Ortsverband Wartenberg

verkaufsoffene Sonntage nur für Ortskern

Einzelhandel beklagt restriktive Praxis

Die Einbindung des Marktplatzes wie hier 2011 mit dem späteren Bürgermeister Christian Pröbst (M.) war bei verkaufsoffenen Sonntagen immer ein Notbehelf. © Klaus Kuhn

Erdinger Anzeiger:
Wartenberg – Der Gewerbeverein in Wartenberg ist weiterhin aktiv, auch wenn das in der Öffentlichkeit augenblicklich kaum wahrgenommen wird. Diese Stille um den einstmals so aktiven Verein erklärt der Vorsitzende Wolfgang Billmayer auch mit der Genehmigungspraxis des Landratsamts Erding, die einen verkaufsoffenen Sonntag in der Marktgemeinde unattraktiv werden lasse.

Schon längst hätte eine Jahreshauptversammlung stattfinden müssen, sagte Billmayer im Gespräch mit unserer Zeitung. Diese sei nun für kommenden Herbst geplant. Er machte deutlich, dass es schwierig sei, motivierte Mitglieder zu finden.

Was nach wie vor richtig gut laufe, seien die Gutscheinaktionen. Das habe sich als eine durchaus nachhaltige der Förderung des örtlichen Einzelhandels herausgestellt und werde auch weiterhin sehr gut angenommen, so der Vorsitzende.

Dass nicht wieder ein verkaufsoffener Sonntag oder dergleichen organisiert werden könne, habe Gründe, für die der Verein nichts könne, erklärte Billmayer weiter. In dem Gespräch griff der Vereinsvorsitzende das Landratsamt Erding durchaus in scharfer Form an, beklagte eine „restriktive Genehmigungspraxis“, die dazu führe, dass „die Altstadt an der Strogen endet.“

Das wiederum führe zu einer Zweiteilung des Marktgebietes: Marktplatz und Hauptstraße gelten für das Landratsamt als innerörtlicher Bereich, aber schon in Sichtweite vom Marktplatz auf der anderen Seite der Strogen dürfe eben niemand mehr bei Aktionen wie dem verkaufsoffenen Sontnag mitmachen. Das sei völlig unverständlich, schimpfte Billmayer, der auf Beispiele in Niederbayern verweisen konnte, wo sogar in einem Gewerbegebiet weit außerhalb jeder Wohnbebauung verkaufsoffene Sonntage gleich vier Mal pro Jahr problemlos genehmigt würden. Solange sich an dieser Praxis aus Erding nichts ändere, seien verkaufsoffene Sonntage in Wartenberg „praktisch nicht mehr durchführbar“.

Tatsächlich hatten sich die Gewerbetreibenden in Wartenberg immer wieder mal damit geholfen, dass sie durch ein großes Zelt auf dem Marktplatz die vom Landratsamt ausgeschlossenen Geschäfte am Ortsrand versucht hatten, in das Geschehen zu integrieren. Das war aber immer mehr oder weniger eine Krücke, und das haben die Organisatoren auch immer so gesehen. Hinzu kommt, dass ein solches Zelt auch Geld verschlingt.

Regierungsrat Christian Mader, Abteilungsleiter im Erdinger Landratsamt, sieht dagegen die Behörde in einer beratenden Rolle mit dem Ziel, dass die Gemeinden „rechtskonforme Verordnungen“ erlassen, die dann nicht, wie schon öfter passiert, kurzfristig einen verkaufsoffenen Sonntag verhindern, weil jemand klagt. „Einziger Zweck der Sonntagsöffnung besteht darin, den Bedürfnissen eines beträchtlichen Besucherstroms – ausgelöst durch eine Veranstaltung – Rechnung zu tragen“, erklärt Mader. Genau hier hätten die Gerichte stets einen „sehr strengen Maßstab“ angelegt bis hin zur verordneten Zählung der Besucher.