Bund-Länder-Finanzbeziehungen

„Bayerisches Geld in Bayern investieren“

Geld - Finanzen
Geld - Finanzen

Der Freistaat soll entlastet werden: Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hat angesichts der neuen Zahlen zum Länderfinanzausgleich die Notwendigkeit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 herausgestellt.

„Die Zahlen des Bundesfinanzministeriums machen ein weiteres Mal deutlich, dass eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 der einzig richtige Weg ist“, betonte Füracker. „Die Solidarität unter den Bundesländern ist wichtig und richtig. Es kann aber nicht sein, dass Bayern seit mehr als 10 Jahren ununterbrochen mit Abstand größter Zahler im Länderfinanzausgleich ist.“

Laut dem Bundesfinanzministerium entfällt auch im ersten Halbjahr 2018 mehr als die Hälfte des Ausgleichsvolumens auf den Freistaat. Bayern ist nicht nur in absoluten Beträgen, sondern auch in der Pro-Kopf-Betrachtung der mit Abstand größte Zahler. Bei Gesamtbetrachtung des Länderfinanzausgleichs musste Bayern im 1. Halbjahr 2018 insgesamt rund 4.740 Millionen Euro leisten.

Neuordnung ab 2020

Der Länderfinanzausgleich wie auch der Umsatzsteuervorwegausgleich in ihrer derzeitigen Ausgestaltung laufen im Jahr 2019 auf Initiative Bayerns aus. Mit Inkrafttreten der Neuregelung werden sowohl der bisherige Länderfinanzausgleich wie auch der Umsatzsteuervorwegausgleich in seiner aktuellen Ausgestaltung entfallen. „Durch die beschlossene Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird Bayern ab dem Jahr 2020 in einer Größenordnung von insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet - bayerisches Geld, das wir in Bayern gut investieren können“, so Füracker.