Ortsverband Zirndorf

Von der April Sitzung

Bericht aus dem Stadtrat

Günther Keller CSU, Fraktionsgeschäftsführer

Die reguläre Stadtratssitzung im März hat Bürgermeister Thomas Zwingel wegen mangelnden Tagesordnungspunkten abgesagt. Nachdem im März der Stadtrat  ausschließlich zum städtischen Haushalt 2019 tagte, fand im April wieder eine reguläre Stadtratssitzung statt.

Kommt der Glasfasernetzausbau in drei Zirndorfer Ortsteilen?
Zu Beginn der Stadtratssitzung stellte Herr Reisinger von dem Telekommunikationsunternehmen Deutsche Glasfaser einen Projektvorschlag für den weiteren Breitbandnetzausbau im Stadtgebiet vor. Das Unternehmen hat bei drei Zirndorfer Ortsteilen potentielle Geschäftsfelder für die Erweiterung des Glasfasernetzes ausfindig gemacht. Es handelt sich um Weinzierlein, Wintersdorf und Bronnamberg. Er stellte fest, dass Zirndorf zwar als vollversorgt gelte und deshalb für den Ausbau keine Förderung mehr erhält. Es gebe jedoch „Engstellen bzw. Nischen“ im Stadtgebiet, was die Versorgung der Haushalte betrifft.

Sollte es zu der vorgeschlagenen Zusammenarbeit kommen, gebe es für die Stadt in diesen Bereichen den Netzausbau mit Glasfaser ohne eigene Investitionskosten, aber auch für die anschlusswilligen Bürger entstehen für den Netzausbau keine Kosten. Die Firma würde eine Umfrage starten, wie viele Bürger teilnehmen würden. Bei einer Teilnahmequote von mindestens 40 % der Haushalte – so die Bedingung der Deutschen Glasfaser – würde das Unternehmen während einer Mindestdauer von zwei Jahren die Glasfaserleitungen verlegen. Die Nordrhein-Westfälische Firma startet bereits mit ähnlichen Projekten in Obermichelbach und Tuchenbach. Das Angebot wurde im Stadtrat grundsätzlich mit Interesse aufgenommen. Die Diskussionen über eine Teilnahme der Stadt erfolgt zunächst in den Fraktionen.

Sondernutzungen für Altkleidercontainer
Für die Aufstellung von Altkleidercontainern gibt es bisher keine Sondernutzungsregeln. Die Bauverwaltung hat nach Anfrage jeweils im Einzelfall entschieden, ob ein Altkleidercontainer aufgestellt werden darf. In den letzten Jahren mehren sich die Anträge für Genehmigungen auch von Unternehmen, die Altkleider gewerbsmäßig sammeln, um hiermit Gewinne zu erzielen. Gerade deswegen warf CSU Fraktionsvorsitzender Udo Nürnberger die Frage auf, warum für diese Container keine Gebühren erhoben werden. Offensichtlich wurde deshalb darauf verzichtet, weil es eben keine Nutzungsverordnung gibt. Einigkeit bestand im Gremium darüber, dass so eine Verordnung eingeführt werden soll. In der Diskussion verwies die Verwaltung auf ein Oberasbacher Modell, das seit 1. März 2018 in Kraft ist. Dort werden nur noch Container von karitativen Einrichtungen (BRK, Wertstoffhof Veitsbronn) kostenfrei zugelassen. Die Sachspenden sollen zu einem größtmöglichen Teil hilfsbedürftigen Personen zugutekommen bzw. entsprechende Verkaufserlöse für soziale Projekte verwendet werden. Das BRK lässt zum Beispiel entsprechende Erlöse der AWO, der Diakonie oder auch der Caritas zu gleichen Teilen zukommen – zum Zwecke der Durchführung gemeinnütziger Arbeit. Udo Nürnberger sprach sich genau für diese Regelung aus. Einstimmig wurde beschlossen, die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Aufstellung von Altkleidercontainern als ermessenslenkende Weisung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll auf das „Oberasbacher Modell“ in Sachen Nachhaltigkeit und Gemeinnützigkeit zurückgegriffen werden Ferner müssen künftig Altkleidercontainer, die unbeantragt aufgestellt werden, vom betreffenden Eigentümer wieder entfernt werden.

Antrag der Grundschule I auf Genehmigung und Einrichtung einer ESF-geförderten Ganztages-Deutschklasse
Die Schulleitung hat am 27.02.2019 einen Antrag auf Einrichtung einer gebundenen Deutschklasse, die vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird, an die Stadt Zirndorf gestellt. Neben dem bereits bestehenden gebundenen Ganztageszug für Grundschüler der 1. bis 4. Klasse in der GS I würde eine zusätzliche, gebundene Ganztagesklasse für Schüler mit Migrationshintergrund zur verbesserten Sprachförderung entstehen. Die teilnehmenden Grundschüler würden täglich von Montag bis Donnerstag bis 15.30 Uhr und Freitag bis mittags unterrichtet. Zur intensiven Betreuung wird neben zusätzlichen 12 Lehrerstunden, die das Kultusministerium der Schule gewährt, eine weitere pädagogische Unterstützungskraft mit 15 Wochenstunden vom ESF gefördert. Die Schule möchte diese Kraft mit Fremdpersonal besetzen und den Einsatz durch einen Kooperationsvertrag regeln. Erfahrungen mit einer gebundenen Ganztagsklasse sind bereits vorhanden, weil bereits in den Schuljahren 2016/17 und 2017/28 eine gebundene Deutschklasse in der Mittelschule eingeführt worden ist. Udo Nürnberger sprach von einer „guten Sache“. Auf unsere Anfrage zur Zahl der für die Ganztages-Deutschklasse vorgesehenen Schüler, teilte die Stadtverwaltung mit, dass es sich derzeit um 14 Kinder handelt. Nach großer Übereinstimmung im Gremium wurde einstimmig beschlossen, dass die Stadt Zirndorf dem Antrag der Grundschule I auf Einrichtung einer ESF-geförderten gebundenen Deutschklasse für das Schuljahr 2019/2020 zustimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen.

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017
Der Bäderausschuss hatte in seiner Sitzung am 02.04.2019 dem Stadtrat empfohlen, der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, der von den Wirtschaftsprüfern mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, zuzustimmen. Bei einer Gegenstimme wurde beschlossen: Der Jahresabschluss 2017 schließt mit einer Bilanzsumme von 9.570.068,78 € ab. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 beträgt 2.187.335,30 €. Er wird auf neue Rechnung vor-getragen. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht 2017 werden in vorliegender Form festgestellt. Der Werkleitung wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

Wirtschaftsplan 2019 des Bibertbades
Der Wirtschaftsplan 2019, bestehend aus Erfolgsplan, Defizitausgleich, Vermögensplan, Finanzplan 2019 – 2023, Investitionsplan, sowie Stellenplan- und Aufteilung, wurde im Wesentlichen durch die ehemalige Bäderleitung erstellt. Der Erfolgsplan schließt zum Jahresende 2019 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von – 2.218 T€. Stadtratsmitglied Udo Nürnberger erklärt, dass Teile seiner Fraktion dem Wirtschaftsplan, insbesondere dem Stellenplan, nicht zustimmen können; er beantragt zunächst eine getrennte Abstimmung. Außerdem stellte er eine Anfrage an die Bäderleitung zur Stellungnahme, welche Maßnahmen bzgl. des überdurchschnittlich hohen Krankheitsstandes vorgesehen seien. Ebenso verweist Stadtrat Florian Schemm in Bezug auf die hohe Anzahl von Krankheitstagen auf wissenschaftliche Studien, wonach solche durch eine negative Stimmung in der Belegschaft bzw. dem Betrieb verursacht würden. Er regt an, dass über eine Analyse zur Ursache des Gesamtkrankheitsstandes im Bäderausschuss oder dem Stadtrat berichtet werden solle. Der Leiter der städtischen Bäder Timo Schäfer erläutert in seiner Stellungnahme zum Krankenstand, dass unter anderem Maßnahmen zur Wiedereingliederung im Bibertbad umgesetzt werden; zudem müsste die Herkunft der Krankheitstage analysiert werden. Selbstverständlich würde versucht, den Mitarbeitern einen attraktiven und gesundheitsfördernden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Er ergänzt, dass insbesondere die große Zahl von Aushilfen in der Vergangenheit als problematisch anzusehen ist und möglicherweise auch zum hohen Krankenstand beitragen hat. Mit neun Gegenstimmen wurde daraufhin beschlossen, dass der vorgelegte Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Defizitausgleich, Vermögensplan, Finanzplan 2019 – 2023, Investitionsplan, sowie Stellenplan- und Aufteilung genehmigt wird. Der vorgelegte Stellenplan wurde mit drei Gegenstimmen angenommen.

Beschlussfassung über den Finanzplan 2019
Zu diesem Tagesordnungspunkt regte sich neben Einwänden seitens der CSU-Fraktion auch von den Grünen und den Freien Fraktionen massive Kritik. Vor dem Hintergrund sehr hoher anstehender Investitionen der Stadt stand insbesondere die vorgesehene Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes von 330 auf 300 Prozentpunkte im Mittelpunkt der Kritik. Die Senkung des Hebesatzes würde künftig zu verminderten Einnahmen bei der von Unternehmen zu zahlenden Gewerbesteuer führen. Die Stadträtin Ines Spitzer gab dazu, auch im Sinne der Stadträtin Ursel Rauch folgende Erklärung zu den Gründen ihrer Ablehnenden Haltung ab: „Warum? Wegen einer Zahl, die mir nicht passt. Ich kann eine Gewerbesteuerhebesatzsenkung auf 300 Prozentpunkte nicht mittragen. Wir sind „Schuldenspitzenreiter“ und auf der anderen Seite nun auch „der billige Jakob“ im Landkreis. Ein krasses Missverhältnis. Oberasbach hat jüngst zwar auch an der Hebesatzschraube gedreht, aber die machen es aus meiner Sicht richtig. Nicht umsonst siedelt sich nun dort ein riesen Hotelkomplex an. Ohne weitere Gründe zu kennen. Und das macht Oberasbach ganz richtig. Der Hebesatz einer Gemeinde ist Standortfaktor für Unternehmen. Ein Grund warum man sich für einen Standort und gegen einen Standort entscheidet. Wir in Zirndorf haben keine Gewerbeflächen mehr. Wir können also kein neues Gewerbe ansiedeln und senken trotzdem unseren Satz um 30 Prozentpunkte. Ich bin gespannt, was die Rechtsaufsicht zu diesem Schritt sagt. Ich erinnere an die Mahnung vom letzten Jahr. Die Stadt muss in den nächsten Jahren einen strikten Sparkurs wieder weiterführen um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Nach so einem entspannten Haushaltsjahr wie dieses Jahr wird uns in den nächsten Jahren der Schlag treffen. Aber so ist es ein Jahr vor der Wahl. Und was machen wir, wir verzichten auf Gewerbesteuereinnahmen und generieren weitere Einnahmen mit einem Hebesatz von 360 Prozentpunkten bei Eigentümern über die Grundsteuer. Das passt für mich einfach nicht! Ich werde heute gegen den Haushalt stimmen“. Nach teilweise sehr intensiver Diskussion stimmte das Gremium mit 19 Stimmen gegen 11 Stimmen dem Finanzplan über die Haushaltssatzung 2019 zu. Bei der weiteren Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan stimmen insgesamt 22 Stadträte zu, 8 stimmten dagegen.

Bebauungsplan für Gewerbe in der Rangaustraße
Der Stadtrat hatte im November 2018 beschlossen, für einen Gewerbebetrieb, Fa. Sand-Barthel, in der Rangaustraße in Leichendorf einen Bebauungsplan aufzustellen. Nun beantragte die Fa. Barthel den Geltungsbereich auf einen südlichen Teil zu erweitern. Auch hier gab es von verschiedenen Stadträten teilweise sehr starke Kritik. So wurde gefragt, warum die Fa. Barthel nicht gleich die Fläche beantragt habe, die sie jetzt plötzlich mehr braucht. Stadträtin Ursel Rauch monierte, dass es wieder einmal kein schlüssiges Konzept gebe, zumal auf der beantragten Stelle bereits ein Erdbau-Abbruch-Betrieb der Firma Hassler besteht. Dadurch werde der Fa. Hassler die Existenzgrundlage entzogen. Die Bauverwaltung erklärte dazu, dass die betreffende Fläche im Rahmen eines Mietverhältnisses vom Eigentümer vergeben wurde und die Stadt darauf keinerlei Einfluss hat. Nach einer kontrovers geführten Diskussion wurde mit 25 Stimmen bei 4 Gegenstimmen beschlossen: Der damals beschlossene Geltungsbereich wird auf den südlichen Teil des Grundstücks erweitert.

Günther Keller, Geschäftsführer der CSU Stadtratsfraktion