Ortsverband Stein

Aus dem Stadtrat – Februar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchte ich Sie über die Sitzungen des Stadtrates im Februar informieren.

Erweiterung Kinderhaus

Im Bauausschuss stand der Aufstellungsbeschluss und der
Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans, der
Aufstellungsbeschluss und der Vorentwurf des Bebauungsplans zur
Erweiterung des städtischen Kinderhauses in Oberweihersbuch auf der
Tagesordnung.

Das Kinderhaus soll erweitert werden, da die Anzahl der zu betreuenden
Kinder und die Art und Weise der Betreuung einen zusätzlichen Raumbedarf
auslöst.

Hierzu soll an die bestehende Kindertagesstätte ein zweigeschossiger
Anbau mit zwei Schlafräumen, sanitären Anlagen und einem Mehrzweckraum
mit Geräteraum, Personalraum und Lagerflächen angebaut werden. In der
Sitzung kam der Wunsch eines Ortstermins auf und daher wurden diese
beiden Tagesordnungspunkte mehrheitlich, mit Stimmen der CSU-Fraktion,
vertagt.
 

CSU-Anträge

Unsere beiden CSU-Anträge zur Errichtung von temporären
Wohnmobilstellplätzen am Höllweg und auf Änderung der Stellplatzsatzung
(Stellplätze im Vorgartenbereich) der Stadt Stein wurden einstimmig an
die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung verwiesen. Wir haben darauf
hingewiesen, dass wir zeitnah über den Bearbeitungsstand informiert
werden möchten.
 

Geschäftsordnung Stadtrat

In der Stadtratssitzung war der Hauptpunkt die Diskussion
über die Änderung der Geschäftsordnung, die bereits in der
Stadtratssitzung am 27.05.2020 von den Fraktionen CSU, SPD/Linke, Die
Grünen, Freie Wähler und FDP beantragt wurde.

Inhalt der beantragten Änderung ist zum einen die Stärkung der Rechte
des Stadtrates und zum anderen die Information der Öffentlichkeit über
die Arbeit der Stadtratsgremien.

So wurde z.B. beschlossen, dass die zu den öffentlichen
Tagesordnungspunkten erstellten Bürgerinformationen und alle
öffentlichen Beschlüsse im Bürgerinformationssystem auf der Homepage der
Stadt Stein eingestellt werden.

Zur Beschleunigung von Anträgen müssen diese zukünftig nicht erst vom
Stadtrat in den zuständigen Ausschuss verwiesen werden, sondern werden
direkt vom Bürgermeister auf die Tagesordnung des zuständigen Gremiums
gesetzt.
Strittig ist weiterhin das beantragte Recht zur Akteneinsicht für den
einzelnen Stadtrat. Die Verwaltung möchte dies dem Stadtrat nur zur
Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte der nächsten Sitzung einräumen.
Gefordert wurde aber darüber hinaus auch ein Recht auf Akteneinsicht zur
Vorbereitung von Anträgen.
Dies lehnt die Verwaltung mit der Begründung ab, dass dies zu
umfangreich sei. Die Antragsteller sehen das anders und daher wurde mit
17 zu 7 Stimmen die Änderung beschlossen.
Der Bürgermeister kündigte an, den Beschluss der Rechtsaufsicht beim
Landratsamt zur Prüfung vorzulegen, da er ihn für rechtswidrig halte.


Für Rückfragen, Anmerkungen und Ideen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Ich hoffe, dass wir uns möglichst bald auch wieder persönlich sehen können.


Ihr Bertram Höfer

Ortsvorsitzender CSU Stein

2. Bürgermeister Stadt Stein