Ortsverband Zirndorf

Die CSU informiert

Bericht aus dem Stadtrat Januar 2020

Sicherheitswacht in Zirndorf
In der letzten Stadtratssitzung am 22.01.2020 wurde der Stadtrat von Herrmann Guth, dem Polizeidirektor des Polizeipräsidium Mittelfrankens, über die Möglichkeit informiert, eine Sicherheitswacht vor Ort zu etablieren. In ähnlicher Uniform, wie die Polizei patrouillieren die in 40 Stunden ausgebildeten Sicherheitsbeamten im öffentlichen Raum als zusätzliches Auge und Ohr der Polizei. Dabei erhalten die ehrenamtlichen Sicheheitsleute eine Aufwandsentschädigung, haben aber keine weiteren Befugnisse. Die Sicherheitswacht ist keine Hilfspolizei und kein Ersatz für die Polizei. Wesentlich ist, dass durch die Anwesenheit der Sicherheitswacht das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann – wie Erfahrungen in 16 mittelfränkischen Kommunen zeigen.

Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Angelegenheit zur Beratung und Meinungsfindung in die Fraktionen verwiesen wird; im Anschluss erfolgt eine erneute Behandlung im Stadtrat. Die CSU-Fraktion, so Fraktionsvorsitzender Udo Nürnberger, unterstützt dieses Angebot des Freistaates Bayern sehr und setzt sich für die Einführung ein. Übrigens kommen auf die Stadt Zirndorf keine finanziellen Belastungen zu, weil der Freistaat diese Kosten übernimmt. Das widersprüchliche Verhalten des Bürgermeisters zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der CSU-Fraktion am Ende des Berichtes.

Parkraumbewirtschaftung; Berichterstattung nach Beschaffung der neuen Parkscheinautomaten
Der Stadtrat hatte 2010 die Neubeschaffung von 17 Parkscheinautomaten im Innenstadtbereich beschlossen, die im Mai und Juni 2018 installiert wurden. Nun ist das erste komplette Jahr abgeschlossen und es ergibt sich folgende „Bilanz: 

Einnahmen aus Münzen               107.665,60                114.539,39                129.351,50

Einnahmen aus Handyparken          4.982,25                     5.987,25                  6.760,25

Gesamteinnahmen                        112.647,85                120.526,64               129.111,85

Ausgaben                                          27.595,36                 17.853,22                  3941,50

Die Ausgaben konnten um 24.053,86 Euro reduziert werden. Dies begründet sich durch den Wegfall der Kosten des Servicevertrages bzgl. der alten Automaten mit rund 25.000,00 Euro jährlich sowie entfallender Kosten für Reparatur- und Servicearbeiten. Ausgaben fallen nur noch für Materialbeschaffungen (Papierrollen für Parkscheine), Datenkarten der Telekom und die Servicegebühr für die technische Überwachung der Automaten mit einem Gesamtbetrag von 3.941,50 Euro im Jahr 2019 an. Für die Folgejahre dürfte sich die Ausgabensituation ähnlich darstellen. Im Jahr 2019 hat sich die Neubeschaffung somit durch Ausgabenreduzierungen und Mehreinnahmen mit einem Gesamtbetrag von 40.517,86 Euro ausgewirkt.

Die Ausgaben konnten um 24.053,86 Euro reduziert werden. Dies begründet sich durch den Wegfall der Kosten des Servicevertrages bzgl. der alten Automaten mit rund 25.000,00 Euro jährlich sowie entfallender Kosten für Reparatur- und Servicearbeiten. Ausgaben fallen nur noch für Materialbeschaffungen (Papierrollen für Parkscheine), Datenkarten der Telekom und die Servicegebühr für die technische Überwachung der Automaten mit einem Gesamtbetrag von 3.941,50 Euro im Jahr 2019 an. Für die Folgejahre dürfte sich die Ausgabensituation ähnlich darstellen. Im Jahr 2019 hat sich die Neubeschaffung somit durch Ausgabenreduzierungen und Mehreinnahmen mit einem Gesamtbetrag von 40.517,86 Euro ausgewirkt.
Lässt man das Anschaffungsjahr 2018 außer Betracht, ist im Laufe des Kalenderjahres 2020 eine vollständige Amortisierung der Anschaffungskosten von rund 64.974,00 Euro zu erwarten, sodass die Neubeschaffung der Automaten für die Folgejahre infolge Mehreinnahmen und Minderausgaben eine Entlastung der städtischen Finanzen nach sich zieht.

Der Stadtrat nahm die positive Mitteilung einstimmig zur Kenntnis.

Ladenschluss- und Feiertagsrecht. Erlass einer Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen für das Jahr 2020
Bezüglich des Offenhaltens von Verkaufsstellen anlässlich des Frühjahrsmarktes am 29.03.2020, des Stadt- und Brauereifestes am 26.07.2020 sowie des Herbstmarktes am 11.10.2020 war aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Neuerlass einer entsprechenden Verordnung für das Jahr 2020 erforderlich.

Nachdem man sich auf die drei Sonntage geeinigt hatte, ging es um den räumlichen Geltungsbereich. Bisher war das gesamte Gebiet der Innenstadt, ohne die Ortsteile vorgesehen. Die Verwaltung schlug vor, den Geltungsbereich nur noch im Innenstadtbereich, begrenzt durch den Stadtkernring Bahnhofstraße, Albert-Einstein-Straße, Mondstraße, Mühlstraße, Wallensteinstraße, zu genehmigen. Der CSU- Fraktionsvorsitzende Udo Nürnberger sprach sich für einen Geltungsbereich wie bisher auf die Kernstadt aus, um Gewerbetreibende außerhalb des Stadtkerns, z.B. Firmen wie Wiegner und Schöner nicht von vornherein auszuschließen. Nach einer Diskussion wurde einstimmig beschlossen, dass wie bisher die Geschäfte innerhalb der gesamten Innenstadt öffnen dürfen.

Günther Keller, Fraktionsgeschäftsführer