Bericht aus der Kabinettssitzung

Vorsicht mit Perspektive

In der zweiten Welle der Corona-Pandemie sind Deutschland und Bayern vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten bislang verschont geblieben. Der Pandemieverlauf seit Herbst letzten Jahres hat dabei gezeigt: Hierfür braucht es entschlossenes staatliches Handeln und das umsichtige Verhalten der Bürgerinnen und Bürger.

Trotz dieser Erfolge ist aber weiter Vorsicht geboten. Deutlich ansteckendere Virusmutationen, aber auch zu viele Kontaktmöglichkeiten können das Infektionsgeschehen jederzeit wieder anfachen und eine dritte Welle erzeugen. Die Rückkehr eines exponentiellen Wachstums muss verhindert werden.

Die Staatsregierung setzt deshalb den bewährten Kurs der Umsicht und Vorsicht fort. Angesichts des derzeit stabilen Rückgangs der Infektionszahlen können aber erste Öffnungsschritte vor allem bei Schulen und der Kindertagesbetreuung eingeleitet werden. Oberstes Ziel bleibt der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern.

Die Bayerische Staatsregierung hat daher folgendes beschlossen:

Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Einreisequarantäne-Verordnung werden dementsprechend jeweils bis zum Ablauf des 7. März 2021 verlängert.

Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.

Schulen

Ab 22. Februar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.
Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Maskenpflicht und der Lüftungskonzepte sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt.
Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks werden analog behandelt.

Kinderbetreuungseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen.
Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept.
Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens 5 Tage beansprucht wurde.

Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.

Frisöre können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen.

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