Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 61. Stadtratssitzung – öffentlicher Teil - vom 26. September 2019

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Wohnen am Schleißheimer Kanal; Beschluss zur Durchführung eines Wettbewerbs

Aufgrund der sehr umfangreichen Vorlage verweise ich auf beiliegenden Link.

Hier hat die CSU Fraktion eine klare Position hinsichtlich der geplanten Nutzung:

Rd. 70% der entstehenden Geschossfläche ist für den Geschosswohnungsbau und rd. 30% für verdichteten Einfamilienhausbau in Form von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern vorzusehen. Gebiete mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sollen zu etwa 50% mit Einfamilien- und Doppelhäusern und zu weiteren 50% mit Reihenhäusern bebaut werden. So die Vorlage der Stadt Garching.

Die CSU ist der Auffassung, dass diese prozentuale Aufteilung für uns nicht zustimmungsfähig ist, wir wollen hier mindesten 50 % Einfamilien-, Doppel- und Reihenhausbebauung. Aus unserer Fragebogenaktion konnten wir auch eine klare Position der Bürger für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhausbebauung erkennen. Dazu gab es kontroverse Diskussionen, alle Fraktionen wollen 70 % Geschosswohnungsbau. Bei der Abstimmung stimmte die CSU Fraktion dagegen, wurde aber von den anderen Fraktionen überstimmt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Für die Ausweisung eines neuen Baugebietes in Hochbrück wird ein städtebaulicher Wettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbes im Namen und auf Kosten des Investors durchgeführt.
  2. Die genannten Planungsbüros werden gemäß Verwaltungsvorschlag angefragt und zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.
  3. Die Wettbewerbssumme beträgt 100.000 € netto und ist vom Investor zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Grundschule soll ins Baugebiet integriert werden/ außerhalb des Plangrundstücks auf dem östlichen Nachbargrundstück geplant werden.
  5. Die Quote für sozialgerechte Bodennutzung beträgt im Baugebiet Hochbrück-Wohnen am Schleißheimer Kanal 30 %.
  6. Mit dem Auslobungstext besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird ermächtigt, noch erforderliche Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen. (CSU hat hier geschlossen dagegen gestimmt)
  7. Der so überarbeitete und ergänzte Auslobungstext wird für die Durchführung des Wettbewerbs freigegeben. (CSU hat hier geschlossen dagegen gestimmt)
  8. Der Stadtrat benennt 3 weitere Sachpreisrichter mit Stellvertreter.
  9. Die Verwaltung wir beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen, Gutachten und sonstigen Unterlagen zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages einzuleiten.

 

Top 3 - Radverkehrsführung St2350 Garching-München, Vorstellung der Varianten aus Machbarkeitsstudie der Landeshauptstadt München

Die Stadt Garching plant eine Verbesserung der Radwegführung zwischen der Landeshauptstadt München und der Stadt Garching. Dazu hat die Verwaltung der Stadt München im Frühjahr 2016 einen Plan vorgelegt. Bei der Planung war vorgesehen, zwischen dem Ortsausgang Dirnismaning und der Wendeschleife an der Bushaltestelle Dirnismaning/Kranzberger Allee, einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Westseite der ST2350 herzustellen und dann von der Wendeschleife bis zur Kreuzung Wallnerstr. Den Wirtschaftsweg zu nutzen. Die Voraussetzung zur Nutzung des Wirtschaftsweges war die Zustimmung der Stadt München. Nach einem internen Abstimmungsprozess beauftragte die Stadt München das Büro INOVAPLAN mit einer Machbarkeitsstudie. In der Zwischenzeit hat die Stadt Garching den Geh- und Radweg auf der westlichen Seite der St2350 nur bis zur Triebgasse hergestellt, mit der Option den Weg verlängern zu können, wenn die Zustimmung der Stadt München erteilt wird.

Nun liegt uns die Machbarkeitsstudie der Stadt München vor (siehe Anlage).
Untersucht wurden 4 Varianten von Radwegführungen zwischen Floriansmühlstraße und Dirnismaning.

  • Variante 1: Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radwegs auf der Ostseite
  • Variante 2: Ausbau des Wirtschaftswegs
  • Variante 3: Radfahrstreifen Westseite und Einrichtungsradweg Ostseite
  • Variante 4: Einrichtungsradweg West- und Ostseite

Die Varianten 2 und 3 wurden bei genauerer Untersuchung frühzeitig ausgeschlossen.

Ab Seite 12 der Machbarkeitsstudie ist der Vergleich der Varianten 1 und 4 dargestellt.
Die Untersuchung endet mit der Empfehlung die Variante 4 weiter zu verfolgen: „ Aufgrund der direkten Führung und den Anschluss an die Radverkehrsinfrastruktur im Norden und Süden der Freisinger Landstraße wird die Variante 4 mit durchgehend beidseitigen baulich getrennten Einrichtungsradwegen empfohlen:“

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung der Landeshauptstadt München hat nun eine Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Freising, als Straßenbaulastträger des nördlichen Abschnittes des möglichen Neubaus nach Variante 4, sowie von der Stadt Garching angefordert, bevor die Machbarkeitsstudie dem Stadtrat in München vorgestellt wird. Das Staatliche Bauamt Freising hat der Verwaltung der Stadt Garching inzwischen signalisiert, dass es dem Grunde nach der Variante 4 zustimmen kann. Wann eine Realisierung erfolgen kann, konnte bisher noch nicht geklärt werden.

Die Machbarkeitsstudie wurde dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Garching in seiner Sitzung am 12.09.2019 vorgelegt, um eine Empfehlung für den Stadtrat auszusprechen. Da die Variante 4 der Machbarkeitsstudie auch aus Sicht der Verwaltung die beste Radwegverbindung zwischen Garching und München, entlang der St2350, darstellt, empfahl die Verwaltung dem BPU eine Empfehlung an den Stadtrat zur weiteren Verfolgung der Variante 4 auszusprechen.

Der BPU beschloss dem Stadtrat die Empfehlung auszusprechen, der Variante 4 der Machbarkeitsstudie für die weitere Planung und Ausführung zuzustimmen.

BESCHLUSS

Ergänzung der CSU Fraktion, der noch mit einem schriftlichen Antrag nachgereicht wird. Der östliche Radweg zwischen Dirnismaning und Garching ist durchgängig herzustellen.
Der Stadtrat beschloss, der Variante 4 der Machbarkeitsuntersuchung für die weitere Planung und Ausführung zuzustimmen.

   

Top 4 - Antrag der CSU-Fraktion bzgl. verschiedener Bürgeranfragen - Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss

Mit Schreiben vom 22.07.2019 stellte die CSU-Fraktion gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Antrag:

„Der Stadtrat möge beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, schnellstmöglich vorliegende Anfragen (siehe Anlage), welche der CSU-Fraktion von besorgten Bürgern übermittelt wurden, zu beantworten und dem Stadtrat Lösungsvorschläge vorzustellen. ...“

Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d und i der Geschäftsordnung fällt der Antrag in den Aufgabenbereich des Haupt- und Finanzausschusses. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag entsprechend zu verweisen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verweisung des Antrages zur beschlussmäßigen Behandlung an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss.

 

Top 5 - Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich der BAB 9 und südlich der BAB Anschlussstelle Garching Nord

Mit Schreiben vom 19.12.2018 reichte die Green City AG einen Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ein. Das Vorhaben ist westlich der BAB A9 und südlich der BAB-Anschlussstelle Garching Nord, auf den stadteigenen Grundstücken Fl.Nrn. 1826/Teil und 1827/Teil vorgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Mit dem Vorhaben soll Strom aus Sonnenenergie erzeugt werden.

Der Stadtrat beschloss am 31.01.2019 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer PV- Anlage aufstellen zu lassen. Dieser wird mit dem Titel „BP 178 Solarpark Garching, westlich der BAB A 9 an der BAB-Anschlussstelle Garching Nord“ geführt. Gleichzeitig erhielt die Verwaltung den Auftrag zu prüfen, ob der Solarpark in Eigenregie oder mit Bürgerbeteiligung wirtschaftlich zu betreiben sei. Dieser Auftrag wurde durch den Antrag der CSU-Fraktion vom 04.09.2019 erneut unterstrichen.

Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit sowohl der Verwaltung als auch der Bayernwerk AG hat ergeben, dass eine derartige Anlage grundsätzlich ein positives wirtschaftliches Ergebnis erwarten lässt. Betrachtet wurden hierbei die Varianten einer 750 kWp- und einer 2 MWp-Anlage. Die 2 MWp-Anlage zeigt eine deutlich höhere Rendite und CO2-Einsparung. Der Vorteil der 750 kWp-Anlage liegt in der festgeschriebenen EEG-Vergütung. Die Amortisationszeit der Anlagen liegt nach heutiger Einschätzung zwischen 15 (2 MWp) und 18 Jahren (750 kWp). Bei einer höheren Vergütung durch den Klimapakt verkürzt sich diese entsprechend.

Neben der möglichen Verpachtung an die Green City AG (oder einen anderen Interessenten) kommen noch der Eigenbetrieb (mit / ohne Bürgerbeteiligung) oder Bau/Betrieb durch die EWG in Frage. Für letzteres sind allerdings noch einige Fragen abschließend zu klären.

Bei einer eigenbetrieblichen Umsetzung müsste das Bauvorhaben ausgeschrieben werden. Dies würde den Baubeginn weiter verzögern. Gerade bei der 750 kWp-Anlage reduziert dies den zu erwartenden Ertrag. Zusätzlich ist zu beachten, dass das derzeit verfügbare städtische Personal mittelfristig durch Baumaßnahmen im primären Aufgabenbereich gebunden sein wird und über keine Erfahrungswerte mit dem Bau einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage verfügt. Bei größeren Anlagen wird die anschließende Verwaltung durch die vorgeschriebenen Strompreisversteigerungen weiter erschwert. Auch hier liegen bei der Stadt keine Erfahrungswerte vor. Jedoch besteht hier die Chance auf die höchsten Renditen. Eine Bürgerbeteiligung ist grundsätzlich denkbar, erhöht jedoch den Verwaltungsaufwand und das Haftungsrisiko. Eine reine Bürgerbeteiligung wird daher beim bisherigen Personalstand der Stadt nicht betrachtet, da die Leitung von der Stadt nicht effizient übernommen werden könnte.

Die Empfehlung der Bayernwerk AG ist die vollständige Ausnutzung der Fläche, um die Leistung der PV-Anlage und somit die Rendite weiter zu erhöhen. Dieser Einschätzung schließt sich die Verwaltung an. Allerdings muss vorher entschieden werden, ob Teile der Fläche einer anderen Nutzung (Bauhofverlagerung?) vorbehalten werden sollen.

Grundsätzlich wäre ein Eigenverbrauch des erzeugten Stromes wesentlich wirtschaftlicher als die EEG- Vergütung.

BESCHLUSS

Ergänzung: CSU Fraktion hat bereits im Januar in der damaligen Sitzung die Verwaltung gebeten, eine Berechnung anzustellen, ob Eigenbetrieb oder Bürgerbeteiligung möglich wären und hierzu jetzt im September dazu einen Antrag gestellt, da bislang nichts passiert ist.
Der Stadtrat nahm den Sachvortag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, verschiedene Varianten auszuarbeiten.

 

Top 6 - 1. Nachtragshaushalt 2019

Hauptgrund für den Nachtragshaushalt 2019 sind die Kostenmehrungen bei diversen Bauprojekten und Verzögerungen in der Kommunikationszone. Außerdem werden die Ansätze im Kinderbetreuungsbereich der neuen Rechtslage angepasst.

Das Volumen des Verwaltungshaushalts sinkt um 206.000 € auf 72.164.000 €.

Die Einnahmen sinken um 206.000 €. Dies beruht im Wesentlichen auf Mindereinnahmen bei den Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer (- 200.000 €), der Grundsteuer B (- 100.000 €), Einkommensteuerersatz (- 100.000 €) und Zuweisungen vom Land (- 100.000 €). Dagegen steigt voraussichtlich die Umsatzsteuerbeteiligung um 150.000 € und es werden 80.000 € mehr Vorsteuererstattung für die Sanierung des Bürgerhauses erwartet. Dazu gibt es Mehreinnahmen bei den Kostenersätzen für Feuerwehreinsätze (+ 20.000 €) und Einnahmen der Park&Ride-Anlagen (+ 11.000 €). Dagegen wird der Ansatz bei der Konzessionsabgabe Strom gemäß Abrechnung um 20.000 € reduziert.

Bei der Gewerbesteuer wird der Ansatz von 38 Mio. voraussichtlich erreicht, da ein neuer Steuerzahler die Einnahmeausfälle anderer Unternehmen bisher kompensiert.

Der Ansatz für die Straßenentwässerung wird um 300.000 €, die Ansätze für Zuschüsse von Kinderbetreuungseinrichtungen wegen höherer Staatszuschüsse um ca. 426.000 € gesenkt. Dagegen muss der Ansatz für Zinsausgaben Gewerbesteuer um 100.000 € und für Bankgebühren (Negativzinsen) um 30.000 € erhöht werden. Wegen der Bauzeitverzögerung beim Umbau des Bürgerhauses und der damit verbundenen Notwendigkeit des Theaterzeltes werden im Kulturbudget Ausgaben in Höhe von 60.000 € zusätzlich eingestellt, da die Kosten für Theater- und Festzelt den Budgetüberschuss des Kulturreferats deutlich überstiegen.

Die Ausgaben (ohne Zuführung) sinken trotzdem um insgesamt 478.800 €. Durch die Ausgabensenkungen können insgesamt 272.800 € mehr dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Das Volumen des Vermögenshaushalts sinkt um 540.000 € auf 21.140.000 €.

Einige geplante Einnahmen wurden gekürzt oder können heuer noch nicht eingenommen werden:

Die Abrechnung Investumlagen für den Zweckverband Gymnasium sinkt um 736.600 €, da der Landkreis die Kosten der Containerschule nur abgezinst erstattet. Die Förderung des Radwegekonzeptes sinkt um 450.000 €, da nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden können. Der geplante Grundstücksverkauf in der Kommunikationszone (2 Mio. €) kann heuer nicht getätigt werden, ebenso die geplanten Einnahmen des Baugebietes „Wohnen am Bürgerpark“ (1 Mio. €)

Um diese Mindereinnahmen zu kompensieren, steigt die geplante Rücklagenentnahme von 624.000 € um 3.035.400 € auf 3.659.400 €.

Die wesentlichen Änderungen im Vermögenshaushalt (über 100.000 €) sind:

Die Aufwertung der Grünflächen des Ökokontos findet voraussichtlich erst 2021 statt (Einsparung 1.060.000 €), die Erschließung der Carl-Von-Linde Str. 2020 (Einsparung 350.000 €). Die Altbodenbeseitigung der Kommunikationszone kostet 1 Mio. € weniger, die EWG-Beteiligung wegen Verschiebung der Versorgungsleitung 250.000 €, die Begrünung 150.000 €. Entsprechend dem Planungsstand werden die Baukosten des neuen Feuerwehrhauses um 400.000 € reduziert.

Dagegen kosten die Sanierung des Bürgerhauses (einschl. Nebenkosten) 920.000 €, die Sanierung der Gaststätte 935.000 € mehr. Für die Poller am Bürgerplatz werden 125.000 € mehr benötigt, für den Weichaustausch der U-Bahn 182.000 € und für das neue Kinderhaus 250.000 €. Alle diese Maßnahmen sind vom Stadtrat beschlossen.

Für die Sanierung der Kinderkrippe Mühlgasse sind zusätzlich 110.000 € eingeplant.

Einige Ansätze wurden innerhalb eines Unterabschnitts verschoben, da bei der Haushaltsplanaufstellung die Kostenverteilung noch nicht klar war.

Der Finanzplan bleibt unverändert. Die teilweise Neuveranschlagung der reduzierten Ansätze erfolgt im Haushaltsentwurf 2020. Zusätzliche Investitionen wurden nicht berücksichtigt, sondern sollen erst im Haushaltsentwurf 2020 zur Diskussion gestellt werden.

Die Änderungen im Stellenplan (2 zusätzliche Stellen im Kinderbetreuungsbereich) wurden im HFA erläutert (separate Beschlussvorlage).

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss merhheitlich den 1. Nachtragshaushalt 2019 mit der Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen.

 

Top 7 - Beteiligungsbericht 2018 der Stadt Garching

Nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) hat die Stadt einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen und dem Landratsamt als Kommunalaufsicht zu übermitteln.

Die Stadt Garching b. München war 2018 bei folgenden Unternehmen beteiligt:

  • Baugesellschaft München – Land GmbH
  • EWG Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG
  • EWG Verwaltungs-GmbH
  • Garchinger Technologie- und Gründerzentrum GmbH (gate) Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Garching KG Baugenossenschaft Ober- und Unterschleißheim eG
  • VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG

Die Anzahl und Höhe der Beteiligungen blieben zum Vorjahr unverändert.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Beteiligungsbericht für das Jahr 2018 zur Kenntnis.

 

Top 8 - Bericht der EWG-Geschäftsführung zum Projektstand

EWG-Geschäftsführer Herr Maier informiert den Stadtrat über den aktuellen Projektstand. Der Bericht liegt als Anlage der Beschlussvorlage bei.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Bericht zur Kenntnis. Die Präsentation ist Bestandteil des Protokolls.

 

Top 9 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

keine

 

Top 10 - Mitteilungen aus der Verwaltung;

Die Anfrage der CSU zur Schleißheimer Str. – es sind laut Bürgermeister dort Schulweghelfer eingesetzt.

 

Top 11 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • CSU Ascherl: Anfrage zur Ismaninger Str. – hier hat ein Bürger bei uns nachgefragt, wie lange der dortige Gehweg noch unbefestigt bleibt. Bürgermeister informiert uns in Bälde.