Ortsverband Neunkirchen am Sand

Veranstaltung

Ortshauptversammlung mit Neuwahlen unter Corona-Bedingungen

Jens Fankhänel als Ortsvorsitzender einstimmig bestätigt, Georg Habermann und Gerd Kamenik als Stellvertreter

Bei der am 19.2.2021 in der Neunkirchener-Waldschänke stattfindenden Ortshauptversammlung*) wurden zum einen die Vorstandschaft und zum anderen die Delegierten in die Kreisvertreterversammlung gewählt. Auf Grund der Delegiertenwahl musste diese Wahlversammlung bis Ende Februar 2021 stattfinden, um die Voraussetzung der weiteren Aufstellungsversammlungen zur Bundestagswahl zu schaffen. 

Diese Veranstaltung wurde, auf Grund der aktuellen Lage, so kurz wie möglich gehalten. Abstandsregeln, Sitzordnung, Hygienemaßnahmen und das Tragen von FFP2-Masken wurden strikt eingehalten. Rechenschaftsberichte, welche normalerweise präsentiert werden, wurden bereits im Vorfeld verteilt. Somit konnte die Wahl-Versammlung in einer guten halben Stunde abgeschlossen werden. 

In der kurzen Begrüßung bedankte sich Fankhänel für die gelungene Unterstützung im Kommunalwahlkampf und die letzten zwei arbeitsreichen Jahre in der Vorstandschaft. 
Sein besonderer Dank ging an Kurt Sägmüller, welcher nach 32 Jahren, davon 14 Jahre als Ortsvorsitzender, aus der Vorstandschaft ausscheidet.

Die neue Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen: Ortsvorsitzender Jens Fankhänel (1.Bürgermeister), Stellvertreter Georg Habermann (Fraktionssprecher) und Gerd Kamenik, Schriftführer Siegfried Staar (Gemeinderat und Jugendbeauftragter der Gemeinde), Schatzmeister Andreas Beck (3.Bürgerm.) und Digitalbeauftragter Jonas Fankhänel.

Als Beisitzer wurden gewählt Andrea Körner (Gemeinderätin und stellv. Kulturbeauftr.), Margit Eymold (Gemeinderätin), Sylke Fankhänel, Günter Graßler, Oliver Wallner und Alexander Merkl.

Es gibt viele Aufgaben für das gewählte Team. Schließlich ist es die CSU, welche in Neunkirchen in den letzten Jahrzehnten die Mehrheit im Gemeinderat stellte und die Ortslandschaft mitgeprägt hat. Nun gilt es für die Vorstandschaft und Gemeinderatsfraktion gemeinsam weitere Impulse, für eine zukunftsweisende Ortsentwicklung in unserer Gemeinde zu schaffen.

*) Mitglieder- und Vertreterversammlungen im Sinne des § 9 Parteiengesetz (PartG) sowie wahlrechtliche Aufstellungsversammlungen politischer Parteien stellen (in der Regel nicht öffentliche) Versammlungen dar, die den Versammlungsbegriff in Art. 8 GG und Art. 113 BV sowie des Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG) erfüllen.