Ortsverband Thalmässing

Antrag innerörtliches Baukindergeld

Antrag innerörtliches Baukindergeld

Antrag auf Schaffung des Baukindergeldes für innerörtliche Neubauten


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates,
die CSU-Marktratsfraktion beantragt für die gesamte Marktgemeinde Thalmässing das
Baukindergeld auf innerörtliche Neubauten nach Abbruch einer alten Immobilie zu erweitern.
Wie schon im Antrag für innerörtliche Umbauten dargelegt, ist das Baukindergeld ein großer
Erfolg.

Wir bitte daher dies als Grundsatzdiskussion zu beraten.
  
Nach der Grundsatzdiskussion könnten wir über Richtlinien diskutieren.
Wir würden folgende  Richtlinien vorschlagen:
1. Gefördert werden alle innerörtlichen Neubauten zur privaten Eigennutzung von
Wohnraum für Familien, für die ein Bauantrag eingereicht wurde. Die geplanten
Baukosten lt. Bauantrag müssen 100.000 € überschreiten. 
2. Das Alter der zu berücksichtigenden Kinder wird auf 14 Jahre begrenzt, d. h. bei Einzug
in die Immobilie darf das Kind das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (analog
zum jetzigen Baukindergeld).
3. Der Zuschuss beträgt pro Kind 1.500 € (analog zum jetzigen Baukindergeld).
4. Die Auszahlung der gemeindlichen Förderung erfolgt bei Einzug in die Immobilie (analog
zum jetzigen Baukindergeld).
5. Die Förderung erstreckt sich auch auf Kinder, die innerhalb von 3 Jahren nach Einzug in
die Immobilie geboren werden (analog zum jetzigen Baukindergeld).
6. Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt (analog zum jetzigen Baukindergeld).
Wichtig ist, dass der Zeitaufwand in der Gemeindeverwaltung kein bürokratisches Ungetüm
wird.

Wir bitten unseren Antrag in einer der nächsten Marktgemeinderatssitzungen zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen


Johannes Mailinger

Antrag auf Schaffung eines Baukindergeldes für Umbauten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates,

die CSU-Marktratsfraktion beantragt für die gesamte Marktgemeinde Thalmässing das
Baukindergeld auf innerörtliche Umbauten zu erweitern.

In der Finanz-, Personal– und Sozialausschusssitzung vom 29.7.2020 hat Bürgermeister
Küttinger von der zehnjährigen Erfolgsstory Baukindergeld berichtet. Über 85.000 € wurden hier
schon an junge Familien, die in den Baugebieten in Alfershausen, Eysölden, Thalmässing und
Offenbau einen Bauplatz erworben haben, ausbezahlt.
Mit dem Baukindergeld wurden Kaufanreize geschaffen. Dies wurde sehr gut angenommen.
Bekanntlich werden die Bauplätze in den Baugebieten weniger. Deshalb müssen wir die
Kaufanreize an anderen Stellen schaffen.
Wir bitten daher dies als Grundsatzdiskussion zu beraten.
  
Nach der Grundsatzdiskussion könnten wir über Richtlinien diskutieren.
Wir würden folgende Richtlinien vorschlagen:
1. Gefördert werden alle Umbauten zur für privaten Eigennutzung von Wohnraum für
Familien, für die ein Bauantrag eingereicht wurde. Die geplanten Baukosten lt.
Bauantrag müssen 100.000 € überschreiten.
2. Das Alter der zu berücksichtigenden Kinder wird auf 14 Jahre begrenzt, d. h. bei Einzug
in die Immobilie darf das Kind das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (analog
zum jetzigen Baukindergeld).
3. Der Zuschuss beträgt pro Kind 1.500 € (analog zum jetzigen Baukindergeld).
4. Die Auszahlung der gemeindlichen Förderung erfolgt bei Einzug in die Immobilie (analog
zum jetzigen Baukindergeld).
5. Die Förderung erstreckt sich auch auf Kinder, die innerhalb von 3 Jahren nach Einzug in
die Immobilie geboren werden (analog zum jetzigen Baukindergeld).
6. Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt (analog zum jetzigen Baukindergeld).

Wichtig ist, dass der Zeitaufwand in der Gemeindeverwaltung kein bürokratisches Ungetüm
wird.
Wir bitten unseren Antrag in einer der nächsten Marktgemeinderatssitzungen zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen

Johannes Mailinger