Feuerwehrhaus aufgenommen.

Im Nachtragshaushalt 2020 gibt es folgende wesentliche Veränderungen:

Das Volumen des Verwaltungshaushalts sinkt um 2.484.000 € auf 74.656.000 €. Dies beruht im Wesentlichen auf die coronabedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer (- 9.000.000 €), der Grundsteuer B (- 100.000 €), der Einkommensteuer (- 1.000.000 €), der Umsatzsteuerbeteiligung (- 250.000 €), dem Einkommensteuerersatz (- 250.000 €) und Zuweisungen vom Land (- 200.000 €). Für die coronabedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zahlen Bund und Freistaat in diesem Jahr gemeinsam eine Zuweisung als Ausgleich, denen Höhe sich aus der Differenz der Gewerbesteueristeinnahmen dieses Jahres mit dem Durchschnitt der Gewerbesteueristeinnahmen der Jahre 2017-2019 (ca. 39,9 Mio. €) ergibt. Hier sind 6,9 Mio. € eingeplant. Die Zuweisung wird wie die sonstigen Steuereinnahmen bei der Berechnung der Steuer- und Umlagekraft mit herangezogen.

Zudem steigen die Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer voraussichtlich um 800.000 €. Die staatlichen Zuweisungen für die Kinderbetreuung steigen um 579.000 € und es werden 90.000 € mehr Vorsteuererstattung für die Sanierung der Bürgerhausgaststätte erwartet. Dagegen wird der Ansatz bei der Konzessionsabgabe Strom wegen Umstellung einer Abschlagszahlung (von Dezember auf Januar) um 85.000 € und die Einnahmen aus der kommunalen Verkehrsüberwachung um 60.000 € reduziert. Auch der Ansatz für Veranstaltungseinnahmen im Bürgerhaus wurde um 140.000 € gesenkt. Als Kostenerstattung des Landkreises für den Betrieb der Corona-Teststation sind 100.000 € eingeplant.

Für coronabedingte Ausgaben in den städtischen Einrichtungen und die Corona-Teststation werden je 100.000 € veranschlagt, letzteres wird vom Landkreis erstattet.

Die Personalkosten steigen insgesamt um 392.000 €, bedingt durch den coronabedingten Einsatz von zusätzlichen Aushilfen für kranke bzw. schwangere Mitarbeiter mit Beschäftigungsverbot im Rathaus, dem Bauhof und den städtischen Kindertageseinrichtungen.

Die Zuweisungen für die Kindereinrichtungen steigen (einschließlich Zulagen und Defizitausgleich) um 841.400 €. Der Ansatz für die Straßenentwässerung wird um 200.000 €, für den Gewässerunterhalt um 180.000 € und für die Bauleitplanung um ca. 225.000 € gesenkt. Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen der geringeren Einnahmen um 226.000 €. Dagegen muss der Ansatz für Zinsausgaben Gewerbesteuer um 650.000 € und für Bankgebühren (Negativzinsen) um 50.000 € erhöht werden. Auch der Defizitausgleich für den Kultur- und Musikverein steigt wegen gesunkener Musikschulgebühren um 125.000 €, da die zusätzliche staatliche Musikschulförderung voraussichtlich erst im Januar 2021 ausbezahlt wird. Weitere Änderungen bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt siehe Vorbericht und Änderungsliste zum Haushalt.

Die Ausgaben (ohne Zuführung) steigen um insgesamt 1.153.800 €. Durch die Einnahmeverluste sinkt die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 3.637.800 € auf 7.744.000 €.

Das Volumen des Vermögenshaushalts sinkt um 29.671.000 € auf 13.193.000 €. Hauptursache sind die Verzögerungen bei der Entwicklung der Kommunikationszone. Daher wurden alle Ansätze auf 0 € gesetzt (Einnahmen -24,9 Mio. €, Ausgaben -20,1 Mio. €). Um diese Mindereinnahmen zu kompensieren, steigt die Rücklagenentnahme von 0 € auf 2.212.000 €. Die geplante Rücklagenzuführung in Höhe von 1.265.000 € entfällt.

Entsprechend dem Planungsstand werden die Baukosten des neuen Feuerwehrhauses um 3,7 Mio. € reduziert. Die Planungskosten für die Grundschule Nord (500.000 €), die neue Kita im „Wohnen am Bürgerpark“ und die Freisportflächen (200.000 €) werden heuer nicht benötigt, ebenso das Gutachten zur Laufbahn (120.000 €) und die Elektro-Erneuerung der Tennisanlage (239.000 €). Die Sanierung der Straße zum Echinger See wird frühestens 2021 stattfinden (- 650.000 €). Auch der Bau des Fuß- u. Radweges von Hohe Brücke bis Sportgelände FC Hochbrück wird verschoben (- 117.000 €). Auf die Neuausstattung von Kinderspielplätzen mit Spielgeräten wurde coronabedingt verzichtet (- 125.000 €).

Der Ansatz für den allgemeinen Grunderwerb wird um 650.000 €, beim Baugebiet Hochbrück um 800.000 € gekürzt. Für die geplanten Wohnungen auf dem neuen Feuerwehrhaus ist ein Wohnbaudarlehen nach dem Bayerischen Wohnbauförderprogramm in Höhe von 1,2 Mio. € vorgesehen. Die Kreditermächtigung muss wegen des Förderantrages für das Feuerwehrhaus bereits jetzt eingeholt werden.

Der Finanzplan bleibt unverändert. Die teilweise Neuveranschlagung der reduzierten Ansätze erfolgt im Haushaltsentwurf 2021.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020. Im Stellenplan werden gemäß HFA-Beschluss 2 zusätzliche Stellen aufgenommen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan.

 

Top 11 - Erhöhung der Grundsteuerhebesätze

Die Hebesätze der Grundsteuern A und B wurden zuletzt im Haushaltsjahr 2004 von 250 v.H. auf 280 v.H. angehoben. Seitdem wurde wegen der positiven Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen (von 10,2 Mio.€ 2004 auf 38,4 Mio.€ 2019 trotz Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes 2011) auf eine weitere Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuern verzichtet. 2021 ist allerdings mit einem deutlichen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen.

Im Jahr 2018 wurden vom Freistaat Bayern die pauschalisierten Hebesätze der Grundsteuern A und B von 250 v.H. auf 310 v.H. angehoben. Die pauschalisierten Hebesätze dienen zur Berechnung der Steuer- und Umlagekraft einer Gemeinde und haben somit Einfluss auf die Höhe von Umlagen (Kreisumlage und andere). Somit wird der Stadt Garching bei der Berechnung der Steuer- und Umlagekraft ein pauschal höherer Hebesatz angerechnet, als die Stadt tatsächlich hat (zum Beispiel Grundsteuer B 2019: tatsächliche Isteinnahmen 2.859.485 €, angerechnet für die Steuer- und Umlagekraft werden 3.165.860 €, also 306.375 € mehr).

Die durchschnittlichen Hebesätze für kreisangehörige Gemeinden in Bayern mit 10.000-20.000 Einwohnern lagen 2019 laut Statistischem Landesamt bei:

Grundsteuer A 342,6 v.H. Grundsteuer B 339,9 v.H. Gewerbesteuer 317,0 v.H.

Im Landkreis München lagen die Hebesätze 2019 bei 275,9 v.H. (Grundsteuer A) bzw. 281,6 v.H. (Grundsteuer B), wobei die Hebesätze im Süden des Landkreises niedriger sind als im Norden.

Bei den Gemeinden der Nordallianz lagen die Hebesätze 2019 bei 303,7 v.H. (Grundsteuer A) bzw. 298,1 v.H. (Grundsteuer B), bei der Landeshauptstadt München bei 535 v.H. (Grundsteuer A und B).

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hebesätze der Grundsteuern A und B ab dem Haushaltsjahr 2021 auf 310 v.H. anzuheben. Der endgültige Beschluss fällt mit Verabschiedung der Haushaltssatzung 2021.

BESCHLUSS

CSU-Fraktion kritisierte diese Steuererhebung zum jetzigen Zeitpunkt und stimmte dem nicht zu.

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuern A und B von 280 v.H. auf 310 v.H. ab dem Haushaltsjahr 2021.

 

Top 12 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine


Top 13 - Mitteilungen aus der Verwaltung

keine

 

Top 14 - Sonstiges; Anträge und Anfragen

  • CSU Fraktion, Ascherl: bzgl. gelber Tonne haben sich Bürger erneut an mich gewandt. Es gibt wohl Nachbarn, die sich gerne eine Restmülltonne und eine gelbe Tonne teilen wollen, dies sei wohl lt. Verwaltung nicht möglich. Hier bitte ich schon darum, dass die Verwaltung hier etwas flexibler wird. Bürgermeister versprach mir, sich drum zu kümmern.
  • CSU-Fraktion, Ascherl, Bitte von einigen Bürgern, könnte man in Coronazeiten den öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen im live stream auf die homepage übertragen, damit die Bürgerinnen und Bürger von zu Hause aus dies mit verfolgen können. Verwaltung prüft dies.
  • CSU-Fraktion, Ascherl, Maskenpflicht in Schulen, insbes. auch Grundschule, hier hat der OB München wohl interveniert und es gekippt. Die Belastung für die Kinder ist enorm und es haben sich schon besorgte Eltern an die Stadträte gewandt. Ist es wirklich in unseren Schulen so gefährlich, dass es den Maskenzwang dort rechtfertigt. Bürgermeister sagte zu, dies zu hinterfragen.
  • SPD, Braun, Maskenpflicht auf den öffentlichen Plätzen in Garching ist aus seiner Sicht nicht sinnvoll, denn Abstand ist hier möglich. Bürgermeister hat hier Landrat angeschrieben und gebeten, diese Maskenpflicht wieder aufzuheben.
  • Grüne, Dr. Adolf, Seniorenumkleide am Garchinger See – was passiert, Bürgermeister versprach, sich des Themas anzunehmen.
  • FdP, Dombret, gelbe Tonne ist auch bei ihm aufgeschlagen, Bitte auch hier möglichst flexibel sein.
  • FdP, Dombret, Bitte an Bürgermeister, Maskenpflicht nochmals mit dem Landrat erörtern.
  • Grüne, Kratzl, im Gymnasium sollte man die Klassen eher aufteilen, oder Maskenpflicht einführen, da die Schüler sehr eng zusammen sitzen. Bürgermeister verwies auf den Kultusminister.
  • Grüne, Rieth, Thema Energieeffizienznetz sollte angegangen werden, allerdings ist dies für dieses Jahr schon erledigt.