Ortsverband Kleinostheim

Erhöhung Hebesätze Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer

Erhöhung Hebesätze Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer diskutiert

In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates stand die Entscheidung über die künftigen Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer an. Aus den Fraktionen kamen unterschiedliche Ansatzpunkte in einer guten Diskussion zur Sprache. Einige wollten nur die Gewerbesteuer anheben, andere nur die Grundsteuer, andere alle 3 Steuerarten und einige wenige gar keine Erhöhung. 

Meine Entscheidung bzw. die der CSU Fraktionsmitglieder war gegen ein anheben der Steuern. Zum Beispiel hat die Gemeinde im Jahresabschluss 2022 in der Bilanz mit rd. 34,7 Mio.  € noch ausreichend liquide Mittel auf der Bank ausgewiesen,  sodass wir die Notwendigkeit einer Steuererhöhung für 2024 als nicht gegebenen sehen.

Allerdings fand sich eine Abstimmungsmehrheit von 8:7 für die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 320 auf künftig 350. Die anderen Hebesätze bleiben unverändert.

Johannes Wieland

Gemeinderat