Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Söder: Das Kreuz gehört zu Bayern

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen Kreuze in bayerischen Behörden abgewiesen. Die seit 2018 geltende Vorschrift, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängt, ist aus Sicht der Leipziger Richter rechtens. Die Kreuze verletzen nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit und sind auch kein Verstoß gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lobte das Urteil: „Das Kreuz ist ein Zeichen unserer christlichen und kulturellen Prägung. Es gehört zu Bayern.“

CSU-Generalsekretär Martin Huber betonte, dass Bayern zum Kreuz stehe: „Es ist ein Ausdruck der bayerischen Werte und Kultur. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein gutes Signal – gerade in Zeiten, in denen ein Bekenntnis zu unseren Werten notwendiger ist als je zuvor.“

Der Chef der CSU-Landtagsfraktion, Klaus Holetschek, stellte klar: „Bayern ist ein Land der Vielfalt, der Toleranz und natürlich auch der Glaubensfreiheit, aber Bayern ist eben auch ein christlich geprägtes Land und es ist richtig, dass der Freistaat dies mit dem Kreuz auch zum Ausdruck bringt.“